Das europäische Mittelalter kann n zwei Seiten aus erfasst werden: erstens als ein Prozess der Christianisierung und der Ausbreitung n Bistümern und zweitens als weltlicher politischer Vorgang, als ein Prozess der Eroberung, der Kolonisierung, des Siedlungsausbaus, getragen n einer dreigliedrigen Sozialstruktur, dem Rittertum, den städtischen Bürgern und den Bauern. Wesentliche Elemente des heutigen Siedlungsmusters - Städte, ländliche Siedlungen und Burgen - sind damals geschaffen worden.
Dieser Vorgang wurde gesteuert n einem beachtlichen Bevölkerungswachstum und in räumlicher Hinsicht n ebenso beachtlichen Verschiebungen der Machtverhältnisse. Die historische Geographie des europäischen Mittelalters, über deren Erbe reflektiert wird, war aufgrund des starken Wachstums aller Siedlungseinheiten, der Bistümer, Ordensgemeinschaften, Rittergüter, Städte und ländlichen Siedlungen, ein äußerst dynamischer, n Fortschritten und Rückschlägen begleiteter Prozess.
In Europa stieg die Bevölkerungszahl n 650 bis 1000 n 18 auf 38,5 Mio., bis 1340 sogar auf 73,5 Mio. an (Russell 1983, S. 21). Den stärksten Anteil daran hatten West- und Mitteleuropa mit einem Bevölkerungsanstieg n 5,5 auf 35,5 Mio. (ebenda, S.147).
Flächenmäßig verdoppelte sich n 950 bis 1350 der zur Papstkirche gehörende Raum. Es kam zu Überschichtungsphänomenen: n den Angelsachsen über die Kelten in Schottland und Irland, n Deutschen über die Slawen in Osteuropa und n spanischer über maurische Bevölkerung bei der Rückeroberung der Iberischen Halbinsel, überall liefen ähnliche Prozesse ab: das Eindringen einer feudalen Ritterelite, die Herausbildung rechtlich privilegierter Städte, die Einwanderung bäuerlicher Siedler und die Einführung n Schrift- und Münzwesen.
Ritter und Burgen
Die militärische Gefolgschaft war die grundlegende soziale Organisationsform im mittelalterlichen Lehenwesen mit einer ausgeprägten Wehrtechnik sowie der beherrschenden Stellung von schwer gepanzerten Reitern und von befestigten Burgen. Europa wurde zwischen dem 10. und dem 13. Jahrhundert mit Burgen überzogen (Abb.3.13, 3.14). Zahlen aus England weisen im damaligen Königreich, welches eine Fläche von 130.000 qkm hatte, 7.500 Rittersitze nach, deren Inhaber zum Militärdienst verpflichtet waren. Im Durchschnitt entfielen daher 16 bis 18 qkm auf ein Lehen. In der Normandie mit 33.600 qkm Fläche bestanden 1172 rund 2.500 Rittersitze mit im Durchschnitt 13 bis 14 qkm zugehörigem Land. Das normannische Königreich Sizilien verzeichnete in der Mitte des 12. Jahrhunderts mit einer Fläche von 52.000 qkm 8.620 Rittersitze, die über eine durchschnittliche Fläche von 6 qkm verfügten (Bartlett 1996, S.70).
Die Expansion dieser adeligen Gesellschaft gründete sich auf das Vorrecht des Erstgeborenen, die immer wichtiger werdende Primogenitur, welche die jüngeren, ambitionierten Söhne zu weiterer Landnahme veranlasst hat, nicht zuletzt deshalb, weil der Besitz eines Eigengutes bzw. eines Lehens die Voraussetzung für Ehe und Familie waren. "Ich hän min lehen, al die werlt, hat Walther von der Vogelweide sich jubelnd an die Welt gewandt (Bartlett 1996, S.73). Das Gerangel um Vasallen und Neulehen liefert eine Erklärung für die massive Adelsexpansion, die im 11. Jahrhundert begann. Dabei stellte sich ein Kreislauf ein: Je mehr Land ein Lehensfürst besaß, desto mehr Ritter konnte er mit Lehen versehen, und je mehr Ritter er hatte, desto leichter war es für ihn, neues Land zu erobern.
