Verkehrsanlagen-, wege: meist bereitgestellt von Bund, Ländern, Gemeinden
Verkehrsmittel: werden von privaten oder öffentlichen Verkehrsunternehmungen betrieben
Organisatorische Einrichtungen: Verkehrsvorschriften, Verwaltungsbehörden-, gerichte eines Staates, privatrechtliche Vereinigungen, Kammern
Verkehrsgesetzte werden vom Bundesgesetzgeber (Nationalrat, Bundesrat) erlassen, Vollziehung liegt bei Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung
Administrativer Instanzenzug:
1.Instanz: BH bzw. Magistrat (in Städten mit eigenem Statut) z.B. Anmeldung eines PKW
2.Instanz: Landeshauptmann; für Konzessionen für Kraftfahrlinien und bei Berufungen gegen Bescheide der 1.Instanz
3.Instanz: Bundesministerium für Verkehr; oberste Berufungsbehörde, z.B. Luftfahrtkonzessionen
Als wichtige Organisationen für den Verkehr
Gemeinde:
Durch demokratischer Wal des Bürgermeisters können die Gemeindebürger auch in Verkehrsangelegenheiten Einfluss nehmen. Z.B. Hupverbot, Bewilligung von Fußgängerzonen, Parkdauer in den Kurzparkzonen
Kammern:
Aufgabe: berufliche Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.
Mitgliedschaft: u.a. bei Wirtschafts-, Arbeiter-, Arzte-, Landwirtschaftskammer verpflichtet
Funktionäre werden alle 5 Jahre gewählt und arbeiten weiterhin in ihren eigentlichen Beruf
Wichtige Aufgaben: Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; berufliche Aus- und Weiterbildung (WIFI, BFI); Entsendung von Vertretern in volkswirtschaftlich wichtige Gremien; Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft
Finanzierung durch Kammerumlagen
Wirtschaftskammer: (Sektion Verkehr)
Aufteilung: 6 Sektionen (Gewerbe & Handwerk; Handel; Industrie; Geld-, Kredit-, Versicherungswesen; Verkehr; Tourismus und Freizeitwirtschaft) und Fachgruppen
Vertritt 31.500 Verkehrsunternehmen in Ö; Mitgliedschaft beginnt mit Ausübung der Gewerbeberechtigung
Aufgaben: nimmt Stellung zu allen Entwürfen über Rsvorschriften im Verkehrsbereich, berät Mitglieder in betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, verhandelt mit der Gewerkschaft jährlich über die Kollektivvertragslöhne
Kammer für Arbeiter & Angestellte
Pflichtmitglieder sind alle Arbeitnehmer (Ausnahme: Teile der Bundes-, Landes-, Gemeindebediensteten)
Organe: Präsident - Präsidium (Präsident, 4 Vizepräsidenten, Direktor.. beratend) - Vorstand (Präsidium, 10 Kammerräte & beigezogene Mitglieder) - Ausschüsse (z.B. für Bildung, Jugend, Verkehr) und Vollversammlung (110 Kammerräte aus 57 Arbeitern, 48 Angestellten, 5 Verkehrsbedienstete) - Kontrollausschuss (7 Mitglieder)
Aufgaben: Kontrolle der Einhaltung sozialrechtlicher Vorschriften (z.B. Arbeitszeit, Entlohnung); gesamtwirtschaftliche Aufgaben aus dem Verkehrsbereich; Bildung; Hilfe für Jugendliche, Konsumentenschutz
Mitgliedschaft ist freiwillig, Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge, wichtig für Personenverkehr:
In Österreich:
ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund): freiwillige Interessensvertretung der Dienstnehmer (auch der öffentlich Bediensteten), Hauptaufgaben: jährliche Gehaltsverhandlungen, Mitwirkung an vielen volkswirtschaftlich bedeutsamen politischen Entscheidungen
ÖAMTC, ARBÖ: vertreten die Interessen der privaten und gewerblichen Kfz-Besitzer z.B. gegenüber Steuerbehörden, den Erlassen neuer Verkehrsvorschriften
