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Politikwissenschaft

Politikwissenschaft



Lehrveranstaltungsinhalte


Grundbegriffe und Einführung

Recht, Politik, Rechtsverfassung (Realverfassung), Normordnungen, Rechtstheorien, privates und öffentliches Recht, Staat, Staatsformen, Demokratie


Grundzüge des österreichischen Rechtssystems nach dem EU-Beitritt

Stufenbau der Rechtsordnung, Baugesetzte, Verfassungsrecht, Grundrechte, Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und österreichischem Recht, Entstehung von Gesetzten und anderen Normen




Das politische System Österreichs im europäischen Kontext (Überblick)

Regierung und Parlament, oberste Organe, Verwaltung, Parteien, Verbände und Sozialpartner, Medien, Bürger, direkte Demokratie


Besonderheiten des politischen Systems auf regionaler und lokaler Ebene



Recht

Ist die Gesamtheit aller sozialen Normen, die verbindlich sind und deren Einhaltung und Durchsetzung durch Zwangsmittel geschützt wird.


Politik

Umfasst alle Handlungen, die auf die Ordnung der menschlichen Gemeinschaft und ihrer einzelnen Bereiche abgestellt sind.



Rechtliches System

Politisches System

Das von der Rechtsordnung geregelte bzw. vorgesehene Verfahren des staatlichen Zusammenlebens.

Die tatsächlich stattfindenden Abläufe und Entscheidungsmuster (im Sinne, neben, ohne oder gegen die Gesetzte)




Rechtsverfassung

Realverfassung

Verfassung die vom Recht vorgegeben ist. (Parlament sehr wichtig)

Die Verfassung die tatsächlich existiert. (Medieneinfluss, Parteien, Koalition, Sozialpartner)

Unterschiede bei der Entstehung von Gesetzen!!!


Verfassung regelt die wichtigsten Dinge im Staat.


Normordnungen: Recht

Moral

Sitte

Religion

Vernunft


Rechtstheorien


Naturrecht

Dieses Recht ist von Natur aus da. Von "Gott geschaffen"; Menschen müssen sich daaran gewöhnen; zb: Recht auf Leben


Rechtspositivismus

Das vom Menschen geschaffene Recht


Positives Recht (geschaffenes Rcht)

Gesatztes Recht

Ausdrücklich, schriftlich festgehalten

Gewohnheitsrecht ZB: Ministerrat muß einstimmig beschließen (steht nirgends), Gewohnheit: Durch die Gewohnheit, weil es immer so gemacht wurde.



Privates Recht / Öffentliches Recht


Gründe für die Unterscheidung

  • Systematisierung (schauen welche Dinge zusammengehören)
  • Zuständigkeit ( Vollzug von privaten Recht (Gerichte auch Strafrecht); Vollzug von öffentlichem Recht (Verwaltungsbehörden))
  • Kompetenzverteilung (Aufteilung der Staatsaufgaben zwischen Bund und Ländern, Bund - privat, Land (Bund) - öffentlich)

Abgrenzungsmethoden

  • Interessentheorie
  • Subjektionstheorie: (Über-(Unter)ordnung - öffentlich; gleichrangig - privat)
  • Subjektstheorie: Bescheid/Verordnung; wenn jemand Hoheitlich auftritt - öffentlich d.h. mit Staatsgewalt auftreten - Instrumente: Bescheid, Verordnung, Gesetzte, Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt ( D.s. alle Polizeimaßnahmen); privat: Vertrag, Beschluß, Gesellschaftsrecht,


Was ist ein "Staat"?


Staatsgebiet:

  • Personenverbandsstaat
  • Territorialstaat (best Gebiet)

Staatsvolk:

  • Abstammungsgemeinschaft (alle haben die gleichen Vorfahren, biologische Kriterien "Rasse" (vorsichtig sein)
  • Kulturgemeinschaft (alle haben die gleiche Kultur, Religion, Sprache, Tradition, Sitten)
  • Politische Schicksalgemeinschaft (gemeinsames politisches Schicksal zB. Schweiz (gegen den NS) Amerika (ab 1776 Unabhängigkeit))
  • Problem:Nationalstaat - Minderheiten (einheitlicher Staat zB: Großbritanien -Nordirland (Minderheiten; In Frankreich akzeptieren sie keine Minderheiten, Minderheiten haben kaum Rechte, Amerika fast gleiche Situation wie in Frankreich)

Staatsgewalt:

  • Kompetenzhoheit (Staat selbst entscheidet selbst was er macht)
  • Nur der Staat darf Gewalt ausüben: Gewaltenmonopol (ZB. Todesstrafe, einsperren)
  • Souveränität: (Staat ist eigener Herr -ALLES zusammengefasst!