Mit dem Lehenswesen verbreitete sich auch die Sprache des Feudalismus in den eroberten Ländern. In den Randbereichen des fränkischen Europa finden sich aus dem Französischen stammende tehnwörter für die Ausrüstung und die Gewohnheiten der berittenen Krieger. Im Ungarischen stammen die Bezeichnungen für Burg, Turm, Turnier, Herzog, Lehen und Marschall, Rüstung und Helm als Lehnwörter aus dem Deutschen.
Auf die Einwanderung einer Burgen bauenden berittenen Elite in die keltischen Länder und nach Osteuropa folgten das Städtewesen und eine bäuerliche Einwanderung. Diese Expansion wurde jedoch nicht vom Staat, sondern von unternehmerischen Interessengemeinschaften fränkischer Ritter, Priester und Kaufleute und, wenn auch ohne Stimmrecht, von Bauern getragen.
Zwischen 1050 und 1200 kristallisierten sich kodifizierbare Modelle der internationalen religiösen Orden und der privilegierten Stadt heraus. Kodifizierbare und übertragbare rechtliche Vorlagen ermöglichten es, neue Formen der gesellschaftlichen Organisation in ganz Europa zu verbreiten, und zwar weitgehend unabhängig von zentraler politischer Steuerung. Weil die neuen Formen gesellschaftlichen Zusammenlebens juristisch definiert waren, ließen sie sich erfolgreich in fremde Umgebungen verpflanzen.
Die in zahlreichen Stadtrechtsprivilegien konzipierte Stadt war ein Normensystem, welches den örtlichen Situationen angepasst werden konnte. Deshalb gab das deutsche Stadtrecht bis weit nach Osteuropa hinein das Vorbild für andere Städte ab, und es ließen sich die Fueros des christlichen Spanien in den Städten der Reconquista einführen (Bartlett 1996, S. 371).
Andererseits waren längs der Grenzzonen von Räumen mit großer kultureller Homogenität auch Kulturbrüche vorhanden. Die ethnischen Bezüge erhielten eine Bedeutung, die sie in den Kernräumen nie hatten. Hier ging es um Dominanz und Unterordnung, wobei in Schottland, Schlesien, Pommern und Mecklenburg ausländische Adelige von den einheimischen Dynastien ins Land gebeten wurden. Im Zuge der Ausfeilung mittelalterlicher Feudalstrukturen entstanden im ganzen Osten Europas regional geschlossene Systeme, die ethnisch differenziert waren, jedoch so rasch erstarrten, dass die Lokalisierung im Raum wie in der sozialen Stratigraphie oft für Jahrhunderte unverrückbar geblieben ist. Derart konnten deutsche, slawische, ungarische und rumänische Dörfer für außerordentlich lange Zeiträume nebeneinander bestehen, ohne dass eine Vermischung eintrat, während andererseits auch der Führungsanspruch bestimmter ethnischer Gruppen, der Deutschen in Ostmitteleuropa, der Schweden um den Ostseeraum sowie der Angelsachsen in Irland, lange unangetastet geblieben ist.
Bürger und Städte
Bereits in der Einleitung wurde auf das besondere Stadt-Land-Verhältnis hingewiesen, das im Beziehungsdreieck der mittelalterlichen Feudalordnung wurzelte. Zum Unterschied vom Stadtbegriff der griechischen Polis, in der Stadt und Land eine zusammengehörende Einheit bildeten und in der die Städter auch die politische und wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Land und über die Agrar-bevölkerung besaßen, verblieb im Fränkischen Reich und seinen Nachfolgern, ausgenommen Italien, die Verfügungsgewalt über das Land dem Feudalherrn, während die Städte ihre Existenz in einem "neuen virtuellen Lebensraum im gewerblichen und im Dienstleistungsbereich aufbauen mussten.
