Aspekte der Gerechtigkeit
· Tugend
· Relativierung von eigenen Interessen, Sympathien, Wünschen u. Vorlieben
· Inhaltliche Aspekte vor personalen Aspekten
· Bereitschaft zur Unterwerfung unter eine Unparteiische Instanz
Dimensionen des Gerechtigkeitsbegriffs
· Gesellschaft/Staat als soziales Ganzes
· Besondere (austeilende) Gerechtigkeit (i. particularis) gegenüber dem Bürger
· Besondere/ausgleichende Gerechtigkeit (Tauschg., Wiedergutmachungsg., Strafg.)
der Bürger untereinander
· Allgemeine G. und legale G. (ius universalis/legalis) der Bürger gegenüber dem
Staat: Staatsbürgerliche Pflichten, die jeder Bürger erfüllen muß (Gesetze
befolgen)
Gerechtigkeit als Kardinaltugend
· Die Seele wird in 3 Teile gegliedert, denen wiederum jeweils eine Tugend
zugeordnet wird. Über allem steht die Gerechtigkeit:
· Vernunft - Weisheit
· Mut - Tapferkeit
· Begierde - Mäßigung
Maßstäbe der materialen Gerechtigkeit
· Mater. Gerechtigkeitstheor. Sind darauf gerichtet, konkrete Aussagen darüber zu
machen, was gerecht und was ungerecht ist
· Jedem das Seine: allgemeinstes und inhaltsarmes Kriterium
· Jedem das Gleiche in Bezug auf grundlegende Rechte
· Jedem nach seinen Verdiensten
· Jedem nach seinen Bedürfnissen
Gerechtigkeitstheorien
· Materiale Theorien: inhaltlich orientiert, Gerechtigkeit wird argumentativ
abgeleitet z.B. aus Vorstellungen von der Natur des Kosmos, der göttlichen
Weltordnung
· Prozedurale Theorien: orientiert an Methoden zur Begründung der Gerechtigkeit
z.B. durch das Modell des Gesellschaftsvertrages. Kompetenz,
Unvoreingenommenheit, Redlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Vernunft sind
Voraussetzungen und Kriterien des rationellen Streitgespräches
· Göttliche Schöpfungsordnung: Gerechtigkeit Gottes als des Richters schließt den
Aspekt der Gnade mit ein u. apelliert an den Menschen, mit der göttl.
Rechtsordnung zu leben, dem Bund Gottes mit Israel entsprechend.
· Smith versucht G. aus der Natur des Menschen abzuleiten. Er leitet aus dem
Begriff Gesetze und Regeln f. den Umgang miteinander ab, die durch den Einsatz
strafender Gewalt abgesichert werden müssen. Schuldgefühl ist zwar eine
Naturanlage des Menschen, reicht aber als Kontrollinstanz nicht aus.
· Hobbes: Freiheit nur, wenn sie den Staat nicht 'stört', kein Widerspruch,
Naturzustand=Krieg aller gegen alle=absolute Anarchie=absolute Freiheit,
Leviathan=Staat:alle schließen sich zusammen-Schutz und Sicherheit des einzelnen,
Staat=absolutistisch, mit einem Herrscher
· Kant: Naturzustand als rationale Konstruktion eines Zustandes der Rechts- und
Verfassungslosigkeit, eines Zustandes tendenzielell gewaltsamer Konfliktlösung,
der seine Überwindung fordert; vernünftig:eine Ordnung, die durch ein allgemeines
Gesetz bestimmt ist, durch universale Gerechtigkeit
· Gesellschaftsvertrag als Vernunfteinsicht, Gleichheit aller Menschen durch die
Bestimmung des Menschen als Vernunftwesen und bestimmte Vorstellungen des
Menschen blieben bis ins 20. Jh. Erhalten
· Mill:Vernunft- und Naturorientierung
· Rawls: Grundsätze:
1. Gleiches Recht für alle auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten
2. Soziale und wirtschaftl Ungerechtigkeiten sind so zu gestalten, daß sie a) zu
jedermanns Vorteil dienen und sie b) mit Positionen und Amtern verbunden sind,
die jedem offenstehen.
