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Grundlagen des Wirtschaftens

Grundlagen des Wirtschaftens


Was sind Bedürfnisse?


Die menschlichen Bedürfnisse bilden die Grundlage des Wirtschaftens. Sie sind Mangelerscheinungen die das Bestreben auslösen, den Mangel zu beseitigen.

Bedürfnisse sind unbegrenzt; sie sind abhängig von der Umwelt und der Gesellschaft, der Kulturstufe und dem Lebensstandard sowie der technischen Entwicklung. Bedürfnisse wandeln sich demzufolge im laufe der Zeit.



Unterscheiden Sie Bedarf und Nachfrage!


Wenn Bedürfnisse mit Kaufkraft befriedigt werden können, spricht man von Bedarf.

Wird Bedarf am Markt wirksam, liegt Nachfrage vor.





Unterscheiden Sie Existenz-, Kultur- und Luxusbedürfnisse!


Existenzbedürfnisse gehören zu den elementaren Lebensbedürfnissen; sie müssen auf jeden Fall befriedigt werden. Beispiele sind Kleidung, Nahrung, Wohnung.


Kulturbedürfnisse entspringen dem geistigen Wesen des Menschen; ihre Befriedigung ist nicht lebensnotwendig, aber oft unentbehrlich. Beispiele sind Schulbildung , Unterhaltung, Kunstgenuß


Luxusbedürfnisse entwickeln sich oft aus gesellschaftlichen Zwängen und Geltungsdrang. Beispiele sind Schmuck, Segeljacht, Swimmingpool.



Erklären Sie Individual- und Sozialbedürfnisse!


Individualbedürfnisse werden vom einzelnen (Individuum) empfunden und letztlich von ihm persönlich befriedigt. Beispiel: Nahrung.


Sozialbedürfnisse (Kollektivbedürfnisse) werden ebenfalls vom einzelnen empfunden, können aber nur von der Gesellschaft befriedigt werden. Beispiele: Krankenversorgung, Umweltschutz



Was sind wirtschaftliche und freie Güter?


Güter dienen Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.

Wirtschaftliche Güter (z. B. Lebensmittel, Maschinen)

sind nur in begrenzter Menge vorhanden (sind knapp),

haben einen Preis,

sind Gegenstand wirtschaftlicher Überlegungen.

Freie Güter (z. B. Luft, Sonnenlicht, Meerwasser)

sind nahezu unbegrenzt vorhanden,

kosten nichts,

sind nicht Gegenstand wirtschaftlicher Überlegungen.



Wie kann man die wirtschaftlicher Güter einteilen?


Die Einteilung kann folgendermaßen vorgenommen werden:

Konsumgüter, diese dienen der unmittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse

Dabei unterscheidet man:

Verbrauchsgüter (z. B. Nahrungs- und Genußmittel),

dauerhafte Gebrauchsgüter (z. B. Kleidung, Haushaltsgeräte);


Produktionsgüter, diese dienen der Herstellung anderer Güter

Man unterscheidet:

Verbrauchsgüter (z. B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe)

Gebrauchsgüter (Maschinen, Werkzeuge u. ä.);


Dienstleistungen, sie werden unterschieden nach:

persönlicher Art (z. B. Krankenpflege, Unterricht, Rechtsberatung)

sachlicher Art (z. B. Kreditgewährung, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen);


Rechte, z. B. Patente, Lizenzen, Lohnforderungen.



Unterscheiden Sie Substitutions- und Komplementärgüter!


Können Güter durch andere Güter ersetzt (substituiert) werden, ohne daß die Bedürfsnisbefriedigung wesentlich eingeschränkt wird, spricht man von Substitutionsgütern (Butter-Magarine; Blech - Kunststoff; Automarke A - Automarke B).


Können Güter nur gemeinsam mit anderen Gütern genutzt werden, spricht man von Komplementärgütern; die Nachfrage nach einem bestimmten Gut beeinflußt direkt die Nachfrage nach dem Komplementärgut (Auto-Benzin;
Videorecorder-Videocasetten).



Unterscheiden Sie materielle und immaterielle Güter!


Materielle Güter (Sachgüter) sind körperliche Gegenstände, wie Konsum- und Produktionsgüter.

Immaterielle Güter sind nichtkörperliche (stofflose) Dinge, wie Dienstleistungen und Rechte (z. B. Lizenzen, Patente, Mieten).


Erläutern Sie das ökonomische Prinzip!


Bei jedem wirtschaftlichen Handeln - bedingt durch die Knappheit der Güter - muß daß ökonomische Prinzip (wirtschaftliches Prinzip, Rationalprinzip) beachtet werden.


Es gibt drei Formulierungen dieses Prinzips:

Mit einem bestimmten Aufwand am Mitteln soll ein möglichst großer Erfolg erzielt werden (Maximumprinzip)

ein bestimmten Erfolg soll mit möglichst geringen Mitteln erreicht werden (Minimumprinzip, Sparprinzip),

das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag soll möglichst günstig sein (Extremumprinzip).


Alle Wirtschaftsubjekte (Unternehmen, öffentliche und private Haushalte) sollten nach diesem Prinzip handeln.



Erläutern Sie den einfachen Wirtschaftskreislauf!


Zwischen den einzelnen Wirtschafteinheiten kommt es zu einer Vielzahl von wirtschaftlichen Transaktionen (z. B. Käufe und Verkäufe von Gütern). Nahezu jeder dieser Transaktionen setzt sich aus einer Güterbewegung und einer entgegen-gesetzten Geldbewegung zusammen. Gleichgerichtete Geld- und Güterbewegungen zwischen zusammengefaßten gleichartigen Wirtschaftseinheiten bezeichnet man als Geld- und Güterströme (monetäre und reale Ströme).


Produktionsfaktoren

Private Faktoreinkommen Unter-

Haushalte Kosumgüter nehmungen

Konsumausgaben



Was ist ein Markt?


Jedes Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nennt man Markt, gleichgültig an welchem Ort, zu welcher Zeit und unter welchen Umständen das geschieht.



Wie bildet sich der Marktpreis?


Auf dem Markt werden Güter gegen Geld ausgetauscht. Das Austauschverhältnis ist der Marktpreis als Ergebnis des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage. Ist die Nachfrage nach einem bestimmten Gut größer als das Angebot von diesem Gut, steigt der Marktpreis; ist das Angbot größer als die Nachfrage, sinkt der Preis.


Welche Marktarten gibt es?


Es gibt folgende Marktarten:


Faktormärkte (Märkte für die Produktionsfaktoren),

Arbeitsmarkt,

Kapitalmarkt (Geld- und Realakpital),

Immobilienmarkt;


Gütermärkte

Konsumgütermarkt,

Investitionsgütermarkt.



Produktionsfaktoren


Was sind Produktionsfaktoren?


Produktionsfaktoren sind elementare Güter, die bei der Güterproduktion eingesetzt werden und einen Mehrwert schaffen.



Unterscheiden Sie die gesamtwirtschaftlichen Produktionsfaktoren!


Gesamtwirtschaftliche (volkswirtschaftliche) Produktionsfaktoren sind:


Boden, er dient als

Standort für Betriebe, Wohn- und Verkehrsfläche,

Rohstoff- und Energielieferant,

Anbaufläche für die Land- und Forstwirtschaft;


Arbeit

körperliche und geistige Arbeit,

ausführende und leitende (dispositive) Arbeit;


Kapital

Realkapital, es umfaßt alle produzierten Produktionsmittel,

Geldkapital, es sind finanzielle Mittel für Investitionen.

Unterscheiden Sie ursprüngliche und abgeleitete Produktionsfaktoren!


Ursprüngliche (orginäre) Produktionsfaktoren sind Boden und Arbeit; sie sind ursprünglich vorhandene, naturgegebene Faktoren, die nicht aus anderen Faktoren abgeleitet sind


Der abgeleitete (derivative) Produktionsfaktor Kapital entsteht durch das Zusammenwirken der ursprünglichen Produktionsfaktoren.



Nennen Sie Bestimmungsgründe für Qualität und Ergiebigkeit der Arbeit!


Qualität und Ergiebigkeit des Faktors Arbeit sind abhängig von

der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur der Bevölkerung,

dem Bildungs- und Ausbildungsstand der Bevölkerung,

dem Arbeitswillen,

der technischen Entwicklung und Ausstattung,

den klimatischen Gegebenheiten.



Beschreiben Sie den Kapitalbildungsprozess!


Die Kapitalbildung in einer Volkswirtschaft erfolgt durch

Konsumverzicht, d. h. Sparen,

Kreditvergabe an Unternehmen,

betriebliche Investitionen, d. h. Umwandlung von Geldkapital in Sachkapital.



Unterscheiden Sie die einzelwirtschaftlichen Produktionsfaktoren!


Einzelwirtschaftliche (betriebliche) Produktionsfaktoren sind:


die Elementarfaktoren

ausführende Arbeit,

Betriebsmittel,

Werkstoffe;


der dispositive Faktor

Unternehmensleitung.



