Die Problematik der Abgrenzung von Präpositionen und Konjunktionen
Präpositionen und Konjunktionen werden wegen ihres gleiche grammatischen Bedeutungsgehaltes, ,,die Relation", zusammen als ,,Fügewörter" rstanden. Das heißt: die beiden Funktionsarten tauchen nie allein auf, also sie haben keine Satzteilfähigkeit.
Es ist offensichtlich, dass die beide Wortarten, oder noch genauer gesagt, die beide Funktionsarten große Verwandtschaft zueinander haben.
Viele historische Grammatiker haben noch darauf hingewiesen, dass Konjunktion und Präposition von Adrbien stammen. Z.B. Oskar Erdmann hat folgendes geäußert: ,,Jede Conjunktion ist ursprünglich ebenfalls ein Adrbium oder ein adrbial gewordener, oft auch ein mit Präposition rbundener Casus eines Pronomens oder Substantivs.(Oskar Erdmann, 1985, Grundzüge der deutschen Syntax, S.74).
Jespersen hat in seiner ,,The Philosophy of Grammar" angeführt, dass die Bezeichnung der ,,Konjunktion´´ überflüssig ist, weil manche Präposition auch in den Bereichen ,,Konjunktion´´(vor allem Subjunktion) auftreten kann. Er schreibt sogar noch dazu: ,,the difference between the two uses of the same word consists in the nature of the complement and in nothing else´´ Nach ihm wird solche Wörter, welche als Präposition und als Konjunktion funktioniert können, ,,sentence prepositions´´ ( Satzpräpositionen) genannt (Otto Jespersen, The Philosophz of Grammar, S.89).
In gewissen Grade wird man vom Jespersen Ansicht überzeugt, weil der Wortschatz von Präposition und Konjunktion sowohl im Englischen als auch im Deutschen wirklich große Überlappungen aufweist . Zum Beispiel: Präposition kann als Bestandteil einer Konjunktion auftreten: indem, bevor, damit, ohne dass. Oder sie tritt einfach im konjunktionalen Gebrauch auf: außer, bis, seit, während Oder sie kann als Infinitivkonjunktionen vorkommen: umzu, stattzu, ohnezu
Außer der Überlappungen des Wortschatzes haben Präpositionen und Konjunktionen noch andere gemeinsame Merkmale: Beide sind unflektierbar (außer die spezielle Verschmelzunsform der Präposition), satzteilunfähig (beide werden als ,,Fügeteil´´, ,,Funktionswort´´ bezeichnet).
Die Verwandtschaft und Austauscbarkeit zwischen manchen Subordinierende Konjunktionen und deren entsprechenden Präpositionen wurden von vielen Grammatikern schon aufmerksam rfolgt. Manche durch die Subjunktion eingeleiteten Sätze können in ähnlicher Weise ohne Bedeutungsänderung durch die Präpositionalphrase umgeschrieben werden(Helbig, Deutsche Grammatik, S.352).
z.B. (46) Wenn schönes Wetter ist, gehen wir spazieren.( Subjunktion)
(47) Bei schönem Wetter gehen wir spazieren.( Präposition)
In einigen Fällen tritt sogar dassselbe Lexem sowohl als Subjunktion als auch als Präposition auf.
z.B. (48) Während er aß, las er. (Subjunktion)
(49) Während des Essens las er. (Präposition)
Von obigen Beispielen wird der Unterschied zwischen die beiden Funktionsart sichtbar. Die Subjunktion leitet einen Nebensatz ein, die Präposition leitet nur Satzglieder. Diese ist ein wichtiger Hinweis bei der Unterscheidung der beiden Funktionsarten.
Als nächstes zu betrachten ist : die Kasusforderung. Ein auffälliges Merkmal der Präposition besteht drin, dass sie Kasus fordern kann. Zum Gegensatz dazu ist die Konjunktion kasusuforderungslos.
Trotz der Unterschieds ist es manchmal noch scwer zu unterscheiden, ob ein Wort als Konjunktion oder als Präposition auftritt. Z.B das Wort ,,außer´´. Wenn ,, außer´´ als Konjunktion auftritt, wird keinen Kasus regiert werden (Crössmann, Präposition oder Konjunktion, S.22).
(50) Sie helfen alle außer mir. (Jorgensen, German Grammar, S.85).
In einer solchen Situation kann man vielleicht nur durch die Interpretation die Funktionsart rsuchen zu analysieren, nicht aber durch Untersuchung der syntaktischen Kriterien.
Resümierend lässt sich sagen, dass die Unterscheidung zwischen den beiden Funktionsart sehr schwierig ist, weil nur wenige Wörter nur in einer von den beiden erscheinen. Und es gibt bestimmt noch viele Feinheiten und Unterschiede bei rschiedenen Umständen der Wortanalyse zu beachten. Aber wir können ziemlich gesichert sagen, dass die Kasusforderung und die Satzstellung mindestens die Prüfungsstandards sind, wobei die Fachleute helfen können, die Funktionsarten genauer zu unterscheiden.
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