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Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871

Die Prinzipien der

Reichsverfassung von 1871


Balance von Unitarismus und Föderalismus:

Unitarismus:

Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.



Föderalismus:

Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.


  • Bundesstaaten
    • eigene Verwaltung
    • Justiz
    • Kultur

Matrikularbeiträge ans Reich (für Streitkräfte usw.)

  • Reich
    • Streitkräfte
    • Zollwesen
    • Handel
    • Verkehr
    • Postwesen






  • Sonderrechte für Bayern und Württemberg
    • Recht auf Gesandtschaften
    • Kriegsministerium
    • Post und Bahnwesen

Die Verfassung von 1871:


BUNDESRAT

  • wichtigstes Reichsorgan
  • Preußen (⅔ des Landes u. der Bevölkerung) hat 17 von 41 Stimmen
    • Vetorecht bei 14 Stimmen
  • Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen
  • Bundesrat MUSSTE zustimmen bei
    • verabschieden von Gesetzen
    • Auflösung des Reichstags
    • Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
  • Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze

REICHSTAG

  • wenig Rechte
  • alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts
    • Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
  • Legislaturperiode: drei Jahre, ab 1888 fünf Jahre
  • Wahlberechtigung aller Männer ab 25
  • gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht

STAATSOBERHAUPT

  • Deutscher Kaiser = ehem. König von Preußen
  • Repräsentanz nach außen
  • konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschließen
  • erklärte mit Zustimmung des Bundesrats Krieg & Frieden
  • Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte
  • ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere

REICHSKANZLER

  • höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter
  • einziger Minister des Reiches
  • Vorsitzender des Bundesrats
  • leitete die gesamte Verwaltung des Reichs

Probleme der Verfassung:

  • keine echte Gewaltenteilung: Kaiser hat politische und militärische Führung inne
  • Kanzler vom Kaiser voll abhängig
  • Heer und Marine etablierten sich zur "Nebenregierung" (Vortragsrecht beim Kaiser)
  • Volksvertretung (Reichstag) nur schwache Stellung
  • konstitutionelle Monarchie keine parlamentarische Monarchie
  • Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen
  • Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat


Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:

  • schlechte Integration der Arbeiterschaft in die Politik
  • Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte
  • viele nationale Minderheiten: Polen, Litauer, Dänen
  • Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben

T    Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik

  • Minderheitenschutz-Defizit in der Verfassung

T    Ausbreitung des Nationalismus


Außerdem:

  • wirtschaftliche Verbesserung durch Vereinheitlichungen
    • Einführung von HGB, StGB und BGB
  • wachsende Einwohnerzahlen





Quellen: Cornelsen, Grundkurs Geschichte 12; Stark, Geschichte Grundkurs K12

Andreas Heilek, K12 am 01.12.2000



Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871

(Buch Seiten 115 - 119)


Ausgangssituation:

  • Bayern tritt Norddt. Bund bei
  • Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert

T    25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich


Ziel der Verfassung war eine

Balance von Unitarismus und Föderalismus:

Unitarismus:

Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.

Föderalismus:

Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.


  • Reichsgründung war nicht Erfolg des dt. Volkes, sondern Preußens
  • allerdings stimmten süddt. Fürsten zu
  • formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Verträgen
  • Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über
    • eigene Verwaltung
    • Justiz
    • Kultur
  • kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg  hatten Sonderrechte
    • Recht auf Gesandtschaften
    • Kriegsministerium
    • Post und Bahnwesen
  • Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmöglichkeit auf die Reichspolitik über den Bundesrat
  • beim Reich lag Verfügungsgewalt über
    • Streitkräfte
    • Zollwesen
    • Handel
    • Verkehr
    • Postwesen
      • außer Reservatrechte verboten dies
  • Einkünfte daraus flossen Reich zu
  • allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb
    • "Matrikularbeiträge" durch Bundesstaaten


Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan

  • Preußen:
    • 17 von 41 Stimmen
    • 2/3 des Reichsgebietes und der Einwohner
    • Vetorecht bei 14 Stimmen (Verfassungsänderung)
  • Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht
  • Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen
  • Bundesrat MUSSTE zustimmen bei
    • verabschieden von Gesetzen
    • Auflösung des Reichstags
    • Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
  • Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze


Reichstag wurde durch allgem. und gleiches Wahlrecht gewählt

  • Bismarck wollte dadurch die Liberalen für das neue Reich gewinnen
  • hatte wenig Rechte, weil Bundesrat zustimmen musste
  • alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts (jährlich vorgelegt)
    • Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
  • Legislaturperiode: 3 Jahre, ab 1888 fünf Jahre
  • Wahlberechtigung aller Männer ab 25
  • gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht


Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser (Kaiser Wilhelm II.)

= König von Preußen

  • Repräsentanz nach außen
  • konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge (u.a. mit anderen Staaten) abschließen
  • erklärte mit Zust. des Bundesrats Krieg & Frieden
  • Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte
  • ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere ohne Zust. anderer


Reichskanzler war höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter

  • einziger Minister des Reiches
  • Vorsitzender des Bundesrats
  • leitete die gesamte Verwaltung des Reichs
  • Bismarck war bis 1890 Reichskanzler


Probleme der Verfassung:

  • keine echte Gewaltenteilung
  • Kaiser hat politische UND militärische Führung inne
  • Kanzler vom Kaiser voll abhängig
  • Chefs von Heer und Marine etablierten sich zur "Nebenregierung"
  • Vortragsrecht beim Kaiser
  • Reichstag (Volksvertretung) nur schwache Stellung in der Verfassung
  • konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers aufgelöst werden
  • Gesetzesinitiative nur mit Zustimmung des Bundesrates
  • konstitutionelle Monarchie keine parlamentarische Monarchie
  • Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen
  • Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat


Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:

schwache Volksvertretung in der Politik war Grund für schlechte Integration der Arbeiterschaft (die immerhin 20 - 30 % der Bevölkerung ausmachte)

Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte

In Preußen lebten nationale Minderheiten: 2,4 Mio. Polen, 60 000 Litauer

80 000 Dänen in Schleswig

Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben

T    Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik und wollen das Reich verlassen

Aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes in der Verfassung breitete sich Nationalismus aus


  • Wirtschaftl. Verbesserung durch Vereinheitlichungen
    • Handelsgesetzbuch (HGB 1865), Strafgesetzbuch (StGB 1872), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 1900) -> im wesentlichen heute noch gültig!
  • wachsende Einwohnerzahlen:
    • 1871: 41 Mio.
    • 1914: 67 Mio.






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