Im Bereich der Wirtschaftsunion baut die Europäische Union (EU) auf die durch das Binnenmarktprojekt (4 Freiheiten) erreichte Marktintegration auf. Die wirtschaftspolitischen Kompetenzen verbleiben dabei bei den Mitgliedsstaaten. Die Mitgliedsstaaten haben jedoch die Wirtschaftspolitik zur Angelegenheit von gemeinsamem Interesse erklärt, d.h. sie koordinieren ihr Vorgehen im Rat bzw. der Rat erarbeitete die Grundzüge für die Wirtschaftspolitik, die anschließend in Form einer Empfehlung durch den Europäischen Rat an die Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt hier der Haushaltspolitik der Mitgliedsstaaten. Die Kommission der EU überwacht anhand von Kriterien die Haushaltsdisziplin, die Preisstabilität und die Wechselkursstabilität.
Bei Nichtbeachtung dieser Kriterien steht dem Rat ein abgestuftes Instrumentarium bis hin zu Sanktionen zur Verfügung, um auf die Haushaltsdisziplin des betreffenden Staates einzuwirken.
Im Bereich der Währungspolitik sieht der Vertrag zur EU für die Endstufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in Artikel 3a " die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse in Hinblick auf die Einführung einer einheitlichen Währung " vor. In einer Währungsunion muß die Geldpolitik zentralisiert sein. Erreicht soll dieses Ziel mittels dreier Stufen werden. Die währungspolitischen Kompetenzen gehen dabei schrittweise auf EU-Institutionen über, in der Endstufe werden sie dann dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) übertragen, welches aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Notenbanken besteht. [6]
Wie bereits beim ersten Versuch - dem Werner-Plan (1969 erstmals Überlegungen zur WWU) - zur Einführung einer WWU in Europa, bedient sich die EU eines Dreistufenplans, mit fixen Übergangsfristen. Diese drei Stufen sind im Vertrag von Maastricht festgeschrieben.
Die erste Stufe zur Verwirklichung der WWU begann am 1. Juli 1990 mit der vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten und endete mit 31. Dezember 1993.
1991 Abschluß des Maastrichter Vertrags.
Neben der Beseitigung aller materiellen, technischen und steuerlichen Schranken im innergemeinschaftlichen Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital (Vollendung des Binnenmarktes) wurde in dieser Phase auch eine verstärkte Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz-, Wechselkurs- und Geldpolitiken unter den Mitgliedern verfolgt, um eine dauerhafte wirtschaftliche Konvergenz und Preisstabilität zu schaffen. Das sind die Voraussetzungen für die Verwirklichung der WWU.
Mit dem 1. Jänner 1994 sind die EU-Mitgliedsstaaten automatisch in die zweite Stufe der WWU eingetreten. Diese zweite Stufe führt den Grundsatz weiter, die wirtschaftliche, fiskalische und monetäre Konvergenz der Mitgliedsstaaten auf der Basis größtmöglicher Preisstabilität zu stärken, wie in der ersten Stufe bereits festgelegt wurde.
Sicherstellen der wirtschaftlichen Stabilität (Beurteilung anhand der Konvergenzkriterien)
Konvergenzkriterien:
Gesamtverschuldung max. 60% des BIP
öffentliche Neuverschuldung max. 3% des BIP
Inflationsrate max. 1,5% über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder (derzeit darf die 3%-Marke nicht überschritten werden)
langfristiger Zinssatz max. 2% über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder (derzeit höchstens 8,1%)
Teilnahme am Wechselkursmechanismus des EWS und das Einhalten der Bandbreiten für Wechselkursschwankungen seit mind. 2 Jahren (wird von allen Länder mit Ausnahme von Griechenland, Großbritannien und Schweden erfüllt)
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Abbildung Lage der Erfüllung der Konvergenzkriterien [1]
Eine entscheidende Neuerung stellt jedoch das Europäische Währungsinstitut (EWI) mit Sitz in Frankfurt dar. Mitglieder des EWI sind alle Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten. Da die Geldpolitik auch in der zweiten Stufe im Verantwortungsbereich der Mitgliedsstaaten verbleibt, nimmt das EWI noch keine monetären Steuerungsfunktionen wahr. Seine Aufgaben liegen bei der Vorbereitung der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken, der Stärkung der Kooperation der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten, Stärkung der geldpolitischen Kooperation und der Überwachung des EWS (Europ. Währungssystems).
Einheitswährung erhält den Namen "Euro".
