Die Europäische Union gründet auf einem in der Welt einzigartigen institutionellen System.
Tatsächlich delegieren die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Hoheitsrechte an selbständige Institutionen, die die gemeinschaftlichen, die nationalen und die Bürgerinteressen vertreten. Die Kommission vertritt seit jeher die Interessen der Gemeinschaft. Jede Regierung ist im Rat der Europäischen Union vertreten, und das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Union direkt gewählt. Recht und Demokratie sind somit die Grundpfeiler der Europäischen Union.
Dieses 'institutionelle Dreieck' wird durch zwei weitere Organe, den Gerichtshof und den Rechnungshof, sowie durch fünf Nebenorgane ergänzt. Ferner wurden dreizehn Fachagenturen zur Wahrnehmung besonderer technischer, wissenschaftlicher und administrativer Aufgaben eingerichtet.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmäßigkeit der angenommenen Texte gewährleistet.
Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.
Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.
Das Europäische Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Gemeinschaftsorgane in erster Linie die Kommission.
Es teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat.
Es spielt eine ausschlaggebende Rolle bei der Verabschiedung des Haushalts.
Gesetzgebende Gewalt
Das Parlament ist mit dem Rat an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsvorschriften beteiligt, die von der Kommission vorgeschlagen werden.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt.
Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.
Sitz der Kommission ist Brüssel.
Die Kommission besteht aus einem Kollegium von 20 Mitgliedern. Der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und die übrigen 17 Mitglieder der Kommission werden aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung ausgewählt und müssen die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten. Es handelt sich um Persönlichkeiten, die zuvor in ihrem Herkunftsland ein politisches Amt - oft auf Ministerebene - ausgeübt haben.
Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf Jahre in den sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments.
Die Europäische Kommission hat im Wesentlichen vier Aufgaben:
Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.
Sie führt die Gemeinschaftspolitik durch.
Sie überwacht (gemeinsam mit dem Gerichtshof) die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts.
Sie fungiert als Sprecherin der Europäischen Union und handelt völkerrechtliche Verträge (im Wesentlichen Handels- und Kooperationsabkommen) aus.
Gerichtshof
Der europäische Gerichtshof sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Er entscheidet über Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.
Damit der Gerichtshof seinen Auftrag, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu sichern, erfüllen kann, wurde der Gerichtshof mit umfassenden Rechtsprechungsbefugnissen ausgestattet, die sowohl eine Reihe von Klagearten als auch das Verfahren für den Erlaß von Vorabentscheidungen betreffen. Es gibt somit
Vorlagen zur Vorabentscheidung;
Vertragsverletzungsklagen;
Nichtigkeitsklagen;
Untätigkeitsklagen.
Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union und sorgt für ein effizientes Finanzengagement auf europäischer Ebene.
Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank legt die europäische Geldpolitik fest und führt diese aus. Sie führt Devisengeschäfte durch und sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß vertritt gegenüber der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament die Gesichtspunkte und Interessen der organisierten Zivilgesellschaft. Er muß zu Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden und kann darüber hinaus Stellungnahmen abgeben zu Fragen, die ihm wichtig erscheinen.
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