Das Kerngebiet des frühen Städtewesens lag längs zweier sich kreuzender Achsen. Einerseits reihten sich Fernhandelsorte längs des Nordfußes der Mittelgebirge, in den fruchtbaren Bördenlandschaften im Norden des Rheinischen Schiefergebirges, und andererseits entstanden im Anschluss an die alten Römerstädte Bischofssitze, die in einem Suburbium Gewerbe und Handel an sich zogen. Es verdient Beachtung, dass dieser Kernraum der mittelalterlichen Entwicklung in der geopolitischen Landkarte Europas im ausgehenden 20. Jahrhundert als "Goldenes Dreieck bekannt geworden ist.
Von diesem Kernraum aus breiteten sich ab dem 11. Jahrhundert in zwei Entwicklungsflügeln, einerseits nach Osten in Richtung Oder und Weichsel und andererseits im Süden des Französischen Zentralmassivs, planmäßige Stadtgründungen aus; zuerst in einer Art Nachziehverfahren als wirtschaftliche Mittelpunkte inmitten bereits bestehender Agrarsiedlungen, später dann auch als Vorposten einer nachfolgenden Agrarkolonisation.
Über die Formen dieser Planstädte ist viel geschrieben worden. Im 11. Jahrhundert verwendete das besonders stadtfreundliche Geschlecht der Zähringer das Straßenkreuz in der Schweiz, in Schwaben, in Bayern und in Österreich. Ab dem Ende des 12. Jahrhunderts wurde die zentrale Platzanlage in verschiedenen Variationen vorherrschend. Östlich der Oder wurden diese Plätze dann zunehmend größer. Gleichzeitig verlangsamte sich der Vorgang der Stadtgründungen nach dem Osten. Es dauerte nahezu zwei Jahrhunderte, bis sich der Raum zwischen Karpaten und Ostsee mit Städten füllte, die nur mehr die Form, nicht mehr die Funktion mit den älteren Siedlungsräumen gemeinsam hatten und in denen eine jüdische Bevölkerung Fuß fassen konnte.
Während dieser östliche Flügel der Stadtgründungen schließlich an den Pripjet-Sümpfen ein Ende fand, griff der westliche Flügel über Südfrankreich nach Spanien aus. In Frankreich entstanden die zahlreichen Bastides und Villes Neuves, die Ersten als militärische Stützpunkte (im Hundertjährigen Krieg gegen England; Abb.3.15), die Zweiten als bescheidenere Kleinstädte, welche in der zentralörtlichen Hierarchie deutlich unter den traditionsreichen alten Mittelpunkten lagen.
In Nordspanien bediente sich die Reconquista planmäßiger Stadtgründungen, welche die einzelnen Etappen der Wiedereroberung der Iberischen Halbinsel nachzeichneten.
Unabhängig von diesen wellenförmig ausgreifenden Stadtgründungen wurde jedoch auch überall im Altsiedeiland von Mittel- und Westeuropa die Neuanlage von Städten als Instrument der jeweiligen territorialen Politik verwendet.
Während die Grundherrschaft über die ländlichen Gemeinden bis zur Grundentlastung aufrecht blieb, ist es einer ganzen Zahl von Städten in der Zeit der Desorganisation der Feudalgewalten gelungen, sich aus dieser Abhängigkeit zu befreien. Es entstanden die Freien Reichsstädte in Deutschland, die Villes Franches in Frankreich, die Villa Franca in Italien und die Freetowns in Großbritannien. Aus diesen unabhängig gewordenen Städten sind Städtebünde wie der Nürnberger Städtebund, der Städtebund der Hanse und der tombardische Städtebund sowie mehrere Stadtstaaten entstanden (Abb.3.16).