Organisationsformen des Staates


Zentral - und Einheitsstaat

Französisches Modell, es gibt einen Staat, Bezirke haben keine eigene Gewalt - nur für den Staat. zB. Frankreich


Bundesstaat

Es gibt mehrere Staaten, welche eigene Staaten sind (haben eigene Gesetze, eigene Regierung) zB. USA, Schweiz, nicht so ausgeprägt Deutschland und Österreich


Staatenbund

Staaten kooperieren miteinander, Außenstaat ist schwächer; zB. Eu liegt genau zwischen Staatenbund und Bundesstaat, die GUS lag auch sehr nah an Staatenbund


Lose Staatenverbindung

Keine Gesetzte, lose Vereinbarungen, wenn Gesetzte, dann nur in wenigen Bereichen zB. OPEC, schwächer ausgeprägt sind OSZE, UNO und (GUS).



Staatsformen


Monarchie

(einer ist an der Spitze, dynastisch gebunden)

Absolute Monarchie: Herrscher regiert absolut, er ist an keine Gesetze gebunden.

Konstitutionelle Monarchie: Herrscher ist and die Verfassung gebunden.

Parlamentarische Monarchie: Parlament hat Staatsgewalt. Monarch hat nur represantative Aufgaben.


Republik

Keine Monarchie, Verbindung mit Demokratie, Spitze im Staat wird vom Volk gewählt (normaler Staatsbürger)


Diktatur

(Macht bei einer oder mehreren Personen (Gruppe), Staatsgewalt dem Volk entzogen

Autoritäre Diktatur: Volk hat kein Mitspracherecht, Privatleben frei, Wirtschaft frei, Meinungsfreiheit, Diktatur bezieht sich nur auf die Staatsgewalt (Militär)

Totalitäre Diktatur: Volk wird total diktiert, alles wird kontrolliert zB. Kommunismus, Nationalismus (Kuba, Afghanistan)



Oligarchie

Macht bei wenigen Personen (wenige haben viel Macht); oligarchische Tendenzen: Lobbys, Parteien, Sozialpartnerschaft, Einflüsse von Medien und der Wirtschaft zB. Kartelle (ORF)


Demokratie

Volk ist Herrscher


Aristokratie

Herrschaft der Besten. Auch wenn in der Aristokratie die Regierungsmacht nur von einigen wenigen ausgeübt wird, wird theoretisch zum Wohle aller regiert. Wann immer die Interessen des Volkes der Eigensucht der Herrschenden untergeordnet werden, wird die Aristokratie "Oligarchie" genannt.



Demokratie


  • Erst spät positiv besetzter Begriff
  • Aufklärung, 19. Jhd.
  • Besonders in Österreich und Deutschland schon bald in der Zwischenkriegszeit massive Demokratiekritik (nach dem 1. Weltkrieg)
  • Erst nach dem 2. Weltkrieg setzt sich in den meisten westeuropäischen Ländern Demokratie durch
  • Aber:                  Diktaturen etwa in Spanien, Portugal, Griechenland bis ca. 1970, (süd)osteuropäische Staaten bis 1989 kommunistisch


Definition von Demokratie: (ein Versuch)

"Demokratie ist jene Staatsform in der die Rechtsordnung mittelbar (durch die Wahl von Repräsentanten) und /oder unmittelbar (durch Teilnahme an Sachentscheidungen) von den ihr Unterworfenen erzeugt wird." Hans Kelsen


= Mitwirkung, Beteiligung, Teilhabe der Menschen an Personen- und/oder Sachentscheidungen


Kernstück: das allgemeine und gleiche Wahlrecht!!!!!!






