Skript zur Vorlesung
Grundlagen der BWL II
mitgeschrieben von:
Dédé Richi Din Syntec Cid iNDy
empfohlene Literatur zur Vorlesung:
als Grundlage der Vorlesung:
Schierenbeck, H.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien
(11. Auflage 94, Übungsbuch 6.Auflage 94)
Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Vahlen, München
(18. Auflage 93, Übungsbuch 7. Auflage 93)
besonders zu Management und Controlling:
Mertens, P.: Industrielle Datenverarbeitung 1,
Gabler,
Mertens, P., J. Griese: Industrielle
Datenverarbeitung 2, Gabler,
zum Nachschlagen:
Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien
Bea, F.X., E. Dichtl, M. Schweitzer: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1-3,
G. Fischer / UTB,
Skript zu den Grundlagen der BWL II
1. Auflage August 94
Hinweis:
Dieses Skript enthält unsere Mitschriften aus der Vorlesung und auch die Teile aus der Übung, die als Ergänzung zur Vorlesung gedacht waren sowie eininge Beispiele aus der Übung und ist
kein offizielles Skript des Instituts zu dieser Vorlesung!
Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle inhaltliche oder formelle Fehler und geben somit
keine Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Dieses Skript wurde von Prof. Dr. Huch auf mögliche Fehler durchgesehen und liegt in der Fachschaft für Informatik aus.
Wer an ernsthafte Kapitelerweiterungen interessiert ist, die aufgrund neuer Themen oder zusätzlicherer Fakten, die in unserem Semester wegen Zeitmangels zu knapp gekommen sind oder aber gar nicht behandelt wurden, aber in den nächsten Semestern durchgenommen
werden, nötig sind, der kann von uns die Skript-Dateien für diesen Zweck bekommen.
(In der Fachschaft für Informatik nachfragen)
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II
Def.: Die Rechtsform gibt dem Unternehmen den (rechtlichen) Rahmen hinsichtlich der - Außenbeziehungen: Vertretung, Haftung, Finanzierung, Besteuerung, etc.
- Grundsätze der inneren Organisation: Führung/Leitung, Kontrolle, etc.
Konstitutive Entscheidung
Wechsel der Rechtsform ist möglich
rechtliche Fixierung im Gesellschaftsrecht:
HGB (HandelsGesetzBuch)
BGB (BürgerlichesGesetzBuch)
AktGes (Aktiengesetz)
GmbHGes (Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz)
GenGes (Genossenschaftsgesetz)
T persönliche, wirtschaftliche, (steuer-) rechtliche Aspekte
Entscheidungskriterien:
(1) Rechtsgestaltung:
Haftung, Firmierung (Firmenbezeichnung)
(2) Leitungsbefugnisse (inklusive Kontrolle) :
Gesellschaftermanagement
(3) Gewinnbeteiligung
(4) Finanzierung (-smöglichkeiten):
Eigenfinanzierung
- Anzahl Gesellschafter
- Fungibilitäts-Wechsel
Fremdfinanzierung
- Kreditwürdigkeit
(5) Steuerbelastung:
Vermögens-, Ertragssteuern etc.
ferner:
(6) laufende Aufwendung der Rechtsform (Kosten etc.)
(7) Publizitätszwang
(8) Anzahl Gründungsgesellschafter
(9) Überwachungs-, Kontrollorgane (z.B. Aufsichtsrat (AR), Wirtschaftsprüfer (WP) )
Rechtsformen |
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erwerbswirtschaftlich |
"gemeinwirtschaftlich" |
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keine eigene Rechtspersönlichkeit, Personen dominieren |
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mit eigener Rechtspersönlichkeit Kapital dominiert |
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Privatrecht |
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öffentliches Recht |
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Personenunternehmen |
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Kapitalgesellschaften |
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- eingetr. Gen. |
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- Eigenbetrieb |
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- Einzelunternehmen |
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- GmbH |
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EDEKA |
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- Regiebetrieb |
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- Personengesellschaften |
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- AG |
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Raiffeisenverband |
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- OHG (BGB-Ges.) |
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- KGaA |
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- Versicherung oder |
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- KG - stille Gesellschaft |
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Verein auf Aktien (Vereinbarung aus Gegenseitigkeit) |
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(immer seltener, geht über in Kapitalgesellschaften) |
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(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: Vollhaftung, persönlich unbeschränkte Haftung (volles Risiko),
einzelne Leitung/Einzelunternehmer,
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma
(2) Leitungsbefugnisse:
nur der Einzelunternehmer allein
(3) Gewinnbeteiligung:
Einzelunternehmer trägt Gewinne und Verluste allein
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
Finanzierungspotential sehr begrenzt/beschränkt, da keine neuen Teilhaber möglich,
höchstens stiller Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuer des Gesellschafters,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: einer (höchstens, sonst Gesellschaft)
Zusammenschluß mehrerer gleichberechtigter (T Leitung, Mitsprache) vollhaftender Gesellschafter/Partner mit gleichem "Geschäftsinteresse" und teilweise unterschiedlichen Kapitaleinlagen
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: für alle Gesellschafter persönliche, unbeschränkte und solidarische Vollhaftung
mit Kapitaleinlage und Privatvermögen
(ohne Berücksichtigung der Kapitalquote)
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma
(2) Leitungsbefugnisse:
alle Gesellschafter in gleicher Weise (je nach individuellem Vertrag)
(3) Gewinnbeteiligung:
Gewinn: - Verzinsung der Kapitaleinlage mit 4% als Vorabgewinn
- Rest nach "Köpfen"
Verlust: - nach "Köpfen"
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
besser: - breite Gesellschafterbasis, Aufnahme neuer Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
unter Haftungsregelung, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens,
begrenzt durch (notwendigerweise geringe) Zahl der Gesellschafter und ihr
Privatvermögen
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Gesellschafter
Modifizierung der oHG, Zusammenschluß unterschiedlicher Partner mit unterschiedlichen
Geschäftsinteressen und Kapitaleinlagen,
oft entstanden aus Erbfolge von Einzelunternehmen zur KG (über oHG)
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
Komplementäre (wie oHG-Gesellschafter): mit Leitung und unbeschränkter Vollhaftung
Kommanditisten: beschränkte Haftung mit Kapitaleinlage
T Kommanditanteil Einlage
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma mit Zusatz KG
(2) Leitungsbefugnisse:
allein bei Komplementären, hier gleichberechtigt wie bei der oHG,
Kommanditisten haben lediglich Kontrollrechte
(3) Gewinnbeteiligung:
- 4% Vorabgewinn für Komplementär und Kommanditisten vom Kapitalanteil
- Rest als Entlohnung nach Risiko (prozentual nach Haftungskapital)
(Komplementär: "Zitterprämie" für Vollhaftung, mehr Beteiligung am Gewinn durch
höheres Haftungskapital)
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
besser: durch Aufnahme beschränkt haftender Gesellschafter ohne Leitungsbefugnisse
(Kommanditist)
- Fremdfinanzierung:
- insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens, der Gesellschafter und der
Haftungsregelungen, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 2 Kommanditisten
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
Gesellschafter unbeschränkt, allein und persönlich
stiller Gesellschafter nur mit Kapitaleinlage, sonst keine Haftung
(2) Leitungsbefugnisse:
- nur (sichtbarer) Gesellschafter
- stiller Gesellschafter hat Bilanzeinsicht,
leistet Vermögenseinlage im Sinne von Darlehen an Hauptgesellschafter
(3) Gewinnbeteiligung:
- vertraglich festgesetzte Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung zw. Gesellschafter und
stillem Gesellschafter
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch zusätzliche Aufnahme stiller Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
- individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 1 Gesellschafter, 1 stiller Gesellschafter
(a) typische stille Gesellschaft (nicht klausurrelevant)
- nur Gewinnbeteiligung (teilweise Vorabgewinn: Mindestverzinsung)
- keine Beteiligung an Geschäftsführung, grundsätzlich wie Kommanditisten
- Bilanzeinsicht
(b) atypische stille Gesellschaft
- erweiterte Mitwirkungsrechte, vergleiche KG-Mitunternehmerschaft
Gesellschaftskapital in Aktien verbrieft (Quoten-, Nominal-/Nennwertaktien)
(Gründungs-) Kapital min. 100.000 DM
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: begrenzt mit Kapitaleinlage der Aktionäre
(2) Leitungsbefugnisse:
- Vorstand leitet, Aktionäre kontrollieren (siehe Schaubild)
Organe der AG: Vorstand
Aufsichtsrat
Hauptversammlung
Aufgaben der Organe (vergleiche Wöhe/Schierenbeck)
(3) Gewinnbeteiligung:
- nach dem Verhältnis der Anteile der Aktien (Geschäftsanteile)
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Ausgabe neuer Aktien
- Fremdfinanzierung:
höhere Kreditwürdigkeit ist zu erwarten wegen
- Führung des Unternehmens mit professionellem Management
- Kontrolle und Überwachung des Unternehmens durch Organe
(5) Steuerbelastung:
- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Vermögenssteuer
(Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 5 (aber: nach Gründung 1-Mann-AG zulässig)
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KGaA = Kapitalgesellschaft |
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Komplementär |
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Kommanditisten (min. 5) |
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Basis: HGB z.B. natürliche Person juristische Person ähnlich der KG ist Vollhafter Geschäftsführer juristische Person (wie GmbH) |
juristische Person Aktionäre Grundkapital der AG zerlegt in Aktien, gehalten von den Kommanditaktionären (Kommanditkapital ist in Aktien verbrieft) |
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(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
Komplementär: wie oHG-Gesellschafter
Kommanditaktionär beschränkt mit Kapitaleinlage
(2) Leitungsbefugnisse:
- Komplementär leitet
- Hauptversammlung der Kommanditaktionäre über Kontrolle aus
(3) Gewinnbeteiligung:
- Komplementär erhält Vorabvergütung
- Rest über Kapitaleinlage
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Aufnahme neuer Kommanditaktionäre
- Fremdfinanzierung: (siehe AG)
(5) Steuerbelastung:
- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Vermögenssteuer
(Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 5 Kommanditaktionäre
Organe der KGaA :
- Hauptversammlung (HV) der Kommanditaktionäre (ohne Komplementär)
- ähnliche Aufgaben wie bei einer AG bei Wahl, Kontrolle, Entlastung
(Zustimmung seitens des Komplementärs)
- Aufsichtsrat (AR)
- Geschäftsführung (GF) durch Komplementär
T KGaA verbindet die Vorteile der AG (insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten)
mit der starken
Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter der KG
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
beschränkt nur mit Kapitalanteil der Gesellschafter
(2) Leitungsbefugnisse:
- eingesetzter Geschätsführer (bezieht Gehalt als Angestellter)
(3) Gewinnbeteiligung:
- nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Aufnahme neuer Gesellschafter, EK-Erhöhung
- Fremdfinanzierung:
wegen beschränkter Haftung schlechter
(5) Steuerbelastung:
- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Vermögenssteuer
(Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel
(7) Publizitätszwang: nein
. kostengünstige Erledigungen von Gemeinschaftsaufgaben, Verlagerung von Aufgaben von den Genossen auf die Genossenschaft: gemeinsamer Einkauf / Verkauf
. Kostendeckung statt Gewinnprinzip
. Organe grundsätzlich wie bei Kapitalgesellschaften
= Personengesellschaft, bestehend aus Kommanditisten und Komplementären
als Gesellschafter.