Positives Recht
· Vom Menschen, insbesondere vom Gesetzgeber gesetztes Recht
· Recht und Ethik und Recht und Sittlichkeit haben begrifflich und grundsätzlich
nichts miteinander zu tun
· Ethisch verwerfliche oder bedenkliche Rechtsnormen sind nach dieser Auffassung
gültige Rechtsnormen
· Wertneutraler Standpunkt: auf eine ethische Fundierung des Rechts wird
begrifflich verzichtet
· Muß vom Staat garantiert sein
· Staat garantiert Recht, indem er an die Nichtbeachtung der Rechtsnormen
nachteilige Rechtsfolgen anknüpft, die er in aller Regel mit Mitteln der
Staatsmacht durchsetzt
· Nur vom Machthaber gesetztes Recht sei Recht, und nur was er als Unrecht
bestimme, könne als Unrecht gelten
· Macht steht über dem Recht
· Positives Recht als solches kann nie Unrecht sein
Naturrecht(überpositives Recht)
· Natürliches oder vernünftiges Recht
· Rechtsnormen müssen bestimmten moralischen Anforderungen genügen, die in der
Natur des Menschen liegen
· Als zentral und für jede weitere Rechtsnorm verbindlich betrachtet wird z.B.
das Prinzip der Menschenwürde.
· Es darf keine Rechtsnorm geben, die ethisch verwerflich ist
· Auch positives Recht kann Unrecht sein
Der Maßstab der Gerechtigkeit des positiven Rechts ist das Naturrecht.
Radbruch-Formel:
Das positive Recht hat aus Gründen der Rechtssicherheit Vorrang vor dem
überpositiven Recht. Wenn jedoch der Widerspruch zwischen positivem und
überpositiven Recht zu groß wird, hat das positive Recht in Form von Gesetzen als
'unrichtiges Recht' der Gerechtigkeit (Naturrecht) zu weichen.
Rechtsregeln:
· Werden zu bestimmten Zeiten in einer Gestimmten Gesellschaft aufgestellt.
· Sind insoweit dokumentiert
· Sind einklagbar, erzwingbar; zum Recht gehört auch immer der Vollzug, die
Durchsetzung und die Sanktion
· Können aufgegeben werden, wenn sie niemand mehr beachtet; eine Rechtsnorm, die
sanktionslos jeden Tag übertreten werden kann, zerbricht
· Und sie beziehen sich vor allem auf das äußere Verhalten der Menschen und
schreiben keine ausdrückliche Gesinnung vor
Moralregeln:
· Gelten allgemein
· Brauchen nicht dokumentiert zu werden
· Sind in der Regeln nicht einklagbar
· Gelten auch gegen zahlreiche Verstöße
· Und sie beziehen sich in erster Linie auf das innere Verhalten der Menschen
Diese Unterscheidungen schärfen den Blick für die Eigenart moralischer
Fragestellungen und Argument.
Rechtsstaat:
· Gewaltenteilung: Aufteilung der Staatsgewalt auf Legislative, Exekutive und
Judikative: Einschränkung und Mäßigung der Macht und gegenseitige Kontrolle
· Grundrechte
· Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
· Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte
· Berechenbarkeit und Voraussehbarkeit staatlicher Machtäußerung
(Rechtsgarantie))
Begriff des Rechtsstaates:
2 Prinzipien:
1. Garantie der Menschenrechte
2. Gewaltenteilung plus Folgeprinzipien
Demokratie im Rechtsstaat:
· Sicherung des inneren Friedens
· Freiheitssicherung
· Herstellung und Sicherung rechtlicher Gleichheit aller Menschen: 'Alle Menschen
sind vor dem Gesetz gleich.' (Art. 3.1 GG)
· Sozialer Ausgleich: Der Staat ist aufgerufen zum aktiven Eingreifen in das
wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen zur Stützung der Schwachen und
Beschränkung der Starken
· Steuerung gesellschaftlicher Prozesse durch das Recht
Sozialstaat
· Er ist dem Ideal sozialer Gerechtigkeit verpflichtet
· Es sollen die materiellen Voraussetzungen für die Betätigung von Freiheit
geschaffen werden
· Ausgleich sozialer Ungerechtigkeit und Chancengleichheit für alle
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