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Das Einkommen

Das Einkommen





Einkommen, alle Geldbeträge, Güter und Nutzungen, die einem Wirtschaftssubjekt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zufließen. Ein Wirtschaftssubjekt ist entweder eine Person, eine Gesellschaft oder eine andere Körperschaft.




Man unterscheidet zwischen Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit (Lohn, Gehalt), Gewinneinkommen aus Unternehmertätigkeit oder Ausübung eines freien Berufs sowie Besitzeinkommen aus Vermögen (Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten etc.).

Die oben genannten Einkommen entstehen aus Beteiligungen am Wirtschaftsprozeß und heißen originäre Einkommen. Als abgeleitete Einkommen bezeichnet man Übertragungs- oder Transfereinkommen. Sie fließen ohne wirtschaftliche Gegenleistung zu (Sozialrenten, Pensionen, Unterstützungszahlungen).

Das Bruttoeinkommen ist das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben; nach Abzug ergibt sich das Nettoeinkommen.

Das Nominaleinkommen ist das in Geldeinheiten ausgedrückte Einkommen. Das Realeinkommen ist die Menge an Gütern und Dienstleistungen, die man mit dem Nominaleinkommen kaufen kann. Das Realeinkommen sinkt beispielsweise, wenn die Preise steigen und das Nominaleinkommen gleichbleibt.

Das Volkseinkommen ist die Summe aller Einkommen, die den inländischen Wirtschaftssubjekten innerhalb einer Periode aus dem In- und Ausland zufließen.


Das Einkommen ist das einer Wirtschaftseinheit in einer bestimmten Zeitperiode auf Grund von Arbeitsteilung oder Vermögensbesitz zukommenden Güter oder Dienstleistungen.


mikroökonomisch: Individualeinkommen

makroökonomisch: Volkseinkommen oder Sozialprodukt


Arten:

Privateinkommen: Arbeitsleistung, Arbeitnehmer und Unternehmen, Besitzeinkommen

Öffentliche Einkommen: öffentliche Institutionen

Besitzeinkommen: Kapitaleinkommen, Grundbesitzeinkommen (Bodenrente)

Unternehmenseinkommen

Transfereinkommen

Nominaleinkommen (Arbeitseinkommen) - Realeinkommen (Kaufkraft)


Das Sozialprodukt


Sozialprodukte:

Öffentlicher Konsum

Privater Konsum

Bruttoinvestitionen

Lagerbestände


Verfügbare Güter- und Leistungsvolumen

- Importe

Inlandsversorgung aus der Eigenproduktion

+ Exporte

Brutto-Inlandsprodukte zu Marktpreisen

+ Faktoreinkommen aus dem Ausland

+ Faktoreinkommen an das Ausland

Bruttonationalprodukt zu Marktpreisen

- Reinvestitionen & Abschreibungen

Nettoprodukt zu Marktpreisen

+ Subventionen

- indirekte Steuern und Zölle

Nettoprodukt zu Faktorpreis und Volkseinkommen


Bruttosozialprodukt

- Erneuerungsinvestition

Nettosozialprodukt



Volkswohlstand macht aus:

w        Beschäftigung - Industrie

w        Politische Systeme (Demokratie)

w        Menschenrechte

w        Währungsstabilität

w        Sozialwesen - soziales Wohnwesen

w        Verkehrswesen - Infrastruktur

w        Bildungswesen jedem zugänglich







Arten des Einkommens


Grundrente:

Die Grundrente ist das Einkommen, das sich als Besitzeinkommen (Nichtleistungseinkommen) allein aus der Verfügung über Grund und Boden ergibt. Sie wird berechnet indem man von Ertrag eines Grundstückes die notwendigen Aufwände abzieht.

Sie entsteht entweder durch Selbstbewirtschaftung oder Verpachtung.


Sie kann sich aus der

Differentialrente der Fruchtbarkeit (Qualitätsrente)

der städtischen Grundrente entwickeln oder aus

der intensiven Bearbeitung (Intensitätsrente)

oder der Lage des Grundstückes ergeben.


Pacht, Vertrag zwischen dem Eigentümer einer Sache (Verpächter) und einer anderen Person (Pächter), der dem Pächter für eine vereinbarte Zeit und zu festgelegten Bedingungen das Gebrauchsrecht über die Sache einräumt sowie das Recht, aus der bestimmungsgemäßen Verwertung der Sache einen Ertrag zu erzielen. Bei der Miete wird nur der Gebrauch der Sache gestattet, nicht aber die Ertragserzielung aus den Früchten der Sache. Ein typischer Fall der Pacht ist die Landpacht.


