OHG (Offene Handelsgesellschaft)
(Gesellschafter haben Kaufmannseigenschaft)
Art:
Reine Personengesellschaft
Firma:
Personenfirma
Haftung:
Alle Gesellschafter sind Vollhafter (sie haften unbeschränkt u. solidarisch, und nach dem Austreten noch 5 Jahre für alle Schulden die bei ihrem Austritt bereits bestanden haben
Geschäftsführung:
Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet
Mitarbeit:
Jeder
Gesellschafter ist zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt (kann aber im
Gesellschaftsvertrag anders vereinbart werden)
Vorteile:
volle
Kontrollmöglichkeit aller Unternehmer
Arbeitsteilung möglich
erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten
Nachteile:
Konkurrenzverbot
(s BS 15)
unbeschränkte, solidarische Haftung. Diese gilt sogar 5 Jahre nach dem
Ausscheiden
für alle Schulden, die beim Austritt bestanden!)
KG(Kommanditgesellschaft)
(Komplementär hat Kaufmannseigenschaft, Kommanditist nicht)
Art:
Personengesellschaft
Firma:
Personenfirma
Haftung:
Die Vollhafter (Komplementäre) haften unbeschränkt u. solidarisch (wie OHG-Gesellschafter); sind am Wertzuwachs beteiligt
Die
Teilhafter (Kommanditisten) nur mit der Einlage sie sind nicht am
Wertzuwachs beteiligt
Geschäftsführung:
Jeder
Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet
(Kommanditisten nicht)
Mitarbeit:
Komplementäre
sind zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet
Kommanditisten haben nur bestimmte Kontrollrechte
Vorteile:
Komplementär:
Verbreiterung der Eigenkapitalbasis, ohne die Geschäftsleitung mit
Gesellschaftern teilen zu müssen
Kommanditist: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung
Allgemein: fachlich qualifizierte Kaufleute (Komplementäre)
finanzkräftige Gesellschafter (Kommanditisten)
Nachteile:
Komplementär:
enge Bindung an die Ges., unbeschränkte, persönliche u. solidarische
Haftung
Kommanditist: beschränkte Kontrollmöglichkeit
Stille Gesellschaft
(Gesellschafter haben keine Kaufmannseigenschaft)
Art:
Unvollkommene Gesellschaft
Firma:
Gesellschaftsverhältnis
kommt in der Firma (des Geschäftsinhabers) nicht zum
Ausdruck, jeder neue Gesellschafter bildet eine neue Stille Gesellschaft
Haftung:
Der
Stille Gesellschafter haftet Dritten gegenüber nicht, jedoch
Verlustmöglichkeit bis zum Betrag der Einlage (kann vertraglich ausgeschlossen
werden), nur mit seiner Einlage beteiligt nicht am Wertzuwachs, Haftung auf
Einlage beschränkt
Geschäftsführung:
Der Stille Gesellschafter hat keinen Einfluß auf die Geschäftsführung
Mitarbeit:
Nicht
zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet, hat nur Anspruch auf Abschrift
der Bilanz und Einsicht in die Bücher zur Kontrolle des Jahresabschlusses
Vorteile:
Beteiligung
ohne Pflicht zur Mitarbeit
Beschränkung der Haftung
Geheimhaltungsmöglichkeiten der Beteiligung gegenüber Dritten (Bsp. s BS 17)
Für die Ges.:
Mehr
Eigenkapital, ohne Geschäftsleitung mit anderen Personen teilen zu müssen
Beteiligung scheint nach Außen nicht auf
Nachteile:
Geringe
Kontrollmöglichkeit
keine Beteiligung am Wertzuwachs der Ges.
GesmbH(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Art:
Kapitalgesellschaft
Firma:
Personen-, Sach- od. gemischte Firma (mit dem Zusatz 'Gesellschaft mbH')
Haftung:
Jeder Gesellschafter haftet mit dem Betrag seiner Stammeinlage.
Keine
persönliche Haftung, eventuelle Nachschußpflicht, Trennung von
Kapitalbeteiligung und Mitarbeit
Die Gesellschaft als juristische Person haftet unbeschränkt.
