Referat zum Thema:
Gliederung
Definition des Marktes
Modell des vollkommenen Marktes
a) Definition von Gütern
Der Markt- bzw. Preismechanismus
a) Die Preisbildung
b) Gleichgewichtspreis / -menge
c) Preisbildung (Schaubild)
d) Die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage
Marktformen
a) Beispiele
Beispiel VW-Urteil
Quellenangabe
Anhang
Schaubilder (Folien)
Der Begriff Markt (lat.: mercatus Handel, Markt)
Ist das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, von einer Gruppe potentieller Käufer und Verkäufer einer bestimmten Ware oder Dienstleistung
(Käufer bestimmen die Nachfrage / die Verkäufer das Güterangebot)
zu bestimmten Zeiten nach festen Ordnungen zum Abschluss von Kauf- und Verkaufsgeschäften.
(Tauschstätte des Geld- und Warenverkehrs)
oder:
der abspielende Ausgleich von angebotenen und nachgefragten Gütern mit sich dabei vollziehender Preisbildung.
Das Modell des vollkommenen Marktes
Viele Anbieter viele Nachfrager
Homogene Güter (gleiche Qualität, Art, )
Keine persönlichen oder räumlichen Präferenzen (keine Monopolstellung)
Vollständige Markttransparenz (Marktübersicht)
Zeitliche Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage
Angebot und Nachfrage hängen von der des Preises eines Gutes ab
Definition von Gütern:
Normales Gut:
wenn die Nachfrage nach einem Gut bei sinkendem Einkommen zurückgeht
oder wenn bei sonst unveränderten Randbedingungen die Nachfrage steigt bei steigendem Einkommen
Inferiores Gut:
bei sonst unveränderten Randbedingungen die Nachfrage sinkt bei steigendem Einkommen
Substitutives Gut:
Zwei Güter, bei denen der Preisanstieg des einen Gutes einen Nachfrageanstieg des anderen Gutes bewirkt.
(Butter und Margarine/ Kino- und Theaterbesuche/ Würstchen und Hamburger)
Komplementäres Gut:
Zwei Güter, bei denen der Preisanstieg des einen Gutes einen Nachfragerückgang des anderen Gutes bewirkt.
(Füller und Tinte/ Automobile und Benzin/ Computer und Software/ Skier und Liftkarten)
Gleichgewichtspreis/Gleichgewichtsmenge
(Ausgleichsfunktion oder Markträumungsfunktion)
Gleichgewicht: Angebot und Nachfrage sind gleich.
Gleichgewichtspreis: Der Preis, der Angebot und Nachfrage zur Übereinstimmung bringt.
Gleichgewichtsmenge: Angebotene und Nachgefragte Menge beim Gleichgewichtspreis.
Der Gleichgewichtspreis (Idealfall) kommt in der Realität selten vor .
Liegt der Preis darüber entsteht ein Angebotsüberschuss, es sind zu viele Güter auf dem Markt der Preis geht runter.
Liegt der Preis darunter entsteht ein Nachfrageüberhang, die Nachfrager sind bereit mehr zu zahlen, die Firmen dehnen ihre Produktion aus Haushalte schränken die Nachfrage wieder ein.
Ungleichgewicht: sobald der Preis vom Gleichgewichtspreis abweicht.
Monopol: (Angebots- und Nachfragemonopol)
Ein Anbieter, jener kann durch seine Stellung den vielen Nachfragern den Preis bestimmen
monopolistische Konkurrenz: Hardware und Software. Nachfragemonopol: Ein Nachfrager und viele Anbieter.
Oligopol: (Angebots- und Nachfrageoligopol)
Wenige Anbieter und viele Nachfrager. Nachfrageoligopol: wenig Nachfrager und viele Anbieter
Polypol:
Anbieter und Nachfrager sind zahlreich vorhanden; einzelne sind deshalb strategieunfähig.
