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Die EU-Osterweiterung

Die EU-Osterweiterung





Inhalt


Seite 1+2 Die EU - was ist das, ihre Entwicklung und Bedingungen

Seite 3+4 Die Ziele der Europäischen Union

Seite 5+6 Die Vor- und Nachteile der Osterweiterung



Seite 7 Mittel- und Osteuropa

Zukünftige und jetzige Mitgliedstaaten

Seite 8 Die jetzigen EU Mitgliedsstaaten

Seite 9 Die Beitrittsländer

Seite 10 Quellennachweis







Die EU - Was ist das, ihre Entwicklung und Bedingungen


Die Europäische Union (kurz: EU) ist eine aus 15 Mitgliedsländern bestehende Gemeinschaft, zu der zur Zeit noch Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Nieder- lande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien gehören.

Am 1. Mai 2004 werden 10 neue Länder beitreten, das werden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern sein. Die feierliche Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt. Die Länder treten noch rechtzeitig genug bei, um an den um Juni 2004 stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen.

Die jetzige EU hat eine Fläche von 3.230.000 km², die sich um 738.554 km² auf 3.968.554 km² erweitern wird. Zunehmen wird außerdem die Bevölkerungszahl, die von 377,9 Mio. auf 435,0 Mio. steigen wird, sowie das Bruttoinlandsprodukt, welches von 8.524 Mrd. Euro auf 8.880,5 Mrd. Euro steigen wird.

Die Bevölkerungsdichte beträgt zur Zeit noch 117 Einwohner pro km² und wird nach der Osterweiterung auf 114 Einwohner pro km² fallen. Ebenso wird das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von 22.559 Euro auf 19.604 Euro sinken.

Die EU, damals noch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (kurz: EWG), wurde 1958 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. Bis heute gab es schon vier Erweiterungen, die allerdings lange nicht so groß waren wie die jetzt kommende Osterweiterung. 1973 traten der EU Dänemark, Großbritannien und Irland bei, 1981 kam Griechenland dazu, 5 Jahre später, 1986 war der Beitritt von Portugal und Spanien und vor 8 Jahren erweiterte sich die EU auf die jetzigen 15 Mitgliedsländer, Finnland, Österreich und Schweden kamen dazu.

Ein weiterer Beitritt wird voraussichtlich 2007 sein, wenn Rumänien und Bulgarien in die EU aufgenommen werden. Die Türkei hat als 13. Beitrittsland im Dezember 1999 Kandidatenstatus erhalten. Die Beitrittsverhandlungen können aber erst beginnen, wenn die Türkei die politischen Anforderungen erfüllt hat, worüber im Dezember 2004 entschieden wird.

Doch nicht jedes Land kann einfach so Mitglied der Europäischen Union werden. Die Voraussetzungen für einen Beitritt sind die Achtung der Grundsätze der (Grund-) Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte, sowie der Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus muss ein Land allerdings noch die "Kopenhagener Kriterien" erfüllen. Diese wurden auf der Tagung des Europäischen Rates 1993 aufgestellt.

Deshalb muss ein Land außerdem noch folgendes erfüllen bzw. haben:

  • Institutionelle Stabilität als Garantie für Demokratie
  • Rechtsstaatlichkeit, Währung und Schutz der Menschenrechte und der Rechte von Minderheiten
  • Vorhandensein einer funktionsfähigen Marktwirtschaft
  • Die Fähigkeit, den Marktkräften und dem Wettbewerbsdruck standzuhalten
  • Die  Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft und aus der Wirtschafts- und Währungsunion erwachsenden Verpflichtungen zu Übernehmen

Nach den Beitritten ist der Reformprozess in den Beitrittsländern allerdings noch nicht beendet. Die Europäische Kommission wird die Reformen der Beitrittsländer bis zu 3 Jahren nach dem Beitritt beobachten und den Europäischen Rat darüber informieren. Falls die Beitrittsländer ihre Beitrittsverpflichtungen nicht einhalten oder erfüllen, kann die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Das ist nötig um eine Erweiterung dieser Größe reibungslos durchzuführen.



















Die Ziele der Europäischen Union


Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Auf diesen Grundlagen verfolgt die EU folgende Ziele:

  • Die Einführung einer Unionsbürgerschaft, also die Einführung der Grundrechte, der Freizügigkeit sowie die Bürgerrechte und politische Rechte
  • Die Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht und somit Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Innenpolitik
  • Die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, dazu gehören unter anderem der Binnenmarkt, die gemeinsame Währung (Euro), die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Regionale Entwicklung sowie der Umweltschutz
  • Das einheitliche Auftreten Europas in der Welt mit einer gemeinsamen Außenpolitik

Diese Aufgaben werden von folgenden fünf Institutionen wahrgenommen und ausgeführt:

  • Europäisches Parlament, das von der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten gewählt wird
  • Rat der Europäischen Union, der sich aus den Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt
  • Europäische Kommission, die die treibende und ausführende Kraft ist
  • Europäischer Gerichtshof, der für die Wahrung des Rechts verantwortlich ist
  • Rechnungshof, der sich um ein solides und effizientes Finanzmanagement des EU-Haushaltes kümmert

Ein weiteres Ziel der EU ist es, die drei Säulen von Maastricht umzusetzen und aufrecht zu erhalten. Die erste Säule ist die der drei Europäischen Gemeinschaften, welche von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (kurz: EWG), der Europäischen Atomgemeinschaft (kurz: EAG) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (kurz: EGKS) gebildet wird. Das Ziel dieser ersten Säule ist eine moderne Agrarpolitik, eine humane Strukturpolitik, die Wirtschafts- und Währungsunion, die Zukunftsorientierte Forschung und Umwelt, eine erfolgsorientierte Handelspolitik sowie eine humane Sozialpolitik.



