ORGANISATIONEN
1. DIE ORGANISTAION
ÜBERSICHT:
1.1 Aufbauorganisation und Ablauforganisation:
Aufbauorganisation: regelt vor allem die Zuständigkeit (wer ist wofür zuständig) und die Weisungsbefugnis (wer darf wem Anordnungen geben.
Ablauforganisation: regelt vor allem den Ablauf der betrieblichen Prozesse (was hat in welcher Reihenfolge wie und wo zu erfolgen)
1.2 Organisationsgrundsätze:
a.) Einheitlichkeit der Aufgabenzuordnung: Zusammengehörige Arbeiten sind einheitl. auf bestimmte Abteilungen zu übertragen. Es soll eindeutig festgelegt sein, wer wofür zuständig ist.
b.) Verantwortungszuordnung: Jeder Mitarbeiter soll einen klaren Verantwortungsbereich besitzen. Nach Möglichkeit sollen sich Aufgabenzuordnung und Zuordnung der Verantwortung decken.
c.) Beschränkung auf den Ausnahmefall: Für möglichst viele Fälle sind generelle Regelungen vorzusehen. Dies ermöglicht es, die Arbeiten ohne Rückfrage durchführen zu können.
d.) Grundsatz der Kontolle: Die organisatorischen Regelungen müssen Kontrollen vorsehen. Je mehr Kontrollen automatisch vorgenommen werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, daß Fehler auftreten.
e.) Grundsatz der Auftragserteilung: Mitarbeiter sollen jeweils nur von einem Vorgesetzten Weisungen erhalten.
Vorteil: Weisungen können sich nicht überschneiden.
Nachteil: Der Weg für eine Weisung kann sehr lang sein.
f.) Grundsatz des direkten Weges: Weisungen von oraganisatorisch Höhergestellten sollen auf dem kürzesten Weg an organisatorisch Niedergestellte gegeben werden.
Vorteil: Kürzere Wege
Nachteil: Weisungen können sich überschneiden
2 Die Aufbauorganisation
2.1 Elemente der Aufbauorganisation:
Die Aufgabe: Jeder Betrieb hat eine Gesamtaufgabe zu erfüllen. Die Gesamtaufgaben wird zunächst in Teilaufgaben zerlegt. Man spricht von Aufgabenanalyse. Die Teilaufgaben werden dann nach estimmten Merkmalen zusammengefaßt. Die zusammengefaßten Aufgaben (Aufgabensynthese) werden einer Stelle zugeordnet
Die Stelle: Eine Stelle ist die Zusammenfassunf von Aufgaben, die dem Leistunngsvermögen eines "Aufgabenträgers" (z.B.: Mitarbeiters) entspricht. Eine Stelle ist somit die kleinste organistorische Einheit. Welche Aufgaben zu einer Stelle zusammengefaßt werden, ist der Stellenbeschreibung zu entnehmen.
Jede Stellehat bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Nach dem Organisationsgrundsatz der Verantwortungszordnung sollte der Stelleninhaber auch für die Durchführung der Aufgaben verantwortlich sein.
Instanzen: Stellen, denen Weisungsbefugnisse zukommen, bezeichnet man als Instanzen.
Stabstellen: Stabstellen sind weder Instanzen noch untergeordnete Stellen. Sie dienen zur Entlastung der Leitung. Sie haben in der Regel die Inhaber von "Instanzen" zu informieren und zu beraten.
Die Abteilung: Abteilungen sind Zusammenfassungen von mehreren Stellen unter einer einheitlichen Leitung.
Einliniensystem:
Beim Einliniensystem gelangen alle Anweisungen zentral von oben nach unten. Die Anordnungen gehen von der Leitung unmittelbar zu den nachgeordneten Stellen. Es besteht eine eindeutige Linie der Auftragserteilung von oben nach unten.
Sie verkörpert das Prinzip des Instanzenweges. Allgemein geht man bei diesem Organisationssystem von dem Gedanken aus, daß alle Anordnungen und Informationen von oben nach unten sowie von unten nach oben jeweils all Instanzen einer Linie durchlaufen müssen (d.h.: der Dienstweg ist einzuhalten).
Zwei gleich geordnete Instanzen müssen den Umweg über die nächsthöhere gemeinsame Instanz machen.
Vorteile: klare Weisungs- und Berichtsweg
straffer Aufbau
das Anordnungsrecht und die Verantw. sind klar festgelegt
Nachteile: die Befehlswege sind lang und achwerfällig
die oberen Instanzen sind stark belastet
Mehrliniensystem:
Vorteile: kürzere Auftragsweise
Spezialisierungsmöglichkeit der Vorgesetzten
Nachteile: keine Einheit der Auftragserteilung
Überschneidungen von Anweisungen
Stabstellen:
Merkmale des Stabliniensystems: Beim Stabliniensystem werden den reinen Linienstellen beratende Stellen angegliedert. Diese Stabstellen sind jeweils von Spezialisten besetzt.
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