Festlegung des technischen Szenarios für die Einführung des Euro und des Zeitplans für den voraussichtlichen Übergang zur Einheitswährung
Festlegung des rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmens der EZB und des ESZB
Festlegung der teilnehmenden Länder durch den Europäischen Rat im Frühjahr 1998.
Endgültige Vorbereitung der EZB und des ESZB
Die dritte und letzte Stufe der WWU wird gemäß der derzeitigen Planung am 1. Jänner 1999 beginnen.
Phase A (1999 bis 2001):
Unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse der teilnehmenden Währungen.
Die EZB übernimmt die Geldpolitik (EWI wird abgelöst).
Der Euro kann bereits als Buchgeld verwendet werden.
Phase B (1. Halbjahr 2002):
Spätestens Anfang 2002: Ausgabe von Euro-Münzen und Euro-Banknoten.
Spätesten Mitte 2002: Der Euro wird alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel; restliche Schilling-Münzen und -Banknoten können auch danach bei der Österreichischen Nationalbank umgetauscht werden. [1], [6], [8]
Am 13. Dezember wurde der Siegerentwurf der Euro-Banknoten vorgestellt: Der österreichische Designer Robert Kalina gewann mit seinem Entwurf zum Thema "Zeitalter und Stile in Europa". Jede der sieben Banknoten (5, 10, 20, 50, 100, 200, 500) stellt eine bestimmte Epoche der europäischen Kulturgeschichte dar - von der Klassik, Romanik, Gotik und Renaissance über das Barock und Rokoko bis hin zur Eisen- und Glasarchitektur des 20. Jahrhunderts. Fenster, Tore und Brücken stehen als Symbole für Offenheit, Zusammenarbeit und Verbindungswege zwischen den Staaten der EU.
Die Banknoten werden genauso fälschungssicher gestaltet wie die Schilling- Banknoten: Wasserzeichen, Spezialfarben (Kippeffekt), Kinegramm, klare lesbare Zahlen, Sicherheitsstreifen, benutzerfreundliche farbliche Gestaltung, deutliche Prägung (Reliefdruck) für Blinde und Sehbehinderte.
Die Entscheidung für das Aussehen der Euro-Münzen wird spätestens Mitte Juni 1997 fallen . Es wird Münzen zu 1, 2, 5, 10, 20, und 50 Cent sowie zu 1 und 2 Euro geben. Die Münzen werden auf einer Seite eine europaweite einheitliche Gestaltung aufweisen, während die andere Seite ein nationales Motiv des ausgebenden Staates zeigen wird. Auch bei den Münzen werden Unterscheidbarkeit und Fälschungssicherheit eine wesentliche Rolle spielen. [9]
Um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten, muß vermieden werden, daß Wechselkursschwankungen den Handelsverkehr oder die Rentabilität von Investitionen negativ beeinflussen. Selbst geringe Wechselkursveränderungen können das vertragliche Gleichgewicht zwischen zwei europäischen Unternehmen ganz empfindlich stören. Gleichzeitig wird der relativer Wohlstand der Unionsbürger und die Kaufkraft der Konsumenten beeinträchtigt.
Durch den Wegfall des Wechselkursrisikos und die Einführung einer einheitlichen Währung werden Unternehmen und Private vor solchen Störungen geschützt.
Weiters wird es auch zum ersten Mal möglich sein, die Güter- und Dienstleistungspreise direkt über die Grenzen hinweg zu vergleichen. Durch die daraus resultierende Stärkung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarktes profitieren wiederum die Verbraucher und Unternehmen.
Der Euro wird Investitionen und Beschäftigung auf zweierlei Weise fördern. Erstens, weil die Währungsunion sich an stabilitätsorientierten Zielen ausrichtete
und daher einen stabilen wirtschaftlichen Rahmen mit kontrollierten öffentlichen Defiziten anbietet. Dadurch wird der Handel gefördert, die optimale Verteilung der Ressourcen verbessert, eine zunehmende Ersparnis und Wachstum angeregt und schließlich neue Arbeitsplätze und eine höherer Lebensstandart geschaffen.
Zweitens, weil die EZB über die erforderlichen Instrumente und Mittel verfügen wird, um ihre vorrangigen Ziele - Sicherung der Preisstabilität und monetäre Stabilität in Europa - zu verwirklichen. Das daraus resultierende wachsende Vertrauen in die Märkte wird zu Zinssenkungen führen und damit unter anderem die öffentlichen Haushalte entlasten.
