Definition: Der Personalkredit ist im
Gegensatz zum Realkredit ein Kredit, der einem Bankkunden ohne besondere
Sicherheiten (Verpfändung von Mobilien oder Immobilien, Bürgschaft, etc.)nur gegen allgemeine Sicherheit, d.h. auf
Grund charakterlicher Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Tüchtigkeit und
einwandfreier Vermögenslage, gewährt wird, bei dem also die in der
Persönlichkeit des Kreditnehmers liegende wirtschaftliche Sicherheit der
rechtlichen Deckung vorgezogen wird.
Man spricht bei dieser Kreditform auch von einem Blankokredit.
2. Hypotheken- und Grundschulddarlehen
Diese Formen der Kredite laufen unter dem Oberbegriff der
"Grundpfandrechte". Sie erhalten eine Eintragung in die dritte Abteilung des
Grundbuches und stellen die wichtigste Form der Sicherung von Darlehen bei der
Immobilienfinanzierung dar. Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldner kann
seitens der Gläubiger eine Zwangsversteigerung angeordnet werden.
Vorraussetzung für eine Zwangsversteigerung ist:
"vollstreckbarer Titel": Klage der
Gläubiger und ein vollstreckbares Urteil; das Urteil entfällt, wenn sich der
Schuldner bereits zu einer Zwangsvollstreckung einverstanden erklärt hat
die Erklärung des Gerichtes über
die Zulässigkeit der Vollstreckung und
die Zustellung des
Vollstreckungstitels an den Schuldner
Zuständig
für die Vollstreckung der Versteigerung ist das für den Bezirk zugewiesene
Vollstreckungsgericht.
2.1 Die Hypothek
Definition: [griechisch hypo: unter;
Unterpfand] Pfandrecht an einem Grundstück, das den Gläubiger berechtigt, sich
wegen einer Forderung aus dem Grundstück zu befriedigen (§ 1113ff. BGB).
Voraussetzung der Hypothek ist die Eintragung in das Grundbuch und im Gegensatz
zur Grundschuld das Bestehen einer Forderung. Dem Kreditgeber haftet nicht nur der
Kreditnehmer persönlich, sondern auch das verpfändete Grundstück, und zwar
nicht nur für den Schuldbetrag, sondern auch für die (eingetragenen und
gesetzlichen) Zinsen und für die Beitreibungskosten.
2.2 Die Grundschuld
Definition: Dingliche Belastung eines
Grundstücks durch Eintragung im Grundbuch mit der Wirkung, dass eine bestimmte
Geldsumme aus dem Grundstück an denjenigen zu zahlen ist, zu dessen Gunsten die
Belastung erfolgt (§ 1191 BGB). Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek
von einer etwa bestehenden Forderung unabhängig (abstrakte Forderung).
Sie kann als Brief- oder Buchgrundschuld bestellt werden. Im
Kreditgewerbe wird die Grundschuld gegenüber der Hypothek bevorzugt. Die
Grundschuld kann auch dem Eigentümer zustehen (Eigentümergrundschuld - § 1196
BGB). Er sichert sich dadurch eine Rangstelle mit der Wirkung, dass
Nachhypothekare nicht aufrücken können. Der Eigentümer kann die
Eigentümergrundschuld abtreten oder verpfänden und damit einen Realkredit
sichern. Auch bei einer etwaigen Zwangsversteigerung des Grundstücks ist die
Eigentümergrundschuld zu berücksichtigen und der darauf entfallende Erlös dem
Eigentümer zuzuteilen. Eine Hypothek, für die keine Geldforderung besteht, ist
eine Eigentümergrundschuld.
2.3 Vergleich von Hypothek / Grundschuld
Hypothek
Grundschuld
- früher oft
genutzt, heute nur noch selten empfohlen
- immer in
Verbindung mit einem Kredit
- nach Tilgung
erlischt der Eintrag im Grundbuch ( T Kosten
wegen Eintragsänderung!)
- heute am meisten benutzt
- unabhängig von
einem Kredit
- nach der
Tilgung erlischt der Eintrag im Grundbuch nicht (Vorteil: "Bonus" bei
späteren Krediten!)
Errechnung des maximalen Beleihungswertes einer Immobilie:
Falls die Hypothek zum Kauf des Grundstücks aufgenommen wird, geht man
in der Regel vom Kaufpreis aus.
Bei einem Neubau, muss vom Architekten die m³-Zahl des Hauses errechnet
werden, welche dann mit einem Faktor multipliziert wird, der von der Lage des
Objekts abhängt.
Von diesen Summen wird dann ein Risikoabschlag von 15 - 20 % seitens
des Kreditinstituts abgezogen. Das Ergebnis ist der maximale Beleihungswert.
2.4 Beispiel
Immobilie im Wert von DM
500.000,--
Risikoabschlag von 20 %DM
100.000,--
_________________
Maximaler BeleihungswertDM
400.000,--
Im Grundbuch:
Rang
Beleihungswert
DM
Zinsen
bis 60 %
DM 240.000,--
"TOP-Zinsen"
bis 80 %
DM80.000,--
+ 0,25 % (eff. Zins)
bis 100 %
DM80.000,--
+ 0,50 % (eff. Zins)
3.
Spezialkredite (Sparkasse)
3.1 Euro-Start-Kredit
für alle Unternehmensinvestitionen rund um den Euro, z.B. für Soft- und
Hardware, Schulungen, PC-Equipment
3 Jahre fest - 100 % Auszahlung - Effektivzins 5,75%
3.2 Modernisierungskredit
für kleinere Umbauten bzw. Ausbauten an der eigenen Immobilie
Höchstbetrag: DM 100.000,--
max. 12 Jahre - 100 % Auszahlung - Effektivzins zw. 6,25 % und 6,56 %
Neben eigenen Krediten auch Kooperation mit anderen Kreditinstituten im
Bezug auf Spezialkredite, z.B. mit Leasinggesellschaften.
Quellen:
Bülow, Prof. Dr. Friedrich,
Wörterbuch der Wirtschaft, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 1970-6
Schmalen, Prof. Dr. Helmut,
Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft [Hrsg.: Verein für Didaktik -
Wirtschaft, Technik, Gesellschaft e.V.], Schulausgabe Oberstufe des Gymnasiums,
Wirtschaftsverlag Bachem, Köln, 1992
Internetlexikon der Sparkasse
Regensburg (http://www.sparkasse-regensburg.de) am 18. Februar 2001
Gespräch mit Norbert Jaksch,
Sparkassenfachwirt in der Sparkasse Aschaffenburg (Friedrichstrasse)