Gemäß alliierten Vereinbarungen aus dem Jahr 1944 trat am 11.
Juli 1945 die Alliierte Kommandantur zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Diese von den Siegermächten eingesetzte oberste Regierungsbehörde in Berlin (offizielle Be Zeichnung »Alliierte Kommandalura«) bestand aus den vier Militärkommandanten, die mit ihrem Befehl Nr. 1 die Verwaltung und Kontrolle der in Sektoren aufgeteilten Stadt bekanntgaben.
Es folgte eine Fülle von Anordnungen zur Regelung des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Berlin. Zum Amtssitz der Behörde wurde ein Gebäude in der Kaiserswerther Straße, F.cke Thielallee in Dahlem bestimmt. Es handelte sich um einen Vcrwallungsbau, der 1926-27 für den Verband der Öffentlichen Feuerversicherungsanstalten errichtet worden war.
Angesichts wachsender politischer Gegensätze zwischen den westlichen Besat-zungsmäehten und der Sowjetunion kam es bald zu Differenzen insbesondere in Fragen des Personals der öffentlichen Verwaltung, der Versorgung der einzelnen Sektoren und der Behandlung von ehemaligen Angehörigen der NSDAP. Im August 1947 verhinderte der sowjetische Kommandant durch sein Veto die Ernennung Ernst Reuters zum Oberbürgermeister. Als die Sowjetunion ihre Mitarbeit im Alliierten Kontrollrat einstellte, kündigte sich eine gleiche Entwicklung auch in der Kommandantur an. Am 16. Juni 1948 verließ der Vertreter der Sowjetunion die Sitzung und erklärte wenig später die Kommandantur für aufgelöst. Die Westalliierten beharrten jedoch auf dem Viermächtestatus und entschieden seitdem auf Dreimächte-Basis, wobei sie die Abwesenheit des sowjetischen Vertreters als Stimmenthaltung werteten. Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Anordnungen der Alliierten Kommandantur wurden im »Amtsblatt der Alliierten Kommandantur Berlin« veröffentlicht. Eine vollständige, allgemein zugängliche Sammlung über sie gab es nicht.
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