Er hat folgende Aufgaben:
Deckung der Kosten, die durch die Geschäftsführung des Betriebsrates entstehen
Finanzierung von Wohlfahrtseinrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer
Die Betriebsversammlung kann die Einhebung einer Betriebsratsumlage beschließen. Aus dieser Umlage wird der Betriebsratsfonds finanziert.
Ein Zentralbetriebsratsfonds kann auf Unternehmensebene eingerichtet werden. Seine Organisation und Aufgaben sind ähnlich dem Betriebsratsfonds.
Er nimmt auf Betriebsebene diejenigen Angelegenheiten wahr, welche beiden Arbeitnehmergruppen (Arbeiter und Angestellte) gemeinsam sind.
Er wird von der Gesamtheit aller Betriebsräte des Unternehmens bestellt. Seine Aufgabe ist die Ausübung der (wirtschaftlichen) Mitwirkungsbefugnisse auf Unternehmensebene oder die Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeiter mehrerer Betriebe.
Sie hat den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl zu bestellen, die Berichte des Betriebsrates zu behandeln, die Einhebung einer Betriebsratsumlage und die Bestellung von Rechnungsprüfern zu beschließen und allenfalls die Enthebung des Betriebsrates vorzunehmen. Sie wird vom Betriebsrat mindestens einmal pro Jahr einberufen.
Sie besteht aus der Gesamtheit der Betriebsratsmitglieder des Unternehmens. Ihr obliegt die Behandlung der Berichte des Zentralbetriebsrates, Beschlußfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates.
Der für die Dauer von zwei Jahren von der Jugendversammlung gewählte Jugendvertrauensrat hat im Zusammenwirken mit dem Betriebsrat die besonderen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebes zu vertreten.
Die Besonderheiten des Arbeitsrechts zeigen sich auch im Verfahrensrecht. Für die Entscheidung über arbeitsrechtliche Ansprüche sind besondere arbeitsrechtliche Senate bei den Gerichtshöfen 1. Instanz (Landesgerichte), in Wien ein eigenes Arbeits- und Sozialgericht zuständig.
Aufgrund des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes entscheiden diese Senate ausschließlich:
über Rechtsstreitigkeiten zw. Arbeitgebern und -nehmern (Arbeitsverhältnis)
über Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitskollegen (gemeinsame Arbeit)
über Streitigkeiten, die sich aus der Betriebsverfassung ergeben
1. Instanz: ein Berufsrichter zwei Laienrichter (je ein Arbeitnehmer/-geber)
2. Instanz: drei Berufsrichter zwei Laienrichter (Oberlandesgerichte)
3. Instanz: w.o. (Oberster Gerichtshof)
Das Bundeseignungsamt beim Bundesministerium für soziale Verwaltung hat vor allem rechtsetzende Aufgaben:
Erlassung von Mindestlohntarifen
Satzungserklärung von Kollektivverträgen
Evidenz der Satzungen und Mindestlohntarife
Das Bundeseignungsamt besteht aus einem Vorsitzenden und Mitgliedern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite).
Sozialversicherung ist der gesetzlich geregelte Zusammenschluß einer Personengemeinschaft zwecks wirtschaftlicher Hilfeleistung an den einzelnen bei den Wechselfällen des Lebens.
Die Sozialversicherung erfaßt nahezu die gesamt österreichische Bevölkerung:
Krankenversicherung: für den Versicherungsfall der Krankheit einschließlich der dadurch bewirkten Arbeitsunfähigkeit sowie für den Versicherungsfall der Mutterschaft
Unfallversicherung: für den Versicherungsfall des Arbeitsunfalles bzw. der Berufskrankheit
Pensionsversicherung: für die Versicherungsfälle des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Todes
Arbeitslosenversicherung: für die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit
Die Stellen, die sich mit der Durchführung der Sozialversicherung befassen, heißen Versicherungsträger. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die mit einer gewissen Autonomie (Selbstverwaltung der Versicherten und ihrer Dienstgeber) ausgestattet sind.
