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Die staatliche Ordnung

Die staatliche Ordnung




I. Die Königszeit



Der König Der König stand an der Spitze der Stadt. Er hatte Macht über Leib und Leben. Er wurde immer von 12 Liktoren mit Rutenbündeln (fasces), aus denen Beile ragten, begleitet. Er hatte die gesamte Staatsführung inne, leitete Rechtsverfahren ein war oberster Heer- führer und Hohepriester. Nach Bedarf ernannte er Beamte, der Senat stand ihm mit Rat zur Seite.




Patrizier, In sozialer Hinsicht gab es damals in Rom einen sehr großen Unter- Plebejer schied zwischen Patriziern und Plebejern (z.B. waren Ehen zwischen beiden Schichten verboten). Der Adel gliederte sich in Geschlechter (gentes), an der Spitze stand der pater familias, Klienten (clientes) gehörten ebenfalls dazu. Die Entstehung der Plebs ist ungeklärt, da die Zusammensetzung des Volkes nicht bekannt ist. Vielleicht stam- men sie von einem Teil des Zustromes von Handwerkern und Händ- lern, die sich nicht unter den Schutz eines patronus gestellt haben. Mit der Zeit bekam die Plebs mehr Rechte durch ihre Wirtschafts- kraft. Sie wurden daher in der Königszeit auch sehr gefördert.




II. Die Republik



Die Magistratur


Konsul            Die Konsuln sind 2 Beamte, die für 2 Jahre gewählt werden. Sie   standen an der Spitze des Staates, waren wie die Könige gekleidet und wurden von zwölf Liktoren begleitet.


Praetor Da die Konsuln durch Feldzüge beschäftigt waren, brauchte man in Rom und den übrigen Provinzen jemanden, der die Oberhäupter vertrat: das waren die Praetoren, insgesamt 6 Stück. Außerdem spra- chen sie Recht und verwalteten unterworfene Gebiete.


Zensor Die 2 Zensoren hatten die Aufgabe, Angaben über Personen einzu- tragen, ihre Wehrpflichtigkeit und ihre Steuerklasse.


Quaestor Die Quästoren, deren Anzahl beliebig war, verwalteten die Staats- kasse. Sie wurden zuerst von den Konsuln, einige Zeit später vom Volk gewählt.


Aedil Die 4 Aedilen hatten polizeiliche Funktion in der Stadt und das Recht der Marktbeaufsichtigung inne. Sie sorgten für Versorgungs- güter und organisierten später Spiele.


Volks- Es gab 10 Volkstribunen. Sie vertraten die Plebs und hatten ein Ein-tribun spruchsrecht auf jeden Beschluß.



Der Senat


Der Senat war aus ehemaligen Inhabern der Amter, den Oberhäuptern der Patri-zierfamilien und Mitgliedern der übrigen Nobilität zusammengesetzt.


Bei einer Senatssitzung mußte jedes Mitglied vorhanden sein, außer man hatte eine sehr gute Entschuldigung. Sie wurde von dem Beamten geführt, der sie ein-berufen hatte. Der Beamte erklärte seinen Grund für die Einberufung und ließ die anderen Mitglieder ihre Meinungen abgeben, natürlich standesgemäß.


Der Senatsbeschluß war nicht bindend, sondern nur ein Rat. Meistens wurde dieser aber befolgt.



Das Volk


Das Volk hielt 4 Versammlungen ab, 3 davon  wählen die Beamten.

In der Concilia plebis wählt die Plebs alleine Volkstribunen und Aedilen und beschließt Gesetze.

In der Comitia tributa wählt das gesamte Volk Aedilen und Quaestoren und beschließt ebenfalls Gesetze.

In der Comitia centuriata wählt wieder das gesamte Volk Zensoren, Praetoren und die Konsuln und beschließt wieder Gesetze.


Die Frau hatte kein Stimmrecht und fast keine Rechte. Ebenfalls eine so schlechte Stellung wie die Frau hatten Sklaven.



III. Die Kaiserzeit



In der Kaiserzeit stand der Imperator an der Spitze, er löste die 2 Konsuln ab. Die Titel wurden weiter verliehen und das Amt entweder an einen Verwandten oder eine Person, die man für fähig hielt. Oft adoptierte der Imperator den Auserwähl-ten. Die anderen Amter blieben.







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