Am 26. März 1999 erzielte der Europäische Rat eine Einigung über die Agenda 2000. Für die Geltungsdauer n sieben Jahren (2000-2006) werden mit einem jährlichen Finanzrahmen n 42,5 Mrd. Euro Marktmaßnahmen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes durchgeführt. Aber auch für den Strukturfonds und den Kohäsionsfonds werden insgesamt 213 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Diese Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird die Agrarstrukturentwick-lung in unmittelbarer Zukunft stark beeinflussen. Für einige Bereiche sollen konkrete Angaben gemacht werden.
Im Bereich der Ackerkulturen wird der Getreidestützpreis in zwei Schritten ab 2000/01 um insgesamt 15% gesenkt. Als Ausgleich werden die Direktzahlungen n 54,34 Euro/t auf 63 Euro/t angehoben. Die bisherige Ölsaatenprämie wird in drei Jahresstufen auf das Prämienniveau n Getreide gesenkt. Der Regelsatz für die obligatorische Flächenstillegungen wird über den Gesamtzeitraum 2000 bis 2006 auf 10% festgelegt.
Zu den zentralen Elementen des Reformpakets gehört der Ausbau der Politik für den ländlichen Raum einschließlich der verbesserten Förderung umweltverträglicher Wirtschaftsweisen. Die ländliche Entwicklung flankiert und ergänzt die Markt- und Preispolitik. (//Fl/bmelf/agenda/htm m 16.6.1999).
Der Rat verständigte sich auf eine Senkung des Getreidestützpreises in den Jahren 2000/01 und 2001 /02 um insgesamt 15%, und zwar in zwei gleichen Schritten jeweils zu Beginn des Wirtschaftsjahres.
Der Regelsatz der obligatorischen Flächenstillegung ist bis 2006 auf 10 % festgelegt worden. Die Lagerkostenzuschüsse (Reports) bleiben unverändert.
Als Ausgleich für die Stützpreissenkungen werden die mit der Agrarreform n 1992 eingeführten Direktzahlungen n heute 54,34 Euro/t Referenzertrag (1 Euro = 1,95583 DM) in zwei Schritten auf 63 Euro/t angehoben. Die Absenkung der Ölsaaten- und Ölleinprämie auf das Prämienniveau bei Getreide (63 Euro/t Referenzertrag) wird in drei Jahresschritten llzogen.
Für die neuen Bundesländer konnte erreicht werden, daß die rläu zugewiesene Grundfläche in Höhe n 150 000 ha nunmehr endgültig zugeteilt wird.
Auch in Zukunft wird den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Über- und Unterschreitungen regionaler Grundflächen (Saldierung) zu verrechnen und getrennte Erträge für Mais und sonstiges Getreide festzulegen.
Die Stützpreise für Rindfleisch werden um insgesamt 20 % in drei Schritten jeweils zum 1. Juli 2000, 2001 und 2002 gesenkt.
Ab 1. Juli 2002 wird das bisherige System der Dauerintervention durch eine neue Sicherheitsnetz-Interventionsregelung und durch Beihilfen zur privaten Lagerhaltung abgelöst.
Als Ausgleich zu den Preissenkungen werden die bisherigen Grundprämien schrittweise angehoben und eine Schlachtprämie für alle Rinderkategorien eingeführt.
Die Grundprämien werden schrittweise bis zur Endstufe 2002 angehoben, und
zwar für:
- Bullen n heute 135 und 210 Euro je Tier (beim Mindestalter n 9 Monaten bzw. einem Mindestgewicht n 185 kg),
- Ochsen n 2x108,7 auf 2 x 150 Euro je Tier (Mindestalter für die erste Zahlung 9 Monate und für die 2. Zahlung nach dem Erreichen n 21 Monaten),
- Mutterkühe n 144,9 auf 200 Euro je Tier und Jahr.
Bei den Bullen- und Ochsenprämien werden die nationalen Obergrenzen auf der Grundlage der Zahlen für 1996 bestimmt. Wichtig für Deutschland - insbesondere für Bullen-mastbetriebe - ist die Möglichkeit, eine andere Obergrenze als 90 Tiere pro Betrieb festzulegen.
Bei der Mutterkuhprämie werden die nationalen Obergrenzen grundsätzlich entsprechend der höchsten Prämienzahl in 1995, 1996 oder 1997 zuzüglich 3% festgelegt. In Deutschland beträgt die Obergrenze künftig 639535 Mutterkühe (die Kommission hatte ursprünglich 547 690 Mutterkühe angesetzt). Damit wurde auch der bisher erfolgte Aufbau der Mutterkuhhaltung in den neuen Bundesländern berücksichtigt.