Die wichtigsten Sozialversicherungsgesetze sind:
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz
das Bauern-Sozialversicherungsgesetz
Daneben gibt es Sondergesetze z.B. für die Beamten (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz - B-KUVG)
alle Dienstnehmer (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Vertragsbedienstete usw.)
selbständige Gewerbetreibende
selbständige Bauern
einige Gruppen von freiberuflich Erwerbstätigen (Tierärzte, Dentisten, Künstler)
Pensionisten, Kriegshinterbliebene und andere Gruppen von Beziehern verschiedener Sozialleistungen
freiwilliger Beitritt zur Krankenversicherung (Selbstversicherung) für alle nicht pflichtversicherten Personen mit Wohnsitz in Österreich
Familienangehörige der Versicherten z.B. Kinder (Familienversicherung)
bei Krankheit: ärztliche Hilfe, Anstaltspflege, medizinische Hauskrankenpflege, Heilmittel (Apotheke), Heilbehelfe (z.B. Brillen)
bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit: Krankengeld
bei Mutterschaft: ärztliche Hilfe, Anstaltspflege, Wochengeld
sonstige Leistungen: Zahnbehandlung, teilw. Kostenübernahme bei Zahnersatz und Kieferregulierungen, Jugendlichen- und Gesundenuntersuchungen, humangenetische Vorsorgemaßnahmen, Rehabilitation, Kur-, Genesungs-, Erholungsheimaufenthalt
alle Dienstnehmer einschließlich der Lehrlinge
selbständige Gewerbetreibende
selbständige Bauern
Schüler und Studenten
freiberufliche Arzte, Dentisten, Tierärzte, Künstler
bei Arbeitsunfall (Berufskrankheit): Unfallheilbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel, ), Versorgung mit Körperersatzstücken, Versehrtenrenten, Rehabilitation, bei Tod: Teilersatz der Bestattungskosten, Hinterbliebenenrenten
sonstige Leistungen: Unfallverhütung, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
alle Dienstnehmer (Lehrlinge) ausschließlich der Beamten
selbständige Gewerbetreibende
selbständige Bauern
freiberufliche Arzte, Apotheker, Dentisten, Tierärzte, Wirtschaftstreuhänder, Patentanwälte, Notare, Künstler, Journalisten
Möglichkeit zur Weiter- und Selbstversicherung
bei Erreichung der Altersgrenze: Alterspension (65 J. bei M./60 J. bei F.), vorzeitige Alterspension (60 J. bei M./55 J. bei F., Arbeitslosigkeit)
bei Minderung der Arbeitsfähigkeit: Invaliditätspension, Rehabilitation
bei Tod: Hinterbliebenenpension
sonstige Leistungen: Rehabilitation, Gesundheitsvorsorge
Zusammensetzung der Pension:
Steigerungsbetrag: Hauptbestandteil jeder Person
Zurechnungszuschlag: Invaliditätspension vor dem 50. Lebensjahr
Kinderzuschlag: Mütter mit weniger als 30 Versicherungsjahre
Zuschüsse und Zulagen: werden ggf. gewährt (Kinderzuschuß, Ausgleichszul.), Pflegegeld
Die aus der Pensionsversicherung gebührenden Pensionen werden ebenso wie die Renten aus der Unfallversicherung alljährlich durch Vervielfachung mit einem Anpassungsfaktor an die Entwicklung der Löhne und Gehälter der im Erwerbsleben stehenden Dienstnehmer angepaßt.
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten bemessen; diese Leistungsfähigkeit ergibt sich bei den Erwerbstätigen aus den durch die Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften (Lohn, Gehalt). An der Beitragsaufbringung beteiligt sich außerdem der Dienstgeber und teilweise der Bund (Bundesbeitrag).
In der Kranken- und Pensionsversicherung muß der Versicherte seinen Leistungsanspruch geltend machen (Antragsprinzip), in der Unfallversicherung werden die Leistungen von Amts wegen gewährt.
Krankenversicherte Dienstnehmer mit Ausnahme der (pragmatisierten) Beamten.
Die Arbeitslosenversicherung wird unmittelbar von Bundesbehörden durchgeführt.
