Ideen der Aufklärung in bezug auf Menschenrechte
1.) Einleitung
a) Naurrecht in Antike
Platon war von der Existenz einer 'Idee des Menschen' überzeugt. Mit seinem
Werk 'Der Staat' (Politeia) versuchte er, aus dieser 'Idee' die Grundsätze des Zusammenlebens abzuleiten. Seiner Meinung nach waren jedoch ausschliesziich die Philosophen ('der Denkerstand') imstande das Gemeinwohl und die sittliche Aufgabe des Menschen zu erkennen und daher alleine zur Herrschaft berufen. Für Aristoteles lag die Grundlage allen rechtes in der gottgegebenen Vernunft des Menschen. Dies war und bleibt deshalb so wichtig, da immer wieder gegen das Naturrecht incl. der Menschenrechte eingewendet wird, sie seien letzten Endes auch nur ein menschliches Werk. Aristoteles betont, dass das Naturrecht vom Menschen blos 'erkannt', nicht eingeführt wird und daher nicht beliebig manipuliert werden kann.
b) Naturrecht in Mittelalter
Thomas von Aqusn und mit ihm praktisch die ganze mittelalterliche Philosophie
übernahmen weitgehend die Auffassung Aristoteles über das Naturrecht So wie die
menschliche Vernunft die göttliche spiegelt, sollte menschliche Gesellschaftsordnung die
göttliche abbilden. Der Vernunft, die die göttliche Ordnung und das göttliche Recht
erkennen könne, entspringe genau jenes Recht, das in Übereinstimmung mit dem
göttlichen Willen stehe.
Das Königtum von Gottes Gnaden war im Mittelalter die unangefochtene
Staatsordnung in ganz Europa. Die prinzipielle Existenz einer Form der Herrschaft war in
der christlichen Lehre beinhaltet welche die mittelalterliche Gesellschaft prägte.
Umstritten war die Frage, welche Rechte das Volk (den einzelnen Ständen)
gehören. Die Stände (die Adeligen und die Städte) mussten im Laufe der Jahrhunderte
um ihre Rechte erbittert kämpfen. Am erfolgreichsten war dieser Kampf scheinbar in
England, wo Koenig Johannes ohne Land im Jahre 1215 zum Erfassen der 'Magna Charta
libertatum' (der Charta der Freiheiten) gezwungen wurde. Diese Charta führte
zu einer beträchtlichen Einschränkung der königlichen Willkür und einer, wenn auch
sehr limitierten 'Demokratisierung' der englischen Gesellschaftsverhältnisse. Obwohl sie
ständliche Unterschiede anerkennt und von dem Ideal einer Franzosischen Revolution
('Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit') noch weit entfernt ist, kann sie als Vorgängerin
der modernen Menschenrechtserklärungen angesehen werden. Gemäht der Charta
sollte der Herrscher durch einen 'Großen Rat' (25 Baronen) kontrolliert werden.
Daneben wurde unabhängige Gerichtsbarkeit eingeführt, jeder dürfte nur von
Standesgleichen gerichtet werden. Die Charta sprach allen Ständen Rechtssicherheit zu
und vergrößerte die Selbstverwaltung englischer Städte, insbesondere Londons.
c) Naurrecht und positives Recht
Zu Beginn einer Revolution fordert man Rechte. Diese Rechte sind Rechte, die jeder einzelne schon
hat, die er aber nicht ausübt. Aber auch wenn diese Rechte nicht ausgeübt werden, existieren sie.
Wo findet man diese Rechte?
-) Rechte, die von der Geschichte überliefert wurden, positive Rechte
-) Naturrechte
Vertreter dieser beiden Ansätze waren des öfteren in Konflikt.
Es gibt aber auch Rechte, die durch Gewalt gegründet sind. Weiters impliziert die Unterscheidung von
wahrem Recht und Missbrauch, dass das positive Recht von einem ihm übergeordneten Recht
abhängig sein muss, auf das sich alle Menschen berufen. Das ist eben das Naturrecht.
Zu suchen sind Rechte, die für alle Generationen gelten, die nicht verordnet werden müssen. Eben
Naturrechte.
Die Idee des Naturrechts siegt über die Idee des positiven, durch die Geschichte etablierten Rechts.
Nach Rechten ist im Archiv der Gerechtigkeit zu suchen und in der Vernunft. Den Abwandlungen in
der Geschichte stehen die unveränderlichen Rechtsnormen gegenüber, die auf einer festen,
unzerstörbaren Grundlage beruhen, die allen Menschen und Ländern gemeinsam ist.
Sie sind dem Menschen selbst gegeben und existieren im Gewissen eines jeden. Sie sind für alle
Länder und für alle Zeiten gültig. Sie sind ewig.
Zum Beispiel: In einer bestimmten Epoche, oder in einem bestimmten Land, wird jemandem Gewalt
angetan. Dies ist möglicherweise aus den Gesetzen erklärbar, die zu dieser Zeit oder in diesem Land
Geltung haben/hatten. Es bleibt aber eine Ungerechtigkeit, weil der Mensch als solcher verletzt
worden ist, weil diese Handlung dem Naturrecht zuwider ist.
Der Mensch könnte auf diese natürlichen Rechte nicht verzichten, selbst wenn er wollte. Durch diese
Gesetze besitzt er einen juristischen Status.
Menschenrechte und positives Recht :
Spricht man von Menschenrechten und positiven Rechten, kommt man auf den Begriff des
Grundrechts. Es besteht doch ein Unterschied zwischen Menschenrecht und Grundrecht. Beide
entspringen zwar dem gleichen Anliegen und zwar dem Schutz des einzelnen Bürgers vor einem
übermächtigen Staat. Sie sind inhaltlich gleich, nur in der Existenzweise sind sie verschieden.
Grundrechte sind institutionalisierte Menschenrechte.
Menschenrechte sind vorstaatliche Forderungen und Normen, sind in Form von Grundrechten
positiviert und somit verbindlich gewährleistet und idealerweise entspricht jedem abstrakt gefordertem
Menschenrecht ein konkret verwirklichtes Grundrecht.
Hier besteht natürlich die Gefahr von Missverständnissen.
Eine genauere Identifikation der beiden:
Menschenrechte gelten auch ohne staatliche Sanktionierungen und unter Umständen sogar gegen die
ausdrücklichen Gesetze eines Staates. Sie müssen allerdings durch das Grundrecht positiviert
werden. Sie gelten aber als Menschenrechte auch ohne Grundrecht zu sein. Menschenrechte sind
vorpolitisch, da sie den Menschen zum Gegenstand haben.
Grundrechte sind Bestandteile der positiven Rechtsordnung eines Staates. Daraus ergibt sich, dass
sie vom Gesetzgeber wieder abgeschafft werden können. Was für die Grundrechte gilt, muss für die
Menschenrechte noch lange nicht gelten und sie müssen nicht einem Menschenrecht entsprechen.
Weiters müssen sie durch einen verfassungsmäßigen Akt der Gesetzgebung legitimiert werden. Sie
haben den Menschen als Bürger zum Gegenstand.
Beide, Menschen- und Grundrechte, sind gegenüber den Staaten geltend zu machen.