(Wettbewerbs- oder Konkurrenzmarkt)
Marktformen - Beispiele
Beispiele |
Polypol |
Angebots- |
Nachfrage- |
Angebots- |
Nachfrage- |
Der Benzinmarkt Deutschlands |
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Der Aktienhandel an der Berliner Wertpapierbörse |
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Die Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG |
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Vielen Winzern eines Weinbaugebietes stehen wenige Kellereien gegenüber |
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U-Boote und Kriegsschiffe werden in Deutschland nur von der Bundesmarine gekauft |
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Die patentierte Erfindung eines Unternehmers |
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Der Wochenmarkt in Ihrer Heimatstadt |
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Der Kaffeemarkt in Deutschland |
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Nur die Deutsche Bahn AG kauft Lokomotiven |
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Brotkäufer können unter vielen Bäckereien wählen |
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Der Automarkt in Deutschland |
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Der Markt- bzw. Preismechanismus
In einer Periode zur nächsten
Wenn |
Erhöhte Güterproduktion |
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Sinkende Nachfrage |
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Sinkende Preise |
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Sinkende Güterproduktion |
Gleiches Angebot |
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Steigende Nachfrage |
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Steigende Preise |
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Sinkende Nachfrage |
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Sinkende Preise |
Gleichbleibende
Nachfrage |
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Steigendes Angebot |
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Sinkende Preise |
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Sinkendes Angebot |
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Steigende Preise |
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Je höher der Preis, desto größer, je niedriger der Preis, desto geringer ist die nachgefragte Warenmenge.
VW-Urteil: Nur 90 statt 102 Millionen Euro Strafe
Der Europäische Gerichtshof hat ein
gegen den Autohersteller Volkswagen von der EU-Kommission vor zwei Jahren
verhängtes Bußgeld verringert. Das Gericht bestätigte, dass der Autokonzern den
grenzüberschreitenden Verkauf von Fahrzeugen behindert habe.
Allerdings sahen die Richter die damals verhängte Rekordstrafe von 102 Millionen Euro als zu hoch an und senkten sie auf 90 Millionen.
Das Fehlverhalten von VW sei auf drei Jahre beschränkt, begründete der EuGH sein Urteil. "Das Gericht hat festgestellt, dass die gegen Volkswagen vorgebrachten Darstellungen zutreffen", erklärte der EuGH. Trotzdem habe das Gericht das Bußgeld verringert, insbesondere weil die Verstöße auf die Jahre 1993 bis 1996 beschränkt seien. Das noch nicht bezahlte Bußgeld ist - inklusive Zinsen - über eine Bankgarantie abgesichert.
Nach Erkenntnissen der EU-Kommission hatte der Wolfsburger Konzern Anfang der 90er Jahre VW- und Audi-Händler in Italien davon abgehalten, Neuwagen an Kunden aus Deutschland und Italien zu verkaufen. Autokäufer hatten damals Preisunterschiede zwischen den Ländern ausnutzen wollen. Zu der Zeit waren Autos wegen des Lira-Verfalls in Italien um bis zu 30 Prozent billiger als in Österreich und Deutschland.
Nach EU-Recht dürfen Autohersteller ein selektives Händlernetz betreiben, sie dürfen die Händler aber nicht daran hindern, Autos an Käufer aus anderen Ländern der Gemeinschaft zu verkaufen.
Ein VW-Sprecher sagte, der Konzern prüfe, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden. Die Frist dafür betrage zwei Monate. Die Revision beschränkt sich aber auf die Überprüfung von Rechtsfragen, der Sachverhalt gilt als festgestellt.
Die EU-Kommission will zwei ähnliche Verfahren gegen DaimlerChrysler und Opel noch in diesem Jahr abschließen. Das kündigte der Sprecher von EU-Kommissar Mario Monti an. Beobachter erwarten ein hohes Bußgeld. Bei DaimlerChrysler hat die Kommission nach früheren Angaben den Verdacht der Marktabschottung in Deutschland, Belgien, Spanien und den Niederlanden.
Gegen Renault und Peugeot werde ermittelt, es gebe aber bisher keine förmlichen Verfahren, sagte der Sprecher. Offen blieb, ob solche Verfahren in Zukunft eröffnet werden sollen.
Kommissar Monti äußerte sich über die Luxemburger Gerichtsentscheidung zufrieden. "Dieser Beschluss ist eine gute Nachricht für die europäischen Verbraucher." Es müsse möglich sein, Produkte in anderen Mitgliedsländern der EU billiger zu kaufen als zu Hause." Er kündigte einen harten Kurs bei Verstößen im europäischen Autovertrieb an. Das Verhalten der Autohersteller werde auch die Überprüfung der 2002 auslaufenden Gruppen-Freistellungsverordnung der Kommission für den Autovertrieb beeinflussen. Die 1995 erlassene Ausnahme von dem allgemeinen Kartellverbot in der EU erlaubt es den Automobilherstellern, ein ausgesuchtes Vertriebssystem zu führen.
dpa/ vwd / reuters
06.07.2000
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