Preußenkönig Friedrich Wilhelm I., offensichtlich besorgt um florierendes Gewerbe in seinem Land, hatte Order gegeben. An der Nordspitze des Tornowsees sollte eine Schneidmühle, sprich: ein wassergetriebenes Sägewerk, errichtet werden. Bewerber für das Projekt gab es mehrere. Den Zuschlag erhielt der Schneidmüller Hans-Joachim Boldte aus Rathenow. Am 19.1.1718 wurde ihm das erforderliche Grundstück für Wohnhaus, Kohlgarten und Mühlengebäude als erbliches Eigentum übertragen. Der Kaufpreis betrug 10 Reichstaler. Allerdings mußte der Schneidmüller einen jährlichen Zins n 20 Talern entrichten, vermutlich als Grundsteuer zum einen und für die Mühlenkonzession zum anderen. Versteht sich, daß er die Mühle auf eigene Kosten zu bauen hatte. Immerhin durfte er das erforderliche Holz aus dem königlichen Forst entnehmen. Auch wurden ihm Fischereirechte im Mühlenbach eingeräumt. Ebenso Weiderechte im Wald, für sechs Stück Zugvieh, vier Kühe und drei Stück »Zuwachs«. Ziegen- und Schweinehaltung war ihm verboten. Gegen einen zusätzlichen Grundzins durfte ab 1720 auch Getreidemüllerei betrieben werden.
Das weitere Schicksal der Boltenmühle - diese Bezeichnung ist abgeleitet m Namen des rgenannten Ersteigentümers -war höchst wechselhaft. Die Nutzung des umgebauten Anwesens für den Fremdenverkehr begann verstärkt ab 1932. 60 Jahre später, 1992, brannte die Boltenmühle ab. Die Ursache blieb ungeklärt.
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