Menschenrechte und das Naturrecht:
Das Konzept der Menschenrechte ist aus der Idee des Naturrechts entstanden. Naturrecht kann als
System gesehen werden, das aus einer vermeintlich erkannten vorgegebenen "Naturordnung" einen
Katalog von Gesetzen, Pflichten und Rechten ableiten möchte. Hier steht die Kritik außer Frage.
Die Intention des naturrechtlichen Denkens ist es, eine normative Ordnung der menschlichen
Gemeinschaft zu konzipieren. Dies soll in Form einer außerstaatlichen Normativität geschehen, in der
ein normativer Maßstab entworfen wird, der in der menschlichen Natur oder in Gott gegründet ist, dem
die staatliche Ordnung unterworfen bleibt. Staatliche Ordnung und menschliches Wirken werden auf
ein von Natur Rechtes bezogen.
Die Idee der Menschenrechte stellt eine neuzeitliche Transformation der Idee des Naturrechts dar. Es
fand eine Transformation unter den Paradigmen neuzeitlichen Denkens statt. Die Menschenrechte
sind der Ausdruck der ursprünglichen Idee des gerechten Rechts.
Menschenrechte bedürfen zu ihrer Realisierung der Positivierung durch staatliche Gesetze
beziehungsweise durch internationale Konventionen. Staatliche Verfassungen und Gesetze müssen
so beschaffen sein, dass sie mit Menschenrechten als regulativen Prinzipien vereinbar sind.
Menschenrechte können nicht gewährt oder verweigert werden, wohl aber gewährleistet oder
missachtet.
Menschenrechte - benennen den Grundzustand an Daseinsbedingungen (jedem Mensch kommt als
Mensch ein bestimmtes Maß an Würde zu).
-) sind mit dem menschlichen Dasein unlösbar verbunden. Wir können selbst freiwillig nicht auf
sie verzichten.
-) sind Rechtsansprüche, die wir jedem Menschen zugestehen müssen.
b) Freiheit und Gleichheit
Freiheit ist ein mehrdeutiger Begriff.
In der Ethik bedeutet Freiheit zum Beispiel die Fähigkeit des Menschen, selbst der Ursprung dessen
zu sein, was er will. Eine solche Freiheit des Willens ist die Voraussetzung für das Phänomen der
Verantwortung, ja der Sittlichkeit überhaupt. Eine solche Freiheit gehört zum Personsein des
Menschen.
Der Freiheitsbegriff in Zusammenhang mit den Menschenrechten beschreibt das Verhältnis zwischen
dem Individuum und alle anderen, das heißt der Allgemeinheit, soweit es äußerlich (rechtlich) geregelt
ist. Es geht um den rechtlich gewährten Spielraum, innerhalb dessen der Einzelne nach seinem Belieben
handeln und sich nach seinem Belieben entfalten darf. Er soll das tun können, ohne dass der Staat
eingreifen darf. Dieses ist ein politisches Freiheitsverständnis. Das Ziel der Forderung nach politischer
Freiheit ist die Freiheit als reale Möglichkeit, sich selbst nach Gesichtspunkten der Vernunft zu
bestimmen. Jedoch endet die eigene Freiheit dort, wo sie zu Lasten anderer geht. Es wäre aber
wirklich undurchführbar, diese Grenzen jedes mal neu herauszufinden oder auszuhandeln. Deshalb
braucht man in der Perspektive des menschenrechtlichen Denkens Gesetze und den Staat.
Im Artikel 4 der französischen Menschenrechtsdeklaration ist dies festgehalten.
"Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. Also hat die
Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menschen keine Grenzen als jene, die den übrigen Gliedern
der Gesellschaft den Genuß der nämlichen Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das
Gesetz bestimmt werden..
Auch Gleichheit ist kein eindeutiger Begriff.
Im Zusammenhang mit Menschenrechten kommt dem Begriff ein politisch rechtlicher Status zu.
Die Gleichheitsforderung beinhaltet also, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Freiheit habe,
ungeachtet aller faktischen Ungleichheiten. Sie wendet sich gegen Ordnungen, die die Menschen
aufgrund ihrer Abstammung, ihres Besitzes beziehungsweise ihres Einkommens, ihrer Konfession
oder ihres Geschlechts von vornherein und unabänderlich verschiedenen Klassen von Recht
zuweisen.
Ein Merkmal ist hier maßgeblich, nämlich das Merkmal des Menschseins. Die Tragweite dieser
Forderung kam erst allmählich zum Durchbruch. Die französische Menschenrechtserklärung hatte
zum Beispiel zunächst den Mann im Sinn. Heute ist es selbstverständlich, die Abschaffung der Sklaverei, die Emanzipation der
Juden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau usw. als eine Konsequenz der
menschenrechtlichen Gleichberechtigungsforderung zu begreifen. Früher war dies überhaupt keine
Selbstverständlichkeit. Dass dies heute so ist, ist eine Wirkung der Menschenrechtsidee und ihres
Ansatzes bei der seinsmäßigen Besonderheit des Menschen.Auch historisch lässt sich das nachweisen: die Aufhebung der Sklaverei in den amerikanischen Nordstaaten war nicht etwa das Ergebnis einer Revolte oder ein Akt humanitärer Großmut, sondern eine Schlussfolgerung, die die Gerichte aus dem Artikel der Verfassung zogen, der besagt, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien.
2.) Aufklärung in Theorie un Praxis
a) 'Fortschrittliche' Staatsphllosophie vom Mittelalter bis Aufklärung
Neben dieser praktischen Seite entwickelte sich auch die Theorie von den Rechten
des Einzelnen gegenueber dem Monarchen. Die wichtigsten Schritte auf dieser Ebene
sind Thomas von Aquin und der spanischen Neuscholastik zu verdanken.
Spanische Theologie der Renaissance {Neuscholastik)
Die Renaissance führte eine ganz neue Verständnisse der Wissenschaft und der Welt
hervor. Die spanische Theologie dieser Zeit war von 'fortschrittlichen' Jesuiten und
Dominjkanem dominiert, die bereits von der Souveränität des Volkes über dem
König sprachen. Der Bedeutendste unter ihnen war Franz Suarez von Granada. Für
diese Theologen stammte der Staat, wenn auch indirekt von Gott ab. Die Einzelnen
zusammengenommen seien mehr als der Köig allein. Die Souveraenitaet liege daher
nicht beim Koenig sondern im ganzen Volk, das dem König die Souveränität
übertragen habe, sie ihm aber auch wieder nehmen könne, falls er tyrannisch regieren
sollte. Kolonialkriege hielt man für sittlich erlaubt, wenn sie nicht der Ausbeutung sondern
der 'Hebung der Humanitaet' dienen. Der Gedanke, dass alle Menschen über alle
Staatsgrenzen hinweg ein Menschenreich bilden, führte Suarez zur Begründung des
Völkerrechtes. Höher als jedes Recht stehe aber die Pflicht der Liebe und des
Mitleides, durch die alle Menschen zu einer unauflöslichen Einheit verbunden seien.