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
GmbH als Komplementär unbeschränkt,
Kommanditisten beschränkt mit Kapitalanteil
(2) Leitungsbefugnisse:
- eingesetzter Geschätsführer der GmbH
(3) Gewinnbeteiligung:
- wie bei KG
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Aufnahme neuer Kommanditisten
- Fremdfinanzierung:
besser als GmbH da Vollhaftung durch Komplementär
(5) Steuerbelastung:
- GmbH: Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Kommanditisten: individuelle EK-Steuer
(keine Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel
(7) Publizitätszwang: nein
Durch Zusammenarbeit mit anderen Betrieben höhere betriebswirtschaftliche Effizienz
T Gewinnerzielung.
Es existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit
(mit unterschiedlich festen Bindungen):
temporäre - dauerhafte
horizontale - vertikale - unorganische (in gleicher Branche)
funktionsbezogene - vollständige
freiwillige - zwangsweise
Zwei Gestaltungsmöglichkeiten:
Kooperation |
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Konzentration |
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rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der Partner
bleiben bei eingeschränkter wirtschaftlicher Entscheidungsfreiheit
erhalten: z.B.
Kartell, mit dem Ziel der Wettbewerbsbeschränkung ( GWB = Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung) Verboten: Preiskartell |
wirtschaftliche Selbständigkeit mind. eines Unternehmens wird aufgehoben, z.T. auch die rechtliche Selbständigkeit Konzern : Beteiligungskonzentration Mehrheit: > 25 % (Sperrminorität) > 50 % (Einfache Mehrheit) Fusion, Auflösung beider alter Gesellschaften, mit Überführung in eine neue Gesellschaft |
Definition Kooperation:
Unter Kooperation versteht man allgemein die (freiwillige) Zusammenarbeit selbständiger
Unternehmen mit dem Ziel, bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen
Selbständigkeit gewisse Vorteile aus der Zusammenarbeit zu ziehen.
(siehe Schierenbeck S.43)
Definition Konzentration:
Bei einer Konzentration erfolgt eine Angliederung bestehender Unternehmen an eine andere
Wirtschaftseinheit, wobei die wirtschaftliche Selbständigkeit des angegliederten Unternehmens
zugunsten der übergeordneten Einheit verloren geht oder zumindest eingeschränkt wird.
(siehe Schierenbeck S.44)
kapitalbedarfsrelevante Zahlungen |
kapitaldeckungsrelevante Zahlungen |
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(2) kapitalbindende Auszahlungen |
(3) kapitalfreisetzende Einzahlungen |
(1) kapitalzuführende Einzahlungen |
(4) kapitalentziehende Auszahlungen |
- Beschaffung von Produktionsfaktoren - Kapitalgewährung (Darlehen) - gewinnunabhängige Steuern |
- Umsatz - Rückzahlungen von gewährtem Kapital - Verkauf von un- und halbfertigen Produkten |
- EK-Erhöhung - FK-Aufnahme - Gewinne - Zinsen aus ge- währten Darlehen |
- EK-Auszahlungen - FK-Tilgungen - Gewinnausschüttung - gewinnabhängige Steuern - Verluste - FK-Zinsen |
Kapitalbedarf: - für Leistungsprozeß benötigtes Kapital
- betrieblich gebundenes Vermögen
durch kapitaldeckende Zahlungen ausgleichen
- kumulierte kapitalbindende Auszahlungen (2)
% kumulierte kapitalfreisetzende Einzahlungen (3) (% = kaufmännisches Minus)
= Bilanzwerte der Aktiva
= kapitalbindende Auszahlungen - kapitalfreisetzende Einzahlungen
- maximaler Kapitalbedarf: (KBmax)
Kumulierung aller kapitalbindenden Auszahlungen (2) und
kapitalfreisetzenden Einzahlungen (3)
Finanzbedarf: (Treasurer für Kreditaufnahme)
- D Kapitalbedarf (pro Zeitabschnitt) + kapitalentziehende Auszahlungen (4)
(Abgeleitet nach Zeit = KB / dt)
= neu aufzunehmende (Brutto-) Kreditsumme
Geldbedarf: - akut zu finanzierende Verbindlichkeit im laufenden Geschäft innerhalb des
(jährlichen) Finanzbedarfs
Liquidität: - Fähigkeit eines Unternehmens seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen
(bei Fälligkeit vollständig)
Bilanz zum Stichtag:
Aktiva |
Passiva |
Vermögen abzüglich Kapitalfreisetzung = Kapitalbedarf |
Kapital % Kapitalrückzahlung |
Determinanten des Kapitalbedarfs (= betrieblich gebundenes Vermögen)
Betriebsgröße (Kapazität), Lagerhaltung
Beschäftigungsniveau innerhalb der Kapazität (Kapazitätsauslastung)
Kapitalbindung | Prozeßgeschwindigkeit
= zeitliche Spanne zwischen
kapitalbindende Auszahlungen (2)
korrespondierende kapitalfreisetzende Einzahlungen (3) Prozeßanordnung
Produktionsprogramm
Preisniveau
Komponenten der Kapitalbindungsdauer
(Finanzmittel zur Deckung des Kapitalbedarfs)
(= leistungsbezogener operativer Kapitalbedarf)
= Aktiva der Bilanz |
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Anlagevermögen |
Umlaufvermögen |
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Sachanlagen: Maschinen Gebäude |
Finanzanlagen: Unternehmens- |
Rohstoffe Fertigprodukte |
Forderungen |
Investitionen: I. d. R. Tätigkeit im Bereich Anlagevermögen
(a) Handlung: Tätigkeit mit Bindung finanzieller Mittel in materiellen oder in Kapitalobjekten mit der Absicht, diese Objekte zielorientiert zu nutzen;
gekennzeichnet durch kapitalbindende Auszahlungen und freisetzende Einzahlungen, i.d.R At. Vor Ez..
(b) Objekt:
- Art des Vermögenswertes
- Wirkung: Ersatz-, Rationalisierungs-, Erweiterungsinvestitionen
Planungsphase:
Problemstellung
Suchphase: Handlungsmöglichkeiten
Beurteilung: Bewertung der Inv.- alternativen in Bezug auf Ziele des Investors
monetäre Ziele:
Gewinn, Rent. InvRe (Investitionsrechnung )
nicht-monetäre Ziele Nutzwertanalyse
Entscheidung
Kontrollphase (3 Arten von Kontrollen):
Ergebniskontrolle: Zielerreichungsgrad
Endkontrolle, lfd. Fortschrittsgrad
Prämissenkontrolle
Verfahrenskontrolle
Modelle
quantitative Konsequenzen von Inv.-handlungen in Bezug auf monetäre Ziele
symbolische Entscheidungsmodelle |
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Mathematik als Modellsprache mit mathematischen Algorithmen |
Abbildung einer Entscheidungssituation - Ziele - Alternativen - Handlungskonsequenzen |
Abbildung der Wirklichkeit partielle Isomorphie Betrieb als Zahlungssystem |
Methoden / Verfahren der Investitionsrechnung:
statische Verfahren dynamische Verfahren
-kostenrechnungsorientiert, - zahlungsorientiert
erfolgsorientiert
-Hilfsverfahren der Praxis -finanzmathematische Verfahren
-gehen von Kosten-, Gewinn- -gehen von Ein/Auszahlungsströmen
und Rentabilitätsvergleichen aus aus und betrachten sie bis zum Ende
-statisch: zeitlicher Faktor der wirtsch. Nutzungsdauer des
wird nicht oder unvollkommen Inv.-Objektes oder bis zu einem
berücksichtigt best. Planungshorizont, dynamisch
Erfolgsmaßstab Risikomaß Kapitalwert- Annuitäts- interne Zinsfuß-
methode methode methode
Barwert zu lfd. jährl. Zins bei
Kosten - Gewinn- Rentabilitäts- Amortisations- Beginn der Zahlungs- C0 = 0
vergleichs- vergleichs- rechnung rechnung Investitions- überschuß
rechnung rechnung (Return on (Pay-off- dauer
Investment) Period)
zur Rentabilitätsrechnung:
Rentabilität =
zur Amortisationsrechnung:
- gefragt wird nach der Zeitdauer, die bis zur Wiedergewinnung der
Anschaffungsausgabe aus den Einnahmeüberschüssen des Projekts verstreicht
(= Amortisationsdauer (AD) = Pay-off-Period)
zur Kapitalwertmethode:
C0 =
Kapitalwert Et =
Einzahlungen am Ende der Periode t At =
Auszahlungen am Ende der Periode t Et - At = Einnamhenüberschuß (Et > At)
oder Einnahmenunterdeckung (Et
< At ) in der Periode t i =
Kalkulationszinsfuß (1+i)- t = Abzinsungsfaktor der Periode t (mit i = p/100 als Kalkulationszinsfuß) t =
Periode (t = 0, 1, 2, , n) n =
Nutzungsdauer des Objekts
C0 =
=
Abzinsung (Diskontierung) des Kapitalwerts einer
Investition
Ableitung einer uniformen, gleichen jährlichen Zahlungsreihe
über gesamte Nutzungsdauer
zur internen Zinsfußmethode:
- errechnet den Zinsfuß, der sich bei einem Kapitalwert Co = 0 ergibt
(interne Verzinsung der Investition)
- Zinsfuß bezeichnet Rentabilität (vor Abzug von Zinsen), mit der sich der jeweils noch
nicht amortisierte Kapitaleinsatz jährlich verzinst
die Formel aus der Kapitalwertmethode wird erweitert durch
Io = Investitionsausgabe
(ursprünglicher Kapitalzinsfuß)
Co = -Io
+
mit C0 = 0 geht diese Gleichung über in
Io =
Zur Ermittlung des Zinsfußes (Effektivverzinsung des Investitionsobjektes) muß diese Gleichung nach i aufgelöst werden
(wegen erheblicher mathematischer Lösungsschwierigkeiten Iterationsverfahren)
zur Annuitätsrechnung:
- man vergleicht die durchschnittlichen jährlichen Auszahlungen der Investitionen mit
den durchschnittlichen jährlichen Einzahlungen
Finanzmittelverwendung (Vermögen) = Finanzmittelherkunft (Kapital)
Def.: Die Kapitalstruktur, d.h. das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital, kann die Rentabilität des Eigenkapitals beeinflussen. Die Rentabilität des Eigenkapitals nimmt mit wachsender Verschuldung, also zunehmendem Fremdkapitalanteil, so lange zu, wie eine positive Differenz zwischen der Rendite der zusätzlich durchgeführten Investitionen und deren Fremdkapitalkosten besteht. Man nennt diesen Effekt Leverage-Effekt. Gelegentlich spricht man auch von der Hebelwirkung wachsender Verschuldung auf die Eigenkapitalrentabilität.