Was ist ausführende Arbeit?


Ausführende Arbeit ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers nach vorgegebenen Anweisungen.

Was sind Betriebsmittel?


Unter dem Begriff Betriebsmittel werden zusammengefaßt:

Werkzeuge: sie dienen der Unterstützung der menschlichen Arbeitskraft;

Maschinen: sie können die menschliche Arbeitskraft unterstützen, aber auch teilweise oder ganz ersetzen (z. B. halb- oder vollautomatische Maschinen);

Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Gebäude.



Was sind Werkstoffe?


Unter Werkstoffen versteht man alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die als Ausgangs- und Grundstoffe für die Erstellung neuer Produkte dienen.



Unterscheiden Sie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe!


Rohstoffe sind Hauptbestandteile der Fertigerzeugnisse, z. B. Holz oder Kunststoff bei der Möbelproduktion.


Hilfsstoffe sind Nebenbestandteile der Feritgerzeugnisse. Eine Erfassung pro Stück ist nicht erforderlich, da sie wert- und mengenmäßig unbedeutend sind, z. B. Leim in der Möbelproduktion.


Betriebsstoffe gehen nicht in das Produkt ein, sie werden bei der Produktion verbraucht, z. B. Energie.



Welche Aufgabe hat der dispositive Faktor?


Hauptaufgabe des dispositven Faktors ist die Kombination der Elementarfaktoren nach dem ökonomischen Prinzip.


Im einzelnen zählen dazu:

Festlegung der Betriebspolitik als oberstes Ziel;

Treffen von Entscheidungen;

Planung von Beschaffung, Produktion, Absatz, Investition und Finanzierung;

Aufbau und Organisation des Betriebes;

Kontrolle des betrieblichen Geschehens.



Was ist Substitution der Produktionsfaktoren?


Können Produktionsfaktoren durch andere Produktionsfaktoren ersetzt werden, spricht man von Substitution. Bei der betrieblichen Leistungserstellung werden ständig Produktionsfaktoren durch preisgünstigere Faktoren ersetzt (Beispiele: Arbeiter-Maschine, Wachpersonal-Alarmsystem).

Was ist Produktivität?


Unter Produktivität versteht man das Verhältnis von Leistung (Umsatz, Absatz) zu Faktoreinsatz (Zahl der Mitarbeiter, geleistete Arbeitsstunden, eingesetztes Kapital, m2 Geschäftsfläche). Die Produktivität der Produktionsfaktoren wird unterschieden in Arbeits- und Kapitalproduktivität.

Rechtsnormen des Wirtschaftsleben


Was versteht man unter der Rechtsordnung eines Staates?


Die Rechtsordnung eines Staates umfaßt alle in dem Staat geltenden Rechtsnormen, z. B. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsakte, Entscheidungen der obersten Gerichte. Sie schafft die notwendige Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben in der menschlichen Gesellschaft.



Unterscheiden Sie Gesetz, Verordnung, Satzung und Gewohnheitsrecht!


Gesetze sind Rechtsvorschriften, die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren durch ein Parlament erlassen werden (sie dürfen den Regelungen des Grundgesetzes nicht entgegenstehen).


Verordnung (Rechtsverordnung) ist eine von Regierungs- oder Verwaltungsorganen erlassene Vorschrift (Voraussetzung ist eine durch Gesetz geregelte Ermächtigung), d. h. sie kommt im Gegensatz zum Gesetz nicht durch ein förmliches Gesetzgebungsverfahren zustande.


Satzung (Statut) ist

im öffentlichen Recht eine Zusammenfassung der von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Autonomie erlassenen Rechtsvorschriften (z. B. Satzung einer Universität),

im privaten Recht der Gesellschaftsvertrag in Vereinen und Kapitalgesellschaften.


Gewohnheitsrecht umfaßt alle ungeschriebenen Regeln, die sich nach langer praktischer Übung als "Recht" herausgestellt haben.



Was ist öffentliches Recht?


Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen zum Staat und den Körperschaften des öffentlichen Rechts (Über-/Untergeordnetenverhältnis) und die Beziehungen dieser Institutionen zueinander.


Beispiele sind:

Verfassungsrecht (Grundgesetz),

Verwaltungsrecht (Verwaltungsgesetze),

Strafrecht (Strafgesetzbuch),

Steuerrecht (Steuergesetze),

Straf- und Zivilprozeßordnung,

Teile des Arbeitsrechts (z. B. Arbeitsgerichtgesetz, Arbeitsförderungsgesetz).


Was ist privates Recht?


Das private Recht regelt die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Bürger zueinander nach dem Prinzip der Gleichordnung.


Beispiele sind:

Bürgerliches Recht (Bürgerliches Gesetzbuch),

Handelsrecht (Handelsgesetzbuch),

Gesellschaftsrecht (z. B. Aktiengesetz),

Wechsel- und Scheckrecht,

Teile des Arbeitsrechts (z. B. Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitordnung).



Rechtssubjekte


Unterscheiden Sie natürliche und juristische Personen!


Natürliche Personen sind alle Menschen.


Juristische Personen sind Personenvereinigungen (Körperschaften, Vereine) oder Vermögensmassen (Anstalten, Stiftungen) mit eigener Rechtspersönlichkeit


Man unterscheidet:

juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine;

juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Sparkasse), Anstalten des öffentlichen Rechts (Schule, Krankenhaus).



Was bedeutet Rechtsfähigkeit?


Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.


Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Juristische Personen erwerben die Rechtsfähigkeit (und Geschäftsfähigkeit) durch die Eintragung in ein Register bzw. durch gesetzliche Regelungen (z. B. erhalten AG und GmbH die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Handelsregister.



Was ist Geschäftsfähigkeit?


Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben bzw. entgegenzunehmen.

Wer ist geschäftsfähig?


Voll geschäftfähig sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit).



Wer ist beschränkt geschäftfähig?


Beschränkt geschäftfähig sind:

Minderjährige (Personen vom vollendeten 7. bis zum 18. Lebensjahr);

wegen Geistesschwäche, Verschwendung oder Trunksucht Entmündigte;

Personen, die unter vorläufige Vormundschaft gestellt sind.


Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftfähiger bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Bis zur möglichen nachträglichen Zu-stimmung (Genehmigung) ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam.



Welche Rechtsgeschäfte darf ein beschränkt Geschäftfähiger abschließen?


Ein beschränkt Geschäftfähiger darf ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Rechtsgeschäfte abschließen,

die ihm einen rechtlichen Vorteil bringen (Annahme einer Schenkung),

die er mit seinem Taschengeld bestreitet,

die er im Rahmen eines vom gesetzlichen Vertreter erlaubten Arbeitsverhältnisses abschließt (z. B. Kündigung des Ausbildungsvertrages; der Abschluß des Ausbildungsvertrages selbst bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters),

die ein Geschäftbetrieb mit sich bringt, zu dessen selbständigem Betrieb der Minderjährige ermächtigt ist.



Wer ist geschäftsunfähig?


Geschäftsunfähig sind

Kinder (Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres),

dauernd Geisteskranke,

wegen Geisteskrankheit Entmündigte.


Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.


Rechtsobjekte


Unterscheiden Sie Sachen und Rechte!


Sachen sind körperliche Gegenstände (materielle Güter), z. B. Waren, Gebäude, Grundstücke.


Rechte sind nichtkörperliche Dinge (immaterielle Güter), z. B. Mieten, Lohnforderungen, Patente, Lizenzen, Rechtsberatung.



Unterscheiden Sie bewegliche und unbewegliche Sachen!


Bewegliche Sachen (Mobilien) sind alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind.


Unbewegliche Sachen (Immobilien) sind Grundstücke und mit diesen fest verbundene Gegenstände wie Gebäude.



Unterscheiden Sie vertretbare und nicht vertretbare Sachen!


Vertretbare Sachen (Gattungsware) sind bewegliche Sachen, die nach zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden können, z. B. Geld, Waren.


Nicht vertretbare Sachen (Speziesware) gibt es nur einmal (z. B. die "Mona Lisa" von Leonardo da Vinci).



Was ist Eigentum?


Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, beliebig mit der Sache verfahren.



Was ist Besitz?


Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.


Eigentümer und Besitzer einer Sache können

ein und die selbe Person sein (z. B. Wohnen im eigenen Haus),

verschiedene Personen sein (z. B. Wohnen in einer Mietwohnung).

Wie wird Eigentum übertragen?


Eigentum an beweglichen Sachen wird übertragen durch

Einigung beider Parteien, daß das Eigentum übergeht;

Übergabe der Sache an den Erwerber.


Eigentum an unbeweglichen Sachen wird übertragen durch

Einigung beider Parteien vor dem Notar, daß das Eigentum übergehen soll (Auflassung);

Eintragung ins Grundbuch.



Rechtsgeschäfte


Was sind Rechtsgeschäfte?


Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen, die ein Rechtsverhältnis begründen (z. B. Kauf) oder aufheben (z. B. Kündigung).


Willenserklärungen können mündlich, schriftlich und durch bloßes Handeln (z. B. Kopfnicken) abgegeben werden.



Welche Rechtsgeschäfte werden unterschieden?


Die Rechtsgeschäfte werden unterteilt in


einseitige Rechtsgeschäfte (nur eine Willenserklärung ist erforderlich),

nicht empfangsbedürftig, d. h. die Willenserklärung wird bereits mit ihrer Abgabe rechtswirksam (z. B. Testament);

empfangsbedürftig, d. h. der Betroffene muß darüber in Kenntnis gesetzt werden (z. B. Kündigung, Mahnung).


mehrseitige Rechtsgeschäfte bzw. Verträge (mindestens zwei Willenserklärungen sind erforderlich),

schuldrechtlich (Kauf, Miete),

sachenrechtlich (Eigentumsübertragung),

familienrechtlich (Ehe),

erbrechtlich (Erbvertrag).



Unterscheiden Sie einseitig und zweiseitig verpfichtete Rechtsgeschäfte!


Beim einseitig verpflichteten Vertrag werden nur einem Vertragspartner Pflichten auferlegt, z. B. Bürgschaft, Schenkung (unentgeltliche Übereignung einer Sache)


Beim mehrseitigen verpflichteten Vertrag haben beide Vertragspartner Pflichten,       z. B. Kauf, Miete.
Unterscheiden Sie Nichtigkeit und Anfechtbarkeit!


Abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind nicht immer gültig; sie können sein

nichtig, d.h., sie sind von vornherein ungültig;

anfechtbar, d. h., sie haben so lange Gültigkeit, bis sie angefochten werden. Mit der Anfechtung werden die Rechtsgeschäfte nichtig.



Welche Rechtsgeschäfte sind nichtig?


Nichtig (von vornherein ungültig) sind:

Geschäfte von geschäftunfähigen Personen;

Geschäfte von beschränkt unfähigen Personen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters;

Willenserklärungen, die im Zustand der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben werden;

Willenserklärungen, die nur zum Schein abgegeben werden (Scheingeschäfte);

Willenserklärungen, die offensichtlich nicht erst gemeint sind (Scherzgeschäfte);

Geschäfte, die gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z. B. Gesetze gegen das Strafgesetz);

Geschäfte, die gegen gesetzliche Formvorschriften verstoßen (z. B. nicht notariell beurkundeter Grundstückskauf);

Geschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen (z. B. Wucher).



Welche Geschäfte sind anfechtbar?


Anfechtbar (gültig bis zur Anfechtung) sind:

Irrtum (unbewußtes Abweichen von Wille und Erklärung),

Irrtum in der Erklärung (z. B. Versprechen, Verschreiben),

Irrtum in der Übermittlung (z. B. Fehler durch Post oder Boten),


arglistige Täuschung (z. B. Fehler einer Ware wird bewußt verschwiegen);


widerrechtliche Drohung (z. B. wird die Unterschrift mit Gewalt erzwungen) oder Nötigung.



Was ist ein Vertrag?


Der Vertrag ist der Abschluß eines Rechtsgeschäftes. Er kommt zustande, indem sich der Wille von zwei oder mehreren Personen zu einem Willen, dem Vertragswillen vereinigt.

Was besagt der Grundsatz der Vertragsfreiheit?


Vertragsfreiheit bedeutet, daß die Vertragspartner ihre Verträge grundsätzlich nach ihrem Willen gestalten können.


Die Vertragsfreiheit beinhaltet:

Abschlußfreiheit, d. h., jeder kann frei entscheiden, ob, wann und mit wem er einen Vertrag abschließt;

Inhaltsfreiheit, d. h., der Vertragsinhalt kann frei vereinbart werden.


Dieser Grundsatz erfährt jedoch erhebliche Einschränkungen durch Gesetze, wie z. B. BGB, Mieterschutzgesetz, Jugendschutzgesetz und Arbeitsschutzgesetze



Welche Bedeutung hat das AGB-Gesetz?


Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) schütz den wirtschaftlich Schwächeren (insbesondere den Verbraucher) vor Übervorteilung durch bestimmte Vorschriften in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäufer.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

sind vorformulierte und vereinheitlichte Vertragbedinungen,

werden von einer Vertragspartei (Verkäufer) dem Vertragspartner (Käufer) bei Vertragsabschluß einseitig auferlegt,

gelten für einen Wirtschaftszweig (z. B. Kraftfahrzeughandel),

werden i. d. R. von den einzelnen Wirtschaftsverbänden entwickelt.


Grundsätzlich sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen (Generalklausel).

Kaufvertrag


Was ist ein Kaufvertrag?


Bei jedem Kauf eines Gutes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist normalerweise formlos, eine ausnehme bildet der Grundstückskauf, der notariell beurkundet werden muß.



Zustandekommen des Kaufvertrags


Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?


Ein Kaufvertrag kommt durch zwei (oder mehrere) übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die zeitlich erste Willenserklärung heißt Antrag und die zweite Annahme.


Man unterscheidet zwei Fälle:

Die erste Willenserklärung (Antrag bzw. Angebot) geht vom Verkäufer aus, die Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellung);

sie erste Willenserklärung (Antrag bzw. Bestellung ohne vorausgegangenes Angebot) geht vom Käufer aus, die Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellungsannahme).


Der gültig zustande gekommene Kaufvertrag beinhaltet das Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft.



Welchen Inhalt hat das Verpflichtungsgeschäft?


Beim Abschluß eines Kaufvertrages werden beide Parteien Pflichten auferlegt (Verpflichtungsgeschäft), die erfüllt werden müssen (Erfüllungsgeschäft).


Der Verkäufer ist verpflichtet,

dem Käufer den Kaufgegenstand ordnungsgemäß (zur rechten Zeit, am rechten Ort, mängelfrei) zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen,

das Geld anzunehmen.


Der Käufer ist verpflichtet,

die Waren anzunehemen,

den vereinbarten Preis zu bezahlen.


Welche Störungen bei der Erfüllung von Kaufverträgen werden unterschieden?


Werden die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag von den Vertragspartnern nicht oder nicht vollständig erfüllt, kommt es zu Kaufvertragsstörungen (Erfüllungsstörungen). Man unterscheidet:

mangelhafte Lieferung,

Lieferungsverzug,

Annahmeverzug,

Zahlungsverzug.



Was versteht man unter einem Angebot?


Mit dem Angebot (Antrag) richtet sich der Anbieter an eine bestimmte Person und erklärt, unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, Waren zu liefern oder eine Leistung zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot gebunden.


Angebote können erfolgen: schriftlich, mündlich, telefonisch, telegraphisch und über Teletex; eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es nicht.



Wann erlischt die Bindung an ein Angebot?


Die Bindung an ein Angebot entfällt bei

rechtzeitigem Widerruf (spätestens mit Eintreffen des Angebots beim Kunden),

abgeänderter Bestellung (Abweichung vom Angebot),

zu später Bestellung.


Die abgeänderte Bestellung und die zu späte Bestellung stellen neue Anträge dar, die der Verkäufer annehmen kann oder nicht.



Was sind Freizeichnungsklauseln?


Die Bindung an das Angebot wird aufgehoben oder eingeschränkt durch Freizeichnungsklauseln, wie

unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend;

Lieferung vorbehalten;

Preis vorbehalten, Preis freibleibend;

solange der Vorrat reicht.



Wann muß die Annahme erfolgen?


Damit ein gültiger Vertrag zustande kommt, muß die Annahme des voran-gegangenen Antrag erfolgen:

unter Anwesenden (auch beim Telefongespräch und beim Fernschreiben) sofort,

unter Abwesenden, bis unter normalen Umständen (übliche Bearbeitungszeit und Beförderungsdauer) Antwort erteilt sein kann.


Bestellungen aufgrund von Anpreisungen sind Anträge, die für das Zustandekommen eines Kaufvertrags noch angenommen werden müssen.



Beschreiben Sie die Anfrage!


Durch die Anfrage erkundigt sich der Kunde, zu welchen Preisen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ein Lieferant Waren liefert. Die Anfrage ist formfrei und rechtlich unverbindlich.



Welche Bedeutung hat eine Bestellung?


Durch die Bestellung erklärt der Käufer, daß er von einem Lieferer eine bestimmte Ware zu den angegebenen Bedingungen kaufen will. Die Bestellung ist demnach die unveränderte Annahme eines Angebotes und bewirkt das Zustandekommen eines Kaufvertrages (ohne vorangegangenes Angebot ist die Bestellung ein Antrag).


Die Bestellung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden (sie kann z. B. schriftlich, telefonisch oder telegraphisch erfolgen), sollte aber zur Vermeidung von Irrtümern schriftlich erfolgen.