Die Ausbeutung der südamerikanischen Indianer durch spanische Kolonisten stoß
auf großen Widerstand von Seiten vieler, um das Wohl der heimischen Bevölkerung
ehrlich bemühter, Mönche. (Das bekannteste Beispiel: Dominikaner, später Bischof
Las Casas.) Die Auffassung, dass Indianer
-) überhaupt Menschen sind
-) deswegen gewisse Rechte besitzen und dass
-) ihre Herrscher gleichen Anspruch wie auch die westlichen Monarchen besaßen, mussten jedoch in vielen theologischen Diskussionen verteidigt werden. Die Bemühungen der vielen Patres konnten die Indios nur in einem eher geringen Maße vor der Gewalt der gierigen Kolonisten schützen und die Forderungen Las Casas' zur Entlastung der Indianer trugen sogar, unglücklicherweise, zur Einführung des Sklavenhandels bei.
In der Aufklärung wurde dieDiesseitigkeit des Menschen gegen seine religiös verankerte Jenseitigkeit ausgespielt. Sie bezeichnet zunächst keine feststehenden Inhalte, so dass der Weg wichtiger erschien als das Ziel. Toleranz wurde zum Hauptziel der Aufklärung, da nicht die Wahrheit von Bedeutung war, sondern die Mühe, die der Mensch angewandt hat, um dahinter zu kommen. Vernunft war ein wichtiger Begriff. Darunter verstand man das menschliche Vermögen, das sich vonder göttlichen Offenbarung unterschied.
Voraussetzungen für die Aufklärung waren die Formulierung einer kapitalistischen Marktordnung, der
Aufstieg des Bürgertums, die Entwicklung der Naturwissenschaften, die Philosophie des
Rationalismus und die rationale Politik des souveränen Staates.
Die Aufklärung kann man charakterisieren als schreibendes, lesendes, räsonierendes und
kritisierendes Zeitalter. Sie wollte den Menschen aus allen Zwängen befreien. Sie hat sich auch mit
Problemen der gesellschaftlichen und politischen Ordnung auseinandergesetzt. Sie bewirkte einen
Wandel in den Vorstellungen. Die Herrschaft wurde nicht mehr als Selbstzweck aufgefasst, sondern
als Mittel zur Ermöglichung des individuellen und allgemeinen Wohls.
Sicher war die Aufklärung eine literarisch philosophische Bildungsbewegung, die aber auch starke
gesellschaftliche und politische Normen aufwies. Ihre Wortführer erwarteten förmlich eine
Veränderung und Verbesserung der bestehenden, gesellschaftlichen Verhältnisse.
In der Zeit der Aufklärung vermehrte sich die Zahl der bürgerlichen Gelehrten, Schriftsteller, Künstler
und Pädagogen. Sie hatten eine bürgerliche Mentalität und dadurch wurde die Person betont, die
durch Leistung und Verdienst bestimmt war.
Ein weiterer wichtiger Faktor der Aufklärung ist die Entstehung einer politischen Öffentlichkeit. Es
entstanden verschiedene Zeitschriften, Broschüren, die Buchproduktion erlebte einen Aufschwung
und es wurden verschiedene Formen aufgeklärter Sozietäten gegründet. Diese Sozietäten sind
Erscheinungsformen eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Transformationsprozesses.
Die Aufklärung beschäftigte sich auch mit der Pädagogik, der Geschichte und der Natur.
In der Aufklärung wurde auch die absolutistische Staatspraxis einer kritischen Prüfung unterzogen.
Die meisten Aufklärer traten für Reformen ein. Die Aufklärung entwickelte Prinzipien für eine neu zu
formulierende gesellschaftliche Ordnung, die in gewisser Weise die Revolution vorbereitet hat.
Ich möchte nun über einige Philosophen sprechen, die sich mit der Gewährleistung und Bewahrung
der Rechte des Menschen im Staat beschäftigt haben und werde kurz auf jeden Einzelnen und seine
Staatstheorie eingehen. Dabei werde ich mich mit Hobbes, Kant, Rousseau und Locke beschäftigen.
Thomas von Aquin
Der wichtigste Theologe des Mittelatters sah den Staat in der gesellschaftlichen Natur
des Menschen begründet. Entsprechend dem Geist seiner Zeit nahm er die Monarchie
als die idealste Staatsform an. Das Köningstum sollte jedoch nicht erblich sein, der
Monarch sei vom Volk zu wählen. Um aber die Entartung der Monarchie zur Despotie zu
verhindern, verlangt Thomas, dass dem König ein ebenfalls gewählter Rat weiser
Männer zur Seite gestellt werde. Solle es trotzdem zur Despotie kommen, so soll das
ganze Volk gegen Despotie passiven Widerstand leisten und die Bischöfe sollen mit
Exkommunikation gegen ihn vorgehen um ihn zur Abdankung zu zwingen. Die letzte
These erinnert bereits an die Begründung der Auflösung 'des Bundes' mit
Großbritannien durch die Unabhängigkeitserklärung der USA vom 4. Juli 1776.
Immanuel Kant: Was ist Aufklärung
"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.
Unmündigkeit ist das Unvermögen sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.
Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des
Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen
zu bedienen. SAPERE AUDE! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein Teil der Menschen zeitlebens unmündig bleibt.
Darum wird es anderen so leicht, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist bequem unmündig zu
sein. Aber die Oberschicht schaut auch drauf, dass der Schritt in die Mündigkeit beschwerlich und
gefährlich ist. Es ist schwer sich aus der Unmündigkeit herauszuarbeiten, die den Menschen beinahe
zur Natur wurde. Sie sind unfähig sich ihres Verstandes zu bedienen, da sie nie den Versuch machen
konnten und daher an freie Bewegung nicht gewohnt sind.
Für Kant gibt es aber ein einziges angeborenes Recht. Das ist die Freiheit (Unabhängigkeit von eines
anderen nötigender Willkür). Aus diesem schlechthin grundlegenden Menschenrechtsprinzip leitet er
alle weiteren, ebenfalls grundlegenden Prinzipien ab: Gleichheit und Selbstständigkeit (aktive
Mitwirkung des Staatsbürgers bei der Gesetzgebung). Kant radikalisiert das Naturrecht. Es muss ein
von Menschen konstituiertes Vernunftrecht sein. Es beruht auf lauter Prinzipien a priori. Das a
priorische Naturrecht soll uneingeschränkt bzw. universal für alle Menschen gelten können. Es ist ein
Menschenrecht. Hierfür gibt es nur ein Einziges: Freiheit.
Die individuelle Freiheit eines einzelnen findet an der Freiheit aller anderen eine Beschränkung. Die
Freiheit eines jeden müsse mit der Freiheit eines anderen gemäß einem allgemeinen Gesetz
zusammen bestehen können. Man braucht ein allgemein formulierbares und für alle potentiell
einsichtiges Gesetz. Das ist die allgemein verbindliche Gesetzesnorm für alle positiven Gesetze.
Diese Grundnorm ist die Fundamentalvoraussetzung für eine legitime Staatskonstitution.
Ein Staat, als Rechtsstaat, darf das Menschenrechtsprinzip gar nicht antasten, weil es seine eigene
Ermöglichungsbedingung ist. Die Freiheit und die Wahrung der Freiheitsrechte ist die alleinige
Legitimationsbasis eines jeden Rechtsstaats.
Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass die Erhaltung des Menschenrechts der Freiheit der Maßstab
ist, an dem die Legitimität eines jeden Staates als Rechtsstaat zu messen ist.
Das Menschenrecht der Freiheit beinhaltet:
-) Jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Weg suchen, welcher ihm gut dünkt, wenn er nur die
Freiheitsrechte eines anderen, ebenfalls nach seiner Fasson glücklich zu werden, nicht
beeinträchtigt.
-) Wichtig ist die durchgängige Gleichheit der Menschen in einem Staat.
-) Das Partizipationsrecht der Bürger an der Gesetzgebung. Jeder kann die Rolle eines
Gesetzgebers spielen.
Ein Staatsvertrag ist daher eine unerlässliche Bedingung einer bürgerlichen und durchgängig
rechtlichen Verfassung.
Der Gesetzgeber sollte als Maßstab den möglichen Volkswillen nehmen. Er sollte sich so verhalten,
dass ihm das Volk zustimmt, ihn legitimiert. Beides sind Voraussetzungen, dass der Staat gerecht sein
kann. Primär ist es allerdings die gesetzliche Verfassung, die jedem seine Freiheit durch Gesetze
sichert. Das Volk ist die letzte Instanz, die die Kontrolle der Regierung wahrnehmen muss.
Kant ist der erste Philosoph, der eine Weltbürgerschaft fordert. Es muss ein verbindliches Völkerrecht
geben, dem sich jeder Staat unterwerfen müsste. Gefordert ist eine internationale
Rechtsgemeinschaft, denn das Menschenrecht ist unteilbar und gilt für die Menschheit im Ganzen. Es
ist ein wahrhaft universales Recht.
John Locke
Bei ihm ist das Naturgesetz in Geltung. Das Naturgesetz verlangt letztlich die Erhaltung der ganzen
Menschheit. Der Staat hat die Funktion, das Leben, die Freiheit und das Privateigentum des
Einzelnen dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Aus diesem Grund geben Individuen den
Naturzustand auf und bilden einen Staat, bei dem sie auf ihre unbegrenzten, natürlichen Rechte
verzichten.
Im Staat kommen Menschen gegenseitig überein, eine politische Körperschaft zu bilden.
Die Gewalten in einem Staat sollten aber geteilt sein:
-) Gesetzgebung
-) Instanz, die Streitfälle nach den eingeführten Gesetzen entscheidet
-) Instanz, die für die Durchführung und Durchsetzung der Gesetze sorgt
Die Legislative bedarf der Zustimmung und der Autorität, die ihr von ihren Gliedern verliehen wurde.
Aber niemand kann einem anderen mehr Macht übertragen, als er selber besitzt. Eine legitime
Staatsgewalt hat niemals das Recht die Untertanen zu vernichten, zu versklaven oder mit Vorbedacht
auszusaugen. Ein Staatsvertrag als Unterwerfungsvertrag wäre undenkbar. Jeder Mensch hat immer
und jederzeit das Recht, sich zu verteidigen und sich gegen Unterdrückung oder Versklavung mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln zu wehren. Der Mensch hat ein grundlegendes, heiliges und
unwandelbares Recht der Selbsterhaltung. Es ist keine Zustimmung der oder des Herrschenden zur
Ablösung der Regierung nötig. Alle Macht gehe vom Volk aus. Im Falle der Verletzung der
fundamentalen Rechte des Menschen beziehungsweise seiner Selbsterhaltung, hat das Volk das
Recht als höchste Gewalt zu handeln oder es kann eine neue Regierungsform begründen oder die
Regierung unter der alten Form in neue Hände geben.
Damit die Regierung nicht gewaltsam vom Volk aufgelöst werden muss, ist die Legislative zeitlich
begrenzt. Damit wird dem vorgebeugt.
Locke setzt nach der Konstitution des Staates die Naturrechte nicht durch positive Gesetze außer
Geltung. Der Naturzustand bleibt in seiner normativen Funktion bestehen.
Kann der Staat "Leben, Freiheit und Privateigentum" nicht erfüllen, ist der Staatsvertrag ungültig und
die natürlichen Rechte (Menschenrechte) können geltend gemacht werden. Sind diese Grundrechte
nicht erfüllt, hat der Staat seine Legitimation verloren.
Locke geht von unveräußerlichen Menschenrechten aus, die vom Staat nicht nur respektiert, sondern
garantiert werden müssen. Dazu ist die Kontrolle der Staatsmacht nötig durch Gewaltenteilung und
der Einführung von Legislaturperioden.
Der englische Aufklärer John Locke gilt heute als Begründer der modernen
Demokratie. Für ihn war der einzige Träger jeder Souveränität das Volk. Um
jede Tyrannei zu vermeiden, forderte er die Trennung der drei Gewalten (der
legislativen, exekutiven und der foederativen, d. h. der Bündnisverträge schießenden
Gewalt.)
Der Herrscher stehe eindeutig unter dem Gesetz, er kann es weder erlassen noch
veränderen oder aufheben, sondern lediglich durchführen. Der Französe Charles de
Montesquieu schloß sich mit Seinem Werk 'L' esprit des lois' (Der Geist der Gesetze)
im Wesentlichen der Lehre Leckes an, ersetzte aber die föderative Gewalt durch die
Gerichtsbarkeit als eine der drei Gewalten.
Jean Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag
Im ersten Buch untersucht er, ob es für die Gesellschaftsordnung eine legitime und sichere
Verfassung gibt, wenn man die Menschen so nimmt, wie sie sind und die Gesetze so, wie sie sein
können.
Man soll das was das Recht erlaubt, mit dem verbinden, was das Interesse vorschreibt. Gerechtigkeit
und Zweckmäßigkeit sind nicht getrennt.
Im ersten Kapitel beschreibt er den Gegenstand dieses ersten Buches.
Der Mensch wird frei geboren, aber überall liegt er in Ketten.
Wenn man Macht und Wirkung betrachtet kommt man darauf, dass solange man ein Volk zu
Gehorsam zwingt und es wirklich gehorcht, es gut daran tut. Wenn es das Joch aber abschütteln
kann, tut es noch besser daran. Die Gesellschaftsordnung ist ein heiliges Recht, das die Grundlage für
alle anderen Rechte ist. Diese Ordnung entspricht aber nicht der Natur. Sie ist durch Vereinbarungen
begründet.
Im zweiten Kapitel geht es um frühe gesellschaftliche Vereinbarungen.
Die Familie ist die älteste und einzige natürliche Gesellschaft. Wenn die Kinder das Elternhaus nicht
mehr brauchen, dann löst sich das natürliche Band auf. Beide Teile sind dann wieder unabhängig.
Bleibt die Familie jedoch bestehen, beruht sie nur mehr auf Vereinbarungen. Für den Menschen ist
das oberste Gesetz über seine Erhaltung zu wachen. Wenn ein Mensch erwachsen ist, entscheidet er
selber.
Die Familie ist ein erstes Muster der politischen Gesellschaft. Der Herrscher steht für den Vater, das
Volk für die Kinder. Da alle gleich und frei geboren sind, geben sie ihre Freiheit nur zu ihrem Vorteil
auf.
Im sechsten Kapitel behandelt er den Gesellschaftsvertrag.
