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Die Institutionen der Europaischen Union


Die Institutionen der Europäischen Union


Die wichtigsten Organe der EU sind:

  • Europäisches Parlament
  • Ministerrat (Rat der EU)
  • Europäische Kommission
  • Europäischer Gerichtshof
  • Europäische Zentralbank (EZB)
  • Europäischer Rat (Staats- und Regierungschefs)
  • Europäischer Rechnungshof
  • Europäische Investitionsbank (EIB)



Beratende Funktionen haben:

  • Ausschuss der  Regionen
  • Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)


Das Europäische Parlament


Text Box: Abgeordnete 
Deutschland	99
Großbritannien	87
Frankreich	87
Italien	87
Spanien	64
Niederlande	31
Portugal	25
Belgien	25
Schweden	22
Österreich	21
Finnland	16
Dänemark	16
Luxemburg	6
626

Text Box: Parteien 
EVP	
SPE	
LIBE	
Grüne/EFA	
EDU	
u. a.
Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg wird alle fünf Jahre gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 373 Millionen europäischen Bürgern.

Wie alle Parlamente hat das Europäische Parlament drei Aufgaben:

  • Legislative (Gesetzgebung):

Mittlerweile ist das Parlament gleichberechtigt mit dem Ministerrat, Gesetze werden in mehrstufigen Verfahren zwischen dem Rat der EU und dem EP beschlossen.

  • Haushaltsfunktion:

Das EP übt die Haushaltskontrolle durch, es hat auch das Recht, den Haushaltsplan insgesamt abzulehnen.

  • Kontrolle der Exekutive:

Demokratische Kontrolle über die Kommission, den Rat der EU und den europäischen Rat.

Einmal monatlich tagt das EP in einer einwöchigen Plenarsitzung (=Vollversammlung), die vom Präsidenten (derzeit Pat Cox) geleitet wird. Die Vollsitzung besteht aus insgesamt 626 Abgeordneten, die länderübergreifend in parteipolitischen Fraktionen arbeiten.


Der Rat der EU


Text Box: EU-Vorsitze
1. HJ 02	Spanien
2. HJ 02	Dänemark
1. HJ 03	Griechenland
2. HJ 03	noch offen

Der Rat der Europäischen Union ist das zentrale Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er tagt in Brüssel (gelegentlich auch in Luxemburg). Der "Ministerrat" vertritt die einzelnen Mitgliedstaaten in Form von Fachministern. Je nach Fachsitzung nimmt der für sein Ressort zuständige Minister eines EU-Staates teil (Umweltminister → "Umweltrat", Außenminister → "Allgemeiner Rat", usw.). Je nach Dringlichkeit variieren die Treffen von einmal monatlich bis viermal im Jahr.

Der Vorsitz des Rates wechselt halbjährlich mit dem EU-Vorsitz (derzeit Spanien) unter den Mitgliedstaaten ab.

Folgende Kompetenzen hat der Rat der EU:

Der Rat ist gesetzgebende Gewalt der EU (zusammen mit dem Parlament).

Er fungiert als Haushaltsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Parlament.

Er trifft Entscheidungen in der Außen- und Innenpolitik.

Er schließt internationale Abkommen im Namen der EU ab.

Der Ministerrat wird vom WSA und vom Ausschuss der Regionen beraten (Er "hört" die Institutionen an).


Die Europäische Kommission


Die Behörde wird gerne als Motor, Wächter und Vermittler der EU bezeichnet. Die 20 Kommissare der EU-Kommission werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten ernannt. Je zwei Kommissare kommen aus Deutschland, England, Frankreich, Italien und Spanien; die anderen Mitgliedsländer stellen je einen. Franz Fischler ist österreichischer Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei.


Text Box: Einige Kommissare 
Romano Prodi	Präsident
Franz Fischler  	Landwirtschaft
G. Verheugen	Erweiterung
A. Vitorino	Innenpolitik
P. Busquin	Forschung
Mario Monti	Wettbewerb
P. S. Mira	Wirtschaft
L. de Palacio	Energie & Verkehr

Die Europäische Kommission hat folgende Zuständigkeiten:

  • Sie besitzt ein Initiativrecht bei der Gesetzgebung, das heißt, dass Rechtsvorschriften auf Initiative der Kommission beschlossen werden können.
  • Die Kommission kontrolliert gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof die Einhaltung des europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten. Gegebenenfalls kann eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingeleitet werden.
  • Sie kontrolliert die Subventionsvergabe (=Beihilfen) und kann bei Bedarf Bußgelder einfordern.
  • Sie gewährleistet den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen in der EU.
  • Sie vertritt die EU in internationalen Organisationen.
  • Sie setzt die Beschlüsse des Ministerrats, des Parlaments und des Europäischen Rates um und vollzieht den Haushalt der EU (=Exekutivorgan).

Die Kommission tagt einmal wöchentlich in Brüssel und nimmt an den Sitzungen des Parlamentes teil.


Der Europäische Gerichtshof


Das Rechtsprechungsorgan (Sitz: Luxemburg) der EU stellt das oberste Gericht dar und kann von nationalen Gerichten, den Gemeinschaftsorganen, Privatpersonen und Unternehmen angerufen werden. Die Richter und Generalanwälte werden jeweils auf sechs Jahre ernannt. Der Gerichtshof kann nicht in die Verfahren nationaler Gerichte eingreifen, sondern nur über gemeinschaftsrechtliche Fragen entscheiden.