Der Leverage-Effekt wird häufig in einer sehr einfachen Form gesehen und gebraucht. Und zwar geht man bei dieser naiven Sicht des Leverage-Effektes von folgenden Voraussetzungen (Prämissen) aus:
der Eigenkapitaleinsatz wird als konstant angesehen
die Höhe des eingesetzten Fremdkapitals ist variabel
die Rendite der bei einem zusätzlichen Kapitaleinsatz durchzuführenden Investitionen sind konstant
der Sollzinssatz für das zusätzliche Fremdkapital ist konstant
der Sollzinssatz liegt unter der Investitionsrendite
Wir wollen zunächst die ökonomischen Konsequenzen der genannten Voraussetzungen aufzeigen und die Voraussetzungen dann unter Beachtung praktischer Erfordernisse modifizieren.
Es ist zu fragen, wie eine Anderung des Fremdkapitaleinsatzes bei Beachtung dieser Voraussetzungen die Eigenkapitalrentabilität beeinflußt.
Um dieser Frage nachzugehen, seien die folgenden Bezeichnungen gewählt:
Symbole: C = Gesamtkapital r = Investitionsrendite (= GKR) EK = Eigenkapital if = Fremdkapitalzinssatz (= FKZ) FK = Fremdkapital Re = Eigenkapitalrentabilität (= EKR) G = Gewinn |
genereller Zusammenhang:
GKR > FKZ: EKR wächst mit wachsender Verschuldung
GKR = FKZ: unabhängig vom Verschuldungsgrad ist EKR = GKR = FKZ
GKR < FKZ: GKR > 0: EKR fällt mit wachsender Verschuldung vom positiven Satz in
negative Bereiche
GKR 0: EKR wird mit wachsender Verschuldung immer negativer, je höher
der prozentuale Anteil des FK am Gesamtkapital ist
T Vorteil durch kostengünstiges FK die EKR zu erhöhen, hat sich
in einen Nachteil verwandelt: negativer Leverage-Effekt
Für den Bruttogewinn Gbr (Kapitalgewinn, Gesamtertrag) einer Periode, bei dem die Fremdkapitalzinsen noch nicht abgezogen sind, muß gelten:
Kürzt man den Bruttogewinn um die Fremdkapitalzinsen, so ergibt sich folgender Nettogewinn:
(2) Gn = EK r + FK r - FK if
= EK r + FK (r - if )
Wenn man den Nettogewinn Gn auf das eingesetzte Eigenkapital bezieht, erhält man die Eigenkapitalrentabilität Re (EKR):
die EKR setzt
sich zusammen aus: GKR + Differenz
zw. dem auf das FK entfallende Anteil der GKR (r×FK) und den tatsächlich
darauf zu zahlenden Zinsen (if FK), bezogen auf das
EK
Beispiel:
Die Unternehmensleitung erwartet alternative Investitions-
bzw. Gesamtkapitalrenditen
r1 = 15%, r2= 10 % und r3= 5 %. Der Fremdkapitalzinsatz soll 7 %
betragen. Wie wirkt sich in diesen drei Fällen die Kapitalstruktur, angegeben
durch das Verhältnis von Fremd- zu Eigen-kapital, auf die Rentabilität Re
des Eigenkapitals aus?
Investitionsrendite T Kapitalstruktur (FK/EK) |
r1 = 15% |
r2 = 10% |
r3 = 5% |
0 / 1 |
Re = 15% |
Re = 10% |
Re = 5% |
1 / 1 |
Re = 23% |
Re = 13% |
Re = 3% |
2 / 1 |
Re = 31% |
Re = 16% |
Re = 1% |
3 / 1 |
Re = 39% |
Re = 19% |
Re = -1% |
4 / 1 |
Re = 47% |
Re = 22% |
Re = -3% |
Anm.: mit if = 7% = Fremdkapitalzins (FKZ)
Diese Tabelle zeigt, daß die Eigenkapitalrentabilität bei steigendem Einsatz von Fremdkapital nur dann wächst, wenn der Sollzinssatz unter der Rendite r liegt. Liegt die interne Verzinsung dagegen unter den Fremdkapitalkosten, dann läßt zunehmende Kreditfinanzierung die Eigenkapitalrentabilität stark absinken. Dabei kann es zu negativen Eigenkapitalrentabilitäten kommen, d.h. zu einer Dezimierung der Eigenmittel durch die Verluste.
Praxisfremde Annahmen (Kritik)
Diese Handlungsanweisung, mehr und mehr Fremdkapital einzusetzen, ist für praktische Zwecke offensichtlich unbrauchbar. Sie resultiert aus den praxisfremden Annahmen des Leverage-Effekts in seiner naiven Form, wonach
Fremdkapitalzinssatz und Investitionsrendite bei zusätzlichem Kapitaleinsatz konstant bleiben und
die Investitionsrendite auch bei zunehmendem Fremdkapitaleinsatz über dem Fremdkapitalzinssatz liegen muß.
Nimmt man beispielsweise an, daß der Fremdkapitalzinssatz mit steigendem Verschuldungs-grad FK/EK wegen des zunehmenden Ausfallsrisikos steigt, so ist davon auszugehen, daß die Eigenkapitalrentabilität zunächst steigt, und zwar mit abnehmenden Zuwachsraten, sodann ein Maximum erreicht, wenn if = r gilt und schließlich abnimmt, wenn in dem Bereich if > r eintritt.
EIGENKAPITALRENTABILITAT UND VERSCHULDUNGSGRAD
BEI STEIGENDEM FREMDKAPITALZINSATZ
Es ergibt sich also die Notwendigkeit, die Voraussetzungen des Leverage-Effekts in seiner naiven Form zu überprüfen, um durch eine realistischere Fassung der Grundannahmen zu einer besseren, auch in der Praxis verwertbaren Entscheidungsregel zu kommen.
Investitionsrendite wird
- anfangs steigen bis zum
"Betriebsoptimum" (Kostendegression)
- später fallen (Preisverfall,
Preis-Absatz-Funktion, Kostenprogression)
Fremdkapitalzins wird
- mit zunehmender Verschuldung
steigen
direkte Finanzierung:
Ableitung Finanzkapitalbedarf aus Zahlungsvorgängen
Zahlungsvorgänge abgeleitet aus
realen Vorgängen (Bestellung,
Auftragseingang, )
Anfangsereignisse
Zahlungsvorgänge als Folgeereignisse
Übergangsfunktionen
unter Einbeziehung von
Verweilzeitverteilungen (time lay)
Entscheidend werden: Grenzinvestitionsrendite und Grenzfremdkapitalzins
Der optimale Verschuldungsgrad und damit der höchste Gesamtgewinn ist dort realisiert, wo Grenzfremdkapitalzins gleich der Grenzinvestitionsrendite (FKZ = GKR)!
(vor diesem Maximumspunkt bringt jede weitere Kreditaufnahme noch einen zusätzlichen Gewinn, nach diesem Punkt vermindern die dann anfallenden Grenzverluste zunächst den Gewinn und führen den bei weiterer Kreditaufnahme zu einem Verlust)
Verschuldungsgrad = |
% Grenzfremdkapitalzins
Eigenkapitalrendite
Gesamtinvestitionsrendite Gesamtkapital |
Rendite: Gewinn, Ertrag in Verhältnis zum eingesetzten Kapital im Jahresablauf
GKR = |
EKR = |
UR = |
FK-Zinssatz = |
Rentabilität =
Beispiel :
if (=FKZ) = 6% T optimale Verschuldungsgrad bei Re (= EKR) = 6%
FKZ |
Kredit |
Kredit kumuliert |
Grenz- ertrag |
Zinsen Grenz- kosten |
Grenz- gewinn (-verlust) |
Gesamt- gewinn (-verlust) |
(1) |
(2) |
(3) = a(2) |
(4) |
(5) |
(6)= (4)-(5) |
(7) = a(6) |
2% 3% 6% 9% 10% 12% |
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 |
100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 |
6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 |
2.000 3.000 6.000 9.000 10.000 12.000 |
4.000 3.000 0 -3.000 -4.000 -6.000 |
4.000 7.000 7.000 4.000 0 -6.000 |
Der Gewinn steigt auf 7.000 DM bei einer Gesamtkreditsumme von 200.000 DM.
Durch weitere Aufnahme von 100.000 DM Kredit bleibt das Ergebnis gleich, weil in diesem Bereich der durch die zusätzliche Investition anfallende Ertrag gleich den für den Kredit zu zahlenden Zinsen ist. Bei einer weiteren Kreditaufnahme sind die zu zahlenden Schuldzinsen höher als der Ertrag. Das Gesamtergebnis fällt, bei einer Kreditsumme von 500.000 DM erreicht es Null und wird dann negativ.
Der Gesamtgewinn erreicht dort sein Maximum, wo der Grenzertrag von 6% gleich den Grenzkapitalkosten (FK-zinsen) von 6% ist.