"Es muss eine Gesellschaftsform gefunden werden, die mit der gesamten gemeinsamen Kraft aller
Mitglieder die Person und die Habe jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und beschützt. In der jeder
einzelne, mit allen verbündet, nur sich selbst gehorcht und so frei bleibt wie zuvor."3
Das ist das Grundproblem, das der Gesellschaftsvertrag (contrat social) löst.
Dieser ist auf folgende Begriffe zurückzuführen.
Jeder von uns unterstellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft (puissance) der
höchsten Leistung des Gemeinwillens (volonté générale) und wir empfangen als Körper jedes Glied
als unzertrennlichen Teil des Ganzen. Es entsteht ein Moral- und Kollektivkörper, der aus so vielen
Mitgliedern besteht, wie die Versammlung Stimmen hat.
Diese Staatsperson hieß früher Stadtstaat (polis), heute Republik oder Staatskörper. Er wird von
seinen Mitgliedern Staat genannt, wenn er passiv ist, Souverain (Herrschaft), wenn er aktiv ist und
Macht im Vergleich mit seinesgleichen. Teilhaber heißen Volk und als Einzelne Bürger (citoyens),
wenn sie an der Staatsautorität teil haben und Untertanen (sujets), wenn sie den Staatgesetzen
unterworfen sind.
Jean Jacques Rousseau nahm an, dass die Menschen im Urzustand in voller Freiheit
und Unabhaengigkeit gelebt hatten bisk sie sich viel später durch einen
'Gesellsebaftsvertrag' (contrat social) zur Einheit des Volkes zusammenschlössen
um ihre Güter besser schützen zu können. Nach Rousseau sind nur jene Gesetze
gültig, die dem 'Gesamtwillen' (volonte generale) entsprechen. Im Gegensatz zu Locke
und Montesquieu glaubte Rousseau, dass die drei Gewalten nicht zu trennen und direkt
vom Volk auszuüben sind. In den modernen Demokratien setzte sich dieser Vorschlag,
abgesehen von der starken Rolle der direkten Demokratie in der Schweiz, kaum durch.
Neben der Lehre vor der Volkssouveränität entwickelten die Aufklärer auch viele
anderen Förderungen, auf denen auch die heutige Menschenrechtsvorstellung beruht.
Dazu gehören vor allem die religiöse Toleranz, Harmonisierung des Strafrechts (d.h.
Abschaffung der Folter) Gleichheit vor dem Gesetz, Recht auf Eigentem usw.
(Menschenrechte der sog. 1 Generation)
3.) Menschen- und Bürgerrechte als Produkt der Revolution
a) Die französische Revolution
Die Französische Revolution war keine eintheitliche Strömung, Sie ergab sich aus
mehreren Bewegungen, die einander zum Teil ergänzten und unterstützen, teilweise
aber auch einander widersprachen und unterdrueckten. Zunächst gab es erhebliche
Unterschiede zwischen den Interessen des gebildeten Bürgertums und der breiten
Massen des Volkes. Das von den Ideen Rousseaus, Montesquieus und Lockes
beeinflusste Bürgertum verstand sich als den eigentlichen Träger des Staates und
forderte vor allem:
-) die Abschaffung der Privilegien des (weltlichen und geistlichen)
Adels( Diese bestanden vor allem in der Befreiung von Steuern).
-) Recht auf politische Partitipation (Status acticus),
-) Die buergeriichen Rechte -die Freiheit desIndividuums vom Staat und Gleichheit
vor dem Gesetz
Die vom Bürgertum beanspruchten Rechte wuerde man heute als
menschenrechte bezeichnen.
Die ländliche Bevölkerung litt unter unerträglichen sozialen Bedingungen und
sehnte sich nach deren Verbesserung. Das von ihm verlangte Recht gilt heute als das
Recht auf eine adäquate Labensführung.
Als in Mai 1789 die Generalstaende einberufen wurden, betrachteten die
Buergeriichen die. aktuelle Staatsordnung als überwunden- Ihr Selbstbewusstsein und
die Entschlossenheit, die Macht an die Hände zu nehmen wurde unter anderem in den
von Abbe Sieyes verfassten Flugschrift 'Was ist der dritte Stand?' sehr deutlich. Die
Delegierten des dritten Standes waren von ihrer Legitimität als Vertreter des
französischen Volkes überzeugt und lehnten die Rolle der bloßen Berater eines
absoluten Koenigs ab. Der daraus resultierende Streit mit den beiden anderen Ständen
führte zur Trennung der Buergerlichen von Vertreteren des Kleruses und den
Aristokraten. Die bürgeriichen Abgeordneten ordneten sich zur Nationalversammlung
(Assamble nationale) und nahmen die Erarbeitung einer Verfassung vor. Der neuen Verfassung sollte auch der König unterordnet sein, am 6.Juli 1789 proklamierte die
Nationalverfassung die Souveränität des franzäsischen Volkes über den König.
Gestützt wurde diese gewaltlose, verfassungsgebende Revolution durch parallele
städtische und bauerliche Revoluton. (Die erstere zeigte sich in zahlreichen Aufrufren,
vor allem im Sturz der Bastille und dem Marsch der Männer und Frauen von Paris nach
Versailles um die. königliche Familie in die Hauptstadt zu holen. Die bäuerliche Revolution
kam wiederum durch den Verfall des Feudalismus auf Grund zahlreiche Aufstände zum
Ausdruck). Die geschwächte königliche Macht war nicht im Stande die
Nationalversammlung aufzulösen und diese beeilde sich mit ihren Beschlüssen. Am
4.August 1789 wurde das ancien regieme formell aufgehoben und am 26.August 1789
veröffentlichte die Nationatversammelung die berühmte Erklärung der Menschen und
Bürgerrechte. Diese deutlich von dem Virginia Bill of Rights inspirierte Erklärung
entspricht dem Menschenrechtsverständnis der sog. ersten Generation. Sie verbietet
ausdrücklich weder die Todesstrafe noch die Folter und hebt die Nation als den Ursprung
jeder Souveränität hervor. Bemerkenswert ist außerdem die Betonung des Rechtes auf
Eigentum.
Bereits nach einigen Monaten begannen die neuen Machthaber selbst die von ihnen
proklamierten Rechte zu brechen. Nach der (noch einigermaßen) gerechtfertigten
Enteignung der Kirche (im Oktober 1789) beschlossen sie in Juli die Trennung der
französischen Kirche von Rom und verfolgten alle papsttreuen Geistlichen und Laien. Die.