Stufenbau der Rechtsordnung


1. Baugesetzte der Rechtordnung (Gesetzgebung)

oberste Grundprinzipien der Varfassung, diese können nur durch eine 2/3 Mehrheit geändert werden, (Volksabstimmung)


2. Gemeinschaftsrecht (EU) (Gesetzgebung)

Höher als unsere Verfassung, aber niedriger als die Baugesetzte der Verfassung


3. Bundesverfassung (Gesetzgebung)


4. Bundesgesetze-------Landesverfassung und Landesgesetzte (Gesetzgebung)


5. Verordnungen (Verwaltung)


6. Individuelle Rechtsakte (Verwaltung, Gerichtsbarkeit und individueller Rechtsbereich)


Der Stufenbau der Rechtordnung ist ein hierarchisches Gebilde mit einer Über- und Unterordnung (Maximen): untere Stufen für den der oberen nicht widersprechen, alle unteren Stufen müssen in der oberen enthalten sein; Gemeinschaftsrecht = Recht der EU


Der Stufenbau der Rechtsordnung ist nicht rechtlich verankert, sie ergibt sich einfach. Bsp. Sozialversicherungsgesetzte



Mit Demokratie verbinden wir heute aber auch noch:


  • Freiheit, Gleichheit, und andere Grundrechtsgarantien
  • Pluralismus der Ideen, Gruppen, Parteien,
  • Kontrolle und Opposition (Gleichgewicht)
  • Sachliche und zeitliche Herrschaftsbegrenzung (d.h. das die Macht nicht bei einer Person alleine liegt, sondern bei vielen, Man kann nicht öfters als 2x zum Bp gewählt werden)

Demokratie ist daher eng verbunden mit:

Verfassungsstaat

Rechtsstaat

Gewaltentrennung


Das sind alles Grundprinzipien!!!


3 Wellen der Demokratisierung:


  1. Welle: ausgehend im frühen 19. Jahrhundert von Amerika, ca. 30 Staaten

  1. Welle: nach dem 2. Weltkrieg von Allierten forciert: D, I, Japan; verstärkt durch die Entkolonialisierung in den 50er und 60er Jharen

  1. Welle: seit Mitte der 70er Jahre: Staaten in Südeuropa, Lateinamerika, Ostasien, Osteuropa


Erscheinungsformen der Demokratie:


Repräsentative Demokratie

Direkte Demokratie

Bürger wählen Vertreter, die sie repräsentieren und die dann die Entscheidungen in Sachfragen treffen. ZB. Bürger wählen Parlamentsabgeordnete, die dann die Gesetzte beschließen

Bürger entscheiden nicht nur in Personalfragen, sondern auch in einzelnen Sachfragen. ZB: Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksbefragung



Mögliche Modelle


  • Versammlungsdemokratie (alle Büger versammeln sich und stimmen ab; nur im kleinen möglich)
  • Rätedemokratie (jede Einheit hat einen Vertreter, die wieder eien Einheit bilden, usw.)
  • Parlamentarische Demokratie

Hauptform heutzutage

Notwendigkeit der Massenkommunikation

Problem der ausreichenden Sachinformation

Problem des großen Aufwandes der direkten Demokratie

Übergewicht der repräsentativen Komponente


Freies Mandat: werden gewählt und können dann frei entscheiden

Imperatives Mandat: ist rechtlich gebunden, faktischer Zwang (gehört zur Rätedemokratie)



Baugesetzte der Verfassung

Sind leitende Grundsätze der österreichischen Verfassung. Bei einer Gesamtänderung (hat was zu tun mit Baugesetz) braucht man eine Volksabstimmung.

Verfassungsgerichtshof entscheidet über Baugesetze


Demokratisches Prinzip

  • repräsentatives System (Volk wählt Abgeordnete, welche die Entscheidungen treffen)
  • Direkte Demokratie (nicht im Übermaß)
  • Parteien, Verbände, etc. Pluralismus
  • Veränderung durch die EU: viele Kompetenzen wurden nach Brüssel ausgelagert. Macht geht nicht nur vom Volk aus, sondern auch von Brüssel.

Republikanisches Prinzip

  • d.h. das Österreich keine Monarchie ist
  • durch die EU hat sich nichts verändert.

Bundesstaatliche Prinzip

  • d.h. das es Bund und Länder gibt.
  • Kompetenzen der Länder (eigene Regierungen, eigene Gesetzte, Parlamente)
  • Mitwirkung der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes ( Vertretung der Länder bei der Gesetzesgebung durch den Bundesrat)
  • Veränderung durch die EU: Österreich hat ein Mitspracherecht in der EU aufgrund des Bundes.

