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Vertiefung und Erweiterung der Gemeinschaft

Vertiefung und Erweiterung der Gemeinschaft

1992 unterzeichneten die zwölf Mitgliedsstaaten in Maastrich den "Vertrag" über die Europäische Union. Aus der EG wurde die EU. Dabei wurden die Zuständigkeitsbereiche der EU ausgedehnt und die Bedingungen und der Zeitplan für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) festgelegt.

1993 trat der Binnenmarkt der EU mit seinen vier Freiheiten (freier Verkehr von Personen, Wahren, Dienstleistungen und Kapital) in Kraft. Er ist allerdings noch nicht vollendet.

1994besteht zwischen den EFTA-Staaten und der EU ein Abkommen über den "Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR).

1997 unterzeichnen die 15 Mitgliedstaaten der EU den Vertrag von Amsterdam. Er revidiert den Vertrag von Maastrich vor allem in den Bereichen Innen- und Rechtspolitik, Sozial- und Beschäftigungspolitik, Außen- und Sicherheitspolitik. Unter anderem wird die Mitentscheidungskompetenz des Europäischen Parlamentes erweitert.



In der "Agenda 2000 - Eine stärkere und erweiterte Union" beschreibt die Kommission die Entwicklungsperspektiven der EU und ihre Politik nach der Jahrtasendwende.



Der Europäische Rat

Der Rat ist die politische Instanz in der EU, in der Beschlüsse gefasst und Gesetze beschlossen werden. Er beschließt auch die völkerrechtlichen verbindlichen Verträge. Im Rat sitzen Regierungschefs und Minister der Mitgliedstaaten. Die Legislative wird faktisch durch die Exekutive ihrer Mitglieder ausgeübt.

Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich. Der Ratsvorsitzende präsentiert mit dem Kommissionspräsidenten die EU nach außen. Der Ratsvorsitzende, sein Vorgänger und sein Nachfolger bilden die Troika.

Rechtlich gesehen gibt es nur einen Rat, praktisch gibt es mehrere Räte. Den allgemeinen Rat der Außenminister und verschiedene Fachministerräte. Sind Fragen zu beraten, die außerhalb der EU-Kompetenzen liegen, so findet eine Regierungskonferenz statt.

Der Rat tagt normalerweise in Brüssel. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Im Rat können Entscheidungen einstimmig, mit Mehrheit oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden.

Der Regelfall bei Ratsbeschlüssen ist die qualifizierte Mehrheit. Beschlüsse des Rates sind Rechtsakte der Gemeinschaft, das heißt Gesetzt.

Seit dem Gipfeltreffen 1974 heißt der Rat der Staats- und Regierungschefs Europäischer Rat (ER). Er trefft mindestens zweimal jährlich zusammen und steht über dem Ministerrat. Der Rat stellt die Weichen für die grundlegende politische Weiterentwicklung der EU.

Die EU- Kommission

Man versteht unter der Kommission die 20 Kommissare. Die großen EU- Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich stellen jeweils 2 Kommissare, die anderen jeweils einen Kommissar. Seit 1995 müssen sich die Mitgliedstaaten zuerst auf einen Kommissionspräsidenten einigen. Dieser bildet mit den Mitgliedstaaten eine Kommission.  Das Parlament kann nur die gesamte Kommission akzeptieren oder ablehnen, die Kommissare werden von ihren nationalen Regierungen nominiert. Kommissare haben bei ihren Entscheidungen allein das Gesamtinteresse der Union zu wahren.

Die Kommission wird zur Exekutive gezählt, weil sie innerhalb der EU viele Aufgaben übernimmt, die sonst nationale Regierungen haben. Sie hat aber auch Legislative Gewalt, da sie über das ausschließliche Initiativerecht verfügt. Die Kommission entscheidet, welche Rechtsakte auf europäischer Ebene und in welchen Bereichen erlassen werden. Der Rat und das Parlament haben das Recht, von der Kommission Vorschläge zu verlangen. Die Position der Kommission gegenüber dem Rat ist zusätzlich gestärkt, weil der Rat  Kommissionsvorschläge nur einstimmig abändern kann. Aber die Kommission kann jederzeit vor einem Ratsbeschluss ihre Vorschläge abändern oder auch zurückziehen.

Ein anderes Befugnis der Kommission sind ihre Kontrollrechte. Verstößt ein Mitglied gegen die Verträge, so schreitet die Kommission ein. Dies kann in letzter Konsequenz bis zur Klage eines Mitgliedes vor dem europ. Gerichtshof führen.

Sie hat aber auch politische Rechte. Der Präsident der Kommission ist Mitglied des europ. Rates







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