if (= FKZ) = 6%
FK |
Re (= EKR) |
||||||||
EK |
r = 12% |
r = 6 % |
r = 4 % |
r = 0% |
r = -8% |
||||
Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Fall 5 |
0 0,1 1 9 |
12% 12,7% 18% 66% + |
6% 6% 6% 6% 6% |
4% 3,8% 2% -14% - |
0% -0,7% -6% -54% - |
-8% -9,7% -22% -134% - |
|||
Fall 4d: eine negative EKR von 54% bedeutet, daß von dem Eigenkapital (10.000 DM)
5.400 DM verbraucht werden, also noch 4.600 DM EK vorhanden sind
Fall 4e: liegt die negative EK-verzinsung über 100% (hier: -134%), so bedeutet dies, daß
Vermögen in Höhe von 134% des EK verbraucht wurde,
hier: 13.400 DM von 10.000 DM,
das Vermögen ist also um 3.400 kleiner geworden als das FK:
Vermögen = 100.000 - 13.400 = 86.600 DM
Fremdkapital = 90.000 DM
T Überschuldung
|
|
Fall a |
Fall b |
Fall c |
Fall d |
Fall e |
|||||
|
|
Gesamtertrag = 12.000 |
Gesamtertrag = 6.000 |
Gesamtertrag = 4.000 |
Gesamtertrag = 0 |
Gesamtertrag = -8.000 |
|||||
|
Kapital |
abs. |
rel. |
abs. |
rel. |
abs. |
rel. |
abs. |
rel. |
abs. |
rel. |
Fall 1 GK - FK |
100.000 - |
12.000 - |
12% - |
6.000 - |
6% - |
4.000 - |
4% - |
0 - |
0% - |
-8.000 - |
-8% - |
EK |
100.000 |
12.000 |
12% |
6.000 |
6% |
4.000 |
4% |
0 |
0% |
-8.000 |
-8% |
Fall 2 GK - FK |
100.000 -10.000 |
12.000 -600 |
12% 6% |
6.000 -600 |
6% 6% |
4.000 -600 |
4% 6% |
0 -600 |
0% 6% |
-8.000 -600 |
-8% 6% |
EK |
90.000 |
11.400 |
12,7% |
5.400 |
6% |
3.400 |
3,8% |
-600 |
-0,7% |
-8.600 |
-9,7% |
Fall 3 GK - FK |
100.000 -50.000 |
12.000 -3.000 |
12% 6% |
6.000 -3.000 |
6% 6% |
4.000 -3.000 |
4% 6% |
0 -3.000 |
0% 6% |
-8.000 -3.000 |
-8% 6% |
EK |
50.000 |
9.000 |
18% |
3.000 |
6% |
1.000 |
2% |
-3.000 |
-6% |
-11.000 |
-22% |
Fall 4 GK - FK |
100.000 -90.000 |
12.000 -5.400 |
12% 6% |
6.000 -5.400 |
6% 6% |
4.000 -5.400 |
4% 6% |
0 -5.400 |
0% 6% |
-8.000 -5.400 |
-8% 6% |
EK |
10.000 |
6.600 |
66% |
600 |
6% |
-1.400 |
-14% |
-5.400 |
-54% |
-13.400 |
-134% |
Fall 5 GK - FK |
100.000 -100.000 |
12.000 -6.000 |
12% 6% |
6.000 -6.000 |
6% 6% |
4.000 -6.000 |
4% 6% |
0 -6.000 |
0% 6% |
-8.000 -6.000 |
-8% 6% |
EK |
0 |
6.000 |
|
0 |
0% |
-2.000 |
- |
-6.000 |
- |
-14.000 |
- |
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finanzielle Führung / Finanzmanagement |
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I. Finanzplanung |
II. Finanzdisposition |
III. Finanzkontrolle |
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lfd. Finanzdisposition |
Ergebnis- |
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Mittelaufnahme und |
Fortschritts-. |
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Mittelanlage, Zahlungsmodalitäten: |
Prämissen-. Verfahrens-. |
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b.) Kapital-, Finanzbedarfsdeckung |
c.) Budgetierung -Scheck, Überweisung Verhaltens- |
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Planabstimmung zu konkr.Vorgaben |
Lastschrift, Bar, Realisierung der Pläne, |
(Revision) kontrolle |
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Cash-Management |
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Außenfinanzierung |
Innenfinanzierung |
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EK: Aufnahme von EK FK: Kredite von Banken |
EK: angesammelter Gewinn FK: Rückstellungen (Pensions-) |
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im Betrieb selbst gebildetes Kapital |
|
im Betrieb frei- gesetztes Kapital |
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verrechnete Abschreibungen |
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Gewinn (Mehrwert über Auszahlung) |
"Rückstellungen" = FK "Pensions- rückstellungen" |
(Lohmann-Ruchti-Effekt) (bei Gewinnermittlung verr. Abschreibungen) |
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einbehalten |
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thesauriert ( EK AF.) |
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a.) Kapital-, Finanzbedarfsrechung
Kapitalbedarf = Saldo kumulierter Ein-/Auszahlungen
- Fristigkeit Methodik
langfristig : 2-5 Jahre indirekt (bilanzorientiert)
mittelfristig: 1 Jahr direkt (zahlungsorientiert, Verweilzeiten) Woche
kurzfristig : 1Woche, 1 Monat direkt (extrapolierend) Tag
nach dem Prognosezeitraum lassen sich folgende Finanzpläne unterscheiden:
Bezeichnung |
Prognosezeitraum |
Methode |
langfristiger Finanzplan |
2 - 5 Jahre |
indirekte Methode |
mittelfristiger Finanzplan |
1 Jahr |
direkte Methode T Verweilzeiten |
kurzfristiger Finanzplan |
1 Monat bis 1 Woche |
direkte Methode T extrapolierend |
1.) indirekte Methode der Finanzplanung (bilanz-, vermögens- und erfolgsorientiert)
Ausgehend von der Bilanz einer abgeschlossenen Periode, wird die Bilanz der folgenden Periode vorher geplant, wobei die Differenz zwischen den Bilanzsummen der beiden letzten Perioden Bewegungsbilanz oder Kapitalbilanz eines Jahres genannt wird.[S1]
Gegenüberstellung von Vermögenswerten (Aktiva) und Kapitalwerten (Passiva) der Unternehmung
Vermögen / Mittelverwertung Ist '93 Plan '94 D (Aktiva) |
Kapital / Mittelherkunft Ist '93 Soll '94 D (Passiva) |
Anlagevermögen - Maschinen + Umlaufvermögen Rohstoffe Fertigwaren Forderungen Guthaben |
(Eigenkapital) Rückstellungen, Wertminderungen (verrechnete Abschreibungen) (Fremdkapital) Lieferantenverbindlichkeiten Bankverschuldung langfristig kurzfristig (Gewinn-Verschuldung '93/ '94) |
= a Vermögen = Kapitalbedarf I |
= a Kapital Kapitalbedarf II (Deckung) |
|
Eigenfinanzierung = Gesamtverschuldung |
|
Nettoneuverschuldung = a D |
Kapitalbedarf II = Saldo kumulierter, leistungsbezogener Aus- und Einzahlungen
(Einzahlungen ohne Gewinn (Mehrwert))
2.) direkte Finanzplanung (zahlungsorientiert)
T zur Vorhersage zukünftiger Zahlungen
Verfahren:
a.) pragmatische Prognosetechniken als heuristische (nichtmathematische) Verfahren
- auf Erwartungen berechnend
- keine exakten, mathematischen Verfahren
- Suchprozeß basiert auf Erfahrung und Intuition
b.) statistisch gestützte Prognosetechniken (mathematisch statistisch begründete Modelle)
extrapolierende Prognosetechniken
- Schätzung zukünftiger Entwicklungen von Planungsgrößen auf Basis von Zeitreihen
T - Vergangenheitswerte mathematisch glätten und ohne Berücksichtigung kausaler
Beziehungen in die Zukunft projizieren
- direkt von vergangenen/aktuellen auf zukünftige Zahlungsbewegungen schließen
Nachteil: Stabilität der Umweltbedingungen und Unternehmensentwicklung wird
vorausgesetzt
kausale Techniken
-Vorhersage der Entwicklung von Zahlungsvorgängen als Wirkung einer oder mehrerer
relevanter inhaltlich bestimmter Ursachen (Sachvorgängen)
- explizite Berücksichtigung von Ursache - Wirkungs - Beziehungen
Ergebnisse, Sachvorgänge Zahlungsvorgänge: Ein-/Auszahlung
(funktionale Beziehung bei zeitlicher Abfolge)
- kausale und zeitliche Abfolge von Ereignissen / Vorgängen
- Übergangsfunktionen: Transformation von "Anfangsereignissen"
(Werbeaktivität, Umsatz) in "Folgeereignisse" (Kundenanfrage, Einzahlung)
logische, funktionale Verknüpfung
- realwirtschaftliche, erfolgswirtschaftliche Ereignisse / Vorgänge
finanzwirtschaftliche Vorgänge
- deterministische oder stochastische Abfolgen
- Übergangszeitraum wird beschrieben mit Hilfe von Verweilzeitverteilungen
T Verweilzeit-Verfahren
Kapitalbindungsdauer, Prozeßgeschwindigkeit
- Übergangszeitraum wird angegeben
- wieviel Prozent der Ereignisse gleichen Typs rufen nach einer bestimmten Zeit ein
anderes Ereignis hervor?
Kunden einer Unternehmung zahlen:
50% sofort (1. Periode) , 20% in der 2.Periode und 3. Periode, 5% in der 4. Periode, 3% in
der 5. Periode, 2% der Forderungen fallen aus
Aufgabe: Planung des Einzahlungsstroms der Unternehmung für die 2. bis 5. Periode, wenn
folgende Umsätze erwartet werden:
U1 = 300, U2 = 400, U3 = 300, U4 = 100, U5 = 200
Perioden 1 2 3 4 5 (n = 5 = m)
|
1 2
3
4 8 9
Einzahlungen in Periode 3:
Umsätze P1 + P2 + P3 =
300 0,5 + 400 0,2 + 300 0,2 = 290
Liquiditätsspektren können aus Prozentzahlen der Forderungen aus t, die in der
jeweiligen Periode bezahlt werden (T Einzahlungen), berechnet werden mit
, wenn alle Forderungen gezahlt werden.
Kapitalherkunft T Rechtsstellung |
Innenfinanzierung aus Unternehmen |
Außenfinanzierung von außen |
Eigenfinanzierung = Eigenkapital |
Selbstfinanzierung durch einbehaltenen (thesaurierten) Gewinn |
Kapitalerhöhung durch alte / neue Gesellschafter z.B. Aktien bei AG |
Fremdfinanzierung = Fremdkapital |
Pensionsrückstellungen als Rückstellung |
Bankkredite Lieferantenkredite |
ohne Umschichtungsfinanzierung (Abschreibungen)
Beschaffung von disponiblem Kapital zur Deckung das Kapitalbedarfs |
|||||||||
|
|
||||||||
|
|
|
|
|
|
||||
DEK durch Eigenfinanzierung |
innerbetriebliche Freisetzung gebundenen Kapitals |
D FK bei Fremdfinanzierung |
|||||||
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Einlagen (alte und neue Gesellschafter) |
thesaurierter Gewinn |
Umschichtungs- finanzierung (z.B. Abschreibungen) |
Rückst. |
Kredite |
|||||
|
|
|
|
|
|
||||
5% |
4% |
38% |
8% |
45% |
|||||
s. 7.5.3 Beteiligungsfin. 7.5.2 Selbstfinanzierung i.w.s. 7.5.4 Fremdfin.
Innenfinanzierung als Eigen- und Fremdfinanzierung
Finanzierung aus Umsätzen Finanzierung aus sonstigen Geldfreisetzungen
Fin. aus Fin. aus Fin. aus Rationalisierung Reduzierung
Gewinn Abschr. Rückstellungs- im Cash-Mana- des Kapital-
(EK) (EK) gegenwerten gement bedarfs
(L.-Ruchti) (FK)
(7.5.2.3) (7.5.2.4)
Bruttogewinn (nach Steuern: Gewerbesteuern, Grundsteuer, Verkehrs- und Verbrauchssteuern) = Aufwand- und Kostensteuern
% Gewerbeertragssteuern
gewinnabhängige Steuern des Unternehmens
% Körperschaftssteuer
Dividende (KöSt 36%)
Nettogewinn
einbehaltende Thesaurierung (KöSt 56%)
Steuern der Gesellschaft Steuern der Gesellschafter
Einkommenssteuer: (inkl. Zuschläge, KiSt)
-53% 7,5% und 9% auf die 53% Einkommensst.
Körperschaftssteuer auch anrechenbar | gutzuschreiben
Schütt aus (Dividende) - hol zurück (Eigen-Außen-Finanz.) - Verfahren
Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung aus Gewinnen, die im Unternehmen zurückbehalten werden.
Diese Zurückbehaltung kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen:
Einbehaltung ausgewiesener Gewinne (offene Selbstfinanzierung)
Minderung des auszuweisenden Gewinns durch Bildung stiller Rücklagen
(gebildet durch Unterbewertung von Aktiva oder Überbewertung von Passiva,
in einer Bilanz nicht offen ausgewiesen)
zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung (temporäre Selbstfinanzierung)
durch zweckentsprechende Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlagetermins
Vorteile : - stille Rücklagen steuerfrei
- keine Kreditbelastung
Kapitalfreisetzungseffekt (Umschichtungsfinanzierung) |
Kapazitätserweiterungseffekt Lohmann - Ruchti - Effekt |
Abschreibungen im Rewe* als Aufwand/ Kosten verrechnet (gewinnbringend), im Preis kalkuliert, fließen über Umsatz als liquide Mittel zurück und stehen als freigesetztes Kapital zur Verfügung; Kredittilgung oder |
anders "liquidierte Abschreibungen" werden, da für Ersatzinvestitionen noch nicht benötigt, für Erweiterungsinvestitionen verwendet |
* Rechnungswesen (Buchführung)
Def.: Die Beträge, die auf Grund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Wertever- zehrs am AV (Anlagevermögen) in der GuV-Rechnung (Gewinn und Verlust) als Auf- wand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden, heißen Abschreibun-
gen.