Unter Transaktionskosten werden jene Kosten, verstanden die für die Wirtschaftssubjekte durch das bei internationalen Geschäften unumgängliche Geldwechseln oder durch die Absicherung des Wechselkursrisikos entstehen. Diese Kosten stellen eine nicht zu vernachlässigenden Größe dar. Sie werden mit 0,5% des Bruttoinlandsprodukts der EU, d. h. 20-25 Mrd. ECU (ca. 260-325 Mrd. ÖS), veranschlagt.
Diese Kosten entstehen jedem einzelnen. Wenn beispielsweise eine Privatperson mit 1000ÖS, DM, FF oder dem Gegenwert in einer anderen Währung von zu Hause aus nacheinander durch die Staaten der Union reist und an jeder Grenze ihr Geld in die jeweilige Landeswährung wechselt, bleiben ihr bei der Rückkehr nach Hause nur noch 500ÖS, DM, FF oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen Währung, ohne daß sie unterwegs irgend etwas gekauft hätte. Die andere Hälfte ging durch Kursverluste und Gebühren verloren.
Die EU ist die größte Handelsmacht der Welt. Mit der Einführung des Euro in Europa wird sich diese zu einer der wichtigsten Reserve- und Handelswährungen entwickeln und gleichwertig neben dem US-Dollar und dem japanischen Yen stehen. Für die europäischen Unternehmen bedeutet das, daß sie ihre Importe mehr und mehr mit Euro bezahlen und ihre Exporte gleichfalls in der neuen Währung verrechnen können. Dadurch werden sie in die Lage versetzt. Die Rentabilität ihrer Investitionsprogramme auf einer soliden Basis kalkulieren zu können und so Beschäftigung in Europa zu sichern.
Außerdem wird Europa in Kooperation mit Japan und den USA in der Lage sein, für eine erhöhte Stabilität des Weltwährungssystems zu sorgen.
Eine isolierte nationale Betrachtungsweise stellt angesichts des weltweiten Wettbewerbs eine gefährliche Illusion dar und erweckt falsche Erwartungen. Europa befindet sich mit anderen Kontinenten im Wettbewerb. Vielfach wird auch von einer tripolaren Welt - Europa, Nordamerika, Asien - gesprochen. Die Absicherung der sozialen Sicherheit und des Wohlstandes in Europa erfordern daher gemeinsame wirtschaftliche Anstrengungen der EU-Staaten. Zwar kann der Euro nicht direkt die wirtschaftlichen Probleme Europas lösen, er stellt aber die Voraussetzung dar, daß nationale und EU-weite Maßnahmen möglichst effizient wirksam werden können.
Mit dem Übergang in die dritte Stufe der WWU gehen die währungspolitischen Kompetenzen auf die EU über. De facto ist dies mit einem Verlust der nationalen Währungssouveränität gleichzusetzen. Allerdings ist hier zu hinterfragen, wie glaubwürdig bzw. effektiv eine souveräne Währungspolitik von einzelnen Staaten heut noch betrieben werden kann. In einer intedependenten, d. h. gegenseitig abhängigen Wirtschaft mit freiem Kapitalverkehr ist die Verfolgung einer autonomen Geldpolitik keine glaubwürdige Alternative. Die Mitgliedstaaten übertragen der Union nur ein für sich nicht mehr effektives Instrument, um gleichzeitig durch die aktive Teilnahme am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) eine gemeinsame, gestärkte und wirkungsvolle europäische Währungssouveränität zu etablieren. [6]
Eine einheitliche Währung bedeutet unwiderruflich feste Wechselkurse. Es besteht daher von verschiedenen Seiten Bedenken, daß das Wechselkursinstrument nicht mehr zur Bewältigung bestimmter Schwierigkeiten zur Verfügung stehen könnte. Aber dieses Instrument schafft nur unter ganz bestimmten Umständen und in der Regel nur vorübergehend Erleichterung. In den meisten Fällen kann solchen Schwierigkeiten besser mit anderen Mitteln wie der Fiskalpolitik oder dem Funktionieren der Arbeitsmärkte begegnet werden, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Deshalb betont der Vertrag die Notwendigkeit eines hohen Maßes an Konvergenz und das Prinzip einer offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb. Gerät ein Mitgliedstaat durch außergewöhnliche Umstände, die nicht in seinem Einflußbereich liegen, in Schwierigkeiten, so sieht der Vertrag unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Gewährung eines finanziellen Beistands durch die Gemeinschaft vor, über die der Rat zu entscheiden hat. [8]
Eine Währungsunion berührt nationale Interessen und Hoheitsrechte in erheblichem Maße. Das Recht auf eigene Währung schließt nämlich die Möglichkeit der Zentralbanken ein, durch Geldpolitik die Wirtschaftsentwicklung zu beeinflussen. Wichtiges Instrument dabei ist da Recht, Banknoten zu drucken und in Umlauf zu bringen. Durch Begrenzung oder Ausdehnung der umlaufenden Geldmenge, was indirekt z. B. über Veränderung der Zinssätze gesteuert wird, kann das Wirtschaftsgeschehen beeinflußt werden.
