Durch die Arbeitsteilung im Wirtschaftsprozeß entstand die Notwendigkeit, Güter zu tauschen.
In den frühen primitiven Wirtschaftsformen reichte der Tausch Ware gegen Ware aus (= unmittelbarer Tausch).
Später jedoch mit fortschreitender Arbeitsteilung suchte man nach einem "allgemeinen Tauschmittel" und nach einem "allgemeinen Wertmaßstab".
Beim mittelbaren Tausch wird Ware gegen Geld und Geld gegen Ware getauscht.
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Geldformen:
Warengeld
Bestimmte
Güter, die allgemein geschätzt wurden, übernahmen die Funktion des
'allgemeinen Tauschmittels' (z.B. Vieh, Teeziegel, Perlen). Nachteile
sind mangelnde Wertbeständigkeit und mangelnde Teilbarkeit.
Metallgeld
Dieses
war leichter zu transportieren, wertbeständig, teilbar und haltbar. Metalle,
wie Eisen, Kupfer, Bronze, und die Edelmetalle Silber und Gold traten zunächst
auf als Wägegeld (Metallmengen wurden gewogen), dann als Zählgeld (Münzen
wurden geprägt).
Papiergeld
Ursprünglich
entstand das Papiergeld als eine Anweisung auf das "Währungsmetall". Das heißt,
das Papiergeld mußte (in der Regel durch Gold) gedeckt sein.
Buchgeld
Bei
Verwendung von Buchgeld besteht der Zahlungsvorgang nur noch in einem
Buchungsvorgang. Das Geld ist stofflos geworden.
Tauschmittel
Es
ermöglicht den "mittelbaren Tausch".
Wertmesser
Es
ermöglicht, den Wert der Güter in einer vergleichbaren Größe auszudrücken.
Sparmittel
Überschüssige
Mittel können in Form von Geld am leichtesten aufbewahrt werden.
Kreditmittel
Nicht
unmittelbar benötigte Mittel können anderen Wirtschaftsteilnehmern in Form von
Geld zur Verfügung gestellt werden.
Währung ist die gesetzliche Regelung des Geldwesens eines Staates.
Geregelt werden:
die Einheit der Währung und die Stückelung
die Deckung der Währung
das Recht zur Herstellung von Münzen und zur Ausgabe von Papiergeld.
Die Einheit der Währung und die Stückelung
Einheit: Bezeichnung und die Unterteilung der Währungseinheit (z.B. Schilling zu 100 Groschen).
Stückelung: Der Nennwert der Münzen und Banknoten (z.B. Münzen zu 10, 50 Groschen und zu 1, 5, 10, 20 Schilling Banknoten zu 20, 50. 100, 500, 1.000 und 5.000 Schilling).
Die Deckung der Währung
Papierwährung
Die
derzeit existierenden Währungen sind "manipulierte Papierwährungen". Das heißt:
Der Wert der Währung wird nicht durch eine Bindung des Geldumlaufs an Stoffe (Gold oder ausl. Währungen, die gegen Gold tauschbar sind) bewirkt, sondern durch Maßnahmen des Staates bzw. der Notenbank. (Der Staat bzw. die Notenbank "manipuliert" den Geldumlauf.)
Der Wert der Währung basiert nur auf ihrer Funktion
als Tausch- (Zahlungs-), Spar-, Kreditmittel und als allgemeiner Wertmesser.
Goldumlaufwährung
Gold
war die ursprüngliche Form der Währungsdeckung, Im Umlauf befanden sich:
Kurantmünzen
Münzen
aus edlen Metallen (Silber, Gold), die vollwertig ausgeprägt waren. Ihr
Stoffwert entsprach ihrem Nennwert ("aufgeprägter Wert").
Scheidemünzen
Unterwertig
ausgeprägte Münzen. - Ihr Stoffwert ist geringer als ihr Nennwert. Die heute im
Umlauf befindlichen Münzen sind Scheidemünzen..