Ziel: periodengerechte Berücksichtigung der Ausgaben bzw. der Kosten.
Die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten geht von der Grundprämisse aus,
daß Abschreibungen als Aufwendungen bzw. Kosten in die Preise kalkuliert und über
die Umsatzerlöse "verdient" werden.
Kapitalfreisetzungseffekt:
Abschreibung kommen über die Umsatzerlöse (Preis) herein und stehen vor
Reinvestition der betreffenden Güter dem Betrieb zur Verfügung.
Kapazitätserweiterungseffekt: (Lohmann-Ruchti-Effekt)
Abschreibungen (freigesetzte Mittel aus dem Kapitalfreisetzungseffekt) kommen über die
Umsatzerlöse (Preis) herein und werden nicht für Ersatzinvestition benötigt,
sie können daher für Erweiterungsinvestitionen verwendet werden.
Beispiel:
10 Maschinen werden angeschafft,
Preis einer Maschine: 10.000 DM (lin. Abschreibung)
AV= 10 000 DM (AV = Anlagevermögen)
ND = 5 Jahre (ND = Nutzungsdauer)
TK = 100 L.E. (totale Leistungseinheit) (TK = Totalkapazität einer Neuanlage)
PK = 20 L.E. (PK = Periodenkapazität)
Kapazitätserweiterungseffekt von Abschreibungen:
Jahre |
Anzahl Maschinen |
Abschrei-bung (S) |
Reininvest. DM |
Rest |
TK am 1.1 |
PK am 1.1 |
Reinvest. TK am 31.12 |
1 |
10 |
20.000 |
20.000 |
0 |
1.000 |
200 |
200 |
2 |
12 |
24.000 |
20.000 |
4.000 |
1.000* |
240 |
200 |
3 |
14 |
28.000 |
30.000 |
2.000 |
960 |
280 |
300 |
4 |
17 |
34.000 |
30.000 |
6.000 |
980 |
340 |
300 |
5 |
20 |
40.000 |
40.000 |
6.000 |
940 |
400 |
400 |
6 |
14 |
28.000 |
30.000 |
4.000 |
940 |
280 |
300 |
7 |
15 |
30.000 |
30.000 |
4.000 |
960 |
300 |
300 |
8 |
16 |
32.000 |
30.000 |
6.000 |
960 |
320 |
300 |
9 |
16 |
32.000 |
30.000 |
8.000 |
940 |
320 |
300 |
10 |
16 |
32.000 |
40.000 |
0 |
920 |
320 |
400 |
11 |
16 |
32.000 |
30.000 |
2.000 |
1000 |
320 |
300 |
12 |
16 |
32.000 |
30.000 |
4.000 |
980 |
320 |
300 |
Bem: TK und PK können nie vergrößert werden!
(*: 1000 = ((100 L.E. - 0 L.E.) 2 neue Maschinen) + ((100 L.E. - 20 L.E.) 10 alte Masch.))
Totalkapazität: Produktzahl, noch insgesamt fertigbar bis zum Ende der Restnutzungsdauer
Anlage
a Anlagen
Periodenkapazität: Produktzahl, Leistungsbündel pro (Teil-) Periode
TKAnlagenpark = const, wenn Abschreibung sofort reinvestiert werden!
T Kapazitätserweiterungseffekt allein von der Nutzungsdauer der Anlagen abhängig
Prämissen:
gegebene Anfangskapazität
Investitionen zu Periodenende (Kapazitätserweiterung)
Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer (lineare Abschreibung, vollverdient)
Abschreibungssumme = Reinvestitionssumme (in liquider Form zur Kapazitätsausweitung)
Finanzierung der Erstausstattung über EK bzw. prolongierbares (tilgungsfreies) FK
Kritik / Voraussetzungen:
1. Preis Selbstkosten und Vollkostendeckung als Voraussetzung. Diese Beziehung zwischen Kosten- und Ertragsseite existiert in Wirklichkeit nicht.
2. Abschreibungsgegenwert in liquider Form
3. Erstausstattung mit Eigenkapital
4. freigesetzte Mittel müssen zur Kapazitätsausweitung möglichst schnell in gleichwertige Anlagen reinvestiert werden. Aber bei steigendem Maschinenbestand zusätzliches AV und UV nötig (z.B. Gebäude, Vorräte)
5. Verkaufs- und Beschaffungspreise konstant. Aber: Kapazitätsausweitung i.a. Erweiterung der angebotenen Menge, dadurch können aber meist nur geringe Ver- kaufspreise erzielt werden.
6. weitgehende Teilbarkeit des Anlagevermögens
Bilanz |
|
Aktiva |
Passiva |
Vermögen Mittelverwendung |
Kapital Mittelherkunft |
Anlagevermögen Erstinvestition Folgeinvestition Bankguthaben |
Eigenkapital Wertminderung (kum. Abschreibungen) Rückstellungen (1) = ungewisse
Verbindlichkeiten bzw. |
(1) % Bildung der Rückstellungen über T zwischenzeitliche 'Fondbildung'
Aufwand zu Lasten zu Lasten Gewinn EK / ESt
Gewinn (brutto) zur Finanzierung auch anderer Objekte
Eigenkapital (netto)
Pensionszahlung zu Lasten der
Rückstellung (Pensionsrückstellungen)
Periode |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kap. Bedarf p a. |
|
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|
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|
|
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|
dito kum. |
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Gewinn von Pension |
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Pensauf wg. Rückstellung |
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|
Gewinn nach Pens. |
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Gewinn nach Steuern |
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|
Pensionsverschuldung p.a. |
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|
|
|
|
dito kum. |
|
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|
|
|
|
|
|
|
|
Neuverschuldung p.a. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
dito kum. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Eigenkapital von außen zugeführt (a),(b)
Erhöhung der Kapitaleinlagen der bisherigen Gesellschafter
Aufnahme neuer Gesellschafter gegen Bar- oder Sacheinlage
Formen der Beteiligung:
Geldeinlagen
Sacheinlagen (Bewertungsproblem)
Rechte | Patente | Lizenzen (Bewertungsproblem)
a) bei emissionsfähigen Unternehmen b) bei nicht emissionsfähigen Unternehmen
"Verbriefte" Anteile OHG
AG über Aktien KG
KGaA GmbH
Verbriefung der EK-Anteile durch Aktien bei AG:
Zerlegung des Grundkapitals: Nennwert (z.B. 50,- DM vom EK)
Quotenaktie (z.B. vom EK)
Übertragbarkeit: Namens-, Inhaber-, vinculierte Aktien
Umfang der Rechte: |
Stamm-, |
Vorzugsaktien |
(keine Mitsprache, dafür höhere Dividende) |
Ausgabezeitpunkt: |
alte, |
junge Aktien |
|
Aktienwerte
Nominalwert Grundkapital = a aller Aktiennominalwerte
Mehrwert im Börsenhandel |
Ausgabewert Zufluß an EK für Unternehmer mit EK = EK + Rücklagen
Börsenwert Unternehmenswert aus Sicht des Kapitalmarktes unter Berücksichtigung durch Angebot und Nachfrage
(als Außenfinanzierung)
|
unterschiedliche Laufzeit Flexibilität Kosten (lfd. Zinsen, einmalige Gebühren) Sicherheiten T Optimierung |
FF langfristige: Bankkredit
Obligationen
Schuldscheindarlehen
kurzfristige: Lieferantenkredit
Kundenanzahlung
Kontokorrentkredit
Wechselkredit
Sonderformen: Leasing
Factoring
Kosten langfristiger FF einmalig: Disagio, Provisionen, Gebühren
laufende: normaler Zins
Eigenschaften:
- Kreditgeber hat Anspruch auf Zins und Tilgung (Konkursmasse)
- Kreditgeber hat keine Mitspracherechte und Mitteilungsrechte
(= Informationsrecht)
- zeitliche Begrenzung der Kredite
Die Arten des Fremdkapitals lassen sich nach verschiedenen Kriterien einteilen nach:
Herkunft des Kapitals, d.h. nach den verschiedenen Kreditgebern unterscheidet man:
- Bankkredite
(z.B. Kontokorrentkredit, Darlehen, Diskontkredit, Lombardkredit)
- Kredite von Privatpersonen und Betrieben
(z.B. Darlehen, Schuldscheindarlehen, Obligationen)
- Lieferantenkredite (Kaufpreisstundung)
- Kundenkredite (Anzahlungen)
Dauer der Kapitalüberlassung (Fristigkeit)
- kurzfristige Kredite ( < 1 Jahr)
- mittelfristige Kredite ( 1 Jahr bis < 4 Jahre)
- langfristige Kredite ( 4 Jahre)
Gegenstand der Übertragung auf den Betrieb
- Sachkredite
(Sachwerte z.B. Lieferantenkredit)
- Geldkredite
(Geld z.B. Darlehen, Anzahlungen)
- Kreditleihe
(Sicherheiten zur Kreditaufnahme z.B. Akzeptkredit, Avalkredit, Akkreditiv)
rechtliche Sicherheit
- Schuldrechtliche Sicherung
(Bürgschaft oder Garantie (Avalkredit))
- Sachrechtliche Sicherung
(Grundpfandrechte: Hypothekarkredite, Grundschuld; Eigentumsvorbehalt)
Übersicht über die wichtigsten Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten |
|||
Person des Kreditnehmers |
Verpflichtungs- erklärungen |
Bewegliche Sachen, Forderungen und Rechte |
Grund und Boden |
- persönliche Vertrauenswürdig- keit des Kredit- nehmers |
- Bürgschaft - Wechselhaftung - Garantie (im Gegensatz zur Bürgschaft nicht akzessorisch) - Sicherungsklauseln |
- Verpfändung von Wertgegenständen - Sicherungs- übereignung - Abtretung von Forderungen und Rechten - Eigentumsvorbehalt |
- Hypothek - Grundschuld (im Gegensatz zur Hypothek nicht akzessorisch) - Rentenschuld |
Kredite mit Gesamtlaufzeit von mehr als vier Jahren (Darlehensfinanzierung)
Darlehen sind festverzinsliche Kredite, die an bestimmten, vertraglich vereinbarten Terminen
auszuzahlen oder zurückzuzahlen sind. Sie sind als Aufwand zu verrechnen und mindern den
ausgewiesenen und den steuerpflichtigen Gewinn.