Kuratorium für Verkehrssicherheit: durch ständige Öffentlichkeitsarbeit will man Sicherheit auf Straßen erhöhen, Mitglieder sind: Versicherungsgesellschaften, Kraftfahrervereinigungen, arbeitet eng mit den einschlägigen Ministerien zusammen
International:
IATA (International Air Transport Association): Vereinigung von international tätigen Fluggesellschaften. Aufgaben: gegenseitige Anerkennung der Flugscheine mit Abrechnung, Koordination des Angebotes im Flugverkehr
Wirtschaftliche Aspekte des Verkehrs
Volkswirtschaftlich sind Staaten ohne ein funktionierendes Verkehrswesen unvorstellbar: Industrieprodukte können mit Verkehrsmitteln zu den Konsumenten gebracht werden; Mobilität der Personen (aus beruflichen Gründen, im Faktor Tourismus) hat große Bedeutung
Verkehrswirtschaft erbringt Dienstleistungen, gehört d.h. zum "tertiären" Wirtschaftssektor
Definition: RB sind touristische Dienstleistungsunternehmen, die umfassende Serviceleistungen für die Reisenden einerseits und die touristischen Leistungsträger (Hotels, Fluggesellschaften) andererseits erbringen.
Aufgaben gegenüber den Reisebürokunden
Beratung über Reiseziele und Reiseangebote, Hilfe bei der Reiseentscheidung
Information über Einreise- und Gesundheitsvorschriften sowie Besonderheiten des Reiseziels
Informationen über Reiseleistungen und Reisedokumente
Aufgaben gegenüber Leistungsträgern
Übernahme der Kernfunktion des Vertriebes für das Angebot der Leistungsträger
Koordination von Einzelleistungen zu marktfähigen Reiseprodukten (z.B. Sport- und Freizeitangebote, Beherbergung)
Präsentation der Leistungen und Bewerbung gegenüber den Reisenden
Nachfragesegmente für Reisebüros
Geschäftsreisen:
Zeitökonomie ist sehr wichtig für Geschäftsreisenden (rasche Beförderung, verlässlicher Zeitablauf der Reise, problemfreie Leistungserbringung).
BTM (Business-Travel-Management): RB sorgt auch für die Einhaltung der Reiserichtlinien, das Reisekostenmanagement, Managementinformationen.
RB ist auch Partner des Firmenkunden um bei einzelnen Leistungsträgern spezielle Vereinbarungen ("corporate rates") zu vereinbaren
Tagungen, Kongresse, Bildung, Incentives:
Berufsausübung ist Anlass und Teilinhalt der Reise, aber auch zeit für private Reiseinhalte
"Incentives": besondere Reisen bzw. Freizeitangebote (exklusive Reisen, Reisen mit Abenteuercharakter)
Urlaubsreisen:
Alle vorübergehenden Ortsveränderungen im Rahmen der Jahresfreizeit fallen in diesen Bereich.
Wichtig für Kunden ist das Erfüllen der Freizeitwünsche, hinsichtlich Reiseziel & Inhalte der Reise, Packages sind von Bedeutung
Preissensibilität, d.h. das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis entscheidet
Reiseveranstalter (Touroperator, Wholesaler):
Bietet im eigenen Namen die Erbringung eines Bündels von Reiseleistungen an, haftet für die gesamte Leistungserbringung
Pauschalreisen: mehrere einzelne Reiseleistungen werden zu einem Reiseprodukt. Dazu gehören: Personenbeförderung, Unterbringung & Verpflegung, Nebenleistungen = Stadtrundfahrt, Liftkarten; Zusatzleistungen = Versicherungen
Spezielle Formen der Pauschalreisen: "Baustein-Angebote" - der Kunde hat Kombinationsmöglichkeiten
All-inclusive-Urlaub
Reisevermittler (Retailer, Travel Agent):
Reisevermittler bietet Reiseleistungen, die von Veranstaltern (oder Leistungsträgern selbst) erstellt werden, den Endverbrauchern (Konsumenten) an.