Bemühungen um absolute Gleichheit aller gingen trotzdem weiter. Im September 1791
gab die Nationalversammlung Frankreich eine neue Verfassung, die den Ideen der
Aufklärung entsprach. Die Monarchie blieb zwar bestehen, die Vollmachten des Königs
wurden aber dramatisch reduziert. Er war heim Souverän mehr, sondern musste sich der
Gesetzgebung durch Konvent unterordnen und auf die Verfassung schwören. (Diesen
Schwur leistete Ludwig XVI., wenn auch widerwillig, kurz nach der Verkündung des
neuen Verfassung. Die Stellung der Executive (diese blieb in der Hand des Monarchen
gegenüber der Legislative war sehr schwach. Trotz aller Bestrebungen der radikalen Jakobiner führte man kein gleiches Wahlrecht ein, sondern das Stimmgewicht der aktiven
Bürger hing von deren Steuerleistung ab. Die ersten Wahlen zum Konvent fanden an
ersten Oktober 1792 statt und lieferten einen Sieg der gemäßigten Anhänger der
Revolution, der Girondisten. Zunächst schaute es aus, als ob Frankreich sich zu einer
demokratischen Gesellschaft nach dem Vorbild der USA entwickeln sollte. Doch der
Angriff der europäischen Mächte an Frankreich sowie Konspirationen der Ultra-
Royalisten trugen zu einer Radikalizierung der politischen Szene bei. Diese kam vor allem
den radikalen Montagnarden zu Gute. Unter ihrem Einfluss wurde am 22.September 1792
die Monarchie abgeschafft und im Jänner 1793 der vorher durch Konvent zum Tode
verurteilter König geköpft. Die nächsten drei Monate waren durch Machtkämpfe zwischen
den einzelnen 'Parteien' gekennzeichnet, aus denen die Montagnarden als Sieger
hervorgingen und in April 1793 eine Diktatur errichteten. Ab diesem Zeitpunkt wurde das
Land von einem Wohlaffahrtsausschuss'(Comite du Salut Public ) regiert, der ohne
Zögern alle politischen Gegner (samt ehemalige Mitkämpfer d.h. Girondins) verfolgte und
jeden 'Verdächtigen' als einen Feind der Revolution hinrichten ließ. Während dieser,
letzten Phase der Revolution wurden die Menschenrechte total missachtet.
Das Regine der Jakobiner erfordete in 2 Jahren mehrere Opfer als der Absolutismus
während einiger Jahrhunderte. Schließlich fraß die Revolution ihre eigenen Kinder, einige
der führenden .Revolutionäre incl. Robespierre wurden hingerichtet. Als dann im Sommer
1795 das Bürgertum die Macht an sich riss, fühlte sich die gesamte Bevölkerung
erleichtert. Die neue Staatsordnung brachte eine wesentliche Liberalisierung mit sich (z.B.
das Code Civil Napoleon war sehr fortschriftlich), trotzdem kann man von keiner
Demokratie sprechen. (Dem Volk wurden praktisch keine Rechte der politischen
Partizipation zuerkannt. Von sozialen Rechten war lediglich das Recht auf Eigentum
garantiert.)
Eine weitere Liberalisierung kam, paradoxerweise, mit der Restauration. Die neue
Verfassung wurde nach dem Vorbild Englands erarbeitet - konstitutionelle Monarchie,
gesetzgebende Gewatt des Parlamentes und Verantwortlichkeit der Exekutive.
gegenüber dem Parlament. Schönheitsfehler dieser Verfassung waren die Beschränkung
des Wahlrechts nach dem Eigentum sowie die Tatsache, dass sie oktroyiert war.
-Gründe:
Die Gründe liegen im Zeitalter des europäischen Absolutismus. Der erste Ursachenkomplex ist der soziale und wirtschaftliche Bereich.
Im 18. Jahrhundert war die Bevölkerung in Frankreich blitzartig angestiegen und daraus resultierte ein
Mangel an Arbeitsplätzen und in der Lebensmittelversorgung. Diese Zustände riefen Unzufriedenheit
bei der Bevölkerung hervor, die immer häufiger in Aufständen und Protesten endeten. Auch die
Privilegien des Adels wurden immer häufiger in Frage gestellt.
Den zweiten Komplex bildet der geistig-psychologische und politische Bereich.
Hier liegt der Ursprung in den Entwicklungen der Aufklärung, die besonders im Bürgertum und im
Adel verbreitet wurden. Beim Bürgertum kam es zu einer Bewusstseinsbildung, das seine tragende
Rolle im Staat begriff. Das Bürgertum war nun vielmehr in der Verwaltung verbreitet. Außerdem wurde
die Legitimation des Königs in Zweifel gezogen, der bisher von Gottes Gnaden als Herrscher
anerkannt war.
Der dritte Komplex liegt auf der Seite des absolutistischen Staates, der einen Teil seiner alten Stärke
verloren hatte. Es war vor allem die Legitimation verloren gegangen. Der König hatte es nicht
geschafft, durch eine Wandlung zum aufgeklärten Absolutismus zu gelangen. Das erhöhte das
Konfliktpotential und die Schwäche des absolutistischen Staates wurde aufgezeigt.
-Kurzer historischer Überblick
Spricht man von der französischen Revolution, so ist in der Regel die Epoche zwischen 1789 und
1799 gemeint.
5.Mai 1789: Die Generalstände traten zusammen. Das Verhältnis Adel, Klerus zum Dritten Stand war
300 zu 600. Der letzte forderte eine Abstimmung nach Köpfen statt nach Ständen.
17.Juni: Der dritte Stand erklärte sich zur Verfassungsgebenden Versammlung.
14.Juli: Sturm auf die Bastille, da das Volk aufgebracht über die Entlassung Neckers war. Sie
entwaffneten die Besatzungen und befreiten die Gefangenen.
5. August: Die Nationalversammlung hob die feudalen Dienstleistungen auf.
26. August: Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
6. Oktober: Die Pariser Bevölkerung zog nach Versailles, um den König zu zwingen
zurückzukommen.
Die Nationalversammlung beschloss die politische und soziale Umgestaltung des Landes.
Unter anderem wurde der Adel abgeschafft. Ludwig XVI. versuchte zu fliehen. Die Flucht missglückte aber in Varennes
3. September: Die Nationalversammlung nahm eine neue Verfassung an, auf die der König einen
Treueid leistete. Frankreich war nun eine konstitutionelle Monarchie.
20. April 1792: Frankreich erklärt den Krieg an Österreich. Die französischen Truppen erlitten
Niederlagen.
10. August: Ludwig XVI und seine Familie werden gefangengesetzt.
21. September: Die Republik wurde proklamiert und das Königtum abgeschafft. Von nun an galt der
neue republikanische Kalender.
Den Jakobinern gelang es den König vor das Gericht des Konvents zu stellen.
21. Jänner 1793:Der König wurde mit nur einer Stimme Mehrheit wegen Landesverrats verurteilt
und auf der Guillotine hingerichtet.
Durch die Hinrichtung des Königs gelangte Frankreich durch Krieg und Blockade anderer Länder in eine schwierige Situation. Im gleichen Jahr errichteten die Jakobiner eine revolutionäre Diktatur, die als Schreckensherrschaft in die Geschichte eingegangen ist. Der konsequente Kampf der Jakobiner hatte Erfolg im Inneren. An den Grenzen drangen allerdings Interventionsheere ins Land.
Im Jahre 1794: Stellte Frankreich eine Armee von 60000 Soldaten, der es gelang die Feinde
aufzuhalten.