Nach der Art der Kapitalbeschaffung und der rechtlichen Sicherung unterscheidet man:
Anleihen (Obligationen)
Hypotheken- und Grundschulden
Schuldscheindarlehen
sonstige langfristige Darlehen
Obligationen / Anleihen
eine Industrieschuldverschreibung (auch Anleihe oder Obligation genannt) ist ein langfristiges
Darlehen in verbriefter Form (Wertpapiere), das eine Großunternehmung (der Industrie oder
des Handels) über die Börse aufnimmt
die Aufnahme von Fremdkapital durch Emission von Teilschuldverschreibungen ist die
typische Form langfristiger Fremdfinanzierung von großen Aktiengesellschaften;
zu diesem Zweck erfolgt eine Stückelung des Gesamtbetrags in Teilschuldverschreibungen;
Diese Anleihen bieten den Vorteil, daß große Kreditsummen, die eine einzelne Bank einzu-
räumen nicht bereit oder in der Lage wäre, von vielen einzelnen Gläubigern (Obligationären)
aufgebracht werden können
von Seiten der Gläubiger kann die Obligation nicht gekündigt werden, doch hat jeder
Obligationär die Möglichkeit, das Kreditverhältnis durch Verkauf seiner Schuldverschreibung
für sich persönlich zu beenden (Wechsel der Gläubiger, diese bleiben dadurch anonym)
wichtige Ausstattungsmerkmale einer Industrieobligation:
- (Nominal-) Zins (verändert sich in der Regel während der Laufzeit nicht)
- Laufzeit (i.d.R. zw. 10 und 25 Jahren)
- Tilgungsmodalitäten (durch Auslösung/ Rückkauf)
- Sicherungsformen (Vereinbarung von Grundpfandrechten / Sicherungsklauseln)
Schuldscheindarlehen
Kreditform ohne Zwischenschaltung der Börse
sind Beweisurkunden
im Normalfall langfristig gewährt
als Kapitalgeber treten ist in erster Linie Kapitalsammelstellen (Versicherungsgesellschaften)
auf, die mit Gewährung von Schuldscheindarlehen ihre überflüssigen Prämieneinnahmen
einer langfristigen Vermögensanlage zuführen (normale Form)
Schuldscheine werden durch Zession übertragen, häufig an Zustimmung des Schuldners
gebunden
es besteht also ein persönliches Kreditverhältnis und damit eine begrenzte Fungibilität
Laufzeit i.d.R. nicht mehr als 15 Jahre
Sicherung durch Grundschulden
Hingabe von Schuldscheindarlehen ist nicht genehmigungspflichtig
werden oft durch Einschaltung von Banken oder Finanzmaklern vermittelt
langfristige Bankkredite
spielt für Unternehmen mit Möglichkeiten zur Schuldscheinverschreibungen und
Schuldscheindarlehen nur subsidiäre Rolle
für Klein- und Mittelunternehmer die einzige (beschränkt nutzbare) Möglichkeit
der langfristigen Kreditfinanzierung
werden nur gegen dingliche Sicherheiten gewährt
Kosten der langfristigen Bankkredite:
- einmalige Kosten:
Provisionen, Bearbeitungskosten, Register-, Notarkosten,
Disagio (herabsetzender Abschlag bei Auszalhlungsbetrag, so daß Betrag unter
Nennwert)
- laufende Kosten:
Zinsen, Kreditversicherungen
T Effektivverzinsung:
Sicherheiten der langfristigen Fremdfinanzierungsarten:
Realsicherheiten: - bewegliche Sachen
(Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalte)
- unbewegliche Sachen
(Grundschulden, Hypotheken),
Rechte
(Sicherungsübereignung)
Personalsicherheiten: - Bürgschaften
zur kurz- und mittelfristigen Kreditfinanzierung zählen solche Kreditforderungen, bei denen
die vereinbarte (Grund-) Laufzeit des Kredits weniger als vier Jahre beträgt
die Grenzen zw. kurz- und mittelfristigen Krediten sind dabei fließend, wobei jedoch alle
Laufzeiten über einem Jahr als mittelfristig und alle Laufzeiten unter drei Monaten in aller
Regel als kurzfristig bezeichnet werden
Übersicht der kurz- und mittelfristigen Kredite
Handels- (Waren-)kredite |
Geldkredite (Darlehen) |
Kreditleihe |
|||||
Kunden- anzahlung (a) |
Lieferan- tenkredit (b) |
Konto- korrent-kredit (c) |
Lombard- kredit (d) |
Diskont- kredit (e) |
Akzept- kredit (f) |
Umkehr- wechsel (g) |
Aval- kredit (h) |
(a) Kundenanzahlung
der Abnehmer leistet Zahlungen, bevor die Lieferung der Ware erfolgt
üblich ist dies häufig bei Auftragsfertigung, speziell im Großanlagenbau, wo die
Anzahlung neben ihrer Finanzierungsfunktion auch die Sicherheit erhöht, daß der
Kunde die in Auftrag gegebene Leistungen nach Fertigstellung abnimmt (zinslos).
(b) Lieferantenkredit
kommt dadurch zustande, daß auf der Beschaffungsseite Zahlungsziele in Anspruch
genommen oder eingeräumt werden, daß also empfangene Lieferungen und
Leistungen nicht sofort beim Empfang, sondern erst später zu einer bestimmten Frist
bezahlt werden müssen
kann erzwungen oder vereinbart sein, er kann unverbrieft als Buchkredit oder
verbrieft als Wechselkredit gegeben werden
Wechselkredit:
der Lieferant akzeptiert statt des Rechnungsbetrages einen Wechsel, in dem sich der
Aussteller verpflichtet, die Wechselsumme bei Fälligkeit zu bezahlen
rechtlich ist der Wechsel eine abstrakte Zahlungsverpflichtung, die losgelöst von der
zugrundeliegenden wirtschaftlichen Transaktion zu erfüllen ist.
Wird bei Fälligkeit nicht bezahlt, so geht der Wechsel zu Protest und kann eingeklagt
werden.
Geprüft wird dabei nur die Erfüllung formeller Wechselerfordernisse, nicht dagegen
die materielle Berechtigung der dem Wechsel zugrundeliegenden Forderung.
Der Wechselkredit tritt in zwei Formen auf:
Wechseldiskontkredit / Diskontkredit (siehe (e))
Akzeptkredit (siehe (f))
T Möglichkeit zur Refinanzierung für den Kreditgeber:
Verkauft der Betrieb seine Produkte auf Ziel (Frist), so belastet diese Gewährung
eines Lieferantenkredits seine Liquidität, zieht er dagegen auf einen Abnehmer
einen Wechsel, so kann der Betrieb sich durch Weitergabe des Wechsels
refinanzieren.
Erwirbt der Betrieb Waren, so wird er die Kosten eines Lieferantenkredits, eines
Kontokorrentkredits oder eines Wechseldiskontkredits miteinander vergleichen, wenn
er die Wahl zwischen diesen Kreditformen hat.
Am teuersten ist in der Regel der Lieferantenkredit, am billigsten der Wechsel-
diskontkredit.
Infolge des höheren Liquiditätsgrads und der größeren Sicherheit fordert der
Kreditgeber bei letzterem i.a. einen geringeren Zinssatz als beim Kontokorrentkredit.
ein Wertpapier, das ein Zahlungsversprechen des Ausstellers enthält
Solawechsel:
der Aussteller verpflichtet sich die Wechselsumme selbst zu zahlen
"eigener Wechsel", der Aussteller ist selbst der Schuldner
"gezogener" Wechsel (Tratte):
der Aussteller gibt dem Bezogenen (Wechselschuldner) im Wechsel die Anweisung,
die Wechselsumme an einen Dritten (den Remittenten) zu zahlen
der Bezogene ist der Schuldner und der Aussteller haftet nur als Rückgriffsschuldner
gesetzliche Bestandteile, den ein gezogener Wechsel enthalten muß:
das Wort Wechsel im Text der Urkunde (Wechselklausel)
die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen (Zahlungsklausel)
den Namen der Person oder Firma, die zahlen soll (Bezogener)
die Angabe der Verfallzeit
die Angabe des Zahlungsortes
den Namen der Person oder Firma, an die oder deren Order gezahlt werden soll
(Remittent = Wechselnehmer)
den Ausstellungstag und -ort
die Unterschrift des Ausstellers
Schema für die bei der Finanzierung eines Handelsgeschäftes durch einen Wechsel enstehenden Beziehungen
Der Lieferant liefert Waren an seinen Kunden (1) und zieht einen Wechsel, den der Kunde
akzeptiert (2). Der Lieferant refinanziert sich durch Weitergabe des Wechsels an seine Bank
(3) und (4). Die Bank A wiederum refinanziert sich, indem sie den Wechsel an die Landes-
zentralbank verkauft (5) und (6). Bei Fälligkeit legt diese den Wechsel der im Wechsel be-
zeichneten Zahlstelle (Bank B) vor (7), die ihn einlöst (8). Die Bank B präsentiert den Wechsel
dem Bezogenen (9), der ihn bezahlt (10).
(Diskonterlös = Wechselsumme Abschlag)
Vorgehen des Ausstellers:
Wechsel behalten bis zum Verfalltag
eigene Verbindlichkeiten mit diesem Wechsel bezahlen (Weitergabe an Lieferanten)
Verkauf des Wechsels an eine Bank
Kosten des Lieferantenkredits:
Diskontsatz
Diskontspesen
[ früher: Wechselsteuer]
T beim Wechseldiskontkredit / Diskontkredit siehe (e)
Das Zinselement beim Wechselkredit kann ebenso wie beim Buchkredit im Skonto
gesehen werden.
Die Kosten des Lieferantenkredits errechnen sich dabei unter der Voraussetzung der vollen Zinsinanspruchnahme nach folgender Formel:
bei Zahlung innerhalb von: 10 Tage 2% Skonto (36% Zinsen/360 Tage)
( Kredit für 20 Tage zu 2% Zinsen/ 20 Tage)
bei Zahlung bis: 30 Tage netto Kasse
Strategien:
Ausnutzung Skontofrist: zinsloses Darlehen über 10 Tage bei Skonto von 2%
Ausnutzung des Zieles : für weitere 20 Tage unter Verzicht auf 2%
Formel zur Berechnung des Lieferantenkredits
Hinhalten des Lieferanten über 30 Tage hinaus:
mit Verzugszinsen
ohne Verzugszinsen
Obwohl der Lieferantenkredit bei den in der Praxis üblichen Zahlungsmodalitäten (z.B. 2% Skonto bei einer Skontofrist von 10 Tagen und einer Zahlungsfrist von 30 Tagen) vergleichsweise teuer ist, spielt er für die Finanzierung der Unternehmen häufig eine erhebliche Rolle.
Gründe hierfür sind:
der Lieferantenkredit wird in der Regel ohne formelle Kreditwürdigkeitsprüfung bewilligt
und erfordert keine formelle Kreditabsicherung (i.d.R. lediglich Eigentumsvorbehalt an der
gelieferten Ware)
bei starker Marktstellung kann der Lieferantenkredit erzwungen werden, insbesondere läßt
sich durch einseitige Verlängerung der Zahlungs- und/oder Skontofristen eine wesentliche
Verbilligung des Lieferantenkredits durchsetzen.
