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Verkehrseinrichtungen in Osterreich

Verkehrseinrichtungen in Österreich

Verkehrsanlagen-, wege: meist bereitgestellt von Bund, Ländern, Gemeinden

Verkehrsmittel: werden von privaten oder öffentlichen Verkehrsunternehmungen betrieben



Organisatorische Einrichtungen: Verkehrsvorschriften, Verwaltungsbehörden-, gerichte eines Staates, privatrechtliche Vereinigungen, Kammern


Rechtsgrundlagen und Organisation des Verkehrswesens in Österreich

  1. Verkehrsbehörden:

Verkehrsgesetzte werden vom Bundesgesetzgeber (Nationalrat, Bundesrat) erlassen, Vollziehung liegt bei Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung

Administrativer Instanzenzug:

1.Instanz: BH bzw. Magistrat (in Städten mit eigenem Statut) z.B. Anmeldung eines PKW

2.Instanz: Landeshauptmann; für Konzessionen für Kraftfahrlinien und bei Berufungen gegen Bescheide der 1.Instanz

3.Instanz: Bundesministerium für Verkehr; oberste Berufungsbehörde, z.B. Luftfahrtkonzessionen


  1. Kammern & Gemeinden:

Als wichtige Organisationen für den Verkehr

Gemeinde:

Durch demokratischer Wal des Bürgermeisters können die Gemeindebürger auch in Verkehrsangelegenheiten Einfluss nehmen. Z.B. Hupverbot, Bewilligung von Fußgängerzonen, Parkdauer in den Kurzparkzonen


Kammern:

Aufgabe: berufliche Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.

Mitgliedschaft: u.a. bei Wirtschafts-, Arbeiter-, Arzte-, Landwirtschaftskammer verpflichtet

Funktionäre werden alle 5 Jahre gewählt und arbeiten weiterhin in ihren eigentlichen Beruf

Wichtige Aufgaben: Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; berufliche Aus- und Weiterbildung (WIFI, BFI); Entsendung von Vertretern in volkswirtschaftlich wichtige Gremien; Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft

Finanzierung durch Kammerumlagen


Wirtschaftskammer: (Sektion Verkehr)

Aufteilung: 6 Sektionen (Gewerbe & Handwerk; Handel; Industrie; Geld-, Kredit-, Versicherungswesen; Verkehr; Tourismus und Freizeitwirtschaft) und Fachgruppen

Vertritt 31.500 Verkehrsunternehmen in Ö; Mitgliedschaft beginnt mit Ausübung der Gewerbeberechtigung

Aufgaben: nimmt Stellung zu allen Entwürfen über Rsvorschriften im Verkehrsbereich, berät Mitglieder in betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, verhandelt mit der Gewerkschaft jährlich über die Kollektivvertragslöhne


Kammer für Arbeiter & Angestellte

Pflichtmitglieder sind alle Arbeitnehmer (Ausnahme: Teile der Bundes-, Landes-, Gemeindebediensteten)

Organe: Präsident - Präsidium (Präsident, 4 Vizepräsidenten, Direktor.. beratend) - Vorstand (Präsidium, 10 Kammerräte & beigezogene Mitglieder) - Ausschüsse (z.B. für Bildung, Jugend, Verkehr) und Vollversammlung (110 Kammerräte aus 57 Arbeitern, 48 Angestellten, 5 Verkehrsbedienstete) - Kontrollausschuss (7 Mitglieder)

Aufgaben: Kontrolle der Einhaltung sozialrechtlicher Vorschriften (z.B. Arbeitszeit, Entlohnung); gesamtwirtschaftliche Aufgaben aus dem Verkehrsbereich; Bildung; Hilfe für Jugendliche, Konsumentenschutz


  1. Bedeutende privatrechtliche Vereinigungen

Mitgliedschaft ist freiwillig, Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge, wichtig für Personenverkehr:

In Österreich:

ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund): freiwillige Interessensvertretung der Dienstnehmer (auch der öffentlich Bediensteten), Hauptaufgaben: jährliche Gehaltsverhandlungen, Mitwirkung an vielen volkswirtschaftlich bedeutsamen politischen Entscheidungen

