Schritte zur Unternehmensgründung
1. Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Finanzierung
Marketing
Gewerberechtliche Voraussetzungen
1.1 Persönliche Voraussetzungen
Persönliche Eigenschaften:
Der Glaube an die eigene Idee
Keine Scheu vor Streß, Krisen, Konflikten, Risiko, Gefahr
Lust und Wunsch auf Eigenständigkeit, Flexibilität, Erfolg, Zusammenarbeit
Kreativität
Selbstvertrauen
Fachliche Qualifikationen:
Fachkenntnis
Branchenerfahrung
Kaufmännische Grundkenntnisse
Familiäre Situation
1.2 Finanzierung
Kapitalbedarf
Kapitalbeschaffung
Liquidität
1.2.1 Kapitalbedarf
Investitionen
Waren und Materiallager
Produktionsbetrieb:
Vom geplanten Jahresumsatz muß man den notwendigen Materialverbrauch ableiten und dann die 'Lagerumschlagshäufigkeit' ermitteln.
Einzelhandelsgeschäft:
Um den Wert des notwendigen Warenbestandes zu ermitteln, ist es notwendig, den Umfang der Ladenausstattung festzustellen und mit den Einkaufspreisen zu kalkulieren.
den laufenden Bedarf
Unter den laufenden Kapitalbedarf fallen:
Betriebs- und Hilfsmittelbedarf
Lagerhaltungskosten
Überbrückungskosten von Auftragseingang und Zahlungseingang
Personalkosten
Außenstände
Miete, Leasing, Pacht
Energie-
Fahrzeugkosten
Zinsen
1.2.2 Kapitalbeschaffung
Um das benötigte Kapital, das der Kapitalbedarf angibt, kann auf verschiedene Wege beschafft werden:
Eigenkapital
Fremdkapital
Investitionskredit
Leasing
Kontokorrentkredit
Lieferantenkredit
Förderungen
1.2.2.1 Eigenkapital
Das Eigenkapital ist das private 'Reichtum', das man flüssig machen und selbst aufbringen kann. Darunter fallen Spareinlagen, Wertpapiere, Wertgegenstände, aber auch Werte die belehnt werden können, wie zum Beispiel Lebensversicherung, Grundbesitz,
Vergrößern kann man das Eigenkapital zum Beispiel durch 'Billigeres Leben', oder durch Zusammenschluß mit einem Partner zu einer Gesellschaft.
1.2.2.2 Fremdkapital
Da üblicherweise das Eigenkapital zur Unternehmensgründung und -Führung nicht ausreicht, ist man gezwungen, Fremdkapital zu beschaffen.
Investitionskredit
Dient zur Finanzierung des Anlagevermögens. Sie werden mittel- bis langfristig gewährt, d. h. sie haben eine Laufzeit von etwa 4 bis 20 Jahre.
Kontokorrentkredit
Der Kontokorrentkredit dient dem laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehr. Alle betreffenden Geldbewegungen werden über dieses laufendes 'Konto' geführt. Bis zu einem gewissen Betrag, der mit der Bank ausgemacht wurde, kann das Unternehmen frei verfügen.
Lieferantenkredit
Dieser Kredit wird formlos gewährt. Er entsteht dadurch, daß eine Ware oder Dienstleistung nicht sofort, sondern erst später bezahlt wird. Der Lieferant räumt eine gewisses Zahlungsziel ein z.B.: 'Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skontoabzug, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug'.
Nach diesen 30 Tagen werden bereits Zinsen verrechnet. Der Jahreszinssatz ergibt sich aus folgender Formel:
Skonto (%) * 360
Jahreszinssatz = ----- ----- ---------
Kreditdauer (Tage)
z.B.:
2 (Skonto) * 360
Jahreszinssatz = ----- ----- --------- ----- -------- = 36%
30 (Zahlungsziel) - 10 (Skontoziel)
Leasing
Eine beliebte Finanzierungsalternative ist Leasing. Hier werden Investitionsgüter angemietet und nach einiger Zeit zum Restkaufwert übernommen. Das hat den Vorteil, daß das Eigenkapital geschont wird. Beim Kfz-Leasing ergeben sich auch geringere Versicherungsprämien.
1.2.3 Liquidität
Die Liquiditätsrechnung zeigt, ob auch in den nächsten Monaten nach der Unternehmensgründung noch genügend Mittel flüssig sind oder gemacht werden können um weiterarbeiten zu können.
