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Fragen zur A2050

Fragen zur A2050


3.1 Allgemeines


a)     Ist eine ÖNORM und regelt die Vergabe von Aufträgen über materielle und inmaterielle Leistungen

b)     Leistungen: Lieferungen und Arbeiten materieller sowie inmaterieller Art

Inmaterielle Leistungen: Planungen und Beratungen der Architektur, Leistung der DV und

damit verbundene Tätigkeiten,



c)     Bezeichnung für alle von dieser ÖNORM erfaßten Vorgänge, die zum Abschluß eines Vertrages zwischen einem Auftraggeber und dem Auftragnehmer führen sollen

d)     Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die vertraglich an einem

Auftragnehmer einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt

erteilt.

Auftragnehmer: jeder Unternehmer mit dem vertraglich vereinbart wird, dem

Auftraggeber eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen

Bewerber: Unternehmer, der sich am Vergabeverfahren beteiligen will, um den Auftrag zu

Erhalten

Bieter: Unternehmer, der ein Angebot eingereicht hat

e)     Bietergemeinschaft: Zusammenschluß zum Zweck der Einreichung eines gemeinsamen

Angebots

Arbeitsgemeinschaft: verpflichten sich gegenüber dem Auftraggeber zur vertragsmäßigen

Erbringung einer Leistung (auf gleichen oder verschiedenen

Fachgebieten)

f)      an eine bestimmte oder unbestimmte Anzahl von Unternehmern gerichtete Aufforderung, im Wettbewerb Angebote zur Erbringung einer bestimmten Leistung einzureichen

g)     Erklärung eines Bieters eine bestimmte Leistung gegen Entgelt unter Einhaltung festgelegter Bedingungen erbringen zu wollen

Arten: Variantenangebot, Alternativangebot

h)     an den Bieter abgegebene Erklärung, sein Angebot anzunehmen


3.2 Vergabeverfahren


a)     - Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs

Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter

Der Marktlage entsprechende Preise

Unternehmen, die an Vorarbeiten für Ausschreibung beteiligt waren, sind von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen

Vergabeverfahren nur dann durchführen, wenn auch Absicht besteht Leistung tatsächlich zur Vergabe zu bringen

An Strafanstalten, Lehranstalten, Wohlfahrtsanstalten, nur mit in gleicher Weise begünstigte Unternehmen vergeben werden

Umweltgerechtheit

b)     Offenes Verfahren: unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von

Angeboten auffordern

Nicht offenes Vefahren: beschränkte Anzahl von Unternehmern schriftlich zur Abgabe

von Angeboten auffordern

Verhandlungsverfahren: mit einem oder mehreren ausgewählten Unternehmern über

gesamten Auftragsinhalt verhandeln

c)     siehe 1.4.2

d)     OV: in Publikationsorganen bekanntzumachen; Anzahl und Name der Unternehmer bis zur Angebotsöffnung geheim

NOV: mindestens 5 Unternehmer zur Angebotsabgabe einladen, Anzahl und Name der

Unternehmer bis zur Angebotsöffnung geheim

VHV: mindestens 3 verbindliche Angebote einholen; Anzahl und Name der Unternehmer

bis zur Angebotsöffnung geheim

e)     Zweck ist es, bei Erbringung einer inmateriellen Leistung, von der nur die Zielsetzung,

nicht jedoch der Weg zur Problemlösung beschreib- und/oder erfaßbar ist, zu einer

bestmöglichen Vergabe zu gelangen

Erste Stufe: Problemlösungsvorschlag und Bewerberauswahl

Zweite Stufe: Vergabe

f)      Worin liegt die Befugnis?


Ausbildungsnachweis und Bescheinigung über berufliche Befähigung

Referenzliste über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistung

Angaben über vorhandene Geräte, Betriebsanlagen und Maschinenausstattung

Angaben über Spezialarbeiter, Techniker

Produktpräsentation

Muster, Beschreibungen und/oder Totos der zu liefernden Erzeugnisse

Qualitätsbescheinigung

g)     Gesamtleistung: zusammengehörige Leistungen - um einheitliche Ausführung und

eindeutige Gewährleistung sicherzustellen

Teile: besonders umfangreiche Leistungen können örtlich, zeitlich, nach Menge und Art getrennt vergeben werden

Konsequenzen?




h)     Preisangebotsverfahren: geben die Bieter aufgrund der Ausschreibungsunterlagen die Preise in ihren Angeboten bekannt

Einheitspreis: ist der Preis für die Einheit einer Leistung, die in Stück, Zeit, Masse oder anderen Maßeinheiten erfassbar ist.