Rechtsstaatliches Prinzip

  • Formelle Rechtsstaatlichkeit (Gesetzte), bedeutet dass das ganze staatliche Handeln geregelt ist und das es Kontrollen gibt, damit diese Gesetzte eingehalten werden. (Gerichte, Verfassungsgerichtshof)
  • Materielle Rechtsstaatlichkeit, heißt das es auch nach dem Inhalt ein Rechtsstaat ist. (keiner kann einfach eingesperrt werden ohne Grund)
  • Veränderung durch die EU: Verfassungsgerichtshof hat sein Monopol durch die EU verloren.

Gewaltentrennendes Prinzip

  • Organisatorische Gewaltentrennung (Staatsgewalt auf mehrere Gewalten aufgeteilt; es muss verschiedene Organe geben, in Österreich Trennung nicht so groß weil Regierung und Parlament fast gleich!
  • Funktionelle Gewaltentrennung (nach dem Inhalt sind die Gewalten aufgeteilt;)
  • Vertikale Gewaltentrennung (Bund, Länder, Gemeinden)
  • Horizontale Gewaltentrennung (Gesetztesgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit)


Bundesverfassungsrecht


  • Materielles Verfassungsrecht: jeder Staat hat ein Verfassungsrecht >>Grundlegender Inhalt
  • Formelles Verfassungsrecht: wichtig Kreation: (wie wird es geschaffen; 2/3 Mehrheit (Hälfe anwesend)) Quellen: Stammgesetz der Verfassung ist das B-VG und auch noch andere Bestimmungen zB: einige alte Gesetzte (Staatsgrundgesetz: Grundrechte darin beschreiben(Art. 149)); BVG, Staatsverträge (MRK); Vfbst. In Staatsverträgen;


Regelungsbereiche


  • Organisationsrecht des Bundes, aber wesentlich auch der Länder und der Gemeinden (einschließlich "Nebenfelder" wie etwa Parteien)
  • Kompetenzordnung (wer ist für was zuständig)
  • Grundrechte (Welche Grundrechte hat das Volk)
  • Kontrollinstrumente >>Rechtsschutz (Welche Kontrollen gibt es!!)
  • Einzelregelungen


Bundesgesetze, Landes(verfassungs)gesetze >>Einfache Gesetze


  • Kreation (Weg der gEsetzgebung)
  • Quellen
  • Verfassungsautonomie der Länder?
  • Kompetenzbereiche?
  • Gemeindegesetze?


Entstehung eines Bundesgesetzes?


Siehe Skriptum!!!!

Verordnungen (Art. 18 Abs2)


  • Führen Gesetze näher aus, mehr Details
  • Jede Behörde darf zu seinem Wirkungsbereich Verordnungen erlassen.
  • Gesetzmäßigkeit
  • Selbstständige Verordnungen


(Ortspolizeiliche Verordnungen der Gemeinde (Rasen mähen); Notverordnungsrecht des BP (Richten sich an die Allgemeinheit))



Individuelle Rechtsakte


Gelten nur für Einzelpersonen
  • Bescheide (Steuerbescheid)
  • Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt (nichts schriftliches; durch Polizeihandlungen (Verhaftungen)
  • Weisungen (Erlässe)Untergeordnete Instanzen bekommen von Übergeordneten Weiseungen. Erlässe (verwaltungsinterne Weisungen für Fälle die gleich liegen.
  • Verträge
  • Urteile (Entscheidungen der Gerichte)

Gemeinschaftsrecht
  • Recht der EU
  • Etwas ganz einzigartiges (Mittelding zwischen Völkerrecht und nationalem Recht)

Primäres Gemeinschaftsrecht

Zwischen einzelnen Staaten geschlossen zB. Gründungsverträge, Beitrittsvertrag, Anderungsverträge von Maastrich, Amsterdam, Nizza


Sekundäres Gemeinschaftsrecht

  • Wurde auf Grund des Primären Gemeinschaftsrecht geschlossen
  • Verordnungen ist ca. ein Gesetz in Österreich, vom EU-Ministerrat beschlossen, sofort anwendbar, man muss es behandeln wie ein österreichisches Gesetz
  • Richtlinien gelten nur unmittelbar, Ziel wird festgelegt, der Weg ist egal, wird auch vom EU-Ministerrat beschlossen.
  • Empfehlungen
  • Stellungnahmen
  • Urteile