Hauptaufgabe: Veranstalter auszuwählen und durch ihre besondere Marktkenntnis die optimalen Leistungen und Reisteangebote den Kunden zugänglich zu machen
Provision: Entgeld für Reisevermittler vom Veranstalter, 8-9%; für aufwendige Beratungsleistungen (Auswahl und Buchung von Linienflügen ) werden zusätzlich Serviceentgelte eingehoben
Incomingagenturen
Bindeglied zwischen Reiseveranstaltern und Leistungsträgern im Zielgebiet
Sorgen für reibungslose Abwicklung am Reiseziel
In Ö. sind diese Agenturen meist regional tätig (Salzkammergut Touristik) oder haben fachliche Tätigkeitsschwerpunkte (Kongresse z.B.)
Tätigkeiten:
Gästebetreuung sowie Qualitätssicherung und Abwicklung für den Veranstalter vor Ort
Anbieten von Zusatzangeboten der lokalen Leistungsträger (Ausflugsprogramme)
Unterstützen des Veranstalters beim Leistungseinkauf
Erstellen von Gesamtarrangements im Zielgebiet für kleinere Reiseveranstalter (z.B. Busunternehmen)
Vertrieb von Leistungen der Zusatzanbieter
Implant-Reisebüro
Angestellte von Reisebüros haben ein Büro beim Kunden mit 1-2 Mitarbeiter, v.a. wenn der Kunde viele Geschäftsreisen plant
Outgoing-Agenturen
Aus einem bestimmten Ort Gäste woanders hinbringen; Destination kann ein Ort, eine Region oder ein Land sein. Z.B. Villacher Reisebüro verkauft Reisen wo anders hin.
Verbindungen
Reisender hat direkte Rechtsbeziehung mit Vermittler und Veranstalter. Beschwerden gegen den Leistungsträger bestehen gegenüber dem Veranstalter. Der Vermittler ist zuständig für die ordentliche Geschäftsbesorgung, v.a. für die Auswahl eines geeigneten Veranstalters und dafür, dass Angebot und Annahme des Reisevertrages übereinstimmen.
Reisebürodichte: 1:12.000 in Österreich; 1:40.000 in Deutschland Vorteil: besondere Kundennähe und Bildung von Nischenangeboten, Nachteil: wirtschaftliche Probleme durch mangelnde Wirtschaftskraft der einzelnen Unternehmen, fehlende Rationalisierungspotentiale
Reiseveranstalter: v.a. ausländische Unternehmen: Branchenführer TUI (Touropa, Gulet, Magic-life); Neckermann, FTI
Reisevermittler: ÖVB (Österreichische Verkehrsbüro), Ökista; häufig Übernahmen von kleineren und mittleren Unternehmen, die in wirtschaftlicher Notlage sind
Europäische Reisekonzerne: TUI, Airtours, C&N Touristik, Kuoni, Club Med
Alle Reisebürounternehmen sind auf gesetzlicher Grundlage Mitglieder der Wirtschaftskammer, organisiert im Fachverband der Reisebüros.
Regional sind die Unternehmen eines Bundeslandes in Fachgruppen organisiert.
Innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation sind die Reisebüros in die Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft integriert.
Entwicklung des Unionsrechts in Branchenangelegenheiten ist wichtig. EU-Kommission bietet Möglichkeit im Entwicklungsprozess mitzuwirken, nach Inkrafttreten der Rsnormen (Richtlinien, Verordnungen) gibt es keine "Reparaturmöglichkeiten" mehr.
Gesetzliche Vertretung der Mitarbeiter in den Reisebüros nehmen die Arbeiterkammern wahr, deren Dachorganisation die Bundesarbeitskammer ist
Freiwillige Basis: Gewerkschaft der Privatangestellten, ist der Kollektivvertragspartner des Fachverbandes der Reisebüros
Freiwillige Organisationen: für Zusammenarbeit und wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder.