In der politischen Landschaft des Mittelalters besaßen diese privilegierten Städte als Freie Reichsstädte bzw. als Stadtstaaten in Flandern und Italien alle Institutionen und Aufgabenbereiche, welche dann später vom absolutistischen Flächenstaat übernommen wurden. Dazu zählten Verteidigung, Rechtsprechung, Kontrollfunktionen über die bauliche und ökonomische Tätigkeit der Bürger, Aufgabenbereiche der sozialen und technischen Infrastruktur, wie Schulen, Krankenhäuser, Siechenhäuser, Bäder usw. Entsprechend den Basisfunktionen - Markt und gewerbliche Produktion - bildeten Kaufleute und Gewerbetreibende die tragenden sozialen Schichten. Aus den Bestrebungen der Handelsherren, die Handwerker in die Abhängigkeit des Verlagssystems zu bringen, resultierten soziale Konflikte. Die mittelalterliche Stadtgeschichte ist voll davon.
Die Stadtgrößen der mittelalterlichen Bürgerstadt sind nicht mit denen der antiken Welt vergleichbar. Die weit überwiegende Anzahl der Städte blieb klein und zählte nur wenige tausend Einwohner. Keine Stadt erreichte die Größe der Städte im damaligen arabischen Herrschaftsgebiet in Spanien, wo die Einwohnerzahl von Cördoba auf 500.000 geschätzt wird.
Folgende Merkmale der mittelalterlichen Bürgerstadt sind bis heute "sichtbar geblieben:
1. Symbolik und Konkurrenz von monumentalen Kirchenbauten entsprachen dem Wesen des christlichen Abendlandes. Ab dem 13. Jahrhundert breitete sich die Formensprache der Gotik aus, ein neuer Stil, eine "verrückt-tollkühne Technik wurde sie von Le Corbusier genannt ("Als die Kathedralen weiß waren, 1937; Abb. 3.17). Die Kirchenbauten dominierten die Silhouette der Stadt. Man baute sie so hoch wie möglich, selbst in kleinen Städten. Le Corbusier hat sie zu Recht als "Wolkenkratzer Gottes bezeichnet.
2. In sozialräumlicher Hinsicht bestand eine ausgeprägte zentral-periphere Differenzierung. In der mittelalterlichen Bürgerstadt war der zentrale Marktplatz mit Kirche, Rathaus, Markthalle usw. die soziale Mitte der Stadt (Abb. 3.18). Hier reihten sich die Häuser der führenden Geschlechter aneinander. Überall dort, wo Hausbesitz, Handel und Gewerbe noch eine Einheit bilden, wie dies in Kleinstädten der Fall ist, hat sich das Konzept der sozialen Mitte der Stadt erhalten, welches die Denkmalschutzbewegung ganz entscheidend unterstützt.
3. Zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum bestanden Verschränkungen: zeitlich geregelte Rechte der Allmende, Durchgangsrechte, aber auch in Vorwegnahme des gegenwärtigen halböffentlichen Raumes Rechte von Bruderschaften, Zünften und dergleichen.
4. Grundsätzlich neu im Vergleich zur antiken Stadt war die Aufschließung mittels schmalstreifiger Parzellen. Anders als die Hofhäuser der antiken Stadtkulturen ist das Bürgerhaus der europäischen Stadt zur Straße ausgerichtet, und zwar mit einer repräsentativen Schaufront. Damit begannen der bis zur Gründerzeit heraufreichende Fassadenkult und die horizontale Differenzierung des Hauses auf der Parzelle. Als das mächtigste Instrument zur Schaffung kultureller Homogenität sind die Universitäten zu nennen, die aus den Schulen des 11, und 12. Jahrhunderts entstanden sind und bis zum 13. Jahrhundert annähernd ihre moderne Struktur gefunden haben. Frankreich und Italien standen bei weitem an der Spitze: Bologna für die Rechtswissenschaften, Paris für die Artes (Grundstudium des Mittelalters: Rhetorik, Grammatik, Dialektik; Arithmetik, Geometrie, Astronomie, Musik; Abb.3.19).
Um 1300 existierte Europa bereits als identifizierbare kulturelle Einheit. Hierzu gehörten die Heiligen, die Namen, die Münzen, die Urkunden und das Bildungswesen der Universitäten. Überall stützten sich die Herrscher auf Kanzleien, und Europas Beamte teilten einen gemeinsamen Erfahrungsschatz an höherer lateinischer Bildung (Bart-lett 1996, S. 357).
