Gründung einer KEG
Betriebsgründung allg.
Gesellschaftsformen
Firmenname, -buch, Gesellschaftsvertrag
Haftungsordnung
Gewerbeberechtigung + Soz.Versicherung 15192cmr74mck5b
Besteuerung
Praktisches Beispiel
NEUFÖG
Voraussetzungen: mc192c5174mcck
Erstmalige Geschäftseröffnung
Neueröffnung eines gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder dem selbständigen (nebenberuflichen) Erwerb dienenden Betriebes durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur.
Die die Betriebsführung beherrschende/n Person/en (Betriebsinhaber) hat/haben sich bisher in den letzten 15 Jahren nicht in vglbarer Art sowohl im In- als auch im Ausland beherrschend betrieblich betätigt.
Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform vor.
Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers vor.
Es wird im Kalendermonat der Neugründung und den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene Struktur nicht um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe erweitert.
Neugründungsförderungsgesetz
NEUFÖG
Folgende Gründungskosten entfallen:
Nur im direkten Zusammenhang mit der Neugründung
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
Grunderwerbssteuer
Gerichtsgebühren
Gesellschaftssteuer
Börsenumsatzsteuer
Lohnnebenkosten
Gesellschaftsformen
Einzelunternehmen
Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, KEG, Stille Gesellschaft, GmbH & Co. KG)
Kapitalgesellschaften (AG, GmbH )
Genossenschaften
Einzelunternehmen
Nur 1 Geschäftsinhaber
muß das gesamte Eigenkapital aufbringen
unbeschränkte Haftung
alleinige Geschäftsführung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
§§ 1175 - 1216 ABGB
mind. 2 Gesellschafter
unbeschränkte, solidarische Haftung
nicht über den Umfang eines Kleingewerbes hinausgehen
keine Firmenbucheintragung
Dauer und Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag vereinbart
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
§§ 105 - 160 HGB
Vollkaufmannseigenschaft
mind. 2 Gesellschafter
unbeschränkte, solidarische Haftung
Mitarbeitspflicht aller Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
§§ 161 - 177 HGB
Vollkaufmannseigenschaft
mind. 2 Gesellschafter
Komplementär (unbeschränkte, solidarische Haftung, Mitarbeitspflicht)
Kommanditist (haftet bis zur Höhe der Einlage, keine Mitarbeitspflicht, beschränkte Kontrollrechte)
Stille Gesellschaft
§§ 178 - 188 HGB
Keine Firmenbucheintragung
Echte Stille Gesellschaft (G und V Beteiligung bis zur Höhe der Einlage)
Unechte Stille Gesellschaft ( Kom-manditisten ähnliche Rechtsstellung)
Aktiengesellschaft (AG)
Aktiengesetz
Grundkapital (1.000.000,--)
Haftung auf Einlage beschränkt
Kapitalbeteiligung und Mitarbeit getrennt
gewählter Vorstand vertritt AG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbH Gesetz
Stammkapital (500.000,--)
mind. 2 Gesellschafter
keine persönliche Haftung
gewählter Vorstand vertritt GmbH
Genossenschaften
Genossenschaftsgesetz
Vereine zur Förderung des Erwerbes
Haftung bis zur Höhe der Einlage
gewählter Vorstand vertritt Genossenschaft
Verschiedene Arten (z.B. Einkaufsgenos-senschaft,...)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG
(GmbH & Co. KG)
Personengesellschaft
Komplementär ist GmbH (haftet mit Gesellschaftsvermögen)
Kommanditisten sind natürliche Personen (Höhe ihrer Einlage)
Einmann GmbH & Co KG
Eingetragene Erwerbsgesellschaften (EEG)
Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)
Offene Handelserwerbsgesellschaft (OEG)
per 1.1.1991 eigenes Gesetz
für Kleingewerbetreibende, freie Berufe, Land- und Forstwirte
nicht über den Umfang eines Kleingewerbes hinausgehen
Firmenbucheintragung
Unterschied KG - KEG
Um eine KG Gründen zu können muß die Gesellschaft einen Umsatz von 2 aufeinanderfolgenden Jahren von mind. 5 Mio. haben. Bei Lebensmittelhändler 8 Mio.
Ist man unter dieser Grenze kann nur eine KEG gegründet werden.
HAFTUNGSSYSTEM DER KEG
Komplementäre
Unbeschränkt haftende Gesellschafter
Kommanditisten
Beschränkt haftende Gesellschafter
Komplementär haftet für die Gesellschaftsschulden:
Unbeschränkt
Unbeschränkbar
Persönlich
Unmittelbar
Primär
Solidarisch
Kommanditist haftet für die Gesellschaftsschulden
Hafteinlage
Summe für die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern
Gewerberecht
Gewerberechtliche Geschäftsführer
muß allgemeine Voraussetzungen erfüllen
muß entweder ein persönlich haftender Gesellschafter, oder
muß ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist, sein
Wie kommt man konkret zu einer Gewerbeberechtigung?
Gewerbebehörde
Auszug aus dem Firmenbuch
Sozialversicherung
GSVG pflichtversichert:
Alle persönlich haftenden Gesellschafter
ASVG pflichtversichert:
Beschränkt haftende Gesellschafter
(Kommanditisten)
Versicherungsumfang:
Kranken-,
Unfall-,
Pensionsversicherung
Höhe der Sozialversicherung:
Krankenversicherungsbeitrag: 9,1%
Pensionsversicherungsbeitrag: 14,5%
Unfallversicherungsbeitrag:
Pauschalbeitrag: S 1046.-
Gründung einer KEG
Besteuerung
Besteuerung
Allgemeines
Einkommenssteuer
Umsatzsteuersteuer
Einkommenssteuer
10% bis 50% des Einkommen
Vierteljährliche Vorauszahlung
Kapitalertragssteuer
Körperschaftssteuer
Progressiver Staffeltarif
Umsatzsteuer
20% oder 10%
Wann ist die Umsatzsteuer fällig?
Vorsteuerabzug
Sondervorauszahlung
B & E Bauprojektfinanzierungsges. mbH & Co KEG
Projekt „Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz“
Projekt „Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz“
Projekt „Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz“
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