Lohn:

Lohn, Entgelt für Arbeitsleistungen. Lohn erhalten nicht nur Arbeiter, sondern auch Beamte und Angestellte (Gehalt), im weiteren Sinne auch wirtschaftlich Selbständige (Unternehmerlohn). Er wird üblicherweise in Geld ausgezahlt (Geldlohn). Eine Entlohnung in Sachgütern (Naturallohn) ist nur begrenzt zulässig. Beim Geldlohn ist zu unterscheiden zwischen Nominallohn und Reallohn. Der Nominallohn berücksichtigt nicht die Kaufkraft. Den Reallohn erhält man, indem man den Nominallohn durch einen Preisindex dividiert.

Bei der Lohnform Zeitlohn wird der Lohn nach den geleisteten Arbeitsstunden berechnet; die Arbeitsleistung wird dabei nicht berücksichtigt. Ein Leistungslohn ist der Akkordlohn: Seine Höhe ist das Produkt aus erreichter Stückzahl und vereinbartem Stücklohnsatz.

Die verschiedenen Tätigkeiten werden unterschiedlichen Lohngruppen zugeordnet; für bestimmte Arbeitnehmergruppen sind die Lohngruppen tariflich festgelegt (Tarifgruppen). Innerhalb einer Gruppe bewegen sich die Löhne in einem festgelegten Rahmen, wobei die Lohnhöhe von der Zahl der Tätigkeitsjahre abhängen kann.





Er ist ein Entgelt für die Überlassung von Arbeitskraft einer bestimmten Qualität in einer bestimmten Zeiteinheit. Er ist der Preis für die Arbeit


Geldlohn - Naturallohn

Nominallohn - Reallohn

Zeitlohn - Akkordlohn

Prämienlohn - Gewinnbeteiligung

Existenzminimum


Kapital

Einkommen über Kapital nennt man den Kapitalzins z.B. Brutto- und Nettozins (Bruttozins ist abzüglich der Verwaltungskosten)


Spekulanten

Erlangen auch über Kapital ihr Einkommen.


Transfereinkommen

Keine Gegenleistung steht ihnen gegenüber z.B. Arbeitslosenunterstützung, Kinderbeihilfe, Taschengeld


Unternehmereinkommen

Das Unternehmereinkommen ist jener Teil des Ertrages, der den Unternehmer nach Abzug der Kosten zukommt.

Er besteht aus drei Teilen:           - Unternehmerlohn

- Unternehmerzins

- Unternehmergewinn


Unternehmerlohn ist ein Leistungseinkommen, welches der Arbeit des Unternehmers entspricht z.B. Finanzbuchhalter, Kommunikationsstrategie, zum Entwickeln wirtschaftlicher Macht


Unternehmerzins entspricht der Verzinsung des Eigenkapitals. Bei wenig Eigenverbrauch kommt es zur Anhäufung von Eigenkapital und höheren Zinsen.


Unternehmergewinn ist das Entgelt für besondere unvertretbare Leistungen und Initiativen des Unternehmers, welche nicht kalkulatorisch erfassbar sind.






Zinsen


Zins, Zahlung für die Überlassung von Geld durch eine andere Person. In der Volkswirtschaft bezeichnet der Zins den Preis für die zeitlich befristete Überlassung von Kapital. Volkswirtschaftler sehen den Zins auch als Belohnung für Sparsamkeit an, d. h. als Zahlung, die Menschen angeboten wird, damit sie sparen.

Einfache Zinsen werden gewöhnlich nur auf den Kapitalbetrag gezahlt, d. h. auf die Geldsumme, die ausgeliehen wurde. In einigen Fällen wird aber Zins nicht nur auf den Kapitalbetrag gezahlt, sondern auch auf die Gesamtsumme der Zinsen. Es handelt sich also um die Verzinsung der Zinsen, und der dafür gezahlte Betrag ist der Zinseszins. Der Zinssatz oder Zinsfuß ist der Prozentsatz zu dem ein Anlagebetrag verzinst oder ein Kredit gewährt wird. Er bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum, üblicherweise ein Jahr. Der aktuelle Zinssatz, der Zinssatz am Geldmarkt, wird in erster Linie durch das Verhältnis von angebotener Geldmenge und Nachfrage durch Kreditnehmer bestimmt. Wenn die für Investitionen verfügbare Geldmenge schneller steigt als die Nachfrage der Kreditnehmer, werden die Zinssätze eher sinken. Umgekehrt steigen die Zinsen im allgemeinen, wenn der Bedarf an Investitionskapital schneller wächst als die dafür verfügbaren Geldmittel. In der Wirtschaft werden dann keine Kredite mehr aufgenommen, wenn der dafür zu zahlende Zinssatz höher ist als der Ertrag, den sie sich aus dem Einsatz des geborgten Geldes erwarten.



