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Das Grundgesetz

Das Grundgesetz


In Deutschland wird die Verfassung Grundgesetz genannt. Die Menschenrechte sind hier bewußt an den Anfang gestellt. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, daß der Mensch im Mittelpunkt der staatlichen Ordnung steht. Folgenden Grundsätze sind in der Verfassung von besonderer Bedeutung:

- Die Menschenrechte

- Die Gewaltenteilung

- Die Gliederung des Bundes im Länder (dies nennt man auch Föderalismus

oder vertikale Gewaltenteilung)



- Die Volkssouveränität

- Die Rechtsstaatlichkeit, d. h. die Bindung aller Staatsorgane an Recht und

Gesetz

- Die Sozialstaatlichkeit

Diese Grundsätze sind so wichtig, daß sie der sog. "Ewigkeitsgarantie" unterliegen. Sie sind geschützt durch den Artikel 79 GG.

Besonders schwierig erscheinen die beiden Ziele, die sich aus dem Rechtsstaat und dem Sozialstaat ergeben, zu erreichen zu sein. Während der Rechtsstaat den einzelnen schützt vor staatlichen Übergriffen, soll der Sozialstaat dem Schwächeren gegenüber Stärkeren in der Gesellschaft schützen. Der Rechtsstaat verlangt also einen Rückzug des Staates aus der Gesellschaft, der Sozialstaat dagegen die Einbindung des Staates in die Gesellschaft.

Die Staatsorgane in Deutschland sind:

- Der Bundesrat (Vertreter der Landesregierungen)

- Der Bundestag (Vertreter der Parteien)

- Die Bundesversammlung (größtes Staatsorgan mit z. Zt. 1312 Mitgliedern;

die einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten alle 5 Jahre; die

Mitglieder bestehen aus dem Bundestag und aus Ländervertretern)

- Der Bundespräsident (fast ausschließlich repräsentative Aufgaben)

- Die Bundesregierung und der Bundeskanzler

- Das Bundesverfassungsgericht


Grundentscheidungen, die in der Verfassung geregelt sind


Das Grundgesetz legt unter anderem fest, welche Forme der Demokratie gelten soll, ob Sozielleistungen verbindlich sind, es steckt auch den Rahmen des Wirtschaftssystems ab, nennt Grundsätze der Wehrhaftigkeit und regelt die Legitimation von Macht.

Die Bundesrepublik Deutschland ist demnach eine indirekte Demokratie. Die Parlamente entscheiden im Namen und anstelle aller Bürger. Die Parlamentarier sind gewählte Vertreter der Bevölkerung, also deren Repräsentanten. Man spricht daher auch von einer repräsentativen Demokratie.








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