Zusätzlich werden ab 2000 in drei Schritten direkt an die Landwirte ausgezahlte Schlachtprämien eingeführt. In der Endstufe 2002 betragen sie:
- 80 Euro für Bullen, Ochsen, Milch- und
Mutterkühe sowie Färsen (Mindestalter jeweils 8 Monate) und
- 50 Euro für Kälber (n 1 bis 7 Monaten
mit weniger als 160 kg Schlachtgewicht). Für die Schlachtprämien werden nationale Obergrenzen entsprechend der für 1995 getätigten Schlachtungen und Drittlandausfuhren festgelegt.
Beim Extensivierungszuschlag ist eine Neuregelung rgesehen, die den unterschiedlichen Verhältnissen in den Mitgliedsstaaten besser gerecht wird. Die Mitgliedsstaaten können sich für eine n zwei Varianten entscheiden:
1 .Ab 2000 wird bei einer Besatzdichte n weniger als 1,4 Großvieheinheiten (GVE) je Hektar für jede Grundprämie ein Zuschlag n 100 Euro gewährt. 2.Von 2000 bis 2001 beträgt der Prämienzuschlag bei einer Besatzdichte n 2 bis 1,6 GVE /ha 33 Euro und bei weniger als 1,6 GVE/ha66 Euro.
Ab 2002 gelten dann folgende Besatzdichten und Zuschläge: bei 1,8 bis 1,4 GVE/ha 40 Euro und bei weniger als 1,4 GVE/ha 80 Euro.
Zudem stehen den Mitgliedsstaaten Prämienergänzungsbeträge zur Verfügung. Auf Deutschland entfällt dabei ein Finanzlumen in Höhe n 88,4 Mio. Euro, über dessen Verwendung und Verteilung noch zu entscheiden ist. Insgesamt konnte mit den Neuregelungen im Bereich Rind- und Kalbfleisch der deutsche Anteil an den EU-Rinderprämien (Grund- und Schlachtprämien) n 9 % auf 14 % deutlich erhöht werden. Die Milchquotenregelung wurde bis 2006 verlängert. Ohne eine Verlängerung wäre die Milchquotenregelung im Jahre 2000 ausgelaufen.
Die Kommission hatte den Einstieg in ein Preis-Beihilfen-System - in Verbindung mit einer Quotenaufstockung um 2% -für 2000/01 rgeschlagen. Der Rat der Agrarminister verständigte sich auf eine Verschiebung auf 2003/04. Die Staats- und Regierungschefs haben eine weitere Verschiebung auf die Jahre 2005/06 beschlossen.
Danach werden die Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver ab dem Milchwirtschaftsjahr 2005/2006 in drei gleichen Jahresschritten um insgesamt 15% gesenkt. Zum Ausgleich der Stützpreissenkungen werden Direktzahlungen an die Milcherzeuger in Form einer Grundprämie je Tonne Milchquote gewährt. Sie betragen:
- 5,75 Euro im Kalenderjahr 2005,
- 11,49 Euro im Kalenderjahr 2006 und
- 17,24 Euro im Kalenderjahr 2007.
Den Mitgliedsstaaten werden für einen zusätzlichen Ausgleich Finanzmittel zur Verfügung gestellt. In der Endstufe 2007 entfallen dabei auf Deutschland 216 Mio. Euro.
Griechenland, Spanien, Irland, Italien und Nordirland erhalten zu Beginn der Milchwirtschaftsjahre 2000/01 und 2001 /02 individuelle Quotenzuteilungen n insgesamt 1,4 Mio. t. Für die übrigen Mitgliedsstaaten werden parallel zu den Preissenkungen die Quoten schrittweise um insgesamt 1,5 % aufgestockt.
Den Mitgliedsstaaten wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Bindung der Milchquote an die Fläche aufzuheben. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der aktiven Milcherzeuger rschlagen.
Zudem hat sich der Rat verpflichtet, im Jahre 2003 auf der Grundlage eines Berichtes der Kommission eine Halbzeitbewertung mit dem Ziel rzunehmen, das gegenwärtige Quotenregime nach dem Jahre 2006 auslaufen lassen. Insgesamt ist der in äußerst schwierigen Verhandlungen gefundene Milchkompromiß nicht zufriedenstellend ausgefallen, weil
- eine Quotenaufstockung trotz bestehender Überschüsse nicht vermieden werden konnte
und
- das rgesehene Inkrafttreten des Preis-Beihilfe-Systems mit der Halbzeitbewertung im Jahre 2003 schwierig in Übereinstimmung zu bringen sein wird. (Angaben des BMELF 1999).