Das Ziel der zweiten Säule, der Säule der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die Abrüstung, eine langfristige europäische Sicherheitsordnung, die Friedenserhaltung, die Wahrung der Menschenrechte, eine Demokratisierung in Europa sowie mehr Kooperation.

Die dritte Säule, die der Innen- und Justizpolitik, verfolgt folgende Ziele: Eine humane Asylpolitik, den Kampf gegen Drogen, den Kampf gegen organisierte Verbrechen, eine bessere polizeiliche Zusammenarbeit, eine harmonisierte Einwanderungspolitik sowie eine Kooperation bei Zivil- und Strafsachen.









Die Vor- und Nachteile der Osterweiterung


Bei der Osterweiterung gibt es mindestens ebenso viele Vorteile wie Nachteile.

Ein großer Vorteil wird zum Beispiel der freie und ungehinderte Warenverkehr, der nach der Öffnung der Binnengrenzkontrollen möglich ist und wodurch viel Geld eingespart werden kann. Durch die Öffnung der Kontrollen können EU Mitglieder dann nach Polen, Estland oder in andere Beitrittsländer reisen, so wie Reisen in der jetzigen EU in andere Mitgliedsländer möglich ist. Dadurch wird auch das Wohlstandsgefälle zwischen der EU und den östlichen Nachbarstaaten durch die Erhöhung des Lebensstandards in diesen Ländern sinken.

Durch die Ausdehnung der EU nach Osten wird auch die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und illegaler Migration erleichtert, weil die Beitrittsländer die EU-Standards übernehmen werden. Ebenso wird die grenzüberschreitende Luft- und Wasserverschmutzungen durch die Erhöhung des Umweltstandards in den Beitrittsländern stark reduziert werden können.

Durch die Osterweiterung wird das Bruttoinlandsprodukt laut Prognosen in Deutschland und Österreich um etwa 5 % wachsen und auch die anderen EU Mitglieder werden davon profitieren.

Außerdem wird es Geschäftsauweitungen sowie Gründungen neuer Niederlassungen vor allem in den Beitrittsländern geben, da die Arbeitskosten in diesen Ländern etwa acht- bis zehnmal niedriger sind.

Polen, die Tschechische Republik und Ungarn sind durch ihre unmittelbare Nachbarschaft wichtige Wirtschaftspartner für die EU und vor allem für Deutschland geworden. Durch den Export in diese Länder sind in Deutschland viele Arbeitsplätze gesichert worden und der Handelsumsatz ist im Jahr 2000 um 21,8 % gewachsen. Durch ihren Beitritt in die EU werden sich die Wirtschaftsbeziehungen weiter verbessern und bessere Erfolge erzielt werden können.

Außerdem entsteht durch die Erweiterung der weltweit größte einheitliche Markt mit beinahe 500 Millionen Menschen.

Das war bis jetzt nur die positive Seite der Osterweiterung. Doch es gibt auch negative Aspekte.

Im Binnenmarkt wird es zum Beispiel zu einer starken Zunahme des Verkehrsaufkommens kommen, beim PKW- und LKW-Verkehr bis zu 40 %, im Flugverkehr sogar bis zu 74 %. Dadurch entstehen dann Verkehrsverdichtungen, Zeitverluste und Einschränkungen der Mobilität. Daraus folgt dann die Einschränkung der "Just-in-Time" Produktion.

Außerdem droht ein starker Anstieg der Inflationsrate durch den schwachen Kurs des Euro. Um eine Gefährdung der allgemeinen Wirtschaftsstruktur der Beitrittsländer verkraften zu können, muss die EU auf einen wirtschaftlich starken Level gebracht werden.

Darüber hinaus bestehen die Befürchtungen, dass die Beitrittsländer dem starken Konkurrenzdruck nicht standhalten können oder ihre Mindeststandards, für die sie sehr hart gearbeitet haben, nicht halten können.













Mittel- und Osteuropa

Zukünftige und jetzige Mitgliedstaaten








(Karte)








Legende:

Grün: Jetzige EU-Mitgliedstaaten

Rot: Zukünftige Mitgliedstaaten ab 1.05.2004

Rot schraffiert: Beitritt 2007

Orange: Voraussichtliche Beitrittsverhandlungen 2004

Weiß: Keine voraussichtlichen Beitrittsverhandlungen






Quellennachweis:


www.wsws.org

www. europajugend.at

www.statistik-bw.de

www.auswaertiges-amt.de

www.wetter.net






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