I. Geschichte der Bundeswehr
II. Aufgaben der Bundeswehr
III. Wehrpflicht
IV. Oranisation/Daten Bundeswehr
V. Aktuelles: Frauen in der Bundeswehr
VI. Zukunft der Bundeswehr
08.05.1945 bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht
23.05.1949 Geburtsstunde der BRD mit Erlass des Grundgesetzes
05.10.1950 geheimes Treffen von Adenauer und ehemaligen Offizieren der
deutschen Wehrmacht: Besprechung Auf- und Ausbau Bundeswehr
Oktober 1954 Eintritt der BRD in die Westeuropäische Union durch den er-
weiterten Brüsseler Vertrag
09.05.1955 Beitritt der BRD in die Nato, mit der Erlaubnis, eine 500.000 Mann
starke Armee zu integrieren
06.07.1955 Erster Verteidigungsminister Theodor Blank
12.11.1955 Offizielle Gründung der BW mit Einstellung der ersten 101 Soldaten
per Ernennungsurkunde
01.04.1956 Inkrafttreten des "Soldatengesetzes", erst ab jetzt offizielle
Bezeichnung "Bundeswehr"
24.12.1956 Grundwehrdienst wird auf 12 Monate festgesetzt
01.04.1957 Die ersten 10.000 Wehrpflichtigen werden einberufen
25.03.1958 Atomare Bewaffnung der BW wird beschlossen, jedoch hat die BW
kein Verfügungsrecht darüber
Ausrüstung der BW mit Trägersystemen, wie alle Nato-Partner
Seit ihrer Gründung in schwierigen Zeiten hat sich die BW als Instrument der Politik bewährt. Dank ihres demokratischen Selbstverständnisses, ihres hohen Ausbildungsstandes und ihrer Integration in die Nato genießt sie hohes Ansehen und Vertrauen bei ihren Bündnispartnern und darüber hinaus. Wer hätte das nach dem verheerenden 2. Weltkrieg gedacht.
liegen für die Streitkräfte in Art. 87a GG
für die Bundeswehrverwaltung in Art. 87b GG.
In der Friedenszeit liegt die Befehlsgewalt über die Streitkräfte beim Verteidigungsminister z.Zt. Rudolf Scharping, gem. Art. 65a GG
Im Verteidigungsfall geht die Befehlsgewalt gem. Art. 115b GG auf den Bundeskanzler über.
Schaltet sich die Nato ein, so unterliegt die BW dem Befehl der Nato.
II. Aufgaben der Bundeswehr:
Die Aufgaben der Bundeswehr liegen in der heutigen Zeit weniger in der Friedenssicherung der BRD, sondern es tritt die humanitäre Aufgabe mehr in den Mittelpunkt.
Trotzdem kann man zur Zeit immer noch sagen, dass die Hauptaufgabe der BW immer noch die Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf das Bundesgebiet ist.
Die Bundeswehr hat aber auch andere Aufgaben:
Hilfe bei
- Naturkatastrophen und schwere Unglücksfälle auf Anforderung eines
Landes oder bei größeren Fällen als Landesgrenze auf Anforderung
des Bundes, gem. Art. 35 Abs. 2 GG
wie z.Bsp in Eschede (Einsatz der Bel UH 1D) oder der Kampf um die
Erhaltung des Oder-Damms.
- Spannungsfall oder innerer Notstand, gem Art. 87a GG
-> Schutz ziviler Objekte, Regelung des Verkehrs Unterstützung der
Polizei, Bekämpfung milit. und bewaffneter Aufständiger, aber
Nur, wenn die Polizei dazu nicht mehr in der Lage ist.
z.Zt. - Friedenssicherung und Wiederaufbau in Sarajevo (= SFOR)
Friedenssicherung Kosovo (= KFOR)
Wehrpflicht bedeutet gem Art. 12a GG, dass "Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden".
Die wehrpflichtigen Soldaten sprechen bei ihrem feierlichen Gelöbnis folgenden Eid:
"Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen".
Warum Wehrpflicht?
Die Wehrpflicht steht für die Bereitschaft der Bürger persönlich Mitverantwortung für den Schutz ihres Gemeinwesens zu übernehmen.
In den letzten 40 Jahren leisteten ca. 8 Millionen Männer ihren Grundwehrdienst bei der Bundeswehr ab.
Geschichte der Wehrpflicht:
- allgemeine Wehrpflicht entsteht zum ersten Mal im Zuge der Freiheitskriege gegen das napolianische Frankreich
- im Verlauf des 19. Jhdts diente die Wehrpflicht dazu, breite Schichten der Bevölkerung zu militarisieren
- nach dem ersten Weltkrieg wird die Wehrpflicht in Deutschland durch den Versailler Vertrag verboten -> Eine Isolierung der Armee von der restlichen Bevölkerung ist die Folge
- 1935 Wiedereinführung der Wehrpflicht unter der nazionalsozialistischen Führung Deutschlands
- 1939 Einsetzung eines Massenheeres im zweiten Weltkrieg
- 1950 wurde über eine Wehrpflichtarmee diskutiert
- wie schon genannt werden am 01.04.1957 die ersten 10.000 Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1937 einberufen
So entwickelte sich die Dauer des GWD seit Aufstellung der Bundeswehr:
* 1956 - 1961: 12 Monate
* 1962 - 1971: 18 Monate
(Heraufsetzung wurde mit der erhöhten Spannungssituation in Europa, besonders durch den Mauerbau 1961 begründet)
* 1972 - 1985: 15 Monate
* 1986 - 1988: 18 Monate
* 1989 15 Monate
(Die 1986 beschlossene Verlängerung wird ausgesetzt)
* 1990 - 1995: 12 Monate
* seit 1996: 10 Monate
(Es schließt sich eine 2-monatige Verfügungsbereitschaft an. Der GWD kann von mind. 2 auf höchstens 13 Monate verlängert werden.)
