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Europarecht

 
Europarecht


Entstehung und Ziele der EU




Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle, Stahl (EGKS)
(Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg)


Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Ziel: gemeinsamer Agrar- und Industriemarkt zugleich wird die Europäische Atomgemeinschaft gebildet (EURATOM)


EGKS, EWG, EURATOM werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) Zollunion; 1986: Anderung d. EG- Vertrages (Absicht bis 1. Jänner 1993 für EG Raum Binnenmarkt zu schaffen


schließlich trat Vertragsrevision mit 1. Juli 1986 in Kraft


Inzwischen war EWG 1973 zur 9er Gemeinschaft und 1981 zu einer 10er Gemeinschaft zusammengewachsen.


In Maastricht: Ziel die EG zur Europäischen Union (EU) zusammenzuschließen; bisherige Maßnahmen der EG sowie Organisation blieben erhalten


Beitritt zur EU von Österreich, Schweden und Finnland   


15. Mitglieder der EU sind: Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Griechenland, Belgien, Portugal, Schweden, Österreich, Dänemark, Finnland, Irland, Luxemburg;


Die Europäische Union

 

Europäische Gemeinschaft

Gemeinsame

Außen- & Sicherheitspolitik

Zusammenarbeit Innen- & Justizpolitik

 

 


Agrarpolitik

Zollunion & Binnenmarkt

Strukturpolitik

Handelspolitik


Kooperation, gemeinsame

Friedenserhaltung Standpunkte & Aktionen

Menschenrechte

Demokratie

Hilfe für Drittstaaten



Asylpolitik

Außengrenzen

Einwanderungspolitik

Kampf gegen Drogenabhängigkeit

Bekämpfung.organ. Verbrechens

Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- & Strafsachen

Polizeiliche Zusammenarbeit


 

Neue od. geänderte Regelungen

Wirtschafts- & Währungsunion

Unionsbürgerschaft

Bildung & Kultur

Transeuropäische Netze

Verbraucherschutz

Gesundheitswesen

Forschung & Umwelt

Sozialpolitik



Sicherheitspolitik


Gestützt auf die WEU: die Sicherheit d. Union betreffende Fragen

Abrüstung

wirtschaftl. Aspekte d. Rüstung

Langfristig: Europäische Sicherheitsordnung



Organe der EU


a.            Europäischer Rat der EU

Regierungschefs d. 15 Mitglieder & Präsident der Kommission (Romano Prodi)

kümmert sich um "große Fragen"

legt Leitlinien f. (Minister) Rat

wichtige Beschlüsse fassen um Kommission Impulse zu geben

tagt 2-3x jährlich


b.           Ministerrat (Rat)

setzt sich aus Ministern d. Mitgliedstaaten zusammen, Vorsitz wechselt alle 6 Mon.

wichtigste Entscheidungsinstanz der EU

beschießt allg. und verbindliche EU- Rechtsvorschriften

beschließt mit Parlament das EU- Budget

setzt Richtlinien d. Rates in Entscheidungen um

ernennt Mitglieder des Rechnungshofes

Kontrollrechte der Kommission




c.            Europäische Kommission

24 Generaldirektoren, 20 Mitglieder sog. Kommissionäre

ist gewissermaßen die Regierung der EU

erarbeitet Gesetztesvorschläge für Rat & Parlament

setzt Entscheidungen des Rates um

Vorentwurf des EU- Budget          

wacht über EU- Verträge

kann f. EGKS & EURATOM Verordnungen erlassen


d.           Europäisches Parlament

626 Abgeordnete gewählt alle 5 Jahre direkt; Treffen dieser in Straßburg und Brüssel

nimmt Teil bei Entscheidungen über Gesetzte wie Kultur, Bildung, Binnenmarkt

kontrolliert die Kommission

beschließt d. Budget und muß allen wichtigen Vertragsabschlüssen zustimmen

kann zum Rücktritt gezwungen werden


e.            Europäischer Gerichtshof

16 Richter, 9 Generalanwälte

trifft sich nur bei Streitigkeiten od. Unklarheiten auch bei Bürgerbeschwerden

kontrolliert handeln d. EU

kontrolliert jedes einzelnes Mitglied

werden von den Regierungen d. Mitgliedstaaten für 6 Jahren ernannt


f.            Europäischer Rechnungshof

15 Mitglieder

prüft Ein- und Ausgaben (richtige Verbuchung)


g.           Wissenschafts- & Sozialausschuß

222 Mitglieder

beratendes Nebenorgan


h.           Ausschuß der Regionen

222 Mitglieder

beratendes Nebenorgan










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