Eine einheitliche EU-Währung "Euro" kann natürlich nur auf Weisung einer einzigen, neu zu schaffenden Europäischen Zentralbank (EZB) in Umlauf gebracht werden. Die Satzung dieser EZB (also gewissermaßen ihre verbindliche Arbeitsgrundlage) wurde von den Zentralbankpräsidenten der EU-Staaten gemeinsam ausgearbeitet und von den Regierungen als Bestandteil des Maastrichter Vertrags verabschiedet, wofür Einstimmigkeit vorgeschrieben war.
Es wurden vorher Befürchtungen laut, man werde sich, wie so oft, auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen, um die Zustimmung auch jener Staaten zu erlangen, die bisher Preisstabilität für weniger wichtig und ihre abhängige Notenbank als bequeme Finanzquelle betrachtet haben. Die Satzung der EZB, so wurde vor allem in Deutschland gewarnt, könne allzu "weich" ausfallen, so daß manche Regierungen nach wie vor ihre chronischen Haushaltsdefizite über die Notenbank finanzieren können - auf Kosten der anderen Mitgliedstaaten, die sparsamer wirtschaften.
Solche Befürchtungen haben sich als vollkommen unbegründet erwiesen, tauchen aber immer noch in Kritiken auf. Tatsache ist, daß die EU-Staaten für die EZB eine Satzung vorgeschrieben haben, die dem Modell der Deutschen Bundesbank sehr ähnlich ist und z. T. über die Anforderungen im Bundesbankgesetz hinausgeht:
Preisstabilität ist vorrangiges Ziel der EZB
Sie ist unabhängig von den Regierungen und den Organen der EU
Vergabe von Krediten zur Staatsfinanzierung ist ihr verboten
Da diese Arbeitsbedingungen der EZB im Vertrag über die Europäische Union festgeschrieben sind, also gewissermaßen Verfassungsrang haben, können sie nicht wie ein nationales Gesetz aufgehoben oder geändert werden. Damit steht fest: Die EZB muß eine gemeinsame EU-Währung so stabil halten, wie die Deutsche Bundesbank bisher die D-Mark. [3]
Der Beginn der Währungsunion ist für den 1. 1. 1999 geplant. Euro-Münzen und Euro-Banknoten werden voraussichtlich aber nicht vor 1. 1. 2002 in Umlauf gebracht werden. Theoretisch steht es den Unternehmen im Übergangszeitraum frei, ob sie ihre Geschäfte und Finanzaktionen in Euro oder in Schilling abwickeln, ob sie ihre Buchhaltung umstellen oder damit noch warten. Firmen, die mit internationalen Abnehmern verflochten sind, stehen aber möglicherweise vor dem Problem, daß diese schon ab 1999 in Euro rechnen, kalkulieren und verhandeln. Zwar ist jeder Schillingbetrag einfach in Euro umzurechnen, doch könnte bei Preisverhandlungen, Nachkalkulationen oder Detailgesprächen das Nebeneinander von Währungen bald zum Thema werden. Für jene Firmen, die nicht zu den obig genannten gehören, ist wahrscheinlich eine relativ späte Umstellung empfehlenswert. Dabei ist zu beachten, daß es relativ viele geben wird die zu einem späteren Zeitpunkt umstellen, und so ist ein Engpaß bei EDV-Spezialisten und Experten abzusehen.
Auch die öffentliche Verwaltung geht erst zu einem relativ späten Zeitpunkt über. Bilanzerstellung, Löhne und Gehälter werden wahrscheinlich erst ab 2002 in Euro berechnet.
