Die KommanditgesellschaftKG
Die Kommanditgesellschaft(KG)
- Abkürzung KG
- Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
- Unterschied zur OHG: nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens
einer) haftet mit seinem gesamten Vermögen gegenüber den
Gesellschaftsgläubigern
- Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter, ist zur Führung
des Unternehmens berechtigt und verpflichtet
- Die anderen Gesellschafter sind in ihrer Haftung auf eine
bestimmte Vermögenseinlage (Kommanditkapital) beschränkt (Kommanditist,
Kommanditär)
- Ihre Leitungsbefugnisse sind auf die Einsicht der Bücher
beschränkt, können sich jederzeit über die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens informieren und die Arbeit der Komplementäre kontrollieren
- Wenn nicht anders vereinbart erhalten die Gesellschafter aus dem
Gewinn 4% ihrer Kapitalanlage als Kapitalverzinsung, der restliche Gewinn
wird an die Komplementäre verteilt
- Komplementäre haften wie die Gesellschafter einer OHG: unbeschränkt,
unmittelbar und solidarisch
- Kommanditisten haften nur mit dem eingebrachten Kapital, nicht mit
ihrem Privatvermögen
- Relativ einfache Beschaffung von Eigenkapital, durch Aufnahme
neuer Kommanditisten = erhöhte Bereitschaft von Banken für Aufnahme von
Krediten da mehr Sicherheit
- BESONDERHEIT: Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Abkürzung: KgaA
- Seltene Form der Kapitalgesellschaft , im Aufbau aber ähnlich wie
KG
- Kommanditaktionäre sind an dem in Aktien angelegten Grundkapital
beteiligt, ohne persönlich zu haften, die Rechte und Pflichten der
Komplementäre entsprechen denen einer Kommanditgesellschaft
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