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Die KommanditgesellschaftKG

Die Kommanditgesellschaft(KG)

  • Abkürzung KG
  • Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
  • Unterschied zur OHG: nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens einer) haftet mit seinem gesamten Vermögen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
  • Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter, ist zur Führung des Unternehmens berechtigt und verpflichtet
  • Die anderen Gesellschafter sind in ihrer Haftung auf eine bestimmte Vermögenseinlage (Kommanditkapital) beschränkt (Kommanditist, Kommanditär)
  • Ihre Leitungsbefugnisse sind auf die Einsicht der Bücher beschränkt, können sich jederzeit über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren und die Arbeit der Komplementäre kontrollieren
  • Wenn nicht anders vereinbart erhalten die Gesellschafter aus dem Gewinn 4% ihrer Kapitalanlage als Kapitalverzinsung, der restliche Gewinn wird an die Komplementäre verteilt
  • Komplementäre haften wie die Gesellschafter einer OHG: unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch
  • Kommanditisten haften nur mit dem eingebrachten Kapital, nicht mit ihrem Privatvermögen
  • Relativ einfache Beschaffung von Eigenkapital, durch Aufnahme neuer Kommanditisten = erhöhte Bereitschaft von Banken für Aufnahme von Krediten da mehr Sicherheit
  • BESONDERHEIT: Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • Abkürzung: KgaA
  • Seltene Form der Kapitalgesellschaft , im Aufbau aber ähnlich wie KG
  • Kommanditaktionäre sind an dem in Aktien angelegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich zu haften, die Rechte und Pflichten der Komplementäre entsprechen denen einer Kommanditgesellschaft






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