Dabei ist zu beachten, daß auch ein rentabel arbeitender Betrieb zahlungsunfähig werden kann, z.B. weil die Kunden später als erwartet bezahlen, usw.
Deshalb: Liquidität vor Rentabilität!
Gegenüberstellung von Zahlungsein- und Ausgängen.
Beispiel:
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1. Monat |
2. Monat |
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1. Zahlungsmittelanfangsbestand |
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2. Geplante Einzahlungen |
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Umsätze (inkl. USt) |
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Aus Kreditzusagen |
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Privateinlagen |
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Sonst. Einzahlungen (inkl. USt) |
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Summe Einzahlungen (1) + (2) |
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3. Geplante Auszahlungen |
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Auszahlungswirksame Kosten lt. Kostenplan (inkl. USt) |
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Auszahlungen für Investitionen (inkl. USt) |
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Auszahlungen für Material (inkl. USt) |
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Privatentnahmen |
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Zahlungen an Finanzamt |
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Zinszahlungen/Bankspesen |
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Sonst. Zahlungen (inkl. USt) |
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Summe Auszahlungen |
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Unter-/Überdeckung (1) + (2) + (3) |
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Deckung des Fehlbetrages |
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Kontokorrent/Darlehen |
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Privateinlagen |
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Sonstiges |
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Verwendung des Mehrbetrages |
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1.3 Marketing (siehe Referat Wiesenhofer)
wem das Produkt Nutzen bringt
in welchen Regionen und Bevölkerungsschichten man diesen Personenkreis findet
wieviel ein Kunde bereit dafür zu zahlen ist
wie man an die Kunden herankommt
die zukünftigen Verkaufschancen
Konkurrenz
Das heißt man muß folgende Punkte analysieren:
Marktumfeld
Kunden
Konkurrenz
Marketinginstrumente
Angebotsgestaltung (Produkt)
Preisgestaltung (Price)
Warenverteilung (Place)
Marktbearbeitung (Promotion)
1.4 Gewerberecht
Gewerbe sind Tätigkeiten, die
Gewerbsmäßig ausgeübt werden,
Nicht verboten sind und
Nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gewerberechts ausgenommen sind (Bergbau, Betrieb von Kinos, Theater, ).
1.4.1 Einteilung der Gewerbe
Anmeldungsgewerbe
Freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis)
Handwerke (Befähigungsnachweis = Meisterprüfung, Matura für das betreffende Handwerk)
Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Befähigungsnachweis anderer Art; z.B. Gastronomie)
Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Bewilligung notwendig; z.B. Drogist, Waffenhändler)
Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden (grundsätzlich kein Befähigungsnachweis notwendig; Ausnahmen z.B. Baumeister)
1.4.2 Voraussetzungen für Ausübung von Gewerben
1.4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen
Vollendung des 19. Lebensjahres
Mangel an Ausschließungsgründen (vor allem gerichtliche erfolgte)
Bei Waffengewerben und Rauchfangkehrer: österreichische Staatsbürgerschaft
1.4.2.2 Besondere Voraussetzungen
Befähigungsnachweis (falls benötigt)
Persönliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gewerbes
Bedarf nach der Gewerbeausübung bei Rauchfangkehrern und Bestattern
Keine Bedenken bezüglich Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Sprengunternehmen im Ortsgebiet?????)
1.4.2.3 Wer muß die Voraussetzungen erbringen?
Beim Einzelunternehmen
muß der Unternehmer persönlich alle Voraussetzungen erfüllen
Bei Gesellschaften
muß die Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten.
Die Prüfung auf Zuverlässigkeit erfolgt auf alle Gesellschafter.
1.4.3 Wer kann gewerberechtlicher Geschäftsführer sein?
Bei Personengesellschaften (auch EEGs)
Ein persönlich haftender Gesellschafter oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist.
Bei juristischen Personen
muß der Geschäftsführer eine zur Vertretung befugte Person, oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist, sein.
Der Geschäftsführer muß neben den persönlichen Voraussetzungen seinen Wohnsitz im Inland haben, den Befähigungsnachweis erbringen und in der Lage sein, sich im Betrieb zu betätigen.
2. Einflußfaktoren
Die wichtigsten Einflußfaktoren sind:
Standort
Gesellschaft oder Einzelunternehmen?