Die Bestellung ist rechtlich bindend, und die Bindung erlischt nur bei rechtzeitigem Widerruf.



Wann erfolgt eine Auftragsbestätigung?


Für die Auftragsbestätigung (Bestellungsannahme, Annahme des Antrages) gilt.


Sie muß erfolgen bei:

abgeänderter Bestellung,

zu später Bestellung,

Bestellung ohne vorangegangenes Angebot,

freibleibendem Angebot.


Sie wird üblicherweise erteilt bei:

telefonischer Bestellung zur Vermeidung von Mißverständnissen,

erstmaliger Bestellung als Dank an den Kunden.

Welche Folgen hat die Zusendung unbestellter Waren?


Die Zusendung unbestellter Ware stellt ein Angebot (Antrag) dar. Wenn der Empfänger das Angebot annimmt (z. B. Zahlung des Kaufpreises, Ware wird in Gebrauch genommen), kommt der Kaufvertrag zustande.


Das Stillschweigen bei der Zusendung unbestellter Ware

ist eine Annahme eines Angebotes, wenn der Empfänger ein Kaufmann mit bereits bestehender Geschäftsverbindung ist (bei der Ablehnung des Angebotes besteht die Verpflichtung, unverzüglich abzulehnen, die Ware aufzubewahren und zurückzusenden);

ist eine Ablehnung des Angebots, wenn der Empfänger ein Kaufmann ohne bestehende Geschäftsverbindung oder ein Privatmann ist; der Empfänger muß die Ware aufbewahren, aber nicht zurücksenden oder bezahlen.


(Die Zusendung unbestellter Ware an einen Privatmann stellt ein Verstoß gegen das UWG dar.)



Inhalt des Kaufvertrags


Welchen Inhalt hat das Angebot?


Das Angebot enthält üblicherweise Angaben über

Art, Güte und Beschaffenheit der Ware;

Preis und Menge der Ware;

Verpackungsart und Verpackungskosten;

Lieferungsbedingungen (Beförderungskosten);

Lieferzeit (ist der Liefertermin vertraglich nicht vereinbart, ist die Lieferung sofort fällig);

Zahlungsbedingungen;

Erfüllungsort.



Welche Regeln gibt es für Art, Güte und Beschaffenheit von  Waren?


Die Art der Ware wird durch die genaue Bezeichnung der Ware festgelegt.


Die Güte und Beschaffenheit einer Ware werden z. B. festgelegt durch

Güteklassen (z. B. Handelsklassen, Standards),

Waren- und Gütezeichen,

Muster, Proben, Abbildungen


Fehlt eine besondere Vereinbarung, so ist mittlere Art und Güte zu liefern.



Welche Regelungen bestehen für die Verpackungskosten?


Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Versandverpackung zu tragen, denn der Preis bezieht sich auf das Rein- oder Nettogewicht.


Es kann aber vertraglich vereinbart werden:

Verpackung frei bzw. Verpackung unberechnet;

Verpackung leihweise;

brutto für netto, d. h. die Verpackung wird wie Ware berechnet.



Welche Regelungen gibt es für die Beförderungskosten?


Nach dem Grundsatz "Warenschulden sind Holschulden" muß der Käufer die Transportkosten (Fracht, Verladekosten, Rollgeld, Transportversicherungen) übernehmen, wenn er die Ware nicht selbst beim Lieferer abholt.


Für die Berechnung der Transportkosten wird normalerweise das Bruttogewicht der Sendung zugrunde gelegt. Durch Vertrag können folgende Lieferbedingungen vereinbart werden:

ab Werk (ab Lager, ab Fabrik), d. h. der Käufer trägt ohne Ausnahme alle Kosten der Beförderung;

unfrei (ab hier, ab Bahnhof, ab Bahnhof hier), d. h. der Verkäufer trägt die Versandkosten bis zum Versandbahnhof, alle weiteren Kosten trägt der Käufer (gesetzliche Regelung);

frei Waggon (Schiff), d. h. der Verkäufer übernimmt das Rollgeld und die Verladekosten, und die restlichen Beförderungskosten trägt der Käufer;

frachtfrei (frei dort, frei Bahnhof, frei Bahnhof dort), d. h., der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsbahnhof;

frei Haus (frei Keller, frei Lager), d. h., der Verkäufer übernimmt alle Beförderungskosten.


Die Lieferbedingungen regeln nur die Übernahme der Transportkosten; auf den Erfüllungsort und damit auf den Gefahrenübergang haben sie keinen Einfluß.



Unterscheiden Sie Fracht und Rollgeld!


Fracht ist das für die gewerbliche Beförderung von Gütern zu entrichtende Entgelt

(z. B. Beförderung mit der Bahn, LKW).


Unter Rollgeld (Hausfracht) versteht man die Beförderungskosten vom Lieferer bis zum Versandbahnhof sowie die Beförderungskosten vom Bestimmungsbahnhof bis zum Käufer.

Unterscheiden Sie Frachtbasis und Frachtparität!


Die Frachtbasis ist ein vertraglich festgelegter Ort, ab dem der Käufer die Frachtkosten für eine Ware übernehmen muß. In der Bundesrepublik sind für bestimmte Massengüter einheitliche Frachtbasen festgelegt, z. B. Essen für die Lieferung von Kohle. Für die Berechnung ist es ohne Bedeutung, von welchen Ort aus die Ware tatsächlich angeliefert wird


Die Frachtparität ist ein vertraglich festgelegter Ort, bis zu dem der Verkäufer die Frachtkosten übernehmen muß. Wird die Ware an einen anderen Ort geliefert, muß der Verkäufer die Frachtkosten höchstens für die Entfernungskilometer von seinem Geschäftssitz bis zur vereinbarten Frachtparität tragen.



Welche Zahlungsbedingungen unterscheidet man?


Nach dem Grundsatz "Geldschulden" sind "Schickschulden" muß der Käufer die Kosten und das Risiko der Zahlung tragen; wenn nichts vereinbart wurde, ist die Zahlung mit der Lieferung der Ware fällig.


Es können folgende Zahlungsbedingungen wereinbart werden:

Vorauszahlung (zum Schutz vor zahlungsschwachen und unsicheren Kunden),

Anzahlung (zur Finanzierung größerer Aufträge),

Zahlung Zug um Zug (sofort, netto Kasse=gesetzl. Regelung),

Zahlung nach Lieferung (Kunde erhält Zahlungsziel, verzichtet dadurch u. U. auf Skonto),

Ratenzahlung,

Zahlung mit Wertstellung (Zahlungsziel wird fest vereinbart durch den vermerk "Valuta ").



Was ist der Erfüllungsort?


Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat (der Lieferer schuldet die Ware, der Käuferdasd Geld).


Man unterscheidet den

gesetzlichen Erfüllungsort: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt der Wohnsitz (Geschäftssitz) des Schuldners als Erfüllungsort (d. h., es gibt zwei Erfüllungsorte, für die Ware = Firmensitz des Lieferers; für die Bezahlung = Firmensitz des Käufers);

vertraglicher Erfüllungsort: Der Ort wird durch Vereinbarung festgelegt (z. B. "Erfüllungsort für beide Teile ist München").


Welche Bedeutung hat der Erfüllungsort?


Der Erfüllungsoer hat folgende Bedeutung:

Am Erfüllungsort geht die Gefahr (Haftung für die Ware) vom Verkäufer an den Käufer über, auch bei zufälliger Beschädigung, Verschlechterung oder Vernichtung der Ware (der Gefahenübergang erfolgt z. B. beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer);

der Erfüllungsort bestimmt bei Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer den Gerichtsstand; nach der gesetzklichen Regelung wird der Gerichtsstand durch den Wohnsitz des Schuldners bestimmt (allgemeiner Gerichtsstand), davon abweichend können Vollkaufleute vertraglich einen besonderen Gerichtsstand vereinbaren;

der Erfüllungsort bestimmt, wer die Kosten der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu tragen hat (sofern nichts anderes vereinbart ist).



Eigentumsvorbehalt


Erkären Sie den Eigentumsvorbehalt?


Eigentumsvorbehalt liegt vor, wenn sich der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Sache bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehält (einfacher Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt muß ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden.


Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt, hat der Verkäufer folgende Rechte:

Rücktritt von Kaufvertrag und Zurücknahme der Ware;

Aussonderungsrecht beim Konkurs des Käufers;

Drittwiderspruchsklage bei Pfändung, die ware muß herausgegeben werden.


Der Käufer ist zunächst nur Besitzer und wird erst mit Zahlung des Kaufpreises (bzw. der letzten Rate beim Abzahlungsgeschäft) Eigentümer der gekauften Sache.



Wann erlischt der Eigentumsvorbehalt?


Der Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn die gekaufte Sache

an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft wird (der Dritte weiß nicht, daß der Verkäufer der Eigentümer war);

zu einer neuen Sache verarbeitet wird;

mit einem Grundstück so verbunden wird, daß sie einen wesentlichen Bestandteil des Grundstückes bildet;

verbraucht oder vernichtet wird.