Einkommensverteilung und Verteilungspolitik


Einkommensverteilung, Verteilung des Volkseinkommens (Nettosozialprodukt). Dieses läßt sich auf die Produktionsfaktoren Boden, Arbeit, Kapital und Unternehmertum verteilen (funktionale Einkommensverteilung). Danach unterscheidet man vier Einkommensarten: Pacht (Einkommen, das dem Faktor Boden zufließt), Lohn (Einkommen des Faktors Arbeit), Zinseinkommen (fließt dem Faktor Kapital zu) und Gewinn (Unternehmereinkommen).

Wichtig ist die Frage, wie sich das Volkseinkommen auf die einzelnen Haushalte, d. h. die Eigentümer der Produktionsfaktoren verteilt (personale Einkommensverteilung). Funktionale und personale Einkommensverteilung sind primär.

Die primäre Einkommensverteilung ist das Ergebnis von Marktprozessen. Sie hängt davon ab, welche Faktormengen ein Haushalt auf dem Markt verkauft und zu welchem Preis. Die primäre Einkommensverteilung berücksichtigt weder die jeweiligen Bedürfnisse des Haushalts (Bedürfnisgerechtigkeit) noch seine Anstrengungen, um sein Einkommen zu erzielen (Aufwandsgerechtigkeit). Für die primäre Einkommensverteilung ist nur die Marktleistungsgerechtigkeit ausschlaggebend.

Die personale Einkommensverteilung wird oft als nicht gerecht empfunden, teilweise deshalb, weil die Produktionsfaktoren Boden und Kapital in den Händen weniger Haushalte konzentriert sind. Der Staat versucht, das primäre Vermögen umzuverteilen durch Abzüge vom Primäreinkommen, z. B. Einkommensteuern. Bedürftige Haushalte erhalten staatliche Transferzahlungen, z. B. Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, Alters- oder Invalidenrenten. Das Ergebnis der staatlichen Umverteilungspolitik ist die sekundäre Einkommensverteilung.


Primäre Einkommensverteilung


Wenn der Staat beim "Abschneiden des Kuchenstücks" nicht "stört" bzw. "mithilft", bezeichnet man diese Form der Verteilung als "primäre Einkommensverteilung".


Es eröffnen sich nun wiederum zwei Möglichkeiten:


Personelle Einkommensverteilung


Die personelle Einkommensverteilung gibt Auskunft über das Verhältnis der Einkommen verschiedener Personengruppen (z.B. Landwirte - Nichtlandwirte, Familien mit Kindern - ohne Kinder, Selbständige - Unselbständige), hinsichtlich des Anteils von Selbständigen und Unselbständigen spricht man von Gewinn- und Lohnquote.


Lohnquote

Gewinnquote

Ist der prozentuelle Anteil am Volkseinkommen aus unselbständiger Arbeit

Ist der prozentuelle Anteil am Volkseinkommen aus Unternehmergewinn und Vermögenseinkünften


Die Lohnquote ergibt aus mehreren Gründen kein exaktes Bild von der Einkommensverteilung:


Innerhalb der verschiedenen Gruppen der Arbeitnehmer gibt es unterschiedliche Einkommenshöhen.

Berücksichtigt werden müßten auch die "Arbeitnehmerquoten", das ist der Anteil der Unselbständigen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen. Wenn man das mit einbezieht, so erhält man die "bereinigte Lohnquote".

Aus der bereinigten Lohnquote ergibt sich nicht über die Situation der Rentner, Arbeitslosen und Notstandshilfeempfänger.

Auch Unselbständige können Sparzinsen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen.


Lohnquote und Gewinnquote hängen sehr stark von der jeweiligen Machtstellung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung sowie von der Konjunkturlage ab. In Zeiten der Hochkonjunktur sind die Arbeitgeber eher bereit, Lohnforderungen zu erfüllen.


Funktionelle Einkommensverteilung


Die Verteilung erfolgt über die unterschiedlichen Möglichkeiten jedes einzelnen, Produktionsfaktoren einsetzen zu können bzw. zu besitzten.

Entgelt für den Produktionsfaktor

Arbeit ist der Lohn

Boden ist die Grundrente

Kapital ist der Zins



Sekundäre oder staatliche Einkommensverteilung


Der Staat beeinflußt die Aufteilung des Kuchens, um eine gerechte Aufteilung herbeizuführen.


Folgende Probleme gilt es zu lösen:

Alle jene sind vom Zufluß von Einkommen ausgeschlossen, die noch nicht, gerade nicht oder nicht mehr an dieser Produktion mitwirken können.


