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Der Osterreichische GewerkschaftsbundOGB

Der Österreichische Gewerkschaftsbund(ÖGB)




Gewerkschaft:

dauernde berufliche Interessenvertretung unselbständiger Erwerbstätiger

hat neue Interessen zu vertreten und vorhandene Errungenschaften zu wahren


Geschichte der Gewerkschaft in Österreich:



entstand aus der Hilflosigkeit der Arbeiter gegenüber dem Arbeitgeber/Unternehmer

Machtungleichgewicht zugunsten der Arbeitnehmer

Erkenntnis: gemeinsame Forderungen haben mehr Gewicht

durch gemeinsame Entschlüsse wurde solidarisches Handeln vereinbart

Einzelne wurden zu Sprechern welche die Angestellten vertraten

Vereine zur Bildung und Unterstützung wurden gegründet (Unterstützung von Verfolgten, Kranken- u. Arbeitslosenunterstützung)

ein großer Fortschritt war die Legalisierung der Vereinsbildung

nachdem das Koalitionsrecht eingeführt wurde, war die gewerkschaftliche Arbeit vom Gesetz erlaubt(nun konnte auch in der Öffentlichkeit gearbeitet werden)


Der Kollektivvertrag:

Kollektivverträge ersetzten Einzelverträge und ermöglichten allen die gleichen Grund- bzw. Startbedingungen in einem Betrieb; der Abschluß von Kollektivverträgen ist eine der zentralen Aufgaben der Gewerkschaften; gute Kollektivverträge können nur durchgesetzt werden wenn die Gewerkschaften auch genügend Mitglieder haben; der Kollektivvertrag beseitigt zum großen Teil das Machtungleichgewicht zwischen Lohnabhängigen und Kapitaleignern


Struktur und Aufbau der österreichischen Gewerkschaftsbewegung:


Grundlagen seit 1945:

1) überparteilich aber nicht unpolitisch

2) demokratische Willensbildung und Kontrolle

3) Freiwilligkeit der Mitgliedschaft

4) branchenübergreifender Zusammenschluß nach Wirtschaftsbereichen


bis zum Ende des 2.WK stand die Gewerkschaft in einem mehr oder weniger großen Naheverhältnis zu einer politischen Partei

z.B.: kommunistische Gewerkschaften, christliche Gewerkschaften, nationale

Gewerkschaften

Diese Richtungsgewerkschaften bekämpften sich teilweise

weltanschaulich-politische Positionen blieben; heute gibt es aber nur den ÖGB allein; es

entwickelten sich Fraktionen; es besteht kein Fraktionszwang


ÖGB-Funktionäre werden demokratisch gewählt; Wahl des Präsidenten erfolgt durch den

Bundeskongreß des ÖGB; in den verschiedenen Organen gibt es unterschiedliche Wahlsysteme




die österreichischen Arbeitnehmer verfügen heute über zwei Interessensvertretungen: den

ÖGB als einen auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Verein und die Kammern für

Arbeiter und Angestellte als öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Pflichtmitgliedschaft

(einige Ausnahmen wie z.B. Künstler)

es besteht ein enge Zusammenarbeit zwischen dem ÖGB und den Kammern

Aufgabenteilung ÖGB - AK: Rechte und Aufgaben der AK sind gesetzlich festgelegt

der ÖGB als Verein bestimmt seine Aufgaben und Ziele selbst


Die rechtliche Stellung des ÖGB:

Sitz in Wien; Geltungsbereich ganz Österreich

Verein nach dem Gesetz; unterliegt dem privaten Recht; hat das Recht der Selbstverwaltung

die Behörde darf sich nicht mit den inneren Angelegenheiten des ÖGB befassen

Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft: der ÖGB hat in der paritätischen Kommission ein Mitbestimmungsrecht

überbetriebliche Mitbestimmung: der ÖGB ist in Kommissionen und Beratungskörperschaften zur Mitarbeit eingeladen

der ÖGB kann Generalkollektivverträge für alle Arbeitnehmer abschließen(Kollektivvertragsgesetz)


Der Solidaritätsfonds des ÖGB:

notwendig um Streik zu finanzieren(auch Streikfonds genannt); wird zur Gänze aus Mitgliedsbeiträgen finanziert; wird benutzt um Lohn- bzw. Gehaltsausfälle zu decken und die Organisation des Streiks zu bezahlen; im Falle eines Streiks steht die gesamte Finanzkraft des Solidaritätsfonds des ÖGB hinter der Gewerkschaft die den Arbeitskonflikt führt


14 Gewerkschaften:

Gewerkschaft der Privatangestellten

Gewerkschaft öffentlicher Dienst

Gewerkschaft der Gemeindebediensteten

Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe

Gewerkschaft Bau-Holz

Gewerkschaft der Chemiearbeiter

Gewerkschaft der Eisenbahner

Gewerkschaft Druck und Papier

Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr

Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, persönlicher Dienst

Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

Gewerkschaft Agrar - Nahrung - Genuß

Gewerkschaft Metall - Bergbau - Energie

Gewerkschaft Textil, Bekleidung, Leder






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