27. Juli1794: Die Herrschaft der Jakobiner wurde gestürzt und die ganze Kommune der Jakobiner
wurde guillotiniert.
trat eine neue Verfassung in Kraft, die vom Bürgertum geleitet war. Dieser Verfassung wurde 1797 eine Militärdiktatur, die mit Hilfe napoleonischer Truppen errichtet wurde, entgegengestellt. Das Direktorium derselben wurde am 9. November 1799 durch den aus Agypten zurückkehrenden Napoleon Bonaparte gestürzt.
b) Die amerikanische Revolution
Bereits im 16. Jahrhundert entstanden die ersten englischen Kolonien an der
Ostküste Nordamerikas, die sich vor allem ab dem 17. Jahrhundert sehr schnell
vergrößerten und immer mehr an Bedeutung gewannen. Einer der wichtigsten
Beweggründe für das Verlassen der Heimat und Ausziehen nach Amerika war der
Wunsch mehr an politischer Selbstbestimmung und Religionsfreiheit zu erlangen (so war
es auch bei den berühmten 'Pilgervaetem', diel 620 mit ihrem Schiff Mayflower in
Amerika landeten.) Allmählich entwickelte sich unter den Kolonisten ein ausgeprägter Sinn
für religiöse Toleranz und Solidarität. Die harten und entbehrungsreichen
Lebensbedingungen trugen wiederum zu einem gewissen Stolz auf das von den
Kolonisten selbst Geleistete, einem gesunden Selbstbewusstsein und einer großen
Achtung des Privateigentums bei. Daneben wurden die Kolonien ökonomisch äußerst
wichtig für England. Das Mutterland betrachtete die Kolonisten aber keineswegs als
gleichberechtigte Bürger, sondern bloß als eine Quelle wirtschaftlichen Profites. Um
diesem möglichst hoch zu halten wurden Gesetze erlassen, die im Sinnse
merkantilistischer Handelspolitik den Handel zwischen Kolonien und Drittländern, teilweise
sogar den Handel zwischen Kolonjen untereinander einschränkten. Die Amerikaner
empfanden solche Gesetze natrticherweise als großes Unrecht und die amerikanische
Intelligenz eignete sich ohnehin das aulklärische Gedankengut immer mehr an. Die
Situation verschärfte sich erheblich nach dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763), aus dem
England zwar als Sieger, finanziell jedoch stark belastet hervorging. Das britische Parlament verstand die Kolonien als eine 'Melkkuh', durch neuverordnete Zölle und
Steuern versuchte es den gestiegenen Geldbedarf zu decken. Dazu kam die verstärkte
Überwachung der Kolonien, wobei für die Versorgung des Militärs die Kolonisten selbst
zuständig waren, was für sie eine kaum ertragbare Last darstellte. Nach der Belegung
aller Dokumente und Druckerzeugnisse mit einer besonderen Steuer durch das sog. '
Stamp Act' war das Maß voll. Dank sämtlicher Kommunikationsmittel (vor allem der
Flugblätter) konnten rasch breite Bevölkerungsmassen für die amerikanische Sache
mobilisiert werden. Das oft aufgegriffene Schlagwort lautete: 'No taxation without
representation'. Es entsprach den Ideen der Aufklärung sowie den Forderungen
französischen Bürgertums, welches unter einem ähnlichen Unrecht litt. Neben dem
Boykott aller englischen Waren ('nonimportation' ) bedienten sich die unzufriedenen
Kolonisten auch gewaltiger Formen des Widerstandes. So überfielen z.B. als Indianer
verkleidete Bostoner Buerger drei englische Teeschiffe und warfen die Landung ins
Meer. Durch diese Bostoner' Tea Party ' wollten sie gegen den auf die Rettung der vor
dem finanziellen Ruin stehenden India East Company ausgerichteten Teezoll protestieren-
In der Folge entschloss sich das britische Parlament, seinen Gesetzen mit Gewatt
Geltung zu verschaffen. Als erster Tag des daraus resultierenden Unabhängigkeitskrieges
der USA gilt 11. April I775. An diesem Tag kam es bei Lexington und Concord zu ersten
Gefechten zwischen der einheimischen Miliz, der jeder Mann zwischen sechzehn und
sechzig Jahren angehörte, und regulären britischen Truppen. Vertreter der Kolonisten
fanden sich bald danach in Philadelphia zum zweiten Kontinentalkongress ein um Geld für
Waffen und Schiffe bereitzustellen und die Umwandlung der Miliz in eine reguläre Armee
zum beschließen. Erst als mit Großbritannien verfeindete Frankreich und Spanien ihre
Hilfe versprachen, beschloss der Kongress am 4. Juli 1776 unwiderruflich die
Unabhängigkeitserklärung der USA. Diese Hier die Weiterentwicklung des
Menschenrechtsgedanken so wichtige Deklaration haelt eindeutig am christlichen Weltbild
fest und betont, dass alle Menschen gleich geschaften sind.Sie versteht (vor allem) das
Leben, die Freiheit sowie das Streben nach Glueck als unabstreitbare, gottgegebene Rechte jedes Menschen.Folglich seien die Regierungen gerade dazu um diese Rechte zu
garantieren. Die Legitimitaet jeder Regierung leitet diese unabhaengigkeitserklaerung aus
dem Willen der regierten ab.Versucht aber eine Regierung despotisch zu herrschen.so sie
es ein Recht ja sogar die Pflicht des Volkes sie abzuschaffen und ' neue Waechter seiner
kuenftigen Sicherheit ' { new guards for their future security ) zu bestellen .Weiters
weistdie Deklaration auf die dem amerikanischen Volke von seitens der englischen
Regierung zugekommenes Unrecht hin und erklaert jede Bindung an Britannien fuer
geloest.
Am 12. Juni 1776, also noch kurz vor dem Beschlusz der
unabhaengigkeitserklaerung erliesz detr Konvent von Virginia den 'Virginia Bill of
Rights',den ertsen eigentlichen Menschenrechtskatalog in der Geschichte. Dieser basiert
auf den gleichen Prinzipien wie auch die ünabhaengigkeitserklaerung,seine grosze
Bedeutung liegt in der erstmaligen expressiven Aufzaehlung allgemeiner Grundrechte.So
ewrden die Rechteauf Lebenin Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Das
Volk gilt als die Quelle aller staatlichen Gewalt,es werden regelmaeszige freie Wahlen,
Recht auf einen fairen Prozess vor einer Jury, Folterverbot, Privilegierungsverbot und
Religionsfreiheit Eingefüehrt.Erwähnenswert ist darueber hinaus auch die Verankerung
der zivilen Kontrolle des Militaers.So darf in den USA und vielen anderen westlichen
Staaten auch heute noch kein( auch ehemaliger) Berufssoldat das Amt des
Verteidigungsministers uebernehmen.Nach dem erfolgreichen Abschlusz des
ünabhängingigheitskrieges standen die 13 nun unabhaengigen Kolonien vor der Frage
ihrer neuen Gesellschaftsordnung. Der Wunsch nach einer republikanischen und
föderalistischen Verfassung erwies sich als vorherrschend, obwohl einige Kriese
duchaus auch Monarchie oder gar Militärdibtatur als moegliche Lösungen
erwogen. Die Verfassung von 1789 fuehrte schliesziich eine Republik mit weitgehenden
Volkmachten für den Bundespraesidenten. Gleichzeitig wird aber auch das System der
Gewaltennung durch Legislative durch den aus zwei Kammern bestehenden
Kongress, Executive durch den Bundespraesidenten und seine Administration, Judikative durch Nationalgericht und Bundesgericht.
