Europarecht
Entstehung und Ziele der EU
Gründung
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle, Stahl (EGKS)
(Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Ziel: gemeinsamer Agrar- und Industriemarkt zugleich wird die Europäische Atomgemeinschaft gebildet (EURATOM)
EGKS, EWG, EURATOM werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) Zollunion; 1986: Anderung d. EG- Vertrages (Absicht bis 1. Jänner 1993 für EG Raum Binnenmarkt zu schaffen
schließlich trat Vertragsrevision mit 1. Juli 1986 in Kraft
Inzwischen war EWG 1973 zur 9er Gemeinschaft und 1981 zu einer 10er Gemeinschaft zusammengewachsen.
In Maastricht: Ziel die EG zur Europäischen Union (EU) zusammenzuschließen; bisherige Maßnahmen der EG sowie Organisation blieben erhalten
Beitritt zur EU von Österreich, Schweden und Finnland
15. Mitglieder der EU sind: Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Griechenland, Belgien, Portugal, Schweden, Österreich, Dänemark, Finnland, Irland, Luxemburg;
Die Europäische Union |
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Europäische Gemeinschaft |
Gemeinsame Außen- & Sicherheitspolitik |
Zusammenarbeit Innen- & Justizpolitik |
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Agrarpolitik Zollunion & Binnenmarkt Strukturpolitik Handelspolitik |
Kooperation, gemeinsame Friedenserhaltung Standpunkte & Aktionen Menschenrechte Demokratie Hilfe für Drittstaaten |
Asylpolitik Außengrenzen Einwanderungspolitik Kampf gegen Drogenabhängigkeit Bekämpfung.organ. Verbrechens Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- & Strafsachen Polizeiliche Zusammenarbeit |
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Neue od. geänderte Regelungen
Wirtschafts- & Währungsunion Unionsbürgerschaft Bildung & Kultur Transeuropäische Netze Verbraucherschutz Gesundheitswesen Forschung & Umwelt Sozialpolitik |
SicherheitspolitikGestützt auf die WEU: die Sicherheit d. Union betreffende Fragen Abrüstung wirtschaftl. Aspekte d. Rüstung Langfristig: Europäische Sicherheitsordnung |
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Organe der EU
a. Europäischer Rat der EU
Regierungschefs d. 15 Mitglieder & Präsident der Kommission (Romano Prodi)
kümmert sich um "große Fragen"
legt Leitlinien f. (Minister) Rat
wichtige Beschlüsse fassen um Kommission Impulse zu geben
tagt 2-3x jährlich
b. Ministerrat (Rat)
setzt sich aus Ministern d. Mitgliedstaaten zusammen, Vorsitz wechselt alle 6 Mon.
wichtigste Entscheidungsinstanz der EU
beschießt allg. und verbindliche EU- Rechtsvorschriften
beschließt mit Parlament das EU- Budget
setzt Richtlinien d. Rates in Entscheidungen um
ernennt Mitglieder des Rechnungshofes
Kontrollrechte der Kommission
c. Europäische Kommission
24 Generaldirektoren, 20 Mitglieder sog. Kommissionäre
ist gewissermaßen die Regierung der EU
erarbeitet Gesetztesvorschläge für Rat & Parlament
setzt Entscheidungen des Rates um
Vorentwurf des EU- Budget
wacht über EU- Verträge
kann f. EGKS & EURATOM Verordnungen erlassen
d. Europäisches Parlament
626 Abgeordnete gewählt alle 5 Jahre direkt; Treffen dieser in Straßburg und Brüssel
nimmt Teil bei Entscheidungen über Gesetzte wie Kultur, Bildung, Binnenmarkt
kontrolliert die Kommission
beschließt d. Budget und muß allen wichtigen Vertragsabschlüssen zustimmen
kann zum Rücktritt gezwungen werden
e. Europäischer Gerichtshof
16 Richter, 9 Generalanwälte
trifft sich nur bei Streitigkeiten od. Unklarheiten auch bei Bürgerbeschwerden
kontrolliert handeln d. EU
kontrolliert jedes einzelnes Mitglied
werden von den Regierungen d. Mitgliedstaaten für 6 Jahren ernannt
f. Europäischer Rechnungshof
15 Mitglieder
prüft Ein- und Ausgaben (richtige Verbuchung)
g. Wissenschafts- & Sozialausschuß
222 Mitglieder
beratendes Nebenorgan
h. Ausschuß der Regionen
222 Mitglieder
beratendes Nebenorgan
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