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Europaisches Parlamant Europaparlament

Europäisches Parlamant (Europaparlament)


Verwaltungssitz Luxemburg, Parlamentssitz Straßburg (seit der konstituierenden Sitzung 1958, offiziell seit 1992, Tagungsort der Ausschüsse und zusätzl. Plenarsitzungen Brüssel;


626 Abg. seit 1995, die seit 1979 aus allg. und unmittelbaren Wahlen (nach einem vom Mgl.land bestimmten Verfahren) für eine Legislaturperiode von 5 Jahren hervorgehen:


Deutschland                           99 Sitze

Großbritanien                         87 Sitze

Frankreich                              87 Sitze

Italien   87 Sitze

Spanien 64 Sitze

Niederlande                            31 Sitze

Belgien 25 Sitze

Griechenland                          25 Sitze

Portugal                                  25 Sitze

Schweden                               22 Sitze

Österreich                               21 Sitze

Dänemark                               16 Sitze

Finnland                                 16 Sitze

Irland    15 Sitze

Luxemburg                             6 Sitze.


Die Abg. dürfen weder der Regierung eines Mgl.staates noch einer Institution der EU angehören.


Die parteipolitisch gebildeten Fraktionen z.B. EVP, SPE sind mehrheitlich übernational zusammengesetzt.


Das E.P. besitzt lediglich kontrollierende und beratende, jedoch keine legislativen Befugnisse; es besitzt das Recht, neue Beitrittsanträge abzulehnen, den Haushalt zu beschließen sowie der Kommission das Mißtrauen auszusprechen und diese damit zum Rücktritt zu zwingen.







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