Probleme im Zusammenleben europäischer Saaten
Wir leben jetzt in der Europäischen Union. Kurz gesagt: in der EU. Wir können durch Frankreich und Spanien nach Portugal fahren und werden an keiner Grenze kontrolliert. Wenn wir wollen, können wir in Schweden oder England studieren, in Italien oder Irland einkaufen, in Spanien oder Österreich ein Geschäft eröffnen, in Finnland oder Griechenland unseren Ruhesitz nehmen. Alles kein Problem mehr, denn: Wir sind Unionsbürger. Wir können uns in der ganzen Europäischen Union, also seit 1995 in fünfzehn Staaten Europas wie zu Hause fühlen.
Die WWU
Was ist das überhaupt, eine Wirtschaftsunion und eine Währungsunion? Beide sind eng miteinander verbunden und werden deshalb wie eine Einheit benannt: Wirtschafts- und Währungsunion. Aber sie gehören nicht zwangsläufig zusammen. Die eine wäre auch ohne die andere denkbar. Aber viele Fachleute sagen: In einem Binnenmarkt ergeben sie nur gemeinsam einen Sinn.
Die Wirtschaftsunion
Jeder Staat setzt sich wirtschaftspolitische Ziele, z. B.: niedrige Inflationsrate, Förderung des Mittelstandes, Abbau von Subventionen, Verringerung der Arbeitslosenzahlen. In einer Wirtschaftsunion müssen sich alle beteiligten Staaten auf gleiche Ziele einigen. Jeder Mitgliedstaat verpflichtet sich, seine Wirtschaftspolitik so zu gestalten, daß sich die Ergebnisse der Wirtschaftsleistung den Ergebnissen anderer Mitgliedstaaten immer mehr annähern (zu 'Konvergenz' führen). Das ist ein schwieriger Prozeß, der Zeit braucht.
Eine Wirtschaftsunion kann deshalb nicht an einem Tag gegründet werden und am nächsten funktionieren. Die EU-Staaten sind seit 1990 dabei, eine Wirtschaftsunion aufzubauen. Sie haben 1994 erstmals gemeinsame Grundzüge der Wirtschaftspolitik formuliert. Wenn ein Staat diese Grundzüge verletzt, können die anderen Staaten dies öffentlich verurteilen und so Druck auf den Abweichler ausüben, damit er seine Wirtschaftspolitik wieder in Einklang mit den vereinbarten Grundzügen bringt.
In der Aufbauzeit der Wirtschaftsunion (der Konvergenzphase) müssen die Mitgliedstaaten eine Wirtschaftspolitik betreiben, die dazu führt, daß bestimmte, vertraglich festgelegte Stabilitätsziele erreicht werden: Preisstabilität, Haushaltsdisziplin (also Vermeidung hoher öffentlicher Neuverschuldung), niedrige Zinsen, stabile Währung. Ohne Konvergenz der wirtschaftlichen Ergebnisse kann eine dem Ziel der Preisstabilität verpflichtete Währungsunion nicht funktionieren.
Die Währungsunion
Grundlage der Währungsunion ist eine gemeinsame Währung. Sie muß an einem bestimmten Tag eingeführt werden und sofort überall gültig sein. Eine Währungsunion wird also, im Gegensatz zur Wirtschaftsunion, an einem Tag gegründet und muß von der ersten Minute an funktionieren. Deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung in Verbindung mit der allmählich wachsenden Wirtschaftsunion unabdingbare Voraussetzung. So verbinden sich also Wirtschafts- und Währungsunion zur Einheit.
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Er entscheidet beispielsweise aufgrund einer Klage (eines Mitgliedstaates, eines Organs der Union, eines Unternehmens, einer Bürgerin oder eines Bürgers der Union), ob in einem Einzelfall gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde. Er entscheidet aber auch endgültig, wie strittige Texte in den Verträgen zu verstehen sind. Der Gerichtshof gestaltet also europäisches Recht fort und bewahrt es zugleich. Seine Urteile sind unanfechtbar (letzte Instanz).
Das Europäische Parlament
Ohne ein machtvolles Parlament ist ein Staat nicht demokratisch. In parlamentarischen Demokratien können Gesetze nur von einem Parlament, also einer vom Volk direkt gewählten Volksvertretung, verabschiedet werden. Die EU ist zwar kein Staat, aber sie erläßt Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten geltendes Recht werden.
Die Europäische Kommission
Sie entwirft die Gesetze.Wie in der Verfassung jedes demokratischen Staates steht, wer das Init[NG1] iativrecht hat, wer also Gesetzentwürfe einbringen kann, so ist dies auch in den Gründungsverträgen der Europäischen Union festgelegt. In Deutschland etwa haben die Bundesregierung, der Bundesrat und die Fraktionen des Bundestags das Initiativrecht auf Bundesebene.
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