Die ländliche Siedlung
Die ländliche Siedlung wies ebenfalls eine klare Organisation auf. Die größten Grundherren und Landbesitzer, Könige und Herzöge, mächtige Bischöfe und Klöster, hatten allesamt ein Interesse an der Entwicklung ihrer Ländereien. Vor Ort waren "Siedlungsagenten, so genannte Lokatoren, die Organisatoren. Sie mussten wohlhabend und geachtet sein, um die Gründung einer neuen Kolonie durchführen zu können. In Spanien hießen sie Populatores und wurden ebenso wie die Lokatoren im östlichen Mitteleuropa mit Gütern in den gegründeten Dörfern belohnt. Zumeist haben sie dann als Schulzen auch in der Dorfgemeinschaft eine besondere Stellung eingenommen.
Zur Landvermessung wurden Messruten und Messseile verwendet. Die Zuteilung der einzelnen Hufen erfolgte durch das Los. Die Maßeinheiten waren territorial unterschiedlich: Eine fränkische Hufe umfasste etwa 2i*ha, eine flämische ungefähr 16 ha. Ähnlich der städtischen Kolonisation ist im Prozess der Landnahme eine Abfolge von verschiedenen Organisationsformen zu erkennen. Ökologisch lassen sich unterschiedliche Trennungen von Acker- und Weideland feststellen, wobei im Nordwesten Deutschlands, in der erwähnten Geest, die Sonderform der Eschflur mit dem ewigen Roggenbau eine bis zur Gegenwart heraufreichende Variante einer ersten Intensivierung der Agrarwirtschaft darstellt. Diese Trennung von einem Innen- und einem Außenfeld ist in England und ebenso in Nordeuropa nachgewiesen.
Mit der Einführung der Dreifelderwirtschaft hat sich die Gewannflur mit den verschiedenen Formen planmäßiger Dorfanlage verbunden. Gewannfluren können erstmals für das späte 10. Jahrhundert nachgewiesen werden und greifen dann mit den Etappen der Agrarkolonisation bis zum 13. Jahrhundert nach Ostmitteleuropa aus . Mit dem Fortschreiten der Agrarkoloni-sation in immer ungünstigere Räume hinein, einerseits gegen das Gebirge hin und andererseits auf die Küste zu, werden die kollektiven Organisationsformen schrittweise abgebaut und der individuellen Freizügigkeit der Nutzung Priorität eingeräumt. Diesen Umschwung kennzeichnet eine Übergangsform, die Gelängeflur, bei der nur mehr ein Gewann vorhanden ist, in dem jeder Bauer einen Streifen besitzt. Diese Hufenfluren begleiten den Vorstoß der Agrarkolonisation längs des Karpatenfußes weit nach Osten. Sie sind ein Kennzeichen aller höheren Mittelgebirge, vom Böhmischen Massiv bis hin zum Französischen Zentralmassiv (Abb. 3.21). Analog zu den Städten lässt sich in den östlichen Kolonisationsgebieten ebenso feststellen, dass die Gewannfluren immer größere Abmessungen erhalten haben. Der Unterschied zwischen dem Altsiedelraum in der Ausdehnung des Fränkischen Reiches unter Karl dem Großen und den Kolonisationsgebieten bestand auch für die ländliche Siedlung bis zum Jahr 19U5.
Im Westen der Elbe-Saale-Linie dominierten unregelmäßige Formen des Weilers und des Haufendorfes mit Blockfluren, während im Osten Planformen vorhanden waren, und zwar Angerund Straßendörfer und schließlich auf dem Reißbrett entworfene Liniendörfer wie im Osten Polens.
Die Kollektivierung des kommunistischen Systems hat, mit einer Ausnahme, das Flurbild in allen ehemaligen Satellitenstaaten grundlegend verändert. Nur in Polen haben sich Gewann- und Waldhufenfluren, die infolge der Realteilung außerordentlich zersplittert sind, bis heute erhalten.