Beispiele:

Regiepreis: ist Preis für eine Leistungsstunde (Lohn/Gerät) und/oder Materialeinheit

Beispiele:

Festpreise: bleibt ohne Rücksicht auf Anderungen der Kostengrundlage (Löhne, Materialpreis, ) unverändert

Beispiele:

Veränderlicher Preis: unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser bei Anderungen vereinbarten Preisumrechungsgrundlagen geändert werden

Beispiele:

i)      Vadium, Kaution, Deckungsrücklaß, Haftungsrücklaß

Zweck bzw. Anwendung siehe 1.11.1


3.3 Die Auschreibung


a)     - Die Leistungen müsse so rechtzeitig ausgeschrieben werden, daß die Vergabe nach den

Verfahren dieser ÖNORM ermöglicht wird

In der Auschreibung sind Festlegungen über die Zulässigkeit von Teil- und/oder

Alternativangeboten zu treffen

In der Ausschreibung darf die Leistung nicht so umschrieben werden, daß bestimmte Bieter Wettbewerbsvorteile erlangen

b)    

c)     - Art und Weise der Leistungserbringung

Nebenleistungen zusammenfassen

Gesamtleistung so aufgliedern, daß unter den einzelnen Positionen nur Leistungen gleicher Art und Preisbildung aufscheinen

d)    




e)     OV: im Amtsblatt, Tageszeitungen,

NOV: Zusendung von Einladungsschreiben

VHF:

Infos:        - Bezeichnung Auftraggeber

Gegenstand der Leistung

Wo, wann Auschreibungsunterlagen eingesehen werden dürfen

Datum, ort für Einreichung der Angebote

Bestimmungen über Erlag eines Vadiums


3.4 Fristen


a)     Beginn:

OV: mit dem frühestmöglichen Tag an dem man Ausschreibungsunterlagen abholen kann

NOV: mit dem Tag der Absendung der Einladung

Ende:

mit dem Zeitpunkt, bis zu dem die Angebote spätestens eingereicht sein müssen

Dauer:

OV: mindestens 4 Wochen

NOV: mindestens 3 Wochen

b)     Bieter: kann durch eine zusätzliche, rechtsgültig ungefertigte Erklärung sein Angebot

ändern, ergänzen oder zurücktreten

Auftraggeber: kann Angebotsfrist verlängern

(?)

c)     schriftlich bekanntzugeben oder wenn dies nicht möglich so wie Ausschreibung bekannt

machen; durch den Ausschreibungsaussteller ; wenn Berichtigung auf die Erstellung der Angebote wesentlichen Einfluß hat

d)     Beginn: mit dem Ablauf der Angebotsfrist

Dauer: Zeitraum, innerhalb dessen die Erteilung des Zuschlages vorgesehen ist

Ende: spätestens nach 3 Monaten

e)     Bieter: ist an Angebot gebunden (d.h. er darf es weder ändern noch zurückziehen)

Auftraggeber: ?


3.5 Das Angebot


a)     an die Form der Ausschreibung

b)     in der Ausschreibung muß die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen worden sein

muß gleiche qualitative Leistung sicherstellen

kann sich auf Gesamtleistung, Teile oder auf die rechtlichen Bedingungen beziehen


c)     Firma

Erklärung des Bieter

Bekanntgabe der wesentlichen Teilleistungen

Nachweis Vadium

Preise

Bei veränderlichen Preisen die erforderlichen Angaben

Datum und Unterschirft

d)     In einem verschlossenem Umschlag (mit vorgeschriebenem Kennwort) innerhalb der Angebotsfrist einreichen


3.6 Das Zuschlagsverfahren


a)     In Reihenfolge des Einlangens in ein Verzeichnis eintragen

Sind so zu verwahren, daß sie für Unbefugte unzugänglich sind

b)     Öffnung hat durch eine Kommission zu erfolgen (mindestens 2 sachkundige Vertreter), Bieter können ebenfalls an Öffnung teilnehmen

Infos: Name und Geschäftssitz des Bieters, Gesamtpreis,

c)     Angebot rechnerisch richtig

Angemessenheit der Preise

Vollständigkeit, Formrichtigkeit

Besitzen Subunternehmer entsprechende technische und wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit

d)    

e)     Angebote von Bietern, deren Zuverläßlichkeit nicht gegeben ist

Angebote von Bietern, die vom Wettbewerb ausgeschlossen sind

Angebote, bei denen Bieter keine Preise angibt

Verspätet eingebrachtes Angebot

Angebote von Bietern, die mit anderen Bietern für den Auftraggeber nachteilige Abreden getroffen haben

f)     

g)    

h)     Das Verfahren endet mit dem Zustandekommen des Leistungsvertrages oder mit dem Widerruf der Ausschreibung






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