Die Verteilung richtet sich nach dem Leistungsbeitrag jedes einzelnen, der jedoch zu einem Einkommen führen kann, dessen Höhe von Standpunkt der Bedarfsgerechtigkeit als bedenklich erscheinen mag. Es stellt sich daher die Frage, welches Einkommen ist für welche Tätigkeit bzw. welchen Zeitaufwand gerechtfertigt?


Um Ungerechtigkeiten zu verhindern, muß der Staat korrigierend eingreifen, da bei der primären Verteilung sozial schwache Gruppen verelenden würden.


Es gibt mehrere Möglichkeiten des staatlichen Eingreifens:

Progressive Besteuerung: es besteht jedoch dadurch die Gefahr der Verringerung des Leistungsanreizes;

Gewährung von Steuererleichterungen, wie Freibeträgen, Sonderausgaben, Absetzbeträgen (z.B. Alleinverdienerbegünstigung), Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Sondernotstandshilfe, Ausgleichszulagen und Wohnbeihilfen:

Schaffung von Sparanreizen auch für Bezieher kleiner Einkommen, dadurch erhalten sie Zinsen und staatliche Prämien (Bausparen).








Verteilungsziele


Ziele der Einkommensverteilung sind:


Eine breite Streuung des Vermögens auf die Bevölkerung


Eine gerechte Einkommensverteilung
der Begriff gerecht ist subjektiv. Es ist schwierig, objektive Kriterien zu finden. Wenn jeder in einer Volkswirtschaft dasselbe Einkommen bekäme ohne Berücksichtigung seiner Leistung, so würde die Produktivität in dieser Volkswirtschaft drastisch sinken. Die Leistungorientiertheit des Einkommens ist daher sehr wichtig.


Nach Lorenz ist eine Gleichverteilung des Einkommens dann gegeben, wenn

20 % der Bevölkerung 20 % des Volkseinkommens erhalten, oder

40 % der Bevölkerung 40 % des Volkseinkommens erhalten, oder

60 % der Bevölkerung 60 % des Volkseinkommens erhalten.


Das ergibt graphisch eine Linie im Winkel von 45°. Je stärker die tatsächliche Verteilung von der 45° Linie abweicht, um so ungleicher ist die Einkommensverteilung.



Primäre Einkommensverteilung

Sekundäre Einkommensverteilung

Verteilung gemäß Leistungsbetrag ohne Staatsintervention


Einkommensverteilung durch ausgleichende staatliche Maßnahmen

Personelle Verteilung
Aufteilung des Volkseinkommens auf Unselbständige und Selbständige, in Prozenten ausgedrückt: Lohn- und Gewinnquote

Funktionelle Verteilung
über die Produktionsfaktoren
Arbeit - Lohn, Boden - Grundrente,
Kapital - Zins


- progressive Besteuerung
- Sozialleistungen
- Sparanreize
- Steuererleichterungen
- staatliche festgelegte Preise








Träger der Wirtschaftspolitik


Unternehmervertretung

Arbeitnehmervertretung


Staat

I

I


I


Diese beiden Institutionen heben die Aufgabe, die Einkommensinteressen ihrer Gruppe zu vertreten: "Machttheorie des Lohnes"

Hat die Aufgabe,

korrigierend einzugreifen


Wirtschaftspolitik, staatliche Maßnahmen, die darauf abzielen, das Wirtschaftsgeschehen zu ordnen, zu beeinflussen oder festzulegen. Die Ordnungspolitik gestaltet und sichert die Wirtschaftsordnung. Die Strukturpolitik und die Ablaufpolitik beeinflussen die Struktur bzw. den Ablauf des Wirtschaftsprozesses. Die Konjunkturpolitik beeinflußt die Konjunktur, indem sie beim magischen Viereck ansetzt. Das sind die Ziele Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum. Sie sind im Stabilitätsgesetz von 1967 formuliert. Ein Mittel der Konjunkturpolitik ist die Haushaltspolitik. Sie beeinflußt die Höhe der Preise, des Volkseinkommens und der Beschäftigung, indem sie die staatlichen Einnahmen und/oder Ausgaben verändert. Ein weiteres Mittel der Konjunkturpolitik ist die Geldpolitik. Sie umfaßt Maßnahmen des Staates und der Deutschen Bundesbank, die darauf abzielen, die umlaufende Geldmenge und die Höhe des Zinssatzes zu beeinflussen (Diskont-, Mindestreserven- und Offenmarktpolitik).


Die Sozialpartner üben durch ihre besondere Stellung in Österreich auf die Einkommensverteilung einen sehr wesentlichen Einfluß in den Entscheidungsgremien aus.






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