Die Synagoge in der Oranienburger Straße 30 zählte zu den beruhmteslcn jüdischen Kultbauten in Deutschland. Mit ung und Bau des Gotteshauses wurde der Architekt Eduard Knoblauch beauftragt. Die Grundsteinlegung war 1859; am 5. September 1866 fand die Einweihung statt. Für die Innenausstattung war August Stülcr zuständig, der wegen der schweren Erkrankung Knoblauchs auch die Durchführung des Baues übernommen hatlc. Errichtet in maurisch-byzantinischem Stil, rband das Bauwerk historische Stilelemente mit modernen technischen Errungenschaften, wie der Eisenkonstruklion der großen Kuppel. Die Straßenfront zeigte in den Eingangsarkaden Moti der Alhambra in Granada. Dahinter befanden sich Vorhalle, Vestibül und Vorsynagoge. Die HauptSynagoge war ein großer, prachtvoll ausgestatteter Raum mit einer Mittelapsis und seitlichen Emporen. Der aufwendige, auf Repräsentation bedachte Bau spiegell die Situation der Juden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wider: Die Jahre 1855-75 gelten als die Zeil, in der sich die Juden der größten Gleichberechtigung erfreuten und den geringsten Repressionen ausgesetzt waren. So brauchten sie die neue Synagoge auch nicht auf einem Hinterhof zu rstecken, sondern konnten sie mit ihrer Hauptfront selbstbewußt an die Straße vorrücken. Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts blühte der Antisemitismus erneut auf, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges nahm er weiter zu. In der Zeit des Nationalsozialismus bekamen die Synagogen vielfältige, über ihre religiösen Bestimmungen hinausgehende Aufgaben. So fanden ah 1933 in den Gotteshäusern weltliche Konzerte statt. Derartige Veranstaltungen waren zumeist vom »Jüdischen Winterhilfswerk« organisiert. Dieses war am 11. Oktober 1933 analog dem »Winterhilfswerk des deutschen Volkes« gegründet worden, nachdem die weitere Betreuung der Juden durch das Unterstülzungswerk aufgehoben worden war. Mit Konzerten in den Synagogen konnte auch jüdischen Künstlern geholfen werden, die sonst keine Möglichkeit mehr hatten aufzutreten. Zum anderen waren die Konzerte das einzige kulturelle Angebot für Juden, denen es aufgrund der Ausnahmegesetze untersagt war, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen.
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