ÖAMTC, ARBÖ: vertreten die Interessen der privaten und gewerblichen Kfz-Besitzer z.B. gegenüber Steuerbehörden, den Erlassen neuer Verkehrsvorschriften

Kuratorium für Verkehrssicherheit: durch ständige Öffentlichkeitsarbeit will man Sicherheit auf Straßen erhöhen, Mitglieder sind: Versicherungsgesellschaften, Kraftfahrervereinigungen, arbeitet eng mit den einschlägigen Ministerien zusammen


International:

IATA (International Air Transport Association): Vereinigung von international tätigen Fluggesellschaften. Aufgaben: gegenseitige Anerkennung der Flugscheine mit Abrechnung, Koordination des Angebotes im Flugverkehr


Wirtschaftliche Aspekte des Verkehrs

Volkswirtschaftlich sind Staaten ohne ein funktionierendes Verkehrswesen unvorstellbar: Industrieprodukte können mit Verkehrsmitteln zu den Konsumenten gebracht werden; Mobilität der Personen (aus beruflichen Gründen, im Faktor Tourismus) hat große Bedeutung

Verkehrswirtschaft erbringt Dienstleistungen, gehört d.h. zum "tertiären" Wirtschaftssektor


Reisebüro

Definition: RB sind touristische Dienstleistungsunternehmen, die umfassende Serviceleistungen für die Reisenden einerseits und die touristischen Leistungsträger (Hotels, Fluggesellschaften) andererseits erbringen.

Aufgaben gegenüber den Reisebürokunden

Beratung über Reiseziele und Reiseangebote, Hilfe bei der Reiseentscheidung

Information über Einreise- und Gesundheitsvorschriften sowie Besonderheiten des Reiseziels

Informationen über Reiseleistungen und Reisedokumente


Aufgaben gegenüber Leistungsträgern

Übernahme der Kernfunktion des Vertriebes für das Angebot der Leistungsträger

Koordination von Einzelleistungen zu marktfähigen Reiseprodukten (z.B. Sport- und Freizeitangebote, Beherbergung)

Präsentation der Leistungen und Bewerbung gegenüber den Reisenden


Nachfragesegmente für Reisebüros

Geschäftsreisen:

Zeitökonomie ist sehr wichtig für Geschäftsreisenden (rasche Beförderung, verlässlicher Zeitablauf der Reise, problemfreie Leistungserbringung).

BTM (Business-Travel-Management): RB sorgt auch für die Einhaltung der Reiserichtlinien, das Reisekostenmanagement, Managementinformationen.

RB ist auch Partner des Firmenkunden um bei einzelnen Leistungsträgern spezielle Vereinbarungen ("corporate rates") zu vereinbaren


Tagungen, Kongresse, Bildung, Incentives:

Berufsausübung ist Anlass und Teilinhalt der Reise, aber auch zeit für private Reiseinhalte

"Incentives": besondere Reisen bzw. Freizeitangebote (exklusive Reisen, Reisen mit Abenteuercharakter)


Urlaubsreisen:

Alle vorübergehenden Ortsveränderungen im Rahmen der Jahresfreizeit fallen in diesen Bereich.

Wichtig für Kunden ist das Erfüllen der Freizeitwünsche, hinsichtlich Reiseziel & Inhalte der Reise, Packages sind von Bedeutung

Preissensibilität, d.h. das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis entscheidet


Betriebsformen des Reisebüros

Reiseveranstalter (Touroperator, Wholesaler):

Bietet im eigenen Namen die Erbringung eines Bündels von Reiseleistungen an, haftet für die gesamte Leistungserbringung

Pauschalreisen: mehrere einzelne Reiseleistungen werden zu einem Reiseprodukt. Dazu gehören: Personenbeförderung, Unterbringung & Verpflegung, Nebenleistungen = Stadtrundfahrt, Liftkarten; Zusatzleistungen = Versicherungen

Spezielle Formen der Pauschalreisen: "Baustein-Angebote" - der Kunde hat Kombinationsmöglichkeiten

All-inclusive-Urlaub


Reisevermittler (Retailer, Travel Agent):

Reisevermittler bietet Reiseleistungen, die von Veranstaltern (oder Leistungsträgern selbst) erstellt werden, den Endverbrauchern (Konsumenten) an.