Unterscheiden Sie verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt?


Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt

werden die Forderungen, die bei einem Weiterverkauf entstehen, an den (ursprünglichen) Verkäufer abgetreten;

wird der Verkäufer anteilsmäßiger Eigentümer, wenn die verkauft Sache weiterverarbeitet wurde.


Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer das Eigentum an allen von Ihm an denselben Käufer gelieferten Sachen vor.



Kaufvertragsstörungen


Welche Arten der Mängel unterscheidet man?


Man unterscheidet folgende Mängel:

Mängel in der Güte, z. B. andere Qualität, geringere Güteklasse, vom Lieferer zugesicherte Eigenschaften fehlt;

Mängel in der Beschaffenheit, z. B. verdorbene oder beschädigte Ware;

Mängel in der Menge (Quantitätsmängel), Mehrlieferung oder Minderlieferung;

Mängel in der Art, z. B. falsche Waren (dann i. d. R. Rechte aus dem Lieferungsverzug).


Nach der Erkennbarkeit der Mängel unterscheidet man

offene Mängel,

versteckte Mängel.



Welche Vorschriften gibt es hinsichtlich der Prüfungspflicht?


Der Käufer muß0 die gelieferte Ware auf eventuell bestehende Mängel prüfen, und zwar

unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) beim zweiseitigen Handelskauf,

innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung beim einseitigen Handelskauf und brim bürgerlichen Kauf.



Welche Rügefristen müssen beachtet werden?


Der Käufer muß dem Verkäufer festgestellte Mängel in der Form einer Mängelrüge mitteilen (Rügepflicht).


Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen worden, gelten folgende gesetzliche Gewährleistungsfristen (Rügefristen):

beim zeiseitigrn Handelskauf

für offene Mängel: unverzüglich nach Prüfung,

für versteckte Mängel: unverzüglich nach Entdeckung bis zum Ablauf von sechs Monnaten nach Lieferung;

Beim einseitigen Handelskauf und beim bürgerlichen Kauf für offene und versteckte Mängel: innerhalb sechs Monaten nach Lieferung.



Was versteht man unter der Aufbewahrungspflicht?


Der Käufer muß eine bemägelte Ware auf Kosten des Verkäufers aufbewahren (Aufbewahrungspflicht), bis der Verkäufer über die Ware verfügt.



Was ist ein Notverkauf?


Handelt es sich um eine leicht verderbliche Ware, kann der Käufer die bemängelte Ware aufbewahren oder, um den Schaden zu begrenzen, ein Notverkauf vornehmen, d. h. er kann sie öffentlich versteigern lassen oder zu einem Börsen- oder Markpreis verkaufen.



Welche Rechte hat der Käufer bei der Lieferung mangelhafter Ware?


Bei der Beachtung der Rügefrist stehen dem Käufer folgende Rechte nach dem BGB (Gewährleistungsansprüche) zur Wahl:


Wandlung, d. h. Rücktritt vom Kauvertag;

Minderung, d. h. Herabsetzung des Kaufpreises;

Ersatzlieferung (Umtausch), d. h. Lieferung mangelfreier Ware (dieses Recht entfällt beim Stückkauf);

Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.


Die Gewährleistungsansprüche werden oft vom Verkäufer durch vertragliche Vereinbarungen (in den sogenannten Allgemeinen Geschäftbedingungen) stark eingeschränkt.



Wann bestehen keine Gewährleistungsansprüche?


Der Käufer hat keine Gewährleistungsansprüche, wenn

der Mangel unerheblich ist;

er die mangelhafte Sache ohne Vorbehalt annimmt, obwohl er den Mangel kennt;

die Sache in einer öffentlichen Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung) gekauft wird.

Lieferungsverzug


Wann gerät ein Lieferer in Verzug?


Ein Lieferer gerät in Lieferungsverzug, wenn er nicht rechtzeitig liefert. Folgende  Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

die Lieferung muß fällig sein;

ein Verschulden des Lieferers muß vorliegen, d. h. der Lieferer verzögert oder unterläßt vorsetzlich oder fahrlässig die Lieferung (höhere Gewalt, z. B. Streik, ist dem Lieferer nicht anzulasten); bei einem Gattungsgut gerät der Lieferer auch dann in Verzug, wenn ihm ein Verschulden nicht zur Last gelegt werden kann;

der Käufer muß die Lieferung nach Fälligkeit durch eine Mahnung anfordern; d. h., der Lieferer muß in Verzug gesetzt werden, wobei u. U. eine angemessene Nachfrist zu setzen ist.



Wann entfällt die Pflicht zur Mahnung?


Der Käufer muß nicht mahnen, wenn

der Lieferzeitpunkt kalendermäßig genau bestimmt ist (z. B. beim Fixkauf);

der Lieferer selbst erklärt, daß er nicht liefern kann oder will (Selbstinverzugsetzung);

ein Zweckkauf vorliegt ,d. h., wenn die Ware für einen bestimmten Zweck bestellt wurde, z. B. Feuerwerkskörper für Silvester/Neujahr.



Welche Rechte stehen dem Käufer beim Lieferungsverzug zu?


Der Käufer hat wahlweise folgende Rechte:


Ohne Nachfristsetzung kann er

Lieferung fordern (z. B. ist der Lieferer besonders preisgünstig oder der einzige Anbieter des Gutes);

Lieferung fordern und Schadensersatzansprüche geltend machen (bei einem nachgewiesenen Verzögerungsschaden).


Mir Nachfristsetzung und nach Ablauf dieser Frist kann er

Lieferung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten (z. B. kann die Ware von einem Anbieter schneller und preiswerter geliefert werden),

Lieferung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (z. B. beim Deckungskauf).



Was ist ein Deckungskauf?


Beim Deckungskauf beschafft sich der Käufer eine dringend benötigte Ware zu einem höherem Preis von einem anderen Lieferer. Den Preisunterschied muß der in Lieferungsverzug geratene Verkäufer begleichen.

Wann entfällt die Nachfristsetzung?


Die Nachfrist entfällt

beim Fixkauf,

beim Zweckkauf,

bei der Selbstinverzugsetzung.



Welche Möglichkeiten der Schadensersatzberechnung gibt es?


Man unterscheidet bei der Schadensersatzberechnung

konkrete Berechnung, d. h., der entstandene Schaden wird durch Unterlagen genau nachgewiesen, z. B. durch die Rechnung beim Deckungskauf;

abstrackte Berechnung, d. h., der entstande Schaden wird aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt, z. B. der Ersatz für entgangenen Gewinn.



Was ist eine Konventionalstrafe?


Eine Konventionalstrafe (Vertragsstrafe) ist eine Geldsumme, die der Schuldner (Lieferer) dem Gläubiger (Käufer) zu zahlen hat, wenn er seine vertraglichen Verbindlichkeiten nicht oder nur unzulänglich erfüllt (z. B. beim Lieferungsverzug).



Wie ist die Haftung beim Lieferungsverzug geregelt?


Im Lieferungsverzug erweitert sich die Haftung des Verkäufers auf Schäden, die durch Zufall entstehen.



Annahmeverzug


Wann gerät ein Käufer in Annahmeverzug?


Annahmeverzug liegt vor, wenn der Käufer die ordnungsgemäß (zur rechten Zeit, am rechten Ort, mägelfrei) geliefert Ware nicht annimmt.



Welche Rechte hat der Lieferer?


Der Lieferer hat beim Annahmeverzug wahlweise folgende Rechte:

Zurücknahme der Ware und anderweitiger Verkauf (setzt  Einverstädnis des Kunden voraus),

Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers und Klage auf Abnahme,

Lagerung der Ware und anschließender Selbsthilfeverkauf durch öffentliche Versteigerung oder zum üblichen Börsen- oder Marktpreis.

Was ist beim Selbsthilfeverkauf zu beachten?


Der Lieferer hat beim Selbsthilfeverkauf (meist in Form der öffentlichen Versteigerung) dem der Käufer gegeüber folgende Pflichten:

Fristsetzung zur Abnahme der Ware und Androhung des Selbsthilfeverkaufs (beim Notverkauf entfällt diese Pflicht),

Mitteilung von Ort und Zeitpunkt des Selbsthilfeverkaufs(Käufer und Verkäufer können bei der Versteigerung mitbieten),

Mitteilung des Ergebnisses der Versteigerung (der Selbsthilfeverkauf erfolgt auf Rechnung des Käufers, der die entstandenen Kosten und einen eventuellen Mindererlöß tragen muß; einen eventuellen Mehrerlöß erhält der Käufer).


Für Waren, die aus einem Selbsthilfeverkauf stammen, gibt es keine Gewährleistungsansprüche.



Wie ist die Haftung beim Annahmeverzug geregelt?


Für die Haftung gilt:

Der Schuldner (Lieferer) hat während des Verzugs des Gläubigers nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten,

die Gefahr (auch für Schäden durch Zufall) geht mit dem Zeitpunkt auf den Gläubiger über, in welchem er in Verzug gerät.