Gemeinschaftrecht


  • Rechtsqualität (Vertäge: Völkerrecht (nur zwischen Staaten gültig)
  • Unmittelbare Geltung
  • Unmittelbare Anwendbarkeit
  • Anwendungsvorrang (Gemeinschaftrecht hat Vorrang, selbst vor der Verfassung, nur nicht die Baugesetzte)
  • Rechtskontrolle (nur der EU-Gerichtshof entscheidet)


Legitimation des staatlichen Handelns


  • Legalität ( es entspricht dem Gesetz)
  • Legitimität (wenn die Bevölkerung akzeptiert was der "Staat" (Regierung) macht
  • Staatliches Handeln muss legitim sein.

Max Weber zur Legitimität von Herrschaft

  • Tradition (wenn es Tradition ist zB Monarchie)
  • Charisma (oft wenn es um Führerpersönlichkeiten handelt)
  • Rationalität (von der Vernunft her; Regeln einhalten)

Legitimation durch demokratische "Rückführbarkeit:

Regeln, Gesetzte einhalten, Wahlen, >> auf das Volk zurückzuführen ist


Legitimation durch Verfahren

Oft in der Verwaltung; Verwaltungsentscheidungen akzeptieren, ordentliches Verfahren, Nachvollziehung des Verfahrens



Mitwirkung des Volkes an der Gesetzgebung

Wahlrecht (repräsentative Demokratie)

Direkte Demokratie (Volk beschließt die Gesetze selber)



Organe der Gesetzgebung


  • Nationalrat (Organe: Rechnungshof) und Volksanwaltschaft) wird direkt vom Volk gewählt.
  • Bundesrat (Mitglieder werden vom Landtag (Landtag wird direkt gewählt) gewählt) wird indirekt vom Volk legitimiert.
  • Bundesversammlung (=Nationalrat und Bundesrat) hat eigentlich keine Kompetenzen, wichtigste Kompetenz ist die Angelobung des BP.
  • Landtag (Landesrechnungshof, Landesvolksanwaltschaft wird direkt vom Volk gewählt.


Wahlrechtsgrundsätze


Wahlrecht:

  • Allgemeines (alle mündigen Bürger
  • Gleiches (jede Stimme zählt gleich viel, jeder hat gleich viele Stimmen)
  • Persönliches (man muß persönlich wählen)
  • Unmittelbares (das man den NR direkt wählt und nicht durch Wahlmänner)
  • Geheimes (unbeobachtet, keine Nachvollziehung)
  • Freies (keine Zwangseinwirkung bei Stimmabgabe, freie Wahlwerbung, freie Kanditatur

Verhältniswahlrecht (Mandate werden nach Verhältnis der Stimmen aufgeteilt auf die Parteien)



Instrumente der direkten Demokratie


  • Volksabstimmung (freiwillige oder obligatorische(wenn man ein Verfassungsgesetz ändern will) Volksabstimmung
  • Volksbefragung (unverbindlich, Volk wird nur befragt)
  • Volksbegehren (Gesetzesvorschlag vom Volk > 100.000 Unterschriften)
  • Petitionsrechte, Auskunftsrechte, Beschwerderechte (Begehren, Bittstellen abgeben zu dürfen, dass man sagen kann was man will)


Legitimation des Gemeinschaftsrechts

  • Problem EU-Parlament (EU-Parlament wird direkt gewählt, macht aber nicht die Gesetzte, eigentlich hat das EU-Parlament nur Kontrollrechte)
  • Hauptrechtsetzungsorgan: Ministerrat (schwach legitimiert, Österreich hat fast kein Mitspracherecht beim Ministerrat; Demokratiedefizit in der EU: Wenn Parlament demokratisch gewählt dann ist es ziemlich zentralistisch und Österreich hätte nichts mehr viel zu sagen (21 Abgeordnete)
  • Kommission


Mitwirkung des Volkes an der Verwaltung


  • Direktwahl von Amtsträgern (Bundespräsident und in 6 Ländern der Bürgermeister)
  • Indirekte Legitimation der Wahl oder Bestellung von Amtsträgern (Landeshauptmann: wir wählen Landtag und der wählt den Landeshauptmann)
  • Indirekte Kontrolle durch direkt gewählte allgemeine Vertretungskörper (Kontrollinstrumente der Parlamente)
  • Legitimation durch Weisungszusammenhang zu den obersten Organen der Verwaltung (alle Beamte: An der Spitze steht der, der durch das Volk legitimiert wurde)
  • Direkte Demokratie (in der Verwaltung, Volk kann bei Sachentscheidungen teilnehmen)