Die Aufgaben des Gerichtshofs:

Verfassungsgericht:

Entscheidung bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen und Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Gesetzen.

Verwaltungsgericht:

Überprüfung des Handelns der Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission.

Strafgericht:

Überprüfung der Bußgeldforderungen der Kommission.

Arbeits- und Sozialgericht:

Entscheidung bei Fragen in Sachen sozialer Sicherheit, Gleichberechtigung, usw.

Zivilgericht:

Urteil über die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Handels- und Zivilsachen.


Die Europäische Zentralbank


Ihr Hauptziel ist die Erhaltung der Stabilität des Euro, sie hat das einzige Recht, die Ausgabe von Banknoten zu bewilligen. Die EZB ist Teil des europäischen Systems der Zentralbanken und  hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie besteht aus dem EZB-Rat (nationale Notenbankpräsidenten) und dem EZB-Direktorium (Präsident: Willem F. Duisenberg).

Der EZB-Rat bestimmt unter anderem geldpolitische Zwischenziele und die Leitzinssätze, während das Direktorium für die Kontrolle und Ausführung der Geltpolitik den Leitlinien entsprechend verantwortlich ist. Die EZB beschließt über die Geldpolitik im Euro-Raum und besitzt eine begrenzte Bankenaufsicht.


Der Europäische Rat → nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU!


Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs, sowie der Präsident der Europäischen Kommission an. Der Vorsitz des Rates wird halbjährlich von einem Mitgliedstaat übernommen (vgl. Ministerrat). Der ER kommt mindestens zweimal jährlich zusammen (Gipfeltreffen) um Visionen von einem gemeinsamen Europa zu besprechen, die dann an die Kommission und den Ministerrat zur Umsetzung weitergeleitet werden.







Der Europäische Rechnungshof


Er überprüft die Rechtmäßigkeit der Einahmen und Ausgaben der EU und gewährleistet Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Gegenüber anderen EU-Organen ist der Rechnungshof absolut unabhängig. Er kontrolliert nicht nur die Organe der Union, sondern auch nationale, regionale und lokale Stellen, die Gelder der Union verwalten, sowie Empfänger von EU-Beihilfen.


Die Europäische Investitionsbank


Sie ist die Finanzinstitution der EU mit Sitz in Luxemburg. Sie finanziert Investitionsvorhaben, um:

  • die wirtschaftliche Entwicklung von schwachen Regionen der EU.
  • die Verbesserung der Infrastruktur (vor allem Verkehr und Telekommunikation).
  • kleinere und mittlere Unternehmen.

.zu fördern.

Außerdem unterstützt die Investitionsbank Drittstaaten, deren Entwicklung die EU fördern möchte.


Der Ausschuss der Regionen

Dem Ausschuss der Regionen gehören 222 Vertreter der Gebietskörperschaften an. Er ist der "direkte Draht" zwischen den Institutionen und den 206 EU-Regionen. Er wird vom Rat oder von der Kommission in den im Vertrag genannten Fällen befragt und kann auch aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss


Der WSA setzt sich aus 222 Mitgliedern zusammen, die die Interessensgruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens vertreten. In vielen Fällen muss er wie der Ausschuss der Regionen angehört werden, ehe etwas beschlossen wird, doch er kann auch von selber Stellungnahmen abgeben.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ermöglicht eine aktive Beteiligung von Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften an der Entwicklung der EU.



























Quellen:  www.europa.eu.int

www.bundesregierung.de

www.derriere.de

www.europarl.de

www.eu-wissen.de




Text Box: EU-Vorsitze
1. HJ 02	Spanien
2. HJ 02	Dänemark
1. HJ 03	Griechenland
2. HJ 03	noch offen

Das Europäische Parlament

Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern.

Legislative (Gesetzgebung)

Haushaltsbehörde: Das EP übt die Haushaltskontrolle durch.

Kontrolle der Exekutive: Demokratische Kontrolle der Kommission.         

Insgesamt sitzen 626 Abgeordnete im EP, 21 davon aus Österreich.


Der Rat der EU

Der Ministerrat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der EU, er vertritt die einzelnen Mitgliedstaaten durch Fachminister. Je nach den Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats: auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Telekommunikation,.

Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union (zusammen mit dem Parlament).

Er teilt die Haushaltsbefugnis mit dem Parlament.

Er schließt im Namen der EU internationale Verträge


Die Europäische Kommission

Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden.

Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament beschlossen werden.

Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des europäischen Rechts.

Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie internationale Übereinkommen aus.


Der Europäische Gerichtshof

Das Rechtsprechungsorgan ist Verfassungs-, Verwaltungs-, Straf-, Arbeits-, Sozial- und Zivilgericht zugleich, d. h. er sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts


Die Europäische Zentralbank (Präsident: Willem F. Duisenberg)

Ihr Hauptziel ist die Erhaltung der Stabilität des Euro, sie hat das einzige Recht, die Ausgabe von Banknoten zu bewilligen. Sie  legt die europäische Geldpolitik fest und führt diese aus.


Der Europäische Rat → nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU!

Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs, sowie der Präsident der Europäischen Kommission an. Bei sogenannten Gipfeltreffen werden Visionen und Ziele besprochen, die dann an die Legislative weitergeleitet werden.


Der Europäische Rechnungshof

Er überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der EU und ist daher absolut unabhängig gegenüber den anderen Institutionen.


Die Europäische Investitionsbank

Sie finanziert Investitionsvorhaben, um zu einer ausgewogenen

Entwicklung der EU beizutragen.







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