Unternehmensbezeichnung
Betriebsübernahme
Gewerbliche Sozialversicherung
Unternehmer als Nebenberuf
Steuern
Betriebliches Rechnungswesen
Mitarbeiter
Gewährleistung - Garantie - Produkthaftung
Außenhandel
Betriebliche Versicherungen
EDV-Unterstützung
2.1 Standort
Grundstückskosten
Verkehrslage
Kanal, Strom, Gas, Wasser,
Verfügbarkeit von Arbeitskräften
Nähe zu Rohstoffen
Entfernung zu Lieferanten und Kunden
Neben diesen allgemeinen Faktoren sind noch branchenspezifische Faktoren zu beachten:
Lebensmittelhändler in Wohngegenden
Papierwarenhändler in Schulnähe
2.2 Gesellschaft oder Einzelunternehmen? (siehe Referat Kneisz)
Vor der Unternehmensgründung muß man entscheiden, welche Rechtsform das Unternehmen aufweisen soll. Die dabei zu hinterfragenden Aspekte sind:
Bin ich alleine, oder habe ich Partner
Kenne ich meinen Partner und warum will ich mit ihm zusammenarbeiten (weil er Kapital mitbringt, )?
Führung und Vertretung nach Außen
Mitsprache- und Kontrollrechte
Haftungsbegrenzung
Kapitalbeteiligung
Steuerliche Belastungen
Kosten der verschiedenen Rechtsformen
2.3 Unternehmensbezeichnung
Der Firmenname ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. So ist zum Beispiel bei der GesmbH der Zusatz 'GesmbH' oder 'GmbH' zwingend vorgeschrieben. Man kann aber eine zusätzliche Geschäftsbezeichnung, die Etablissementbezeichnung, führen, um das Unternehmen besser zu vermarkten. Diese darf logischerweise nicht täuschend sein oder zu Verwechslungen führen.
2.4 Betriebsübernahme
Schenkung
Übernahme gegen festen Kaufpreis
Unternehmensübertragung gegen Rentenzahlung
Kaufpreisrenten
Versorgungsrenten
Verpachtung
2.5 Gewerbliche Sozialversicherung
Pflichtversichert sind:
Einzelunternehmer
Vollhafter in Personen- und Erwerbsgesellschaften
GesmbH - Geschäftsführer
Unter die gewerblichen Sozialversicherungen fallen die:
Krankenversicherung
Pensionsversicherung
Unfallversicherung
Die Beitragshöhe der Kranken- und Pensionsversicherung errechnet sich aus der Beitragsgrundlage (=Gewinn) und dem vorgegebenen Prozentsätzen. Die Unfallversicherung wird als Pauschalbetrag von ATS 983,- bezahlt.
2.6 Unternehmer als Nebenberuf
Grundsätzlich kann jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, als Nebenberuf Unternehmer sein. Natürlich entsteht mit der Gewerbeanmeldung auch die gewerbliche Versicherungspflicht (siehe 2.5). Weiters muß der Arbeitgeber davon unterrichtet werden. Die Einkommenssteuer wird hierbei von der Summe der beiden Einkommen berechnet.
2.7 Steuern
Abgabe |
Höhe |
Fälligkeit |
Abzuführen an: |
Umsatzsteuer |
10% oder 20% |
15. des übernächsten Monats und Sondervorauszahlung am 15.12 |
Betriebsstätten - Finanzamt |
Einkommenssteuer |
10-50% vom Einkommen |
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Wohnsitz - Finanzamt |
Körperschaftssteuer |
34% vom Gewinn |
Dito |
Betriebsstätten - Finanzamt |
Lohnsteuer |
10 - 50% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge |
15. des Folgemonats |
Betriebsstätten - Finanzamt |
Kommunalsteuer |
3% der Bruttolohnsumme |
Dito |
Gemeinde |
DB, DZ |
4,5% + 0,45 bis 0,53% der Bruttolohnsumme |
Dito |
Finanzamt |
Abzugssteuer für Werkverträge |
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Dito |
Finanzamt |
2.8 Betriebliches Rechnungswesen
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine ordentliche Buchhaltung zu führen, Belege 7 Jahre aufzubewahren und Aufzeichnungen zu führen.