Hauptaufgabe: Veranstalter auszuwählen und durch ihre besondere Marktkenntnis die optimalen Leistungen und Reisteangebote den Kunden zugänglich zu machen

Provision: Entgeld für Reisevermittler vom Veranstalter, 8-9%; für aufwendige Beratungsleistungen (Auswahl und Buchung von Linienflügen ) werden zusätzlich Serviceentgelte eingehoben


Incomingagenturen

Bindeglied zwischen Reiseveranstaltern und Leistungsträgern im Zielgebiet

Sorgen für reibungslose Abwicklung am Reiseziel

In Ö. sind diese Agenturen meist regional tätig (Salzkammergut Touristik) oder haben fachliche Tätigkeitsschwerpunkte (Kongresse z.B.)

Tätigkeiten:

Gästebetreuung sowie Qualitätssicherung und Abwicklung für den Veranstalter vor Ort

Anbieten von Zusatzangeboten der lokalen Leistungsträger (Ausflugsprogramme)

Unterstützen des Veranstalters beim Leistungseinkauf

Erstellen von Gesamtarrangements im Zielgebiet für kleinere Reiseveranstalter (z.B. Busunternehmen)

Vertrieb von Leistungen der Zusatzanbieter


Implant-Reisebüro

Angestellte von Reisebüros haben ein Büro beim Kunden mit 1-2 Mitarbeiter, v.a. wenn der Kunde viele Geschäftsreisen plant


Outgoing-Agenturen

Aus einem bestimmten Ort Gäste woanders hinbringen; Destination kann ein Ort, eine Region oder ein Land sein. Z.B. Villacher Reisebüro verkauft Reisen wo anders hin.


Verbindungen

Reisender hat direkte Rechtsbeziehung mit Vermittler und Veranstalter. Beschwerden gegen den Leistungsträger bestehen gegenüber dem Veranstalter. Der Vermittler ist zuständig für die ordentliche Geschäftsbesorgung, v.a. für die Auswahl eines geeigneten Veranstalters und dafür, dass Angebot und Annahme des Reisevertrages übereinstimmen.


Reisebürounternehmen in Österreich

Reisebürodichte: 1:12.000 in Österreich; 1:40.000 in Deutschland Vorteil: besondere Kundennähe und Bildung von Nischenangeboten, Nachteil: wirtschaftliche Probleme durch mangelnde Wirtschaftskraft der einzelnen Unternehmen, fehlende Rationalisierungspotentiale

Reiseveranstalter: v.a. ausländische Unternehmen: Branchenführer TUI (Touropa, Gulet, Magic-life); Neckermann, FTI

Reisevermittler: ÖVB (Österreichische Verkehrsbüro), Ökista; häufig Übernahmen von kleineren und mittleren Unternehmen, die in wirtschaftlicher Notlage sind

Europäische Reisekonzerne: TUI, Airtours, C&N Touristik, Kuoni, Club Med


Organisation und Vertretungen der Reisebüros

Alle Reisebürounternehmen sind auf gesetzlicher Grundlage Mitglieder der Wirtschaftskammer, organisiert im Fachverband der Reisebüros.

Regional sind die Unternehmen eines Bundeslandes in Fachgruppen organisiert.

Innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation sind die Reisebüros in die Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft integriert.

Entwicklung des Unionsrechts in Branchenangelegenheiten ist wichtig. EU-Kommission bietet Möglichkeit im Entwicklungsprozess mitzuwirken, nach Inkrafttreten der Rsnormen (Richtlinien, Verordnungen) gibt es keine "Reparaturmöglichkeiten" mehr.

Gesetzliche Vertretung der Mitarbeiter in den Reisebüros nehmen die Arbeiterkammern wahr, deren Dachorganisation die Bundesarbeitskammer ist


Freiwillige Basis: Gewerkschaft der Privatangestellten, ist der Kollektivvertragspartner des Fachverbandes der Reisebüros

Freiwillige Organisationen: für Zusammenarbeit und wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder.

