Die 3 Gewaltenteilung
Legislative Gesetzgebende Gewalt |
Exekutive Ausführende Gewalt |
Judikative Rechtssprechende Gewalt |
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! Nur Zivil und Strafrecht ! |
Bundestag / Bundesrat |
Polizei etc. |
Bundesgerichtshof |
Landtage |
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Oberlandesgericht |
Kreistage |
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Landgericht |
Kommunen |
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Amtsgericht |
Der Bundestag wird durch 50% Direktwahl, das heißt es werden direkte Personen
gewählt, zum Beispiel Gerhard Schröder. Und aus 50% aus Listenwahl in der nur
die einzelnen Parteien gewählt werde, zum Beispiel die SPD.
Dem Bundestag unterstehen direkt die Landtage, danach die Kreistage, danach die
Städte, Gemeinden und Kommunen. Wobei die Landtage Gesetze machen und die
Kreistage und Städte, Gemeinden und Kommunen lediglich Satzungen.
Dem Bundesrat untersteht direkt die Landesregierung danach die Bundesregierung.
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