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Bezugskalkulation


Bezugskalkulation





Zweck der Bezugskalkulation ist die Errechnung des Einstandspreises bei gegebenen Brutto- oder Nettorechnungspreis (=progressive Bezugskalkulation) bzw. des maximal zulässigen Rechnungspreises bei gegebenem Einstandspreis (=retrograde Bezugskalkulation).




progressive Bezugskalkulation

 
Das Schema:

Bruttorechnungspreis

-v.h. - Rabatt (in % des Bruttopreises) + i.h.

Nettorechnungspreis

+ Bezugsspesen - Einstandspreis

 

retrograde Bezugskalkulation

 










Sind mehrere Rabatte zu berücksichtigen, so sind sie stufenweise v.h. in folgender Reihenfolge abzuziehen:

Einzelhandelsrabatt

Großhandelsrabatt

Sonderrabatt

Mengenrabatt                              Das Schema - mit Skonto:


Bruttorechnungsbetrag

-v.h. - Rabatt +i.h.

rabattierter Preis (Zielpreis)

-v.h.  - Skonto +i.h.

Kassapreis

+ Bezugsspesen -

Einstandspreis

 










Enthält eine Rechnung Fakturenspesen (zB: gesondert verrechnete Verpackungsspesen), so sind hinsichtlich des Skontoabzuges folgende Varianten des Kalkulationsschemas zu unterscheiden:



Bruttorechnungspreis                         Bruttorechnungspreis

- Rabatt - Rabatt

rabattierter Preis rabattierter Preis (Zielpreis)

+ Fakturenspesen - Skonto

Rechnungsbetrag excl. USt. (Zielpreis) oder: Kassapreis

- Skonto + Fakturenspesen

Zwischensumme Rechnungsbetrag exkl. USt.

+ eigene Bezugsspesen + eigene Bezugsspesen

Einstandspreis Einstandspreis



wenn Zahlungsziel vereinbart ist und innerhalb dieser Kassafrist ein Skontoabzug zu machen ist.

 




Die USt. wird, soweit sie als Vst verrechenbar ist, bei Bezugskalkulationen nicht berücksichtigt.


eigene Bezugsspesen:

Maklergebühr und Auktionsgebühr (vom Warenpreis gerechnet)

Frachtkosten, Hafen- und Kaigebühren, Kosten der Lagerung, Verladen und umladen, Speditionsprovision und -nebenspesen

Eingangsabgaben (Zoll), Verbrauchsteuern

Devisenkaufspesen

Versicherungskosten

Spesen und Provision eines Handelsvertreters oder Einkaufskommissionärs, der den Einkauf besorgt hat

Übernahmespesen


Für die Berechnung des Einstandspreises pro Mengeneinheit ist der Einstandspreis durch die tatsächliche Menge (zB: Nettogewicht bei Ankunft der Ware = Hausgewicht) zu dividieren.













Eine Zusammengesetzte Bezugskalkulation ist dann gegeben, wenn mehrere Waren gemeinsam bezogen werden und die gemeinsam eintstandenen Bezugskosten anteilsmäßig verteilt werden müssen, um den Einstandspreis der einzelnen Waren ermitteln zu können.


Besondere Bezugsspesen (zB: Verpackungskosten) sind den einzelnen Waren direkt zurechenbar.

Gewichtsspesen (zB: Transportkosten) sind nach dem Gewicht( Brutto- od. Nettogewicht) zu verteilen,

Wertspesen (ZB: Versicherungsprämien) nach dem Wert.


















Zweck der retrograden Bezugskalkulation ist die Berechnung des maximal zulässigen Rechnungspreises bei gegebenem Einstandspreis.


Rechengang:


Aufstellung des Rechenschemas für eine progressive Bezugskalkulation. Der gegebene Einstandspreis wird im Rechenschema als letzte Zahl eingesetzt.

Retrograde Aufrüstung der Rechnung:

Umkehrung der Vorzeichen,

Prozentrechnungen: progressiv - v.h. = retrograd + i.h.

progressiv + v.h. = retrograd - a.h.

















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