Banknoten
Papiergeld
Wesentliches Merkmal der Goldumlaufwährung war: Banknoten und Scheidemünzen mußten auf Wunsch von der Notenbank in Gold eingelöst werden.
Goldkernwährung
Nach
dem 1. Weltkrieg verschwanden die Goldumlaufwährungen und wurden durch
Goldkernwährungen ersetzt. Im Umlauf befanden sich nur noch Scheidemünzen und
Banknoten.
Eine Einlösungsverpflichtung der Notenbank in Gold bestand nicht mehr. Jedoch
waren die Währungen durch die Goldbestände der Notenbank "gedeckt". Es bestand
ein festgelegtes Verhältnis zwischen der umlaufenden Geldmenge und dem
Goldbestand der Notenbank. Die Notenbanken untereinander verrechneten in Gold.
Golddevisenwährung
Die
Deckung der Währung bestand nicht nur aus Gold, sondern auch aus Golddevisen
(Zahlungsmittel anderer Länder, die durch Gold gedeckt sind).
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts sicherten die Goldwährungen die
Währungsstabilität. Die beiden Weltkriege brachten jedoch starke Verschiebungen
in den Goldbeständen der Nationalbanken, so daß man mangels Gold von den
Goldwährungen abgehen mußte. Außerdem bieten Goldwährungen dem Staat wenig
Möglichkeiten, über die Währungspolitik (siehe dort) Wirtschaftspolitik zu
betreiben.
Das Recht zur Herstellung von Münzen und zur Ausgabe von Papiergeld
Das Recht zur Ausgabe von Banknoten liegt bei einer zentralen Stelle. Es ist darauf zu achten, daß das Verhältnis von Geldumlauf und Gütererzeugung (Sachgüter und Dienstleistungen) ausgewogen bleibt. Ist dies nicht der Fall, so kommt es zu Störungen.
Geldschöpfung durch die Notenbank
Die
Notenbank druckt Banknoten. Solange die Banknoten im Keller der Notenbank
lagern, zählen sie nicht zum Geldumlauf.
Die Notenbanken bringen Geld in Umlauf durch (vereinfachte Darstellung):
Ankauf von Gold, Wertpapieren, Devisen und Valuten (ausl. Zahlungsmittel) und Münzen vom staatlichen Münzamt.
Ferner durch Kreditgewährung an die öffentliche Hand (z.B. den Bund) und an Kreditinstitute.
Möglichkeiten, auf das Geldvolumen Einfluß zu nehmen, hat die Notenbank daher:
Durch Steuerung der
Kredite an die Banken und an die öffentliche Hand
direkt: durch Erhöhung bzw. Beschränkung der Kreditgewährung;
indirekt: durch Erhöhung bzw. Verminderung des Zinssatzes, zu dem die
Kredite gewährt werden.
Durch den Ankauf
oder Verkauf von Wertpapieren ("Offenmarktpolitik").
Kauft die Notenbank Wertpapiere - wird der Geldumlauf erhöht.
Die Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken
Die Geschäftsbanken können zur Vermehrung des Geldvolumens durch die Vermehrung des Buchgeldes beitragen (Giralgeldschöpfung). Dies ist durch "unbare" Zahlungen, umschreiben von einem Konto auf das andere, möglich. Das Geldvolumen ist daher größer (ca. 2.5mal so groß) als der Umlauf an Münzen und Banknoten.
Die Notenbank beeinflußt das Geldvolumen, indem sie den Banken vorschreibt, welcher Prozentsatz der Einlagen bei der Notenbank als Reserve eingelegt werden muß ("Mindestreserve") und welcher Prozentsatz der Einlagen höchstens als Kredit weitergegeben werden darf ("Kreditrestriktion").
Die Kaufkraft und ihre Anderung
Die Kaufkraft drückt die Menge der Güter aus, die man für eine bestimmte Geldmenge kaufen kann. Kaufkraft und Preise sind indirekt proportional.
Steigen die Preise - sinkt die Kaufkraft. Sinken die Preise - steigt die Kaufkraft.