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, Sonderunterstützungsgesetz
Arbeitslosengeld
Notstandshilfe
Karenzurlaubsgeld
Sondernotstandshilfe
Sonderunterstützung
Pensionsvorschuß
Beiträge der Dienstnehmer und ihrer Dienstgeber.
Durch das Arbeitsmarktförderungsgesetz wird der Arbeitsmarktverwaltung die Aufgabe übertragen, im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik die volle, freigewählte und produktive Beschäftigung zu erreichen und zu bewahren. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Ministerien sind in einem Beirat vertreten.
Instrumente zur Erreichung vorgegebener Ziele:
Förderung der beruflichen und geographischen Mobilität
Beihilfen zur Erleichterung der beruflichen Ausbildung in einem Lehrberuf
Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozeß
Hier soll ein Ausgleich für die finanzielle Mehrbelastung von Familien mit Kindern gegenüber kinderlosen Familien geschaffen werden.
Das Pflegegeld ist für pflegebedürftige Personen die notwendige Betreuung und Hilfe benötigen. Das Pflegegeld wird je nach dem Pflegebedarf in 7 Stufen gewährt.
Zum System der sozialen Sicherheit in Österreich gehören neben der Sozialversicherung und dem Familienlastenausgleich auch verschiedene Versorgungs- und Sozialhilfeeinrichtungen. Für die Sozialhilfe wird z.B. aus allgemeinen Steuermitteln finanziert:
Kriegsopferversorgung
Heeresversorgung
Opferfürsorge
Versorgung von Verbrechensopfern
Behindertenfürsorge
Allgemeine Fürsorge (Sozialhilfe)
Der moderne Staat wahrt nicht nur die soziale Ordnung (Ordnungsstaat), als Leistungsstaat gestaltet er diese soziale Ordnung selbst maßgebend. Diese Ausweitung des staatlichen Aufgabenbereiches benötigt die Einrichtung des Rechtsstaats. Die Grundideen des Rechtsstaates sind:
die Machtausübung muß sich in den Grenzen des Rechtes bewegen
Achtung der Menschenrechte
Freiheit und Würde des einzelnen sind vom Gesetz garantiert
Wir können ein gesellschaftliches Gebilde einen Staat nennen, wenn ein Verband seßhafter Menschen auf einem Gebiet lebt und eine Ordnung anerkennt, die ihr Zusammenleben regelt.
Das Staatsvolk besteht aus der Gesamtheit aller Staatsbürger. Die Staatsbürgerschaft bringt Sonderrechte und Sonderpflichten mit sich:
Wahlrecht
Zugang zu öffentlichen Amtern
Schutz vor Auslieferung an einem fremden Staat
Schutz durch Vertretungsbehörden im Ausland
Wehrpflicht der Männer
Übernahme des Geschwornen- und Schöffenamtes
Staatsbürgerschaftserwerb:
Abstammung von einem österr. Staatsbürger oder Legitimation
Verleihung aufgrund eines Einbürgerungsgesuches
Dienstantritt eines Ordentlichen Professors (inländ. Uni/Kunsthochschule)
Das Staatsgebiet ist jener umgrenzte Teil der Erdoberfläche, der der Gebietshoheit eines Staates, und mit deren Gesetze, unterliegt.
Völkerrechtlich werden auch der Luftraum über einem Staatsgebiet, die Küstengewässer bei Seestaaten, und unter besonderen Voraussetzungen auch Schiffe und Flugzeuge als Teile des Staatsgebietes angesehen.
Botschaften, Gesandtschaften, Konsulate, Einrichtungen internationaler Organisationen bilden eine Ausnahme: sie gelten als exterritorial.
Die Staatsgewalt hat die Aufgabe, ein Höchstmaß an Sicherheit, Wohlfahrt und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Hiezu benötigt sie die Macht, die Sozial- und Friedensordnung zu bestimmen und sie auch zu verwirklichen. Organisatorisch ist sie in die Gesetzgebung (Legislative), in die Verwaltung und in die Gerichtsbarkeit gegliedert.
Verwaltung und Gerichtsbarkeit vollziehen die von der Legislative beschlossenen Gesetze, d.h. sie setzen sie in der Wirklichkeit um.