Systeme der Verwaltungsorganisation


  • Unmittelbare Bundesverwaltung (durch eigene Organe vollziehen; Bundesregierung/Bundesminister unterstützt von den Ministerien und auch den Bundesbehörden (z.B. Finanzamt))
  • Mittelbare Bundesverwaltung (Bund bedient sich der Organe der Länder: Bundesregierung/Bundesminister, unterstützt von den Ministerien, Landeshauptmann unterstützt vom Amt der LReg., Bezirksverwaltungsbehörden (BH und Bgm.) und Bundesbehörden (insbesondere die Bundespolizeidirektion))
  • Öffentliches Sicherheitswesen (BM für Inneres zuständig für Flüchtlingssachen, Asyl.; auf Landesebene gibt es die Sicherheitsdirektion - vom LH und Ministern ernannt, Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektion)
  • Unmittelbare Landesverwaltung (Dinge die das Land selbst verwaltet; Landesregierung/Landesräte < unterstützt vom Amt der LReg.; Bezirksverwaltungsbehörden (BH und Bgm.)

Organe des Landes können aber auch für den Bund tätig werden.


Manche Aufgaben werden von den Gemeinden vollzogen:

Dinge die im Interesse der Gemeinde liegen. (Baurecht (Baubewilligungen)

Eigener Wirkungsbereich: Gemeinde arbeitet selbständig, keine Weisungen vom Land

Übertragener Wirkungsbereich: Weisungen vom Land


Direkte Demokratie auf Verwaltungsebene

(keine Gesetze, deshalb kein Volksbegehren)


  • Volksabstimmung (es wird abgestimmt ob Verwaltung etwas macht oder nicht)
  • Initiativrecht (das gleiche wie Volksbegehren)
  • Volksbefragung (steirische Volksbefragung)
  • Petitions-, Auskunfts- und Beschwerderechte


Selbstverwaltung (=Gemeinde, seine Angelegenheiten selbst vollziehen)


  • Subsidiaritätsprinzip (alles was untere Instanzen selbst machen können, sollen sie auch erledigen, alles andere an obere Instanzen abgeben)
  • Weisungsfreiheit (unabhängig von Weisungen von außen z.B. Kammern; von außen darf niemand Weisungen geben (weder Land noch Bund)
  • Aufsichtsrechte (Staat hat Aufsicht, dass Gesetze eingehalten werden und das die Gemeinde nicht bankrott geht)
  • Demokratisches Prinzip (es muss überall Wahlen, Kammerwahlen, Wahlen an der Universität, Arbeiterkammerwahlen,.)


Erscheinungsformen der Selbstverwaltung


  • Kommunale/territoriale Selbstveraltung (Selbstverwaltung der Gemeinden)
  • Wirtschaftliche und berufliche Selbstverwaltung (Kammern: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Hochschülerschaft)
  • Akademische Selbstverwaltung (Universität, Teil des Staates, dürfen aber ihre Sachen selber vollziehen)
  • Soziale Selbstverwaltung (Sozialversicherungsanstalten < keine Wahlen, Problem der nicht Legitimation)


Gerichtsbarkeit


  • Grundsätze der Unparteilichkeit, Unabhängigkeit (völlig ohne Weisungen), Unabsetzbarkeit (niemand kann sie absetzen) und Unversetzbarkeit (man kann ihn nicht absetzen)
  • Trennung von Justiz und Verwaltung (Minister haben keine Verbindung zu den Richtern)
  • Ernennung von Richtern (Richter selbst machen 3 Vorschläge und Minister wählen dann)
  • Kontrollmöglichkeiten (eigene Disziplinarsenat, Richter kontrollieren sich selbst)


Verhältnis von Recht und Politik


  • Recht und Politik sind eng miteinander verbunden.
  • Politik ist darauf gerichtet: (Ziel)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu gestalten (Gesetze, Verordnungen,)

Innerhalb des Rahmens Recht zu setzen (Aufgabenverteilung Regierung und Opposition)