Solange die Geldmenge in einer Volkswirtschaft einer entsprechenden Gütermenge gegenübersteht, bleibt die Kaufkraft konstant.
Veränderungen der Kaufkraft können daher von beiden Seiten ausgehen:
Veränderung der Geldmenge ohne entsprechende Veränderung der Gütermenge
Veränderung der Gütermenge ohne entsprechende Veränderung der Geldmenge
Es sind folgende Störungen des Geldwertes denkbar:
Inflation
Verringerung der Kaufkraft
Ursachen können sein:
Starke Vermehrung der Geldmenge ohne entsprechende Vermehrung der Gütermenge
durch:
erhöhte Geldschöpfung der Notenbank.
erhöhte Geldschöpfung der Geschäftsbanken.
importierte Inflation: Ist die Inflationsrate im Ausland höher als im Inland, dann strömt Geld vom Ausland in das Inland (z.B. für Warenkäufe, da die Preise im Inland nicht so stark gestiegen sind). Dies erhöht ebenfalls die Geldmenge, ohne die Gütermenge zu verändern.
Verringerung der Gütermenge ohne Verringerung der Geldmenge (z.B. Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, ohne Erhöhung der Produktivität durch Rationalisierung).
Die Inflationsrate lag in Österreich in den letzten Jahren bei 6 bis 10%.
Die dauernde Verringerung des Geldwertes um diese Beträge bezeichnet man auch als "schleichende Inflation". Sie löst Lohn- und Gehaltsforderungen aus, die wieder die Produktionskosten erhöhen, usw. ("Lohn-Preis-Spirale").
Deflation
Vermehrung
der Kaufkraft. Ursache ist in der Regel eine starke Verknappung der Geldmenge
(z.B. durch Kreditrestriktionen der Notenbank). Deflation führt zu einer
Anpassung der Produktion an die verringerte Geldmenge und damit zur Krise und
zur Arbeitslosigkeit.
Stagflation
Bei
der Stagflation liegt eine Kombination von Absatzstockung und Arbeitslosigkeit
("Stagnation") sowie Inflation vor.
Meist bedingt durch schlechte Einschätzung der Wirtschaftsentwicklung durch die
Unternehmer. Diese stoppen daher die Investitionen, und es kommt im
Investitionsgüterbereich zur Krise und zur Arbeitslosigkeit. Auf den übrigen
Märkten (Konsumgüter) geht die Inflation weiter, da viele Kosten (z.B.
Lohnkosten, Kosten für importierte Rohstoffe und Fertigteile) nicht fallen.
Geldwert und Währungspolitik
Mit Hilfe der Währungspolitik versuchen Staat und Notenbank die Stabilität des Geldwertes zu sichern, die Vollbeschäftigung zu erhalten, die in das Ausland fließenden Geldströme mit den aus dem Ausland hereinströmenden Geldern im Gleichgewicht zu halten ("ausgeglichene Zahlungsbilanz") und die Wirtschaft dennoch wachsen zu lassen, um den allgemeinen Wohlstand zu erhöhen.
Zur Währungspolitik zählt man: die Politik der Notenbank (Kreditpolitik, Diskontpolitik, Mindestreservenpolitik, Offenmarktpolitik), Ausgabenpolitik des Staates ("Budgetpolltik") und das Verhalten der Sozialpartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Preis- und Lohnpolitik).
Alle vier genannten Ziele in Einklang zu bringen, ist das Hauptproblem der gesamten Wirtschaftspolitik. Man kann es derzeit noch als ungelöst betrachten.
Die Messung der Kaufkraft
Die Messung der Kaufkraft erfolgt durch den sogenannten Index. Indizes werden für verschiedene Bereiche getrennt ermittelt: Man unterscheidet den Verbraucherpreisindex (Warenkorb!), Großhandelspreisindex, Baupreisindex usw.