ÖRV (Österreichische Reisebüro- u. Reiseveranstalterverband)
ÖVT (Österreichische Verein für Touristik)
Reisemanager bzw. der "Reiseberaterring" sind für mehrere Einkaufsgenossenschaften und Kooperationen um bessere Einkaufskonditionen und Synergien aus Kooperationen bei Marketing & Betriebsorganisation
ECCTA (European Commission of Travel Agents Associations):
Dachverband der Reisebüroverbände in den Mitgliedstaaten der EU
Aufgaben: Koordiniert die nationalen Interessen der Reisebüros, vertritt die gemeinsamen Standpunkte der europäischen Reisebüros gegenüber den Institutionen der EU
Themen: Konsumentenschutz, Steuerrecht der Union, Regelung des Wettbewerbs
Rechtsgrundlagen für die Reisebüros in Österreich:
Regelungsbereiche der Pauschalreiserichtlinie:
Katalogangaben mit Garantiefunktion
Informationspflichten von Reiseveranstalter und Vermittler
Recht des Reisenden auf Wechsel in der Person
Beschränkungen von Preisänderungen mit Rücktritt des Reisenden
Rücktrittsrecht des Reisenden bei Leistungsänderungen vor Reiseantritt
Verschuldensunabhängige Haftung des Reineveranstalters
Absicherung der Kundenzahlungen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters
Gewerbeberechtigung:
Reisebürogewerbe: nicht bewilligungspflichtiges gebundenes Gewerbe
Für Ausübung: Allgemeine Gewerbeantrittsvoraussetzungen: Eigenberechtigung, Verlässlichkeit, Staatsbürgerschaft; und fachliche Kenntnisse
Gewerbeanmeldung: nur möglich bei Erfüllung dieser Voraussetzungen (Befähigungsnachweis)
Gewerbeberechtigung: entweder auf alle Tätigkeitsbereiche (uneingeschränkte Berechtigung) oder nur Teilbereiche, diese Einschränkungen kann der Gewerbetreibende selbst wählen
Befähigungsnachweis
Durch Ausbildung: Absolventen einer höheren berufsbildenden Schule mit Ausbildungsschwerpunkt Tourismus; Absolventen einer universitären Ausbildung mit Schwerpunkt Tourismus, Personen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Reisebüroassistent + zusätzlicher praktischer Tätigkeit in einem Reisebüro
Unternehmerprüfung: bei keiner nachweislichen fachlichen Schulbildung, Möglichkeit für unbeschränkte Reisebürogewerbe oder nur für eine eingeschränkte Tätigkeit
Nachsicht bzw. Erlass: für EU-Bürger, z.B. Ausbildung im Lehrberuf "Reisebüroassistent" und 3 Jahre Tätigkeit in verantwortlich leitender Stellung, detaillierte Regelung durch eigene EU-Richtlinie
Ausübungsvorschriften
Gewerbliche Rahmenbedingungen zur Gewerbeausübung erstrecken sich auf folgende Bereiche:
Die umfassende Information gegenüber den Kunden insbes. durch detaillierte Werbeunterlagen
Die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Reisenden im Fall einer Pauschalreise im Falle der Insolvenz des Veranstalters
Die Anwendung von Geschäftsbedingungen und deren Aushändigung und Ersichtlichmachung (z.B. ARB = allgemeine Reisebedingungen)
Qualifikation des Personals (Fach- und Fremdsprachkenntnisse)
Bei Vorliegen einer Pauschalreise ist eine lückenlose Informationskette zu beachten:
Bei den Prospektangaben
Informationen vor Vertragsabschluss
Angaben in der Reisebestätigung
Informationen vor Reisebeginn
In jedem Reisebüro muss zumindest ein Mitarbeiter beschäftigt werden, der gehobene Qualifikationsansprüche hat (höherer Schulabschluss durch kaufmännische oder touristische mittlere Schulbildung; mindestens 2jährige Praxis im Reisebürogewerbe)
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