Diese Handlungen politisch zu kontrollieren



Einflussfaktoren auf rechtliche (oft: politische) Entscheidungen


  • Rechtliche Rahmenbedingungen (es muss erlaubt sein)
  • Parteien
  • Verbände (Interessenverbände (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, auf höherer Ebene spielen Verbände eine größere Rolle)
  • Andere gesellschaftliche Institutionen und Gruppierungen (Kirchen, Bürgerinitiativen usw.)
  • Medien (können negative und positive Stimmung machen)
  • Ideologien (Gemeindeebene,)
  • Einflüsse aus persönlichen Verfasstheiten
  • Kontakte, Seilschaften, soziale Kontakte,


Das politische System


  • Ein Kreislauf
  • Verschiedene Akteure
  • Verschiedene, auch wechselseitige Einflüsse
  • Wie kommen Entscheidungen zustande?
  • Demokratisches Prinzip
  • Modell der Arbeitsteilung
  • In Österreich zusätzlich: Bundesstaat mit Ländern und Gemeindeautonomie

Parteien (ohne Parteien funktioniert Demokratie nicht)


  • Funktionen:

Aggregationsfunkion (Wünsche und Bedürfnisse des Volkes zusammengeführt)

Transformationsfunktion (Wünsche werden konkretisiert)

Artikulationsfunktion (Wünsche und Bedürfnisse werden in der Öffentlichkeit dargestellt)

Rekrutierungsfunktion (dass es politischen Nachwuchs gibt)

Mobilisierungs- und Sozialisierungsfunktion (dass sich viele Leute politisch engagieren)

  • Gesetzliche Verankerung (Parteiengesetz seit 25 Jahren)
  • Finanzielle Ressourcen der Parteien(2 Modelle: entweder vom Staat finanziert (in Ö) oder Selbstfinanzierung (in den USA: Nur für Reiche > negativ))
  • Innerparteiliche Demokratie: (vor allem in Form von Vorwahlen)
  • Parteisystem im Wandel (Umbruch seit 15 Jahren, Großparteien im Rückschritt, kleinen Parteien im Vormarsch (postpolitische Parteien à la FPÖ))


Medien


  • Aufgaben in demokratischen Staaten

Meinungsbildung, Erzeugung von Öffentlichkeit, von öffentlicher Meinung,

Information, öffentliche Kritik, Kontrolle; Medien als "vierte Gewalt" - aber: Medien wiederum selbst als Subjekt der Politik, der Machtgestaltung (manche mehr als andere)

Erziehungs-, Bildungs- und Integrationsaufgabe (gilt für alle Medien auch für Private; für öffentlich-rechtliche noch mehr)


  • Aufgaben in nichtdemokratischen Staaten:

Agitation (Aufputschbewegung erzeugen), Propaganda



Wirtschaft und Politik


Personalunionen (Personen in Wirtschaft und Politik tätig)

Verbände (Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sehr wichtig)

EU-Dominanz (viel wird durch das Gemeinschaftsrecht bestimmt > Sozialpartnerschaft hat deshalb an Bedeutung verloren)

Subventionen (sehr großer Einfluss, vom EU- Bereich geregelt, Subventionen gibt es nur mehr für Gebiete die einen wirtschaftlichen Rückstand haben)

Öffentliche Unternehmen (führt Staat selbst, viele sind schon privatisiert)






Ein Instrument der Sozialpartnerschaft (gegründet nach dem 2. Weltkrieg, hat aber an Bedeutung verloren)


Regierung

Mitglieder: Verbände, zuständige Bundesminister

PARITATISCHE KOMMISSION (besteht aus: Präsident der Arbeiterkammer, Präs. Der Wirtschaftskammer, Präs. Der Landwirtschaftskammer, Präs. der Gewerkschaft)

Unterausschüsse

Peisunterausschuß; Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, Lohnunterausschuss

Unternehmer und deren Verbände, Arbeitnehmer und deren Verbände



Besonderheiten regionaler und lokaler Politik


  • Je kleiner die Einheit, desto
  • Weniger Ideologie (geringere Rolle)
  • Geringerer Medieneinfluss
  • Intensiverer direkter persönlicher Kontakt zwischen Entscheidungsträgern und Bürgern/Unternehmen (nicht so anonym)
  • Stärkeres Gewicht der persönlichen Umstände; Kontakte, Sympathien/Antipathien, persönliche Interessen,








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