Der Index dient zur Messung der Rate der Geldentwertung ("Inflationsrate") und als Basis für Wertsicherungsklauseln (In langfristigen Verträgen - z.B. Mietverträgen - wird häufig eine Klausel eingebaut, die vorsieht, daß die vertraglichen Zahlungen im gleichen Ausmaß wie der Index steigen sollen).
Einheit: 1 Schilling zu 100 Groschen
Stückelung: Münzen zu 1, 2, 5, Groschen und zu 1, 5, 10, Schilling, Banknoten zu 20, 50, Schilling.
Die Münzen sind Scheidemünzen, d.h., sie sind unterwertig ausgeprägt.
Die österreichische Währung ist eine "manipulierte Papierwährung".
Die Ausgabe der Banknoten erfolgt durch die Österreichische Nationalbank. Das Recht auf Münzprägung steht jedoch dem Hauptmünzamt (in Wien) zu. Die Österreichische Nationalbank muß vom Hauptmünzamt die Münzen erwerben und in den Umlauf bringen. Auf die umlaufende Geldmenge nimmt die Notenbank nicht nur durch die Ausgabe von Banknoten Einfluß, sondern auch durch die Maßnahmen zur Beeinflussung der Giralgeldmenge (vgl. Geldschöpfung).
Durch ihr Statut ist die ÖNB zwar vom Staat weitgehend unabhängig, jedoch ist meist eine personelle Verflechtung mit der jeweiligen Regierungspartei gegeben. Die Währungspolitik der ÖNB steht daher trotz der theoretischen Unabhängigkeit in einem engen Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik der Jeweiligen Regierung.
Valuten
Valuten
(Sorten) sind ausländisches Geld in Form von Münzen oder Papiergeld (Noten) im
Inland.
Sie haben im Inland keine gesetzliche Zahlungskraft.
Devisen
Devisen
sind Forderungen in ausländischer Währung, die im Ausland zahlbar sind.
Sie entstehen z.B. durch Exporte:
Solche Forderungen werden von den Exporteuren an die Banken verkauft. Man spricht von "Auszahlungen", d.h. der "Verfügungsberechtigte" kann die Forderung in ausländischer Währung am ausländischen Bankplatz auszahlen lassen. Diese Auszahlungen werden dann wieder an jene verkauft, die ausländische Devisen benötigen (z.B. Importeure). (Zu den Devisen zählen auch andere Anweisungen auf ausländische Zahlungsmittel, wie Schecks einschließlich Reiseschecks und Wechsel auf ausländische Währung, soweit sie im Ausland zahlbar sind. Jedoch wird der größte Teil des Devisenbestandes in Form von Auszahlungen gehalten.)
Valuten- und
Devisenkurse
Den
Preis für die ausländische Währung bezeichnet man als den Kurs der Währung.
Geld- und Warenkurs
(Briefkurs)
Der
Geldkurs ist jener Kurs, den der Bankkunde erhält, wenn er ausländische
Währung (Valuten oder Devisen) an die Bank verkauft. Der Geldkurs ist
der niedrigere Kurs.
Der Warenkurs ist jener Kurs, den der Bankkunde bezahlen muß, wenn er
ausländische Währung (Valuten oder Devisen) kauft. Der Warenkurs ist der höhere
Kurs.
Begriff
Unter
Budget versteht man den Haushaltsplan bzw. den Finanzplan für einen bestimmten
Zeitabschnitt.
Die Erstellung des
Budgets in Österreich
Die
einzelnen Ministerien erstellen Voranschläge, die vom Bundesministerium für
Finanzen eingeholt werden. Der BM f. Finanzen nimmt Korrekturen vor und leitet
den Entwurf des Budgets an den Ministerrat weiter. Die Bundesregierung legt dem
Nationalrat das "Bundesfinanzgesetz für das Jahr 19.." vor. In diesem sind die
Einnahmen und Ausgaben für das kommende Finanzjahr enthalten. Sobald die
Gesetzesvorlage beschlossen und in Kraft getreten ist, ist die Bundesverwaltung
daran gebunden.