(c) Kontokorrentkredit (Kredit in laufender Richtung)
zeichnet sich dadurch aus, daß dem Kreditnehmer das Recht eingeräumt wird, sein
Kontokorrent(Giro-)Konto bis zur Höhe des eingeräumten Kredits ohne weitere
Formalitäten zu überziehen, also bis zum Kreditlimit Gelder in beliebigen Teilbeträgen zu entnehmen
Zinsen fallen - abgesehen von Kreditbereitstellungsprovisionen - nur in Höhe der
tatsächlichen in Anspruch genommenen Kreditbeträge an, die großen Schwankungen
unterliegen können
Entwicklung eines Kontokorrenkredits im Zeitverlauf
Die Kosten eines Kontokorrentkredits setzen sich grundsätzlich aus folgenden Teilpreisen zusammen:
dem Sollzins
der Kreditprovision oder Bereitstellungsprovision
der Überziehungsprovision
den Kontoüberführungsgebühren respektive der Umsatzprovision
den Wertstellungsusancen der Banken
Teilweise wird die Kreditprovision dem Sollzins zugeschlagen. Die Kosten für beide Positionen zusammen (Nettozinssatz) bewegen sich dabei i.a. zw. 3% und 6% über dem jeweiligen Diskontsatz.
Beispiel:
K = 100.000,- p = 8,0% p.a. (Bankkreditzinssatz) t = 30 Tage (= 1 Monat)
T Nettozinskosten 666,66,- DM
(d) Lombardkredit
ist ein Beleihungskredit
er besteht in der Gewährung eines kurzfristigen Darlehens gegen Verpfändung
beweglicher, marktgängiger Vermögensobjekte des Schuldners
nach der Art der verpfändeten Vermögensobjekte unterscheidet man:
Effektenlombard
Wechsellombard
Warenlombard
die Zinsen für den Lombardkredite orientieren sich in der Regel am Lombardsatz der
Deutschen Bundesbank
zusätzlich berechnen Geschäftsbanken ihren Kunden wie beim Kontokorrentkredit
eine Kreditprovision
die Beleihungsgrenze für lombardfähige Vermögensgegenstände ist abhängig von der
Verwertbarkeit und dem Risiko von Wertschwankungen während der Kreditlaufzeit
(e) Diskontkredit/Wechseldiskontkredit (Wechselkredit siehe (b))
entsteht durch Verkauf noch nicht fälliger, in Wechselform verbriefter Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) unter Abzug der Zinsen an die Bank
Kosten entstehen im wesentlichen aus dem Diskont, der von der Bank
eingehalten wird
ist unabhängig von der Höhe des jeweils geltenden Diskontsatzes der
Deutschen Bundesbank, der mit einem Zuschlag versehen wird.
Dieser Zuschlag richtet sich einerseits danach, ob die eingereichten Wechsel
rediskontfähig sind oder nicht, zum anderen nach dem Ergebnis der
Kreditverhandlung mit dem Kreditnehmer und der Höhe der Wechselsumme
für bundesbankfähige Wechsel beträgt der Zuschlag zum Diskontsatz
ca. 0,75%-2,5% p.a., für andere Wechsel 2%-4% p.a.
der Betrieb ist verpflichtet, den Gegenwert des Wechsels am Tage der Fälligkeit bei
der Bank bereitzustellen, die Abwicklung dieses Kreditgeschäftes erfolgt gewöhnlich
über das Kontokorrentkonto
Diskontkredit beeinflußt Umsatzprovision
Besonderheit: der Kredit wird normalerweise nicht vom Kreditnehmer,
sondern vom Wechselschuldner (Bezogener oder Aussteller), bei dem
die Bank den Wechselbetrag bei Fälligkeit einzieht, zurückgezahlt
die Wechselsteuer beträgt unabhängig von der Restlaufzeit des Wechsels
0,15 DM je angefangene 100,- DM Wechselsumme, wirkt sich also um so
stärker kostenerhöhend aus, je kürzer die Restlaufzeit des Wechsels ist
Kosten des Diskontkredits/Wechseldiskontskredits:
WB =
Wechselbetrag KB =
Kreditbetrag (Kaufpreis) DS =
Diskontspesen (i.a. 10,- DM) Dsatz =
Diskontsatz (in %) WL =
Wechsellaufzeit in Tagen WS =
Wechselsteuer (i.a. 0,15 DM pro 100,- DM) DB =
Diskontbetrag
DB =
WB =
Beispiel:
KB = 100.000,- DM Dsatz d. Bank = 6,0% p.a. WL = 30 Tage
T WB 100664,31,- DM
T Kosten: 100664,31,- DM - 100.000,- DM = 664,31,- DM
(f) Akzeptkredit
besondere Form des Wechselkredits (siehe (b))
der Betrieb zieht einen Wechsel auf seine Bank, die ihn akzeptiert und
ihn damit praktisch zum Zahlungsmittel macht, ohne selbst Mittel zur
Verfügung zu stellen (Kreditleihe), wenn sie ihn nicht selbst ankauft
(diskontiert)
(die Bank verpflichtet sich natürlich dem Wechselinhaber den Kreditbetrag
bei Fälligkeit zu zahlen)
oder der Betrieb kann den Wechsel, dessen Bezogener die Bank ist,
anderweitig verwerten
der Betrieb ist verpflichtet, den Gegenwert des Wechsels am Tage der
Fälligkeit bei der Bank bereitzustellen, die Abwicklung dieses Kredit-
geschäftes erfolgt gewöhnlich über das Kontokorrentkonto
Akzeptkredit beeinflußt Umsatzprovision
als Kosten fällt neben dem Zins eine Akzeptprovison an
(g) Umkehrwechsel (Scheck-Wechsel-Tauschverfahren)
im Kern Kreditanleihe, allerdings i.d.R. gekoppelt mit einem Diskontkredit
Form der Finanzierung:
- der Käufer einer Ware bezahlt den Kaufpreis unter Ausnutzung von
Skonto bar oder mit Scheck und läßt sich gleichzeitig einen vom ihm
akzeptierten Wechsel durch den Lieferanten als Aussteller zeichnen
- diesen Wechsel reicht der Käufer nun im Normalfall seiner Bank zum
Diskont ein, um sich so die Liquidität für die Bar- bzw. Scheckzahlung
zu beschaffen (sonst seltener: Käufer hält Wechsel zur Auffüllung seiner
Liquiditätsreserve)
(h) Avalkredit
Form der Kreditleihe, wobei sich die Bank nicht wechselrechtlich verpflichtet,
sondern eine Bürgschaft dafür gibt, daß der Kreditnehmer einer von ihm ein-
gegangenen Verpflichtung einem Dritten gegenüber nachkommt
Risiko für die Bank
Eventualverbindlichkeit
Factoring
Unter Factoring versteht man den Ankauf/Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen
und Dienstleistungen vor Fälligkeit durch einen Factor (= spezielles Finanzierungs- oder
Kreditinstitut) (Finanzierungsfunktion) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen
(Dienstleistungsfunktion), Abzug von Zinsen, Spesen, Gebühren und häufig auch des
Delkredererisikos (Ausfallrisiko, Versicherungsfunktion).
Der Veräußerer der Forderung (Klient, Anschlußkunde) überträgt diese damit aus seiner
Bilanz in die des Factors.
Das Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Finanzierungsinstitut (Factor) die
Forderungen, die bei seinen Kontrahenten aus dem Verkauf von Waren entstehen, erwirbt
und das Risiko für den Ausfall der Forderungen übernimmt. Der Verkäufer wird auf diese
Weise in die Lage versetzt, seinen Abnehmern die Forderungen zu stunden, ohne daß ihn
diese Kreditgewährung liquiditätsmäßig belastet und ohne daß er ein Kreditrisiko tragen
muß. Dafür hat er dem Factor eine Vergütung zu zahlen.
Das Wesen des Factorings ist gekennzeichnet durch eine spezifische (je nach Situation unter-
schiedlich zusammengestellte) Kombination aus folgenden Funktionen:
Finanzierungsfunktion
Dienstleistungsfunktion
Versicherungs-(Delkredere-)funktion
(1) Finanzierungsfunktion:
der Factor kauft/ bezahlt bzw. (bei Ausschluß des Ausfallsrisikos) bevorschußt die
Lieferungen und Leistungen des Klienten, der dadurch gewährte Lieferantenkredite
refinanzieren kann
Auszahlung des Gegenwertes erfolgt i.d.R. wenige Tage nach Einreichung der
Rechnungdurchschriften unter Abzug eines Kürzungsbetrages von etwa 10%-20%,
dieser Restbetrag wird auf ein Sperrkonto gutgeschrieben und soll zum Ausgleich von
Beanstandungen dienen
verfügt der Klient über eine ausreichende Liquidität und strebt er insbesondere die
Übertragung der Dienstleistungs- und der Delkrederefunktion an, so kann die
Auszahlung der Forderungsgegenwerte jedoch erst zum Zahlungszeitpunkt, bei
Verfall der einzelnen Buchforderungen oder zum durchschnittlichen Fälligkeitstermin
erfolgen
Klient ist vertraglich verpflichtet, alle seine Forderungen dem Factor zum Kauf
anzubieten
Factor kann einzelne Forderungen ablehnen
Kosten: Barwert der Forderungen < abgehobene Forderungen
(2) Dienstleistungsfunktion:
übernimmt der Factor die Dienstleistungsfunktion, so sind damit insbesondere
die folgenden Aufgaben verbunden:
- Führung der Debitorenbuchhaltung (Kundenbuchhaltung)
- Bonitätskontrolle
- Mahnwesen
- Beratung und sonstige Sonderleistungen
- Inkassowesen
(3) Delkrederefunktion:
der Factor übernimmt das wirtschaftliche Risiko der Zahlungsunfähigkeit des
Kunden
der Factor hat dann die Forderung des Klienten nicht nur bevorschußt, sondern
sie vielmehr endgültig erworben
das Delkredererisiko gilt als angetreten, wenn der Kunde nach Ablauf einer
gewissen Zeitspanne nach Ende des Zahlungsziels nicht bezahlt
der Factor muß dann seine Versicherungsleistung erbringen, ohne daß ein
spezieller Nachweis wie Konkurs oder Zwangsvollstreckung geführt werden müßte
Abzug einer Selbstbeteiligungsquote des Klienten ist nicht möglich
Kosten des Factoring:
Kreditzinsen:
- für die Finanzierung der Forderungen vor Fälligkeit
- liegen i.d.R. geringfügig über banküblichen Zinsen, weil
Factoring-Gesellschaften sich bei Banken refinanzieren müssen
Factoringgebühr:
- deckt Kosten für die Übernahme von factoringspezifischen
Dienstleistungen ab
- schwankt je nach Art und Umfang dieser Dienstleistungen sowie
in Abhängigkeit vom Forderungsvolumen, der durchschnittlichen
Rechnungshöhe u.ä. etwa zw. 0,5% und 3% vom Umsatz
Delkrederegebühr:
- als Entgelt für das übernommene Forderungsausfallrisiko
- ist naturgemäß vor allem abhängig von der Bonität der Abnehmer,
den Zahlungsbedingungen und den Zahlungsusancen
- von der Größenordnung etwa zw. 0,1% bis 1% vom Umsatz
Inwieweit der Factor am Inkassowesen beteiligt ist, hängt von der Beziehung zw. dem Klienten
und seinem Kunden ab.
Dabei kann das offene und das verdeckte Factoring unterschieden werden.
Beim offenen oder modifizierten Factoring wird die Übertragung der Forderungen auf den Factor dem Kunden angezeigt, so daß diese mit befreiender Wirkung nur noch an den Factor Zahlung leisten können.