Grundsätzlich kann man auf drei verschiedene Varianten Buch führen:
Einnahmen - Ausgaben - Rechnung
Einnahmen und Ausgaben werden aufgezeichnet, die Differenz von Einnahmen und Ausgaben stellen den Gewinn dar.
Pauschalierung
E - A - Rechnung mit Durchschnittssätzen.
Einnahmen
- Wareneinkauf
- Personalaufwand
- 12% Betriebsausgaben
= Gewinn
Doppelte Buchführung
Kontoführung mit Erstellung von Bilanz, GuV - Rechnung, Kassabuch und Inventur.
Freiwillig kann auch eine Kostenrechnung geführt werden. Sie dient hauptsächlich zur Ermittlung der Selbstkosten.
2.9 Mitarbeiter
Hierbei geht es darum:
Wie finde ich neue Mitarbeiter? (Kontakte, Stellenbeschreibungen)
Wie motiviere ich meine Mitarbeiter? (Sanktionen, Verantwortungsübertragung, )
Dienstvertrag - Kollektivvertrag
Lehrlingsausbildung (Ausbilderprüfung)
Sozialversicherung der Mitarbeiter (wer zahlt wofür wieviel?)
2.10 Gewährleistung - Garantie - Produkthaftung
Gewährleistung
Der Auftragnehmer muß seine Leistung in der vereinbarten Weise und Zeit und am vereinbarten Ort in der vereinbarten Qualität erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so führt dies zur Rechtsfolge der Gewährleistung. Trägt der Auftragnehmer Verschulden, kann der Auftraggeber sogar Schadensersatzansprüche stellen. Voraussetzung für die Gewährleistung sind
das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäftes und
das Vorhandensein eines Mängels.
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen betragen für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche 3 Jahre.
Mängelrüge:
Bei einem Handelskauf (beide Vertragspartner Unternehmer) kann der Käufer das Gewährleistungsrecht nur unter den verschärften Bedingungen des Handelsrechtes in Anspruch nehmen.
Garantie
Zusätzlich zur Gewährleistung kann eine auf vertraglicher Basis beruhende Garantie vereinbart werden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur kostenlosen Beseitigung eines möglicherweise auftretenden Fehlers.
Beispiel:
Der Auftragnehmer garantiert ein fehlerfreies Arbeiten der Heizung über einen Zeitraum von 5 Jahren (Gewährleistung nur 3 Jahre!).
Produkthaftung
Für Personen- und Sachschäden haftet der Unternehmer. Auch wenn er den Fehler des Produktes nicht verschuldet hat. Für Produktschäden haften der Hersteller, der Importeur und der Unternehmer.
Ersatzansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn der Betroffene den Fehler nachweisen kann und dieser Fehler den eingetretenen Schaden verursacht hat.
2.11 Außenhandel
Wenn man sich entschließt Außenhandel zu treiben, muß man sich laufend zusätzliche Informationen über ausländische Märkte und Informationen über Zölle und Steuern verschaffen. Außenhandel ist zwar sehr riskant aber außerordentlich chancenreich.
2.12 Betriebliche Versicherungen
Im Allgemeinen gibt es 3 Arten von betrieblichen Versicherungen:
Sachversicherungen
Sie sollen vor Substanzverlust schützen.
Dazu zählen insbesondere: Feuer-, Diebstahl-, Sturmschaden-, Leitungswasserschaden-, Maschinenbruch-, Elektrogeräte- und Computerversicherungen.
Vermögensschadenversicherung
Dienen zur Abdeckung von entgangenen Erträgen (z.B. durch Maschinenstillstand) oder zur Abdeckung zusätzlicher Kosten (z.B. Anwaltskosten).
Personenversicherung
Darunter fallen z.B. Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Sie können zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen abgeschlossen werden.
2.13 EDV-Unterstützung
In heutigen Unternehmen ist eine EDV-Unterstützung nicht mehr wegzudenken. Bestimmte Vorgänge können automatisiert werden:
Finanzbuchhaltung
Lohnabrechnung
Fakturierung
Auftragsbearbeitung
Bevor man ein EDV-System anschafft, sollte man jedoch sorgfältig planen, welche Voraussetzungen das System haben soll (Netzwerk - kein Netzwerk, ).
Benutzt ein Unternehmen ein EDV-System muß auf allen Geschäftspapieren die Datenverarbeitungsregisternummer angegeben sein.
Diese Nummer muß beim Datenverarbeitungsregister beantragt werden.
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