Der BM f. Finanzen hält vor dem Nationalrat eine Budgetrede, daran schließt die
Budgetdebatte. Der größte Teil des Budgets (bis zu 85%) ist bereits durch
Verpflichtungen des Staates z.B. für Gehälter, Pensionen, Sachaufwand usw.
gebunden. Nach Ablauf eines Budgetjahres legt der Rechnungshof dem Nationalrat
den Rechnungsabschluß, mit den tatsächlichen Ein- und Ausgaben, vor.
Die Bedeutung des
Budgets für die Volkswirtschaft
Das
Budget ist von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die im Bundesbudget
veranschlagten Ausgaben machen mitunter mehr als ein Viertel des jeweiligen
Bruttonationalproduktes aus.
Die Budgetmittel werden u.a. verwendet für:
die soziale Sicherheit, Familie, Gesundheit und Wohnbau
Erziehung, Unterricht, Forschung, Wissenschaft, Kunst, Kultur und Umweltschutz
Post und Bahn (noch)
Straßenbau und sonstigen Verkehr
Staats- und Rechtssicherheit sowie Landesverteidigung
die übrige Wirtschaft
den Finanzschuldendienst
Rückzahlungen
die übrige Hoheitsverwaltung.
Die Konjunktur und damit das Wirtschaftswachstum, die Währung und die
Beschäftigungslage werden durch das Budget ganz wesentlich beeinflußt.
Die Budgetpolitik ist das wichtigste Instrument der Wirtschaftspolitik.
Die Budgetpolitik wird daher in Österreich entsprechend den wirtschaftlichen
Erfordernissen gestaltet.
Begriff
Unter
Einkommen versteht man die einer Wirtschaftseinheit, in einer Zeitperiode
aufgrund von Arbeitsleistung und Vermögensbesitz zustehenden Güter und Dienste.
Einkommensarten
Man unterscheidet das Arbeitseinkommen
und das Besitzeinkommen. Das Arbeitseinkommen (= Geldeinkommen) in Form
von Löhnen und Gehältern ist in der Verkehrswirtschaft die weitaus
gebräuchlichste Form. In diesem Zusammenhang sind die Begriffe Nominaleinkommen
und Realeinkommen zu unterscheiden. Beim Nominaleinkommen ist die
numerische Höhe. von Bedeutung, Während beim Realeinkommen die Kaufkraft
maßgeblich ist. Das Besitzeinkommen kann sowohl Kapitaleinkommen
als auch Grundbesitzeinkommen sein. Das Kapitaleinkommen entsteht z.B.
durch Zins oder Profit. Das Grundbesitzeinkommen kann durch eine Grundrente
entstehen. Das Unternehmereinkommen kann sowohl Kapitaleinkommen (=
Unternehmerlohn) als auch Besitzeinkommen (Unternehmerzins, Verzinsung des
eingesetzten Kapitals) sein.
In der Wirtschaftstheorie werden das Individualeinkommen und das Volkseinkommen
untersucht. Beim Individualeinkommen beschäftigt man sich mit der Entstehung,
Verwendung und der Abhängigkeit des Einkommens. Es werden somit
mikroökonomische Daten untersucht.
Beim Volkseinkommen bzw. beim Sozialprodukt beschäftigt man sich mit der
Entstehung, Verteilung und Verwendung des Einkommens jedoch unter einem
makroökonomischen Gesichtspunkt.
Unter Sozialprodukt versteht man alle während eines Jahres erzeugten Konsum-
und Produktionsgüter sowie Dienstleistungen. Drückt man das Sozialprodukt in
Geld aus, so hat man das Volkseinkommen.
Lebensstandard
Der
Lebensstandard ist die vom Einkommen des Konsumenten und den Preisen der
Konsum- und Wirtschaftsgüter abhängige Lebensgestaltung eines Menschen. Die Entwicklung
der Lebenshaltungskosten kann mit Hilfe von Indexzahlen verfolgt werden.
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