In jedem Fall wird die Umstellung zusätzliche Kosten zur Folge haben. Zu erwarten - und in der langfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen sind die vorallem in folgenden Bereichen:
Technik: z.B. neue Kassen bzw. allgemein bei Automaten;
neue Preisauszeichnung bzw. für einen bestimmten Zeitraum wahrscheinlich doppelte Preisauszeichnung in Euro und Schilling;
Umstellung der Datenverarbeitung, der Buchhaltung und des sonstigen Berichtswesen;
Anpassung der Bildschirme und Formulare
Marktstudien (sowohl Absatz als auch Beschaffung);
Kosten für Berater (von technischer Beratung bis Marktanalyse);
Marketingmaßnahmen;
Mitarbeiterschulung;
Kundeninformation
Zwei Punkte sollten in diesem Zusammenhang besonders berücksichtigt werden:
Information der Mitarbeiter über die Euro-Auswirkungen, sodaß auf allen Entscheidungsebenen schon heute der Euro "mitgedacht" wird.
Information über die Möglichkeiten, mit anderen Unternehmen zu kooperieren und dadurch gewisse Kosten aufzuteilen bzw. gemeinsam Vorarbeiten tätigen können. Zu beachten ist allerdings, daß die Euro-Einführung kein ausschließlich technischer Vorgang ist, sondern auch Marktveränderungen bewirken kann und damit die Umstellung auch einen Wettbewerbsfaktor darstellt.[1]
Eventuell wird in Österreich ein Sevice Center aufgebaut, welcher die Kleinbetrieb, die oft überfordert sind, bei der Umstellung auf den Euro unterstützen. [2]
Der Übergang zu einer einheitlichen Währung kann nur dann gelingen, wenn er von den Bürgern voll akzeptiert wird. Diese Entwicklung wird aber zwangsläufig eine Umstellung der alltäglichen Gewohnheiten wie auch der Organisation von Banken und Unternehmen erfordern. Daher muß unbedingt immer wieder auf die zahlreichen Vorteile der einheitlichen Währung hingewiesen werden (Förderung der Beschäftigung, Wegfall der mit dem Nebeneinander mehrerer nationaler Währungen verbundene Mehrkosten, größeres Gewicht Europas in der Welt, Preisstabilität und -transparenz, Erleichterung bei Reisen durch Europa, preisgünstigere Überweisungen von einem Land ins andere, usw.). Dann wird die einheitliche Währung Europa den Bürgern näherbringen, die Einheit Europas stärken und zu Stabilität, Frieden und Wohlstand bringen. [8]
Mit dem einzigen Nachteil den ich in der WWU sehe, müssen die Staaten zurechtkommen, die nicht in die WWU aufgenommen werden. Es ist sicherlich wichtig zu untersuchen, ob es diesen Staaten mit ihrer, meiner Meinung nach großen Benachteiligung, möglich ist verspätet in die WWU einzutreten.
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Wailand und Waldstein GmbH: Unternehmen Europa Gewinn Spezial 4d/97; 16. Jahrgang; Seite 163-180 Mediaprint Zeitungsvertriebsges.m.b.H. & CO AG; Wien |
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Hans V. Haumer: Kleinbetriebe sind derzeit für Euro schlecht gerüstet Kurier; 28. Juni 1997; Nr.176; Seite 21 Wien |
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C. D. Grupp: "Europa 2000- Die Europäische Union der 15" OMNIA Verlag, Edition 1996, Europäische Parlament |
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Dr. K.-D. Borchardt: "Die Europäische Einigung" EGKS-EG-EAG, Brüssel Luxemburg, 1995 4. Ausgabe |
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Europ. Kommission: Europa Fragen und Antworten - Wann kommt der Euro? EGKS-EG-EAG, Brüssel Luxemburg, 1996 |
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Europ. Kommission: Sicher und stabil wie der Schilling - Die europäische Währungsunion Wien |
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Europa - Chancen und Risiken: Das Buch II Bundeskanzleramt, Staatssekretariat für Integration und Entwicklungszusammenarbeit Wien 1994; 2. Auflage |
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Europ. Kommission: Wirtschafts- und Währungsunion EGKS-EG-EAG, Brüssel Luxemburg, 1996 |
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Mag. Peter Achleitner: Der Euro - Das neue Gesicht Europas Österreichische Nationalbank; Wien |
Mag. Marianne Kager: Der Euro - Informationen für Unternehmer
Bank Austria AG
Wien; April 1997
Mag. Marianne Kager: Der Euro - Fragen und Antworten zum Geld von morgen
Bank Austria AG
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