Nach Artikel 87b GG ist eine von den Streitkräften unabhängige Bundeswehrverwaltung eingerichtet. Ein Teil davon ist die territoriale Wehr- verwaltung. Sie hat den Personal- und Sachbedarf der Streitkräfte zu decken und ist zuständig für den Umweltschutz sowie die Arbeitssicherheit in der BW. Sie unterscheidet sich in Struktur, Arbeitsweise und personeller Besetzung grundsätzlich nicht von anderen Bundesverwaltungen.
Veschiedene Daten, damit der Umfang und die Größe der Bundeswehr einigermaßen erfasst werden:
Personal 2000: - ca. 200.000 zivile Arbeitskräfte
- ca. 320.000 Mann starke Truppen
davon - ca. 130.000 Wehrpflichtige
83 Kreiswehrersatzämter. Diese sind für die Einberufung und Musterung der Wehrpflichtigen und die Reservistenverwaltung zuständig:
- jährl. ca. 170.000 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung,
dass sind ungefähr 1/3 aller Wehrpflichtigen
Liegenschaften: - 3.100 Liegenschaften mit einer Gesamtgröße von
ca. 350.000 Hektar
Aufwendungen: - Unterhalt und Ausstattung: 160 Mio DM
(jährlich) - Baumaßnahmen der BW: 1,5 Mrd. DM
- Erhalt der baulichen Anlagen: 1,3 Mrd. DM, wobei aber
z.Zt. nur 0,9 Mrd. DM gewährt werden
- tägliche Verpflegung von ca. 220.000 Soldaten und ein
bestehender Vorrat für den Ernstfall: 440 Mio DM
- insg. 12.000 Bekleidungsartikel: Beschaffungskosten in
Höhe von 350 Mio. DM
Frauen durften bis jetzt gem. Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG in der Bundeswehr nur den waffenlosen Dienst im Sanitäts- oder dem Militärmusikwesen ableisten.
Das weibl. Sanitätspersonal hat zwar zur Abwehr völkerrechtlicher Angriffe von der Waffe Gebrauch machen dürfen (wurde dazu auch ausgebildet), jedoch nur zu Zwecken der Notwehr (Selbstschutz) oder der Nothilfe (z.Bsp. Schutz ihrer anvertrauten Patienten).
Dies hat seinen sehr geschichtlichen Hintergrund im Nationalsozialismus.
Am 11.01.2000 hat jedoch der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Ausschluß von Frauen aus der BW nicht mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft vereinbar ist.
Somit hat das Bundeskabinett am 07.06.2000 die grundsätzliche Öffnung aller Laufbahnen für Frauen in den Streitkräften beschlossen. Die notwendige Anderung des Soldatengesetzes ist schon als Antrag beim Deutschen Bundestag eingebracht.
In der DDR war der Dienst an der Waffe auch für Frauen zugänglich.
Ab dem 01.01.2001 könne also die ersten Frauen ausserhalb des Sanitäts- oder Militärmusikdienstes eingestellt werden, ab 01.07.2001 die ersten Offiziersanwärterinnen.
Dazu die Worte des Verteidigungsministers Rudolf Scharping:
"Die Soldatinnen wollen weder verminderte Anforderungen noch Schutzräume noch Quoten. Wenn sie also strikt nach Eignung, Leistung und Befähigung eingestellt würden, erwarte ich, dass sie von den Männern respektvoll aufgenommen werden."
Meine Ansicht: Damit würde sich das Problem der fast 100 % igen männlichen Prägung der militärischen Organisation beseitigen lassen und den Einstieg der Frauen erleichtern.
Es gibt die verschiedensten Konzepte die Zukunft der Bundeswehr zu gestalten, jedoch sind diese bei bestimmten Gesichtspunkten relativ gleich:
- Die Verkleinerung der Truppe von 320.000 Mann um 40.000 - 80.000 Mann
- Die Verminderung der GWDL von 130.000 Mann um 50.000 - 100.000 Mann
od. eine verkürzung des GWD
- Dafür sog. Krisenkräfte von 60.000 auf 140.000 Mann aufstocken
Die laufende modernisierung der BW hat sein Anfang der 90 er Jahre zum größten Umbau in ihrer über 40 jährigen Geschichte geführt.
Eines der größten Probleme hierbei sind der oben schon beschriebene riesige Verwaltungsapparat der heutigen BW.
Verschiedene Verfahren und die Zahl der Bearbeitungsebenen und die Zuständigkeiten verzögern die verschiedensten Vorgänge innerhalb der BW in erheblichen Maße.
Ein Defizit ist die unzureichende Ausstattung der Dienststellen mit Führungs- und Informationssystemen sowie deren Vernetzung. Aus Gründen Wirtschaftlichkeit und der Effizienz müssen bestehende Informationssysteme ausgebaut und neue Schnittstellen für die Vernetzung aufgebaut werden. Die derzeit verfügbaren Investitionsmittel werden dieses Defizit auf absehbare Zeit nicht beseitigen können.
Maßstab müssen klare Zuständigkeiten in einer Hand, zügige Durchführung und Wirtschafltichkeit sein.
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