ÖRV (Österreichische Reisebüro- u. Reiseveranstalterverband)

ÖVT (Österreichische Verein für Touristik)

Reisemanager bzw. der "Reiseberaterring" sind für mehrere Einkaufsgenossenschaften und Kooperationen um bessere Einkaufskonditionen und Synergien aus Kooperationen bei Marketing & Betriebsorganisation


ECCTA (European Commission of Travel Agents Associations):

Dachverband der Reisebüroverbände in den Mitgliedstaaten der EU

Aufgaben: Koordiniert die nationalen Interessen der Reisebüros, vertritt die gemeinsamen Standpunkte der europäischen Reisebüros gegenüber den Institutionen der EU

Themen: Konsumentenschutz, Steuerrecht der Union, Regelung des Wettbewerbs


Rechtsgrundlagen für die Reisebüros in Österreich:

Regelungsbereiche der Pauschalreiserichtlinie:

Katalogangaben mit Garantiefunktion

Informationspflichten von Reiseveranstalter und Vermittler

Recht des Reisenden auf Wechsel in der Person

Beschränkungen von Preisänderungen mit Rücktritt des Reisenden

Rücktrittsrecht des Reisenden bei Leistungsänderungen vor Reiseantritt

Verschuldensunabhängige Haftung des Reineveranstalters

Absicherung der Kundenzahlungen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters


Gewerberecht für Reisebüros

Gewerbeberechtigung:

Reisebürogewerbe: nicht bewilligungspflichtiges gebundenes Gewerbe

Für Ausübung: Allgemeine Gewerbeantrittsvoraussetzungen: Eigenberechtigung, Verlässlichkeit, Staatsbürgerschaft; und fachliche Kenntnisse

Gewerbeanmeldung: nur möglich bei Erfüllung dieser Voraussetzungen (Befähigungsnachweis)

Gewerbeberechtigung: entweder auf alle Tätigkeitsbereiche (uneingeschränkte Berechtigung) oder nur Teilbereiche, diese Einschränkungen kann der Gewerbetreibende selbst wählen


Befähigungsnachweis

Durch Ausbildung: Absolventen einer höheren berufsbildenden Schule mit Ausbildungsschwerpunkt Tourismus; Absolventen einer universitären Ausbildung mit Schwerpunkt Tourismus, Personen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Reisebüroassistent + zusätzlicher praktischer Tätigkeit in einem Reisebüro

Unternehmerprüfung: bei keiner nachweislichen fachlichen Schulbildung, Möglichkeit für unbeschränkte Reisebürogewerbe oder nur für eine eingeschränkte Tätigkeit

Nachsicht bzw. Erlass: für EU-Bürger, z.B. Ausbildung im Lehrberuf "Reisebüroassistent" und 3 Jahre Tätigkeit in verantwortlich leitender Stellung, detaillierte Regelung durch eigene EU-Richtlinie


Ausübungsvorschriften

Gewerbliche Rahmenbedingungen zur Gewerbeausübung erstrecken sich auf folgende Bereiche:

Die umfassende Information gegenüber den Kunden insbes. durch detaillierte Werbeunterlagen

Die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Reisenden im Fall einer Pauschalreise im Falle der Insolvenz des Veranstalters

Die Anwendung von Geschäftsbedingungen und deren Aushändigung und Ersichtlichmachung (z.B. ARB = allgemeine Reisebedingungen)

Qualifikation des Personals (Fach- und Fremdsprachkenntnisse)


Bei Vorliegen einer Pauschalreise ist eine lückenlose Informationskette zu beachten:

Bei den Prospektangaben

Informationen vor Vertragsabschluss

Angaben in der Reisebestätigung

Informationen vor Reisebeginn


In jedem Reisebüro muss zumindest ein Mitarbeiter beschäftigt werden, der gehobene Qualifikationsansprüche hat (höherer Schulabschluss durch kaufmännische oder touristische mittlere Schulbildung; mindestens 2jährige Praxis im Reisebürogewerbe)






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