Macht ist mit dem Begriff des Staates untrennbar verbunden, der Staat muß z.B. die Gesetze selbst gegen den Willen mancher Gruppen oder Bürger durchsetzen können. Da aber auch die Gefahr des Machtmißbrauches besteht, sieht die Organisation des Rechtsstaates ein System des Gleichgewichtes der staatlichen Machtträger durch Gewaltentrennung und Gewaltenverschränkung vor. Die Staatsfunktionen werden Organen übertragen, die voneinander verschieden sind und die einander kontrollieren. Im Rechtsstaat ist die Macht dem Recht unterworfen, daher ist die Vollziehung an das Gesetz gebunden.
Was ist die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit?
Die Besonderheiten des Arbeitsrechts zeigen sich auch im Verfahrensrecht. Für die Entscheidung über arbeitsrechtliche Ansprüche sind besondere arbeitsrechtliche Senate bei den Gerichtshöfen 1. Instanz (Landesgerichte), in Wien ein eigenes Arbeits- und Sozialgericht zuständig.
Was ist das Bundeseignungsamt?
Das Bundeseignungsamt beim Bundesministerium für soziale Verwaltung hat vor allem rechtsetzende Aufgaben:
Erlassung von Mindestlohntarifen
Satzungserklärung von Kollektivverträgen
Evidenz der Satzungen und Mindestlohntarife
Man unterscheidet folgende Zweige der Sozialversicherung:
Was versteht man unter Autonomie der Versicherungsträger?
Nennen Sie fünf Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen!
BRD
Frankreich
Italien
Niederlande
Schweiz
Belgien, Großbritannien, Israel, Liechtenstein, Luxemburg, Spanien, Türkei,
Sind selbständige Bauern krankenversichert?
Ja, selbständige Bauern sind krankenversichert.
Was versteht man unter Familienversicherung?
Bei der Familienversicherung sind auch die Familienangehörigen mitversichert z.B.: Kinder.
Was versteht man unter Rehabilitation im Bereich der Unfallversicherung?
Darunter versteht man die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Nennen Sie die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der Pensionsversicherung!
bei Erreichung der Altersgrenze: Alterspension (65 J. bei M./60 J. bei F.), vorzeitige Alterspension (60 J. bei M./55 J. bei F., Arbeitslosigkeit)
bei Minderung der Arbeitsfähigkeit: Invaliditätspension, Rehabilitation
bei Tod: Hinterbliebenenpension
sonstige Leistungen: Rehabilitation, Gesundheitsvorsorge
Was versteht man unter der Pensionsdynamik?
Die aus der Pensionsversicherung gebührenden Pensionen werden ebenso wie die Renten aus der Unfallversicherung alljährlich durch Vervielfachung mit einem Anpassungsfaktor an die Entwicklung der Löhne und Gehälter der im Erwerbsleben stehenden Dienstnehmer angepaßt.
Ergänzen Sie den folgenden Satz:
Die Notstandshilfe ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung .
Welche rechtliche und welche politische Bedeutung hat die Staatsbürgerschaft?
Wahlrecht
Zugang zu öffentlichen Amtern
Schutz vor Auslieferung an einem fremden Staat
Schutz durch Vertretungsbehörden im Ausland
Wehrpflicht der Männer
Übernahme des Geschwornen- und Schöffenamtes
Erklären Sie den Begriff der Staatsgewalt und nennen Sie die Träger der Staatsgewalt.
Die Staatsgewalt hat die Aufgabe, ein Höchstmaß an Sicherheit, Wohlfahrt und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Die Staatsgewalt läßt sich einteilen in:
Gesetzgebung
Verwaltung
Gerichtsbarkeit
Was bedeutet Gewaltentrennung? Worin liegt ihr Sinn? Inwieweit besteht sie in Österreich?
Staatsfunktionen werden auf verschiedene, einander kontrollierende Organe übertragen.
Was verstehen Sie unter einem Rechtsstaat?
Der Rechtsstaat ist ein System des Gleichgewichtes der staatlichen Machtträger (Gewaltentrennung und Gewaltenverschränkung).
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