Zahlungsverzug


Wann liegt ein Zahlungsverzug vor?


Erfüllt der Käufer seine Zahlungspflicht aus einem Kaufvertrag nicht, kommt er in Zahlungsverzug;

wenn ein bestimmter Zahlungstermin vereinbart war, unmittelbar nach dem Fälligkeitstag;

wenn kein bestimmter Zahlungstag vereinbart war, erst nach einer ausdrücklichen Mahnung mit Fristsetzung.



Welche Rechte hat der Verkäufer beim Zahlungsverzug?


Der Verkäufer hat beim Zahlungsverzug wahlweise folgende Rechte:


Er kann

Erfüllung des Vertrages, d. h. Zahlung verlangen (falls erforderlich, mit gerichtlichen Mitteln);

Erfüllung des Vertrages und Schadensersatz fordern (Kreditkosten für einen wegen des Zahlungsverzugs aufgenommenen Kredit, Verzugszinsen);

vom Vertrag zurücktreten oder gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Welche Regelungen bestehen für Verzugszinsen?


Die Höhe der Verzugszinsen beträgt

nach dem HGB für den zweiseitigen Handelskauf mindestens 5%.

nach dem BGB für den einseitigen Handelskauf mindestens 4%.


Weist der Lieferer nach, daß er höhere Bankzinsen für einen aufgenommenen Kredit


Ende

Rechtsformen der Unternehmung


Welche Rechtsformen unterscheidet man (Überblick)?


Man unterscheidet folgende Rechtsformen:


Einzelunternehmen;

Gesellschaftsunternehmen,

a) Personengesellschaften,

Offene Handelsgesellschaft (OHG),

Kommanditgesellschaft (KG),

GmbH & Co. KG,

Stille Gesellschaft,

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts;


b) Kapitalgesellschaften,

Aktiengesellschaft (AG),

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),

Bergrechtliche Gewerkschaft,

Reederei;


Genossenschaften.



Nennen Sie die Merkmale der Personengesellschaften!


Bei den Personengesellschaften teilen sich mehrere Teilhaber Rechte und Pflichten (geregelt im HGB bzw. im Gesellschaftsvertrag).


Kennzeichen sind:

Das Kapital wird von mehreren aufgebracht,

die Haftung ung das Risiko werden verteit,

die Kreditwürdigkeit steigt durch Vergrößerung der Kapitalbasis,

die Verantwortung tragen mehrere,

im Vordergrung steht neben der Haftung die persönliche Mitarbeit der Inhaber.



Welchr Gründe führen zur Auflösung von Personalgesellschaften?


Auflösungsgründe für Personengesellschaften sind:

Gesellschafterbeschluß,

Liquidation oder Konkurs,

Tod von Gesellschaftern (Tod von Kommanditisten löst die Gesellschaft nicht auf),

Kündigung und geichtliche Entscheidung,

Zeitablauf.

Die Firma wird im Handelsregister gelöscht.
Nennen Sie Merkmale der Kapitalgesellschaften!


Sie sind juristische Pesonen, d. h. Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (sie besitzen Rechts- und Geschäftsfähigkeit);

das aufgebrachte Kapital steht im Vordergrund;

der Bestand der Kapitalgesellschaft wird durch die Übertragung der Gesellschafteranteile nicht beeinflußt;

für Schulden der Gesellschaft haftet nicht das persönliche Vermögen der Gesellschafter (Ausnahme: Komplementär der KGaA), sondern die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage;

sie werden vertreten durch ihre Organe (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat);

sie entstehen durch die Eintragung ins Handelsregister(HRB).



Wie ist die Offenlegung für Kapitalgesellschaften geregelt?


Die Offenlegung für Kapitalgesellschaften für Kapitalgesellschaften ist im HGB wie folgt geregelt:


Große Kapitalgesellschaften müssen zum Handelsregister Jahresabschluß (bestehend aus Jahresbilanz, Gewinn- und Verlaustrechnung und Anhang) und Lagerbericht einreichen;vor der Einreichung zum Handelsregister sind diese Unterlagen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen (Bundesanzeigerpublizität).

Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen zum Handelsregister Jahresabschluß und Lagebricht einreichen; im Bundesanzeiger ist zu veröffentlichen, bei welchem Handelsregister die Unterlagen eingereicht worden sind (Registerpublizität).

Kleine Kapitalgesellschaften müssen nur die Bilanz und den Anhang zum Handelsregister einreichen; im Bundesanzeiger ist zu veröffentlichen, bei welchem Handelsregister die Unterlagen eigereicht worden sind (Registerpublizität).



Unterscheiden Sie kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften!


Das HGB unterscheidet für die Kapitalgesellschaften drei Größenklassen entsprechend der Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer.


Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 3,9 Mio. DM Bilanzsumme, 8 Mio. Umsatz, 50 Arbeitnehmer.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale der kleineren Kapitalgesellschaften überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 15,5 Mio DM Bilanzsumme, 32 Mio. DM Umsatz, 250 Arbeitnehmer.
 

Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale der mittelgroßen Kapitalgesellschaften überschreiten bzw. deren Aktien an der Börse (in einem Mitgliegstaat der Europäischen Wirtschaftaftsgemeinschaft) gehandelt werden.



Unterscheiden Sie Anhang und Lagerbericht!


Der Anhang (Bestandteil des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften) erläutert die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung; angegeben werden u. a. die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.


Der Lagerbericht (kein Bestandteil des Jahresabschlusses) stellt den Geschäfts-verlauf und die Lage der Kapitalgesellschaft dar; besonders berücksichtigt werden sollen Vorgänge von besonderer Bedeutung (z. B. Auslandsinvestitionen) sowie die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft.



Wie ist die Pflicht zur Prüfung von Kapitalgesellschaft geregelt?


Nach dem HGB sind der Jahresabschluß und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (ausgenommen sind kleine Kapitalgesellschaften) durch ein Abschlußprüfer zu prüfen (Pflicht zur Prüfung).



Welche Günde führen zur Auflösung von Kapitalgesellschaften?


Eine Kapitalgesellschaft wird aufgelößt

durch Ablauf der in der Sitzung bestimmten Zeit,

durch Gesellschafterbeschluß mit qualifizierter Mehrheit (bei der AG sind mindestens drei Viertel des vertretenen Grundakpitals erforderlich; bei der GmbH ist ene Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich),

durch die Öffnung des Konkursverfahrens,

durch gerichtliches Urteil oder durch Entscheidung der Verwaltungsbehörde, wenn die Gesellschaft das Allgemeinwohl gefährdet.



Welche Vorschriften gibt es für die Firma bei den einzelnen Unternehmensformen?


Für die Firma gibt es folgende Richtlinien:

Der Einzelkaufmann führt als Firma seinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen (Zusätze sind gestattet);

bei der OHG enthält die Firma die zusammen aller Teilhaber oder den Namen eines Teilhabers mit dem Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet (OHG; & Co.);

die Firma der KG enhält den Namen von mindestens einem Vollhafter mit dem Zusatz KG oder die Namen aller Vollhafter; Namen der Teilhafter dürfen nicht aufgenommen werden (ansonsten gelten die Vorschriften der OHG, d. h., z. B. kann bei "Müller und Schmidt" sowohl eine OHG als auch eine KG vorliegen);

die Firma der GmbH enthält als Personenfirma dne Namen eines oder mehrerer Gesellschafter oder als Sachfirma die Bezeichnung der Unternehmung jeweil mit dem Zusatz GmbH;

die Firma der Aktiengesellschaft enthält als Sachfirma den Zusatz AG;

die Firma der Genossenschaft enthält als Sachfirma den Zusatz eG (eingetragene Genossenschaft).



Die Einzelunternehmung


Nennen Sie die Merkmale der Einzelunternehmung!


In der Einzelunternehmung hat der Alleininhaber alle Rechte und trägt alle Pflichten der Unternehmung.


Vorteile sind:

alleinige, freie und schnelle Entscheidunsmöglichkeit,

alleiniger Gewinnanspruch.


Nachteile sind:

unbeschränkte Haftung mit den gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen,

geringe Kreditbasis,

begrenzte Unternehmensvergrößerung.


Die Rechtsform der Einzelunternehmung ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet. Sie ist die häufigste Rechtsform in der Bundesrepublik Deutschland.



Die Offene Handelsgesellschaft


Was ist eine OHG?


Die OHG ist ein Zusammenschluß von mindestens zwei Personen zum Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma.


Alle Gesellschafter haben gleiche Pflichten und Rechte und haften unbeschränkt.


Wie ist die Haftung bei der OHG geregelt?


