In jedem Land sind einschlägige Gesetze und Vorschriften vorhanden, die einzuhalten sind.
folgende Richtlinien sollen beachtet werden:
Es muss für gute allgemeine Belüftung gesorgt werden.
Staubende bzw. rauchende Arbeitsvorgänge sollen isoliert werden.
Den Absauganlagen soll größtes Augenmerk zugewendet werden (Saugfähigkeit, Wartung).
Wenn es erforderlich ist, müssen Atemschutzgeräte verwendet werden.
Gesundheitsschäden:
Chronische Rachen- und Bronchialkatarrhe
Augenbindehautentzündungen (besonders bei Holz- bzw. Pflanzenstaub)
Schädigung der Nasenschleimhäute sowie allergische Erkrankungen (Asthma, Hautausschläge etc.)
Krebserkrankungen
Besonders giftige Stoffe können zu Todesfälle führen
ist die höchstzulässige Konzentration von Giften, die nach gegenwertigem Stand der Kenntnisse bei langfristiger, in der Regel 8-stündiger, Exposition im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Der MAK-Wert wird in ppm oder ml/m³ angegeben und kann mit Prüfröhrchen, Gasprüfgeräte und Gaschromatographen gemessen werden.
Ist ein Wert der auch bei Unterschreitung gefährlich ist.
Staub kann metallischen, mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs sein.
Die Gefährdung hängt von der Schadstoffwirkung, der Konzentration und der Expositionszeit ab. Grenzwerte werden von der österreichischen Staubbekämpfungsstelle ermittelt.
Quarz-, Silikat-, Asbest-, Talkum-, Blei-, Hartmetall- oder Aluminiumfeinstaub führen zu Silikose und ähnlichen Staublungenerkrankungen.
Als Nebel stehen vor allem Ölnebel, z.B. bei Zerspanungsarbeiten, im Vordergrund
führt zu Entzündungen der Atemwege, Reizgasvergiftung, Kohlenmonoxydvergiftung.
Bsp.: Löt- und Schweißrauch, Zinkoxidrauch
Bei Dämpfen handelt es sich um eine Sonderform gasförmiger Schwebestoffe im Gleichgewicht mit ihren flüssigen oder festen Zuständen.
Schädlich sind vor allem Kohlenmonoxyd, Kohlendioxyd, Schwefelwasserstoff, Schwefelkohlenstoff; Dämpfe von Chrom, Beryllium, Quecksilber, Arsen, Kadmium, Salpetersäure sowie Nitro-Amidoverbindungen des Benzols, Methylchlorid und Methylbromid.
Benzol, Xylol, Toluol, Tetrachlorkohlenstoff, Trichloräthylen, Tetrachloräthylen.
können zu starken Reizungen der Atemwege führen, ebenso Ammoniakdämpfe.
Partikelgröße in µm |
Bezeichnung |
Ort der Abscheidung |
Arbeitsmedizinische Praxis und Arbeitsbewertung |
< 1 |
Feinststaub |
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'lungengängig' |
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Lungenbläschen |
= Staub |
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Feinstaub |
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Bronchialraum |
Schmutz |
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Nasen - Rachen- |
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> 50 |
Grobstaub |
Raum |
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Partikelgröße in µm |
Bezeichnung |
Ort der Abscheidung |
Arbeitsmedizinische Praxis und Arbeitsbewertung |
< 1 |
Feinststaub |
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'lungengängig' |
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Lungenbläschen |
= Staub |
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Feinstaub |
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Bronchialraum |
Schmutz |
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Nasen - Rachen- |
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> 50 |
Grobstaub |
Raum |
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