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Die Vereinten Nationen - Macht und Ohnmacht


Die Vereinten Nationen - Macht und Ohnmacht




  1. Zitat
  2. Einleitung
  3. Entstehungsgeschichte
  4. Ziele und Grundsätze
  5. Organisation und Aufbau

a)     Generalversammlung



b)     Sicherheitsrat

c)     Wirtschafts- und Sozialrat

d)     Treuhandrat

e)     Internationaler Gerichtshof

f)      Sekretariat

  1. Finanzierung
  2. Die Rolle Deutschlands in der UNO
  3. Aktuelle Probleme


1. Zitat:


"Fünfzig Jahre lang waren die Vereinten Nationen bemüht, für Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes zu sorgen Wir erkennen ihre Bemühungen vielleicht nicht immer an, ja manchmal sind wir sogar dagegen. Aber wir kommen ohne sie nicht aus."


Der Präsident Finnlands, Martti Ahtisaari, 1995

Gegenüber den Vereinten Nationen



2. Einleitung:


Die Vereinten Nationen (UN für United Nations oder UNO für United Nations Organization) sind eine weltweite Staatenorganisation zur Erhaltung des Weltfriedens, zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie zur Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte auf der Grundlage der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker.





Der Hauptsitz der Vereinten Nationen befindet sich in New York (Nebensitz in Genf, Wien und Nairobi). Sie stehen der Mitgliedschaft eines jeden Staates offen, der sich auf die Ziele und Regeln der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet. Sie umfassen heute 191 Mitglieder und damit fast alle Staaten der Erde. Ihr vorrangiges Ziel, den Frieden auf der Welt zu gewährleisten, hat die UNO bis heute noch nicht erreichen können. Ihre bedeutendste Verdienste liegen in ihrem Beitrag zur Emanzipation der Völker der Dritten Welt und bei der globalen Durchsetzung der Menschenrechte.



3. Entstehungsgeschichte:


Die Idee eine Weltorganisation zur Förderung von Frieden und Freundschaft zwischen den Nationen zu schaffen wurde in den schmerzvollen Tagen des Zweiten Weltkriegs (1939-1945) geboren. Als Städte um Städte in Trümmern lagen, begannen die führenden Politiker der Welt darüber nachzudenken, wie ein dauerhafter Friede erreicht werden könnte. Am 26. Juni 1945 war es nun endlich soweit, dass schließlich 51 Staaten in San Francisco die "Charta der Vereinten Nationen" unterschrieben. Sie trat am 24. Oktober 1945 in Kraft.



4. Ziele und Grundsätze:


In der Charta, in der die Ziele und Grundsätze der "Vereinten Nationen" festgelegt sind, verpflichten sich die Mitglieder:


"den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren"

"freundliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln"

"eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle zu fördern und zu festigen!

"ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden!


Um diese Ziele zu verwirklichen verpflichten sich die Mitglieder grundsätzlich auf jede Gewaltdrohung oder Gewaltanwendung. Internationale Streitigkeiten zwischen den Staaten sollten friedlich geregelt werden.


Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, verfügt die UNO über den Sicherheitsrat als politische und den Internationalen Gerichtshof als richterliche Instanz. Gegen Staaten, die den Weltfrieden verletzen, kann der Sicherheitsrat Zwangs- und Sanktionsmaßnahmen anordnen, die für alle Mitglieder verbindlich sind.





5. Organisation und Aufbau:


a) Generalversammlung:

In ihr sind alle Mitgliedsstaaten vertreten. Hier verfügt jeder Mitgliedsstaat, unabhängig von seiner Größe, über eine Stimme. Die Generalversammlung tritt jährlich einmal zusammen, gelegentlich aber auch Sondersitzungen. Sie kann alle Angelegenheiten beraten, für die sie nach der Charta zuständig ist. Zu Beginn einer jeden Jahressitzung wird ein Sitzungspräsident gewählt.


b) Sicherheitsrat:

Der Sicherheitsrat trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfrieden". Er verfügt über weit reichende Kompetenz, Maßnahmen zur Friedenswahrung oder zur Friedenschaffung. Hierzu kann er besondere Instrumente einsetzen, wie z. B. die Friedenstruppen (Blauhelme) oder Hilfsorgane wie die Sonderkommission für die Vernichtung von Massenvernichtungswaffen im Irak (UNSCOM) oder für die Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY).

Dem Sicherheitsrat gehören (seit 1964) 15 Mitglieder an. Fünf davon sind ständige Mitglieder: Frankreich, England, Russland, USA und China. Die zehn nichtständigen Mitglieder werden von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt, wobei in jedem Jahr fünf neue bestimmt werden.


c) Wirtschafts- und Sozialrat:

Der Wirtschafts- und Sozialrat ist zuständig für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Programme, die zur Vermeidung und Beseitigung der Konfliktursachen auf der Erde beitragen. Zu ihm gehören zahlreiche Sonderorganisationen, sowie fünf regionale Wirtschaftskommissionen.


d) Treuhandrat:

Der Treuhandrat hat fünf Mitglieder: China, Frankreich, Russland, England und die Vereinigten Staaten. Der Rat hat am 1. November 1994 seine Arbeit eingestellt. Mit einer am selben Tag angenommenen Resolution änderte der Rat seine Geschäftsordnung, die bisher verpflichtende jährliche Zusammenkünfte vorsah. Heute trifft man sich nur noch bei Bedarf.


e) Internationaler Gerichtshof:

Dieses Organ, mit dem Sitz in Den Haag (Niederlande) besteht aus 15 unabhängigen Richtern aus verschienenen Ländern, die von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat für neun Jahre gewählt werden. Die Hauptaufgabe von ihm ist es die Behandlung zwischenstaatlicher Streitigkeiten zu lösen. Bei einem Urteil des Gerichtshofes kann keine Berufung zugelassen werden.





f) Sekretariat:

Der Generalsekretär wird von der Generalversammlung für fünf Jahre gewählt. Er hat einen neutralen Status, kann er helfen internationale Konflikte zu lösen. Als höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär zudem für die Administration der Weltorganisation verantwortlich, die mehr als 52 000 Menschen beschäftigt, davon 8 700 im Sekretariat. Die Diplomaten und Beamten des Generalsekretariats müssen sich mit ihrer politischen Loyalität ganz in den Dienst der UNO stellen und ihre Aufgaben unabhängig von den nationalen Interessen z. B. ihrer Heimatländer erfüllen.



6. Finanzierung:


Die UNO finanziert sich durch die Beiträge und freiwillige Spenden ihrer Mitgliedsstaaten. Der Jahreshaushalt von 2000 beläuft sich auf rund 2,5 Milliarden US-Dollar. Den größten Beitrag leisten die USA mit 25%, Japan mit 20%. Deutschland leistet ungefähr Beiträge von 10%.



7. Die Rolle Deutschlands in der UNO:


Am 18. September 1973 trat Deutschland den Vereinten Nationen bei. Deutschland ist bis zum Jahr 2004 im Sicherheitsrat als nichtständiges Mitglied vertreten.



8. Aktuelle Probleme:


Hungersnöte in Afrika, die uns allen bekannt sind, sowie Massenmorde auf den schwarzen Kontinent. Massenvernichtungswaffen im Irak und den weiter andauernden Problemen in Afghanistan, sowie Naturkatastrophen. Das alles stellt weitere Herausforderungen für die Vereinten Nationen dar.






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