Demokratie
Begriff: Volksherrschaft
Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen
Herrschaft beruft sich auf Willen des Volkes (Regierung ist rechenschaftspflichtig)
zentrale Bedeutung: Prinzip der Gleichheit (Beteiligung des gesamten Volkes, Träger der Staatsgewalt)
Art. 20, Absatz 2 GG: 'Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt"
parlamentarische D.: größte Macht liegt beim Parlament Vertretung des Volkes (d.h. ohne Mehrheit im P. keine politischen Entscheidungen) Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig (Deutscher Bundestag)
mehrere Möglichkeiten der Teilnahme an polit. Willensbildung (Mitarbeit in Parteien und Interessenverbänden, Demonstrationen, Engagement in Bürgerinitiativen, Wahlen)
allgemeinste/wichtigste Mitwirkungsform (alle Staatsbürger können teilnehmen, es geht um polit. Macht)
das Medium, durch welches die Selbstregierung des Volkes verwirklicht wird
durch Stimmabgabe beeinflussen Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung (künftige Ausrichtung der Regierungspolitik)
in Gemeinden, Kreisen, Ländern, Bund: Recht der Wahl in festen Zeitabständen
unterschiedliche Ebenen: Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen
Bundestag: alle 4 Jahre; Landtage: alle 4 Jahre
Volk wählt also Abgeordnete die in seinem Namen Gesetze im Bundestag beschließen
Wahlprinzipien
allgemeine W: jedem Staatsbürger steht Wahlrecht zu
beschränkte W.: bestimmte Personenkreise ausgeschlossen(Frauen, schwaches Eink.)
gleiche W.: jede Stimme gleiches Gewicht, gleiche Anz. Stimmen, Chancengleichheit
gestufte W.: bestimmten Wählern kommen mehr Stimmen zu als anderen (3-Kl.Wahl)
direkten W.: Wahlberechtigte entscheiden direkt über Mandate und Stellen
indirekte W.:Zwischeninstanz (Wahlmänner) 2.Wahlgang Auswahl aus Bewerbern
geheime W.: Stimmabgabe erfolgt verdeckt und anonym (Stimmzettel)
offene W.: offene Abgabe der Stimme (Handzeichen)
freie W.: kein Druck auf Wähler, Freiheit zu wählen
in der BRD: Art.28/I und Art.38/I: Wahlen erfolgen allgemein, gleich, direkt, geheim, frei
Chancengleichheit eingeschränkt (5%)
keine Wahlpflicht, aktives Wahlrecht hat wer 18.LJ vollendet + Staatsangehörigkeit + mind. 3 Monate in Dt. lebt + nicht entmündigt + Verlust des Wahlrechts durch Verurteilung
passives Wahlrecht wer volljährig ist (Vollendung 18. LJ) + aktives Wahlrecht besitzt
Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Mischwahl
Unterscheidung nach Transformation der Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate
Gedanke: Wahlgebiet Wahlkreise; Abgeordneter ist Repräsentant eines Wahlkreises
ist immer Wahl von Personen, Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet wer Wahl gewonnen hat (absolute: 50% (Stichwahl), relative: Mehrheit der Stimmen)
Zahl der Sitze Zahl der von ihren Bewerbern gewonnen Wahlkreisen
nicht Personen sondern Parteien
Mgl.: kleinere Parteien können Einfluss im Parlament geltend machen
Anzahl der Abgeordnetensitze Anteil Stimmen am Wahlergebnis (Proportionalwahl)
Kombination von beiden (personalisierte Verhältniswahl Deutscher Bundestag)
Hälfte von 656 relative Mehrheitswahl, übrige Hälfte (2.Stimme) Landeslisten der einzelnen Parteien
Mgl.: Splitten der Wahl (unterschiedliche Parteien in 1. und 2. Stimme)
Grundlage: Auswahl zwischen mehreren tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten sachlicher oder personeller Art
verschiedene miteinander konkurrierende Personen oder Personengruppen (Parteien)
keine Konkurrenzsituation keine Wahl
gleiche Chancen aller um die Gunst des Wählers wetteifernden Personen und Gruppen
Wahlfreiheit des Wählers: Entscheidung frei, eigenverantwortlich, ohne Druck u. Zwang
Menschen die gemeinsame Interessen haben brauchen einen Sprecher
Klassensprecher Interessen der Schüler, Abgeordnete Wähler, Regierung Interessen des Staates
Wähler bestimmen Männer und Frauen ihres Vertrauens die für sie Staatsgewalt handhaben und in ihrem Auftrag regieren
Grundvorgang des Verfassungslebens auf dem alles andere aufbaut, verleiht dem Parlament die erforderliche Legitimität
durch sie wird die Volksvertretung und jeder einzelne Abgeordnete ermächtigt, für die Gemeinschaft zu handeln
regelmäßige Wahlen beinhalten also das Kernstück jeder demokratischen Verfassungsordnung
Möglichkeit: veränderte Meinungen von anderen Personen vertreten lassen, Personen nicht wieder zu wählen die ihr Amt nicht im Sinne der Wähler ausgeübt haben
vor Wahlen Wahlkämpfe der Parteien, Werbung durch (Plakate, Reden, Versammlungen, Handzetteln)
Ausgaben aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Teil aus Steuern
für Parlaments- und Regierungswahlen: Wahlgesetze in allen Staaten
Regelung: Wahlrechte der Bürger, Welches Wahlsystem???
meist genutzte Möglichkeit um an polit. Willensbildung teilzunehmen
Legitimationsfkt.: Votum des Wählers, Dokumentierung des polit. Willens des Volkesin nicht zu großen regelmäßigen Zeitabständen
Partizipationsfkt.: Mgl. über personelle und sachliche Alternativen zu entscheiden, Wahl ist Akt der polit. Mitbestimmung
Kontrollfkt.: Bürger können Amts- oder Mandatsträgern Amt entziehen oder bestätigen
Integrationsfkt.: geben Gelegenheit zur Integration von Wählern und ihren gewählten Repräsentanten (Wahlbeteiligung > 90 % gelungene Integration, Anerkennung des repräsentativen Systems in Deutschland)
weitere: handlungsfähige Regierung, eine die Regierung wirksam kontrollierende Opposition
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