Alle Gesellschafter haften allen Gesellschaftsgläubigern ohne Rücksicht auf besondere vertragliche Vereinbarungen (diese gelten nur im Innenverhältnis):


unbeschränkt, d. h.,Haftung mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen;

unmittelbar, d. h., die Gläubiger müssen sich nicht zuerst an die OHG, sondern können sich unmittelbar an die Gesellschafter wenden;

solidarisch (gesamtschuldnerisch), d. h., die Gläubiger können sich einen beliebigen Gesellschafter aussuchen, der dann für die gesamte Verbindlichkeit der Firma, und zwar in unbegrenzter Höhe, einstehen muß (dieser Gesellschafter kann von den übrigen Gesellschaftern deren Anteile an der Verbindlichkeit fordern).



Welche Rechte haben die Gesellschafter der OHG?


Die Gesellschafter einer OHG haben:


Recht zur Geschäftsführung (bei gewöhnlichen Geschäften Einzelentscheidung und bei außergewöhnlichen Geschäften Gesamtbeschluß),

Recht auf Gewinnanteil (nach dem HGB 4% vom Kapitalanteil und Rest nach Köpfen, andere Vereinbarungen sind möglich),

Informations- und Kontrollrecht,

Recht auf Privatentnahmen (bis 4% vom Kapitalanteil),

Recht zur Vertretung der Gesellschaft nach außen, d.h. Dritten gegenüber (Außenverhältnis); bei allen Rechtsgeschäften Einzelvertretungsrecht, Gesamtvertretung nur durch Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintragung;

Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen anderer Gesellschafter,

Kündigungsrecht (6 Monate auf Geschäftsjahresende),

Anspruch auf Liquidationserlös.



Welche Pflichten haben die Gesellschafter der OHG?


Die Pflichten der Gesellschafter sind:


Einlagepflicht (keine Mindestlöhne vorgeschreiben),

Pflicht zur Mitarbeit,

Verlustbeteiligung (lt. HGB nach Köpfen),

Wettbewerbsverbot (siehe Wirtschafts- und Sozialkunde, Frage 188).

Die Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjähren in fünf Jahren nach der Auflösung der Gesellschaft oder nach dem Ausscheiden des Gesellschafters, sofern keine kürzeren Verjährungsfristen gelten.





Welche Gründe sprechen für die Rechtsform der OHG?


Für die OHG als Rechtsform sprechen:


keine Vorschriften über Mindesteinlagen und Mindestkapital (Gründung mit relativ niedrigem Anfangskapital ist möglich),

Mitarbeit der Gesellschafter steht im Vordergrund,

hoho Kreditwürdigkeit durch die unbeschränkte Haftung.



Die Kommanditgesellschaft (KG)


Was ist eine KG?


Die KG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern: mindestens ein Vollhafter (Komplementär) und mindestens ein Teilhafter (Kommanditist).



Wie ist die Haftung bei der KG geregelt?


Die Komplementäre haften für Gesellschaftsschulden wie die Gesellschafter der OHG, d.h. unbeschränkt, solidarisch und unmittelbar.

Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihre Kapitaleinlage (beschränkte Haftung).



Nennen Sie Rechte und Pflichten der Komplementäre!


Die Komplementäre haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Gesellschafter der OHG.



Nennen Sie Rechte und Pflichten der Kommanditisten!


Zu den Rechten der Kommanditisten zählen:


Kontrollrecht,

Recht zur Einsicht in Bücher und Bilanzen,

Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften,

Recht auf Gewinnanteil (4% auf Kapitalanteil, Rest in angemessenem Verhältnis= gesetzliche Regelung nach dem HGB Für alle Gesellschafter der KG; abweichende vertragliche Vereinbarung sind möglich),

Recht auf Kündigung (6 Monate auf Geschäftsjahresende).





Zu den Pflichten der Kommanditisten zählen:


Pflicht zur Kapitaleinlage (keine Mindesthöhe),

Pflicht zur Verlustbeteiligung (in angemessenem Verhältnis),

Haftpflicht (nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage).



Welche Gründe sprechen für die Rechtsform der KG?


Für die KG als Rechtsform sprechen:


Eignung für Familiengesellschaften (z.B. Vater wird Komplementär, und Kinder werden Kommanditisten),

Erhöhung des Geschäftskapitals durch die Aufnahme von Kommanditisten (geschäftsführungsbefugnis des Komplementärs wird dadurch nicht berührt).



Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Was ist eine GmbH?


Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Sie kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine Person (Ein-Mann-GmbH) oder mehrere Personen errichtet werden.



Welche Gründungsvoraussetzung gibt es für die GmbH?


Nach dem GmbH-Gesetz sind folgende Gründungsvoraussetzungen zu erfüllen:


das Stammkapital muß mindestens 50.000,00 DM betragen,

die Stammeinlage muß mindestens 500,00 DM betragen,

der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden,

Die Gründung muß ins Handelsregister (Abteilung B) eingetragen werden (die Eintragung kann erst dann erfolgen, wenn auf das Stammkapital mindestens 25.000,00 DM eingezahlt sind, entweder als Geld- oder Sacheinlage).



Welche Rechte und Pflichten haben die Gesellschafter der GmbH?


Zu den Rechten und der Gesellschafter zählen:


Recht auf Anteil am Gewinn (nach der gesetzlichen Regelung lt. GmbH-Gesetz Verteilung im Verhältnis der Geschäftsanteile, falls in der Satzung nichts anderes vereinbart ist),

Stimmrecht in der Gesellschaftsversammlung (Abstimmung nach Geschäftsanteilen),



Zu den Pflichten der Gesellschafter zählen.


Einlagepflicht,

beschränkte Haftpflicht,

Verlustbeteiligung,

Nachschußpflicht, falls die Satzung dies vorsieht.



Nennen Sie die Organe der GmbH und deren Aufgaben!


Organe der GmbH sind Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Gesellschaftsversammlung.


Aufgaben der/des Geschäftsführer(s) sind:

Geschäftsführung (nach innen),

Vertretung (nach außen).


Aufgaben des Aufsichtsrats sind:

Überwachung der Geschäftsführung,

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts,

Bericht darüber an die Gesellschaftsversammlung.

Ein Aufsichtsrat ist nur für Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschreiben.


Aufgaben der Gesellschaftsversammlung sind:

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses,

Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,

Überwachung der Geschäftsführung,

Bestellung von Prokuristen und Generalhandlungsbevollmächtigten.



Welche Gründe sprechen für die GmbH?


Die GmbH bietet folgende Vorteile:

die elastische Unternehmensführung einer Personengesellschaft,

die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen,

das geringe Stammkapital.


Die Aktiengesellschaft (AG)


Was ist eine AG?


Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), die ein in Aktien (siehe Industriebetreibslehre, Frage 387 ff.) zerlegtes Grundkapital besitzt. Die Teilhaber (Aktionäre) haften nur mit ihrer Einlage (d.h., die Haftung des Unternehmens beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen) und haben weder Geschäftsführungs- noch Vertretungsbefugnis.



Welche Gründungsvoraussetzungen bestehen für die AG?


Folgende Voraussetzungen sind nach dem AktG zu erfüllen:


Mindestens 5 Personen (Gründer) sind erforderlich;

das Grundkapital muß mindestens 100.000,00 DM betragen (Bar- oder Sachgründung);

der Mindestnennbetrag der Aktien ist 50,00 DM, höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle 100,00 DM lauten;

die Satzung bedarf der notariellen Beurkundung;

Eintragung ins Handelsregister Abteilung B.



Welche Rechte und Pflichten haben die Aktionäre?


Rechte der Aktionäre sind:

Stimmrecht (nach Aktienanteilen) und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung,

Recht auf Anteil am Gesellschaftsvermögen bei einer Auflösung der AG (nach Befriedigung aller Gläubiger),

Recht auf Anteil am Gewinn (Dividende), der angegebene Prozentsatz bezieht sich auf den Aktiennennbetrag,

Bezugsrecht bei Ausgabe neuer Aktien,


Pflichten der Aktionäre sind:

Pflicht zur Kapitaleinlage,

beschränkte Haftpflicht (in Höhe der Einlage).



Nennen Sie die Organe der AG!


Die AG besitzt drei gesetzmäßige Organe:


Der Vorstand (leitendes Organ) wird vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre gegen festes Gehalt und Gewinnanteile (Tantieme) bestellt und besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für fünf Jahre, ist zulässig.


Der Aufsichtrat (überwachendes Organ) besteht je nach Höhe des Grundkapitals auf mindestens drei und höchstens einundzwanzig Mitgliedern, die für höchstens vier Jahre gewählt werden (nach AktG). Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und oftmals Tantieme.


Die Hauptversammlung (beschließendes Organ) besteht aus den Aktionären und deren Vertretern (z.B. Banken, die das Depotstimmrecht ausüben). Es wird nach Aktiennennbeträgen abgestimmt. Beschlüsse der HV bedürfen der notariellen Beurkundung.




Welche Aufgaben hat der Vorstand der AG?


Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:

Geschäftsführung und Vertretung,

Sorgfalts- und Haftpflicht,

Beachtung des Wettbewerbsverbots (siehe Wirtschafts- und Sozialkunde, Frage 188).



Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat der AG?


Aufgaben des Aufsichtsrats sind:

Wahl des Vorstandes,

Überwachung des Vorstandes und dessen Geschäftsführung,

Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlages des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes;

Bericht über Jahresabschluß und Lagebericht an die Hauptversammlung,

Vorschlag für die Gewinnverteilung.



Welche Aufgaben hat die Hauptversammlung der AG?


Zu den Aufgaben der Hauptversammlung zählen:

Die Bestellung der von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder,

die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns,

die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,

die Bestellung der Abschlußprüfer,

Beschlüsse über Satzungsänderungen, z.B. Kapitalerhöhung (Dreiviertelmehrheit ist erforderlich).



Welche wirtschaftliche Bedeutung hat die AG?


Die Bedeutung der AG ist vor allem in folgendem zu sehen:

Das oft hohe Grundkapital wird meist von einer größeren Zahl von Kapitalgebern aufgebracht, dadurch können große wirtschaftliche Aufgaben verwirklicht werden;

die AG ist die typische Form der Großunternehmung, vor allem in der Industrie, bei Versicherungen und Banken;

durch relativ kleine Kapitalanteile wird eine breite Streuung des Eigentums am Produktionsvermögen erzielt;

die Aktie ist ein Beliebtes Anlagemittel, da sie leicht wieder veräußert werden kann.


Genossenschaften


Was ist eine Genossenschaft?


Genossenschaften sind Gesellschaften mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels eines

gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes fördern wollen.

Die Genossen sind mit Geschäftsanteilen, deren Höhe im Statut festgelegt ist an der Gesellschaft beteiligt (ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben).

Grundsätzlich haftet den Gläubigern für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft nur das Vermögen der Genossenschaft. Die Genossenschaft firmiert mit dem Zusatz eG.



Welche Gründungsvoraussetzungen bestehen für die Genossenschaft?


Gründungsvoraussetzungen für eine Genossenschaft sind:

mindestens sieben Mitglieder (keine Begrenzung nach oben),

schriftlicher Gesellschaftsvertrag (Statut),

Eintragung ins Genossenschaftsregister (konstitutive Wirkung: Formkaufmann).



Nennen Sie Rechte und Pflichten der Genossen!


Rechte und Pflichten der Genossen (geregelt im Statut) sind:

Stimmrecht (nach Köpfen),

Recht auf Gewinnanteil,

Kündigungsrecht,

Einlagepflicht,

Nachschußpflicht.



Nennen Sie die Organe der Genossenschaft und deren Aufgaben!


Die Organe der Genossenschaft und deren Aufgaben sind:


Der Vorstand: Er setzt sich aus mindestens zwei von der Generalversammlung gewählten Genossen zusammen; ihm obliegt die Geschäftsführung- und die Vertretungsbefugnis.

Der Aufschtsrat: Er besteht aus mindestens drei Genossen; seine Rechte entsprechen denen der Aufsichtsratsmitglieder der AG.

Die Generalversammlung: Sie ist das oberste Entscheidungsorgan und beschließt insbesondere über die Führung der Geschäfte und die Gewinnverteilung; ihre Rechte entsprechen denen der Hauptversammlung der AG.



Welche Arten von Genossenschaften unterscheidert man?


Man unterscheidet folgende Arten von Genossenschaften:

Einkaufsgenossenschaften (gemeinsamer Bezug von Waren),

Absatzgenossenschaften (gemeinsamer Verkauf von Waren),

Kreditgenossenschaften (Gewährung von Krediten),

Baugenossenschaften (Bau von Wohnungen),

Betriebsgenossenschaften (Beschaffung von Maschinen und Anlagen zur gemeinsamen Einkauf).

Verbrauchergenossenschaften (Konsumgenossenschaften; Zusammenschluß von privaten Haushalten zum gemeinsamen Einkauf).


Institutionen


Welche Aufgaben hat die IHK?


Industrie- und Handelskammern (IHK) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle im Kammerbezirk tätigen Gewerbetreibenden als Pflichtmitglieder angehören.


Aufgaben sind:

Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder,

Förderung der Wirtschaft (z.B. Durch Gutachten, Lehrgänge),

Förderung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsausbildung.



Welche Aufgaben hat das Gewerbeaufsichtsamt?


Das Gewerbeaufsichtsamt hat folgende Aufgaben:

Überwachung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften und von Arbeits-schutzbestimmungen (z.B. Gewerbeordnung, Jugendarbeitsschutz, Preisangabenverordnung),

Überwachung der Umweltschutzbestimmungen (z.B. Bundes-Immissionsschutz-   gesetz).



Welche Aufgaben haben die Berufsgenossenschaften?


Die Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen alle Unternehmer der versicherungspflichtigen Betriebe (nach Wirtschaftszweigen gegleidert) zusammengefaßt sind:


Aufgaben sind:

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,

Aufstellung von Vorschriften zur Verhütung von Berufsunfällen (Unfallverhütungs- vorschriften) und Berufskrankheiten und deren Überwachung.



Welche Aufgaben hat das Arbeitsamt?


Das Arbeitsamt ist die unterste (örtliche) Verwaltungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit. Es hat vor allem folgende Aufgaben:

Arbeitsvermittlung,

Berufsberatung,

Abwicklung der Arbeitslosenversicherung,

Umschulung.



Welche Aufgaben hat das Finanzamt?


Das Finanzamt ist die unterste (örtliche) Verwaltungsstelle der Finanzbehörde. Es hat vor allem folgende Aufgaben:

Besteuerung (d.h. Festlegung der Bemessungsgrundlage, der Freibeträge und der Pauschbeträge) und Erhebung (d.h. Einziehung) der Besitz- und Verkehrs- steuern (siehe Wirtschafts- und Sozialkunde, Fragen 396 ff.),

Festlegung der Meßbeträge für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer,

Erhebung der Mehrwertsteuer.



Welche Aufgaben hat die Kommunalverwaltung?


Unter Kommunalverwaltung versteht man die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, die alle nicht dem Staat vorbehaltenen örtlichen Angelegenheiten regelt (kommunale Selbstverwaltung).


Zu ihren Hauptaufgaben zählen:

kommunales Finanzwesen (z.B. Verwaltung der kommunalen Einnahmen und Ausgaben),

kommunales Wirtschaftswesen (z.B. Industrieansiedlung, Straßenbau),

kommunales Bildungswesen (z. B. Sachausstattung für Grund- u. Hauptschulen),

kommunales Sozialwesen (z.B. Fürsorge).



Welche Aufgaben haben Wirtschaftsverbände?


Wirtschaftsverbände sind Vereinigungen von Unternehmen des gleichen Wirtschafts- zweiges; Beispiele für Spitzenverbände sind Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V., Haupt- gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e.V., Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V., Deutscher Industrie- und Handelstag.

Die Wirtschaftsverbände fördern die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder und vertreten diese gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den staatlichen Institutionen.



Welche Gerichte unterscheidet man?


Man unterscheidet folgende Gerichte:

1. Ordentliche Gerichtsbarkeit für Zivil- und Strafsachen,

Amtsgericht,

Landgericht (auch Berufungsinstanz für Urteile des Amtsgerichts),

Oberlandesgericht (Berufungsinstanz für Urteile des Landesgerichts),

Bundesgerichtshof in Karlsruhe (in Zivilsachen Revisionsinstanz für Urteile des Oberlandesgerichts),




2. Arbeitsgerichte, zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis und zwischen Tarifvertragsparteien,

Arbeitsgericht,

Landesarbeitsgericht (Berufungsinstanz),

Bundesarbeitsgericht in Kassel (Revisionsinstanz);


3. Verwaltungsgerichte, zuständig für Klagen gegen die öffentliche Verwaltung,

Verwaltungsgericht,

Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof (Berufungsinstanz),

Bundesverwaltungsgericht in Berlin (Revisionsinstanz);


4. Sozialgerichte, zuständig für Klagen gegen die Sozialversicherungsträger,

Sozialgericht,

Landessozialgericht (Berufungsinstanz),

Bundessozialgericht in Kassel (Revisionsinstanz);


5. Finanzgerichte, zuständig für Klagen gegen die Finanzverwaltung,

Finanzgericht,

Bundesfinanzhof in München (Revisionsinstanz);


6. Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, zuständig für Fragen, welche die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen betreffen, für Verfassungsbeschwerden von Bürgern u.a.



Welchen Institutionen ist die Betriebsgründung mitzuteilen?


Die Betriebsgründung ist folgenden Institutionen mitzuteilen:

Ortspolizeibehörde (Gewerbeaufsichtsamt),

Finanzamt,

Amtsgericht (Handelsregister),

Industrie- und Handelskammer,

Sozialversicherungsträger.


Zu den erforderlichen Angaben gehören vor allem Firma, Sitz der Firma, Name(n) des bzw. der Inhaber(s), Gründungstag und Branche.






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