Das sollte verhindern, dass eine der drei Gewalten die absolute Macht ausüben
könnte. Außerden wurde ein Gleichgewicht zwischen den Befügnissen der einzelen
Staaten und den Zuständigheiten des Union geschaffen. Ein Grundrechtskatalog wurde
der amerikanischen Bundesverfassung durch ersten 10 Zusätze im Jahre 1791
zugefügt. Durch ihn werden den Amerikanischen Buerger die sowie des
Privateigentums sicher neben den Klassischen Menschenrechten der ersten
Generation,auch das Recht Waffen zu besitzen und zu tragen garanteriert.
b) die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Die Erklärung war notwendig. Man musste die Rechte klar und endgültig formulieren. Jeder muss
wissen, welche Rechte er hat. Was in den Menschen- und Bürgerrechten formuliert wurde, findet jeder
in sich und das weiß auch jeder, wenn er nur ein wenig nachdenkt. Um eine Gesellschaftsordnung zu
schaffen, muss eindeutig festgelegt werden, welche Rechte wir haben.
Es genügt, den Menschen zu zeigen, welche Rechte sie haben, dass sie es nicht mehr ertragen so zu
leben wie bisher. Die Erklärung der Menschenrechte verkündigt die Rechte aller Menschen, jedes
einzelnen Menschen und der Menschen allgemein. Im Bewusstsein ihres Rechtes (endgültiger
Ausdruck in der Erklärung der Menschenrechte) ist die Nation zum souveränen Richter über die
Gesetze geworden.
Auch die Vertreter des französischen Volkes sahen die Ursachen des öffentlichen Unglücks und der
Verderbtheit der Regierungen in der Unkenntnis, dem Vergessen oder der Verachtung der
Menschenrechte. Deshalb haben sie beschlossen, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen
Rechte des Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen. Diese Erklärung sollte allen
Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen sein und sie unablässig an ihre Rechte und
Pflichten erinnern.
Es lagen der verfassunggebenden Nationalversammlung ungefähr 15 Entwürfe mit zwischen 15 und 70 Artikeln vor. Diese wurden meist von Einzelpersonen vorgebracht, wie zum Beispiel von La Fayette oder von kleinen Gruppen. Aus diesen Vorschlägen wurde am 19. August 1789 der Entwurf des sechsten
Büros ausgewählt, woraufhin eine Woche lang diskutiert, verhandelt, neuformuliert und umgewandelt
wurde.
Exemplarische Artikel:
Artikel 1: Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede
dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein.
Artikel 2: Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen
Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen
Unterdrückung.
Artikel 4: Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die
Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen
Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern.
Diese Grenzen können allein durchGesetze festgelegt werden.
Artikel 6: Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht,
persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Formung mitzuwirken. Es soll für alle gleich sein,
mag es beschützen, mag es bestrafen. Da alle Bürger in seinen Augen gleich sind, sind sie
gleicher weise zu allen Würden, Stellungen und Beamtungen nach ihrer Fähigkeit zugelassen
ohne einen anderen Unterschied als dem ihrer Tugenden und ihrer Talente.
Artikel 11: Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten
Menschenrechte. Jeder Bürger kann also frei schreiben, reden, drucken unter Vorbehalt der
Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch Gesetz bestimmten Fällen.
Artikel 16: Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert und die
Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung.
Artikel 17: Da das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht, kann es niemandem genommen
werden, wenn es nicht die gesetzlich festgelegte, öffentliche Notwendigkeit augenscheinlich
erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.
Ad Artikel 11
Das Recht auf Pressefreiheit war wirklich eine großartige Errungenschaft. Das ancien régime hatte
sich ein ausgeklügeltes System zurechtgelegt, um die Macht des gedruckten Wortes in Grenzen zu
halten. Ein wichtiges Wort war "privilège". Dieses gab es auf drei Ebenen. Das Buch mit Privileg, der
Verleger besaß ein Privileg und die Gilde musste privilegiert sein. Das war der Beginn der Zensur. Die
Zensoren lasen ein Buch und entschieden, ob es zur Veröffentlichung taugt oder nicht. Mit dem
Privileg verbürgten sie sich für die Qualität des Buches. Die Zensoren waren auch auf den
ideologischen Gehalt des Buches aufmerksam. Sie stellten sich hinter die Kirche und den König.
Es vollzog sich aber ein Wandel und das System passte sich an. Hier waren Schlüsselwörter
Komplizenschaft und Kollaboration. Die Komplizenschaft zwischen Autoren und Zensoren wuchs, da
sie ja beide aus denselben Kreisen stammten. Oft konnten es Autoren so einrichten, dass ihre Werke
von befreundeten Zensoren geprüft wurden. Die wachsende Nachgiebigkeit der Zensoren führte zu
Skandalen. So kam es, dass eine Übersetzung des Korans privilegiert wurde, die nach der Ansicht
des Zensors nichts gegen die christliche Religion Gerichtetes enthielt. Also hätten schon die Verwalter
des ancien régime de facto Pressefreiheit zugelassen.
Aber auf der anderen Seite gab es genug Drucker und Verleger, die gebrandmarkt, gehängt oder in
die Bastille, die ein mächtiges Abschreckungsinstrument ist, geworfen wurden.
-Umsetzung der Erklärung
Der Artikel 1 der Erklärung galt nicht sofort für alle Menschen. Besonders nicht für die Menschen in
den Kolonien und die Sklaven. Der Rechtsstatus der Schwarzen wurde 1685 von Ludwig XIV. im "Code Noir" festgelegt.
Einige Artikel daraus:
- Artikel 2: Alle Sklaven, die auf unseren Inseln sind, sollen getauft und in der päpstlichen, römischkatholischen Religion unterrichtet werden.
- Artikel 12: Die Kinder, die in den Ehen zwischen Sklaven geboren werden, sollen Sklaven sein und
den Herren der weiblichen Sklaven gehören, und nicht denen der männlichen Sklaven, wenn Mann und Frau verschiedenen Herren gehören.
- Art. 28: Wir erklären, dass die Sklaven nichts besetzen können, was nicht ihrem Herrn gehört; und
alles, was ihnen durch Fleiß oder aus Freigebigkeit anderer Personen zukommt, oder auf welche Weise es auch sonst sei, wird von ihrem Herrn als vollberechtigtes Eigentum erworben.
Im Jahre 1724 kamen zum "Code Noir" noch einige Verschärfungen dazu und er wurde verlängert.
1791 wurde ein Gesetzesentwurf in die Nationalversammlung eingebracht, der den Plan des
allmählichen Übergangs vom Sklaven zum Menschen beinhaltet hätte. Über diesen Entwurf wurde
allerdings nie diskutiert oder abgestimmt.
1794 wurde die Sklaverei schließlich mit einem Dekret des Nationalkonvents aufgehoben.
"Der Nationalkonvent erklärt die Sklaverei der Neger in allen Kolonien für abgeschafft. Demzufolge
dekretiert er, dass alle Menschen ohne Unterschied der Hautfarbe, die in den Kolonien ihren Wohnsitz
haben, französische Bürger sind und sämtliche durch die Verfassung garantierten Rechte genießen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist.
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Amtern in seinem Lande.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
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