Dagegen werden die Kunden beim verdeckten oder nicht modifizierten Factoring von der Abtretung der Forderungen nicht unterrichtet. Sie können weiter an den Lieferanten zahlen, der die entsprechenden Beträge allerdings auf einem Sonderkonto ansammelt.
Den Kosten des Factoring sind die erzielbaren Kostenersparnisse und sonstigen
geldwertigen Vorteile gegenüberzustellen.
Hierzu zählen:
Rentabilitätserhöhung infolge schnellerem Umschlags der Forderungen und Ablösung teurer
Kredite
geringere Aufwendungen im Mahn- und Inkassowesen (Schreibwesen, Telefon, Porti)
Senkung der Kosten in der Debitorenbuchhaltung
Verringerung der Verluste aus Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern
Stärkung der Einkaufsposition durch erhöhte Liquidität
(Ausnutzung von Skontovorteilen und/oder Preisvorteilen durch Sofortzahlung)
Freisetzung knapper Managementkapazitäten
Personalreduzierung bei Ausgliederung von betrieblichen Teilfunktionen
Nachteile des Factoring:
Geschäftspartner können aus der Abtretung der Forderungen falsche Rückschlüsse auf
das "Kreditstanding" und die Liquidität des Unternehmers ziehen
entgegenwirken mit
T stillem Factoring
dem Schuldner beleibt verborgen, daß die Unternehmung ihre Forderungen an einen
Factor abgetreten hat, Kunde leistet Zahlungen an Klienten des Factors
im Gegensatz zu
offenem Factoring:
Kunde hat Kenntnis des Factoring , Zahlungen direkt an Factor
Firmen verbieten in ihren Geschätsbedingungen die Abtretungen der an sie gerichteten
Kaufpreisforderungen (gemäß §§399 BGB)
verlängerter Eingentumsvorbehalt der Lieferanten an den Waren, die weiterverkauft werden,
besteht
die zukünftigen Forderungen können gegen die Abnehmer des Factor-Klienten nicht
wirksam abgetreten werden
Beispiel:
Eine Unternehmung hat einen Monatsumsatz von 1.000.000,- DM
Zahlungsziel: 30 Tage
Konditionen:
- Zinssatz 1% pro Monat
- Gebühr für Dienstleistungen 1,5% des Forderungsumsatzes
- Delkrederegebühr 1,2%
a.) Welchen Betrag erhält der Klient sofort ?
Forderungsumsatz 1.000.000 DM
- Kreditgebühren 10.000 DM
- Dienstleistungsgebühren 15.000 DM
- Delkrederegebühren 12.000 DM
Barauszahlung 963.000 DM
Leasing
miet- oder pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Produzenten der Wirt-
schaftsgüter (Unternehmen) bzw. Leasinggesellschaften oder Finanzierungsinstitute
Formen des Leasing:
nach Person des Vermieters
- Hersteller-Leasing (-überlassung) (direktes Leasing)
- Vermietung durch Dritte (indirektes Leasing)
nach Verpflichtungscharakter
- Finanzierungsleasing
(ohne Kündigungsmöglichkeit während Grundmietzeit, ohne Wartung durch
Vermieter)
- Maintenance-Leasing
(mit Wartung durch Vermieter, langfristiger Leasingvertrag)
- Operating-Leasing
(kurzfristiger Leasingvertrag mit Wartung)
- Sale-lease-back-Leasing (Verkauf-Rückmiete)
(mit Wartung, langfristiges Leasing)
nach Anzahl der Leasingobjekte
- Equipment-Leasing
Vermietung einzelner Gegenstände
- Plant-Leasing
komplette Anlagenvermietung
nach Art der Leasingobjekte
- Konsumgüter Leasing
- Investitionsgüter-Leasing (Mobilien, Immobilien)
Mieten oder kaufen:
rechtlicher Unterschied
- gemietete Güter erscheinen nicht in der Bilanz der Mieters (Leasing-Nehmer)
- Mieter ist dem Vermieter gegenüber zu Zahlung der Leasing-Raten
verpflichtet
Mietvertrag im Sinne des BGB
wirtschaftlicher Unterschied
- Zahlungsreihen für Leasingraten Zahlungsreihen der Fremdfinanzierungsraten
( Abzinsung !)
- Leasing schließt häufig Elemente ein, die einer exakten Quantifizierung nicht
zugänglich sind (Bearbeitungsleistung, Wartungsarbeiten)
Finanzierungs-Leasing
Finanzierungs-Leasing-Verträge:
für Grundmietzeit unkündbar
Grundmietzeit (i.d.R.) < Nutzungsdauer
Leasing-Raten sind so bemessen, daß Vermieter während der Grundmietungszeit
- eingesetztes Kapital zurückgewinnt
- ausstehende Beträge verzinst bekommt
- Merge zur Deckung der Wagnisse, Verwaltungskosten mit Gewinn
Investitionsrisiko trägt Leasing-Nehmer
Reparatur- und Instandhaltungskosten sind zu tragen
|
Leasing-Gegenstand wird zugerechnet dem |
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Arten des Leasingvertrages |
Leasing-Geber |
Leasing-Nehmer |
Vertrag ohne Kaufoption |
Grundmietzeit zw. 40% und 90% der Nutzung- dauer (*) |
Grundmietzeit < 40% oder > 90% der Nutzungsdauer |
Kaufoption nach Grundmietzeit (*) |
Kaufpreis Restbuchwert (lineare Abschreibung) |
Kaufpreis < Restbuchwert (lineare Abschreibung) |
Verlängerungsoption nach (*) |
aAnschlußmieten Wertverzehr für den Zeitraum der Abschlußmiete |
aAnschlußmieten < Wertverzehr für den Zeitraum der Abschlußmiete |
Spezialleasing |
|
in jedem Fall |
Bemerkung: Immobilienleasing, lineare Abschreibung,
bei Leasing-Geber: Anschlußmiete sind 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete
Problem: zusätzliche Leistungen des Vermieters in Leasingraten enthalten
(neutrales) betriebliches Rechnungswesen = ziffernmäßige Erfassung betrieblicher Vorgänge
bwl.
vwl. - gesamtwirtschaftliches Rechnungswesen (Rewe)
Kosiol:
-System von Zahlen von
- reale Vorgänge
- Wirklichkeit in charakteristischen Zügen
E. Schneider:
- Registrierung / Berechnung
- mit Ziel Abbild des Geschehens
Grundlage für Disposition
betr. Rewe - ziffernmäßige Erfassung betriebl. Vorgänge |
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Mengen- Wertegerüst |
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Aufbereitung Darstellung Analysen Auswertung |
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nur leistungspro- zeßbezogen- oder gesamt-unternehmens- bezogen mit Umweltbezie- hung |
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Vergangenheit Zukunft Planung |
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Tatbestände |
Rewe = System zur Ermittlung / Darstellung / Auswertung von meist in Geldeinheiten ausge-
drückten (vergangenen, gegenwärtigen, zukünftigen) einzelwirtschaftlichen Tatbe-
ständen und Auswirkungen von Vorgängen im Unternehmen / Betrieb incl. Umwelt
rechentechnische Verknüpfung der betriebl. Prozesse (Phasen)
|
Management als Institution: Aufgaben-, Funktionsträger, leitende Instanzen
Management als Funktion:
alle zur Steuerung eines Unternehmens notwendigen Aufgaben
Ausführungstätigkeiten
prozessuale Dimensionen (9.1.2)
Phasenablauf:
Planung Entscheidung Durchsetzung Kontrolle
Rückkopplung
(Regelkreis-Konzept)
strukturelle Dimensionen (9.1.3)
Organisation Aufbauorg.: Zuständigkeiten für Aufgaben
Ablauforg.: wie erfolgt die Aufgabenerfüllung
Regelungen: generelle - fallweise
personelle Dimensionen (9.1.4)
Führungsstil: autoritär demokratisch
partizipativ
Übergänge fließend!
(1) Planung: Zielbildung Bewertung (Entscheidung)
(2) Entscheidung: Echte Führungsentscheidung deligierte Routineentscheidung
(3) Durchsetzung: Stellenbildung/besetzung, Anordnungen /Vorgaben / Budgets,
Informationen / Instruktionen, Motivationen / Anreizsystem
(4) Kontrolle: als Bindeglied zwischen Realisation und nachfolgenden Managementprozessen:
Plan / Soll-Ist-Vergleich T Abweichung, Abweichungsanalyse Ursache
i.d.R.: Ergebniskontrolle (Umsatz, Gewinn, Kosten, ) (wirtschaftliches Ergebnis)
nachträglich
mitlaufend
Verfahrens-/Verhaltenskontrollen
einhalten genereller Vorschriften / Regelungen (Revision)
Prämissenkontrollen
Überprüfung der Planungsgrundlagen
BDE - Betriebsdatenerfassung
Steuerung ( über Vorwärtskopplung) Regelung (über Rückwertskopplung)
durch von außen vorgegebene Führungsgrößen
Ergebniskontrollen
Führungsgröße - Regelgröße
Endergebniskontrollen
Zwischenergebniskontrollen
Verfahrenskontrollen
Prämissenkontrolle
Regelung: interne Anpassung an tatsächliche Entwicklungen infolge von Störgrößen
feed-back-Systeme, über ex-post-Kontrollen einwirken auf künftige Prozesse
feed-forward-Systeme, über ex-ante-Kontrollen frühzeitige Berücksichtigung
der Störgrößen
Einbeziehung nachgeordneter Mitarbeiter in Planungs-, Entscheidungsprozesse
Willensbildung bei Mitarbeitern Willensbildung beim Vorgesetzten |
||||
Planung, Entscheidung beim Vorgesetzten Durchsetzungszwang |
|
Zielvorgabe durch Vorgesetzten, Planung in Gruppe Entscheidung durch Vorgesetzten |
|
alles bei Gruppe Vorgesetzter als Koordinator |
autoritär |
. . . |
partizipativ |
. . . |
demokratisch |
to control = steuern, regeln
Steuerung nach Phasen:
Zielsetzung Planung Entscheidung Realisierung Kontrolle
Controlling:
Konzept: Steuerung des Unternehmens mit Hilfe bestimmter Führungsprozeße, strukturen, -instrumente
Institution: Abteilung zur Realisierung des Controllingkonzeptes
Aufgabe: Planungs- und Kontrollsystem
zeitliche, sachliche, hierarchische Differenzierung
Definition, Installation, Pflege
organisatorische Maßnahmen: Aufbau-, Ablauforganisation
Puk-Methoden, -Modelle
Informationsversorgung des Management mit zwechorientiertes
Wissen zur Unternehmenssteuerung
Führungsprozeß: Phasenschema (s.o)
Regelkreiskonzept
Gegenstromverfahren
Zielvorgabe: top-down-Prinzip
Planung: bottom-up-Prinzip
Entscheidung/Durchsetzen: top-down-Prinzip
Führungsstrukturen: Verteilung von Konzepten/Verantwortung
responsibility center:
z.B. Profit Center (Geschäftsberich Vertrieb)
Cost Center
mit ohne
innerbetriebliche Kostenrechnung
Produktion EDV EDV
Führungsinstrumente:
Puk-System
Informationssystem
Haupt | Fügen Sie Referat | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen