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ALO - Steuerrecht - Die Grundung der Unternehmung, Einfuhrung in das Steuerrecht

ALO & Steuerrecht


Die Gründung der Unternehmung

Die Matrixorganisation


Die produktorientierten Abteilungen können direkt mit den funktionsorientieren Abteilungen (Einkauf, Lager etc.) zusammenarbeiten, ohne die Betriebsleitung einzuschalten.





Vorteile:


durch die gleichzeitige und gleichberechtigte Gliederung nach Funktionen und Produkten können die Schwächen der Spartenorganisation überwunden werden.


Nachteile:


es gibt zwei Vorgesetzte (Produktmanager und Funktionsmanager)

jeder schiebt dem anderen die Schuld in die Schuhe

Die Ablauforganisation

Die Funktionen der Ablauforganisation


Durch die Ablauforganisation wird festgelegt, wo wann welche Verrichtungen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden sollen.

Zwischen der Aufbau- (ALO) und der Ablauforganisation (ABO) bestehen enge Wechselbeziehungen. Die ALO ist von der ABO abhängig, andererseits beeinflußt die ALO die ABO wesentlich. In der betrieblichen Praxis müssen daher beide in gleichem Maße berücksichtigt werden.

Die organisatorische Eingliederung der Ablauforganisation


Die betriebliche ALO erfolgt, ebenso wie die ABO, auf verschiedenen Ebenen eines Unternehmens. Die betriebliche ALO wird in der Regel von Stabsabteilungen bzw. Stabsstellen besorgt. Bei der ALO kennt man auf oberster Ebene die Betriebsorganisation, der auf der nächsten Ebene die Produktionsorganisation und auf der letzten Ebene die Fertigungsorganisation folgt.




Fertigungsorganisation:


Datenermittlung und Gestaltung der Arbeitssysteme (Arbeitsstudium)

Kapazitäts-, Material-, Informations- und Ablaufplanung (Fertigungsplanung)

das Veranlassen, Überwachen und Sichern der Programm- und Auftragserfüllung (Fertigungssteuerung)


Die Ziele der Fertigungsorganisation sind Wirtschaftlichkeit bei menschengerechten Arbeitsbedingungen.


Produktionsorganisation:


Ziel- und Aufgabenplanung

Gestaltung der Arbeitssysteme

Steuerung der Aufgabendurchführung

zugehörige erforderliche Datenermittlung

Neugründung oder Erwerb eines Unternehmens


Um Unternehmer zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten:


ein neues Unternehmen gründen

ein bestehendes Unternehmen erwerben


Oft ist der Erwerb eines bestehenden Unternehmens einfacher, da die Kosten des Erwerbs genauer bestimmbar sind als die Kosten der Errichtung eines neuen Unternehmens. Beim Erwerb eines bestehenden Unternehmens besteht das Risiko, daß der Firmenwert überschätzt wird, daß überaltetes oder schlecht qualifiziertes Personal oder überaltete Maschinen übernommen werden.



Gründungskosten


Als Gründungskosten sind Kapitalverkehrssteuer und Gesellschaftssteuer, Gebühren für Anmeldung bzw. Eintragung in das 'Firmenbuch', Rechtsanwalts- und Notariatskosten zu berücksichtigen.

Ferner fallen Grunderwerbssteuer an, wenn Grundstücke in das Eigentum der Unternehmung übertragen werden, und Emissionskosten, wenn es zur Ausgabe von Aktien oder Teilschuldverschreibungen kommt.

Gründungsrisiken


Gründungsrisiken entstehen daraus, daß jede einzelne Teilentscheidung falsch getroffen werden kann:


falsche Wahl des Unternehmensgegenstandes (mangelhafte Marktforschung)

falsche Wahl des Standortes (Fehleinschätzung der Standortfaktoren)

falsche Wahl der Rechtsform (Anderung der Steuergesetze)

unzureichende Finanzierung (meist zu geringes Eigenkapital)


Verzögerungen entstehen meist durch:


rechtliche Hindernisse (Bewilligungen werden nicht erteilt, Anrainer erheben Einspruch)

technische Hindernisse (Verzögerung von Bau, Ausstattung und Einrichtung)

Finanzierungsschwierigkeiten (die Aufnahme ausreichenden Fremdkapitals mißlingt)


Diese Verzögerungen führen wieder zu:


erhöhten Kosten (z.B.: Baukostenanstieg, Anfallen von Personalkosten)

verspäteten Rückflüssen als der Leistungsverwertung

Der Gründungsprozeß (Zusammenfassung)


Gründungsmotive:


einzelwirtschaftliche Motive (Gewinn, Selbständigkeit, )

gesamtwirtschaftliche Motive (Schaffung von Arbeitsplätzen, )


Planungsphase:


Entscheidungen über:


Unternehmensgegenstand

Standort

Rechtsform

Finanzierung

Neugründung oder Erwerb

Organisationsgrundsätze










Errichtungsphase:


Gründung in rechtlicher Sicht (Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Firmenbuch)

Beschaffung finanzieller Mittel (Einzahlung des Eigenkapitals, Aufnahme von Fremdkapital)

Durchführung der Investitionen (Kauf oder Miete von Räumlichkeiten, Maschinen, Waren, )

Auswahl und Aufnahme von Personal

Absatzvorbereitung


Beginn der Leistungserstellung:


Produktion bzw. Anbieten der Dienstleistung


Einführung in das Steuerrecht

Einführung

Begriff und Gliederung der Steuern


Steuern sind Abgaben in Geld, die öffentliche Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) einheben. Dafür erbringen sie dem Steuerpflichtigen keine besonderen, sondern nur allgemeine Gegenleistungen.


Neben den Steuerabgaben gibt es:


Zölle:          sind Abgaben bei der Einfuhr von Waren

Gebühren:  sind Abgaben bei konkreten Leistungen

Beiträge:    sind Abgaben die von anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes erhoben werden (Sozialversicherung, Kammern, Verbände, )


Gliederung der Steuern:



Gliederung nach dem Steuerempfänger:


Ausschließliche Bundesabgaben

Ertrag fließt allein dem Bund zu (z.B. Körperschafts- und Vermögenssteuer)


Zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilte Abgaben

Steuern werden nach einem festgelegten Schlüssel (Prozentsatz) geteilt (z.B. Umsatzsteuer)


Ausschließliche Landes- und Gemeindeabgaben

z.B. Grundsteuer, Getränkesteuer, Lohnsummensteuer, Vergnügungssteuer


Gliederung nach der Art der Einhebung:


Direkte Steuern

Diese Steuern werden bei dem Steuerpflichtigen eingehoben, der sie auch wirtschaftlich zu tragen hat (z.B. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Grundsteuer)


Indirekte Steuern

Das sind Steuern, bei denen der Steuerzahler und der Steuerträger nicht identisch sind. Hierzu gehören vor allem die Verbrauchsteuer (z.B. Bier-, Tabak-, Mineralöl- und Umsatzsteuer)


Gliederung nach der Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Abgabenpflichtigen:


Personen (Subjekt)steuern

Die persönlichen Verhältnisse sind maßgebend (z.B. Alter, Familienstand und Wohnsitz)

Einkommensteuer (Lohnsteuer) und Vermögensteuer


Sach (Real- oder Objekt)steuern

Die Höhe dieser Steuern ist von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen unabhängig (z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer)


Gliederung nach der Möglichkeit der Absetzbarkeit:


Abzugsfähige Steuern (Betriebssteuern)

Sie vermindern den zu versteuernden Gewinn (Gewerbe-, Lohnsummen- und Verbrauchsteuer)


Nichtabzugsfähige Steuern (Privatsteuern)

Diese Steuern müssen aus dem Gewinn gedeckt werden (z.B. Einkommen-, Vermögensteuer)


Betriebliche Durchlaufsteuern

sind Steuern, die der Betrieb für das Finanzamt einhebt (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer)


Aktivierungspflichtige Steuern

sind ein Teil des aktivierungspflichtigen Anschaffungswertes (z.B. Grunderwerbssteuer)

Die Abgabenbehörde


Abgabenbehörde erster Instanz Finanzämter

Abgabenbehörde zweiter Instanz      Finanzlandesdirektionen (FLD)

Abgabenbehörde dritter Instanz        Bundesministerium für Finanzen (BMF)


Der Abgabenpflichtige und seine Vertreter


Alle jene, die mit der Abgabenbehörde (Finanzbehörde) in Verbindung treten, werden als 'Partei' bezeichnet. Partei ist der Abgabenpflichtige, dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Bevollmächtigter.



Abgabenpflichtiger

ist derjenige, der als Abgabenschuldner in Betracht kommt.


Gesetzlicher Vertreter

Einen gesetzl. Vertreter müssen natürliche Personen, die ganz oder teilweise geschäftsunfähig sind (z.B.: Eltern), sowie juristische Personen haben.


Bevollmächtigter

Der Abgabenpflichtige und sein gesetzlicher Vertreter können sich durch voll handlungsfähige Personen vertreten lassen. Dafür ist in der Regel eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Obliegenheiten des Abgabenpflichtigen


Die Anzeigepflicht

Der Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats dem Finanzamt alle Umstände, z.B. die Eröffnung oder Aufgabe eines Betriebes, bekanntzugeben, die für die Erhebung einer Abgabe von Bedeutung sind.


Die Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht

Die Buchführungspflicht ist in der BAO (§§ 124 und 125) geregelt.


Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht

Der Abgabenpflichtige hat die für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.


Die Abgabenerklärungspflicht

Ist ein Steuerpflichtige aufgrund der Abgabenvorschrift dazu verpflichtet eine Erklärung abzugeben, so ist der allgemeine Abgabetermin der 31. März des folgenden Jahres.


Die Hilfeleistungspflicht

Den Organen der Abgabenbehörde ist die Vornahme der notwendigen Amtshandlungen zu ermöglichen. Ein geeigneter Raum und die notwendigen Hilfsmittel sind unentgeltlich beizustellen.


Aufbewahrungspflicht

Bücher, Aufzeichnungen und zugehörige Belege und sonstige Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt werden.


Die Matrixorganisation:



Organisatorische Eingliederung der Ablauforganisation:



Der Gründungsprozeß (Zusammenfassung):

 











Die Gliederung der Steuern:




Die Obliegenheiten des Abgabenpflichtigen :


Rounded Rectangle: 1. Anzeigepflicht
2. Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht
3. Offenlegungs- und Wahrheitspflicht
4. Abgabenerklärungspflicht
5. Hilfeleistungspflicht
6. Aufbewahrungspflicht






























Kontrollfragen




Matrixorganisation + Vorteile:




Vorteile:


durch die gleichzeitige und gleichberechtigte Gliederung nach Funktionen und Produkten können die Schwächen der Spartenorganisation überwunden werden.




Welchen allgemeinen Pflichten unterliegt der Abgabenpflichtige?


Anzeigepflicht

Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht

Offenlegungs- und Wahrheitspflicht

Abgabenerklärungspflicht

Hilfeleistungspflicht

Aufbewahrungspflicht


 








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