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer (allenfalls Überwachung durch den Aufsichtsrat)
Organisation:
Generalversammlung
(wählt Aufsichtsrat, bestellt Geschäftsführer)
Aufsichtsrat (kontrolliert Geschäftsführer)
Geschäftsführer (führt Geschäfte)
Vorteile:
Beschränkte
Haftung (wird häufig wie OHG geführt, nur mit beschränkter Haftung)
Geringe Publizität (nur zur Jahresschlußveröffentlichung verpflichtet, wenn
mehr als 300 Mitarbeiter, 50 Gesellschafter und Mindeststammkapital 1
Mio.
Nachteile:
Geringe Kreditfähigkeit
GesnbR (Gesellschaft nach bürgerlichen Recht)
Art:
Unvollkommene Gesellschaft
Firma:
Keine Firma, nicht im Firmenbuch eingetragen
Haftung:
Die Gesellschafter haften unbeschränkt u. solidarisch
Geschäftsführung:
Die
Geschäftsführung erfolgt durch den Gerenten (oder je nach vertraglicher
Regelung auch durch andere oder alle Partner)
Gründung:
weil
keine Vollkaufmannseigenschaft erworben werden kann
als Arbeitsgemeinschaft
als Vorgesellschaften
Genossenschaft
Genossenschaften
sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung
des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen
Geschäftsbetrieb
oder durch Kreditgewährung.
Art:
Wirtschaftliche Vereinigung
Firma:
Sachfirma (mit dem Zusatz 'registrierte Genossenschaft' und Art der Haftung)
Haftung:
Die Mitglieder haften beschränkt oder nur mit ihrem Geschäftsanteilen
Geschäftsführung:
Die
Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (allenfalls Überwachung durch den
Aufsichtsrat)
Mitarbeit:
hängt vom Zweck der Genossenschaft ab
Organisation:
Generalversammlung
(jedes Mitglied hat grundsätzlich 1 Stimme, Versammlung der
Mitglieder)
Aufsichtsrat (zwingend vorgeschrieben, kontrolliert Vorstand)
Vorstand (muß Mitglied der Gen. sein, Geschäftsführung)
Kontrolle:
durch Revisionsverband
Versch. Arten:
Einkaufsgenossenschaften
(Bezugs- Rohstoffgen.)
Verkaufsgenossenschaften (Absatzgen.)
Verwertungsgenossenschaften
Nutzungsgenossenschaften
Produktionsgenossenschaften
Kreditgenossenschaften (Raiffeisenbanken, Volksbanken)
Konsumgenossenschaften
Bau- und Siedlervereine
AG (Aktiengesellschaft)
Art:
Reine Kapitalgesellschaft
Firma:
In der Regel Sachfirma (mit dem Zusatz 'Aktiengesellschaft')
Haftung:
Jeder
Aktionär haftet mit dem Betrag seiner Aktien
Die Gesellschaft als juristische Person haftet unbeschränkt
Geschäftsführung:
Die
Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (Überwachung durch den
Aufsichtsrat)
Organisation:
Hauptversammlung (der Aktionäre, wählt Aufsichtsrat, jährlich durch Vorstand
einberufen, 1 Aktie = 1 Stimme)
Aufsichtsrat
(Kontrollorgan, bestellt u. kontrolliert Vorstand, Wahl für höchstens
4 Jahre, für je 2 Mitglieder 1 Arbeitnehmervertreter)
Vorstand (Geschäftsführung, beruft Hauptversammlung ein)
Vorteile:
große
Eigenkapitalsummen
Haftung auf das Ausmaß der Beteiligung begrenzt
Aktie jederzeit übertragbar (Ausnahme: Namensaktien)
Nachteile:
keine Bindung zw. Gesellschaftern und Unternehmensleitung
oft gegensätzliche Interessen (Aktionäre - Geschäftsleitung)
Kontrollrechte stark eingeschränkt
Aktie:
Wertpapier
(alle Rechte nur mit Aktienbesitz durchführbar):
Stimmrecht
Bezugsrecht
Recht auf Liquidationserlös
Anteil an Gew.,R.o.piv
Die
Summe der Nennwerte der Aktien = Grundkap.
Nennwert = 'Pari'
Über dem Nennwert = 'Überpari'
Unterschied zw. 'Pari' u.
'Überpari' = 'Agio'
Unter dem Nennwert = Unterpari (in Ö nicht erlaubt)
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