Thema: Normen und Ziele, Normative Ethik, Gewissen, Problem der Willensfreiheit, Strafrecht und deterministisches Weltbild
1) Normen und Aussagen
Normen können nicht aus Aussagen abgeleitet werden; logische Verankerung von Normen ist nicht möglich. Trotzdem dürfen ethische Normen nicht völlig unwillkürlich sein
Frage: wie sollen Normen rational (vernünftig) begründet werden? - indem bestimmte Ziele u. Basisnormen durch Übereinkunft festgelegt werden; die Übereinkommen stehen wiederum am Ende eines Entscheidungsprozesses.
Die getroffenen, vernünftigen Entscheidungen können aufgrund neuer Erfahrungen immer wieder in Frage gestellt und revidiert (überarbeitet) werden.
Da ethische Normen Ergebnisse von Übereinkommen (Konventionen) sind ergibt sich daraus die Forderung nach Toleranz gegenüber anderen Letztzielen und daraus resultierenden Moralvorstellungen.
Aus dem Sein des Menschen kann nicht abgeleitet werden, wie er sich verhalten soll, trotzdem können auf Grund empirischer (auf der Erfahrung beruhender) Erkenntnisse (z.B. über die Triebstruktur des Menschen) indirekt Normen abgeleitet werden: Wenn dieses oder jenes Ziel erreicht werden soll, müssen wir uns so oder so verhalten.
z.B.: Soll die Freiheit des Einzelnen in Bezug auf seine Bedürfnisbefriedigung möglichst groß sein, muß sich jeder so verhalten, daß die Freiheit des anderen möglichst wenig eingeschränkt wird. (z.B. Raucher - Nichtraucher).
2) Oberste Ziele und Normen
Oberste Ziele und Normen einer Moral beruhen auf Übereinkunft - schon bei der moralischen Grundsatzentscheidung in Bezug auf ethische Sätze ist verantwortungsvolle Gewissensentscheidung notwendig, nicht nur bei persönlichen moralischen Entscheidungen in bestimmten Situationen und bei der Festsetzung von Rechtsnormen.
Die festzusetzenden obersten Ziele, die in einer Gesellschaft erreicht werden sollen, müssen von möglichst vielen Menschen akzeptiert werden können. Festzusetzende Normen dienen dazu, dieses Ziel zu erreichen.
- Aus dem obersten Ziel folgt die oberste Norm, aus der obersten Norm mehrere Obernormen, und aus den Obernormen wiederum viele andere Normen.
Der österreichische Philosoph Victor KRAFT, Mitglied des Wiener Kreises, hält optimale Begehrensbefriedigung und optimales Funktionieren der Gesellschaft für zwei oberste Ziele, die jeder Mensch aufgrund seiner Triebstruktur wollen muß. Wer die Zweckmäßigkeit dieser Ziele einsieht, muß auch erkennen, daß Selbsteinschränkung notwendig ist um Ziele zu erreichen und selbst den größtmöglichen Vorteil bei der Befriedigung seiner Wünsche zu haben.
Bei Festsetzung oberster Ziele gibt es verschiedene Verfahren:
Mehrheitsentscheidung, der Weg den KRAFT beschritten hat. Der österreichische Ethiker Edgar MORSCHER hält diesen Weg für bedenklich, da die Mehrheit dann Recht verordnet, was zu ungerechten Gesetzen führen kann.
MORSCHER meint anderer Weg ist günstiger: man frage sich, ob man Ziel auch in jeder möglichen Rolle, die man in einer Situation spielen könnte, akzeptieren würde. Ein Konsens (Einwilligung, Einstimmigkeit, Übereinstimmung) darüber ist notwendig.
Der amerikanische Ethiker John RAWLS schlägt ein Gedankenexperiment vor, daß er "Schleier des Nichtwissens" nennt: man stellt sich vor, man hätte kein Wissen über seine eigene Position in der Gesellschaft, als wüßte man nicht, ob man gesund oder krank, reich oder arm, weiblich oder männlich usw. ist, und fragt sich dann, ob man dennoch eine bestimmte Norm befürworten würde. z.B.: wenn ich nicht weiß, ob ich Frau oder Mann bin, werde ich für Gleichberechtigung eintreten.
Der deutsche Wissenschaftsphilosoph Franz VON KUTSCHERA schlägt ethisches Grundgesetz vor: beantwortet Frage: "Was sollen wir tun, angesichts der Tatsache, dass andere von unseren Handlungen betroffen sind?" - daraus ergibt sich Prinzip der Ethik: könnte lauten: "Nimm bei jeder Entscheidung Rücksicht auf die Interessen der Betroffenen." Dabei müßte Person des Anderen und Menschenwürde geachtet werden. Überzeugung, daß alle Menschen prinzipiell die gleiche Würde haben ist nicht selbstverständlich, wie Folter, Sklavenhalterei, Kinderarbeit, Frauenfeindlichkeit, Rassendiskriminierung und Fremdenhaß zeigen.
Prinzip der Fairness ist ein wesentlicher Grundsatz der Verallgemeinerung: es dürfen nicht nur Vorteile beansprucht und Opfer anderen aufgebürdet werden, Vor - und Nachteile, die sich aus Vorschriften ergeben, müssen gerecht verteilt sein, Menschen müssen in ähnlichen Situationen gleich behandelt werden.
GERECHTIGKEIT, FAIRNESS und ACHTUNG DER PERSONALEN WÜRDE JEDES MENSCHEN sind Bausteine einer grundlegenden Theorie der Moral.
Problem: Durchsetzbarkeit moralischer Normen in der Praxis: immer Menschen da, denen der oft kurzfristigen eigenen Vorteil als wichtiger ist, als Einhaltung von Gesetzen oder moralischen Normen, deren Durchsetzung nicht mit Sanktionen erzwungen werden kann.
3) Normative Ethik
Hier geht es um Frage: "Was soll ich tun, um moralisch richtig zu handeln?"
Die Normative Ethik teilt sich in zwei Bereiche:
Theorie des richtigen Handelns ("Was soll ich tun")
Theorie des Guten (Werttheorie), ("Was ist gut, was ist schlecht?")
Die Theorie des richtigen Handelns teilt sich wiederum in zwei Bereiche:
n Die DEONTOLOGISCHE THEORIE (deon, gr. das Gesollte, die Pflicht) oder Gesinnungsethik beurteilt eine Handlung nach der ihr zugrunde liegenden Gesinnung; die Handlung wird nicht nur nach ihren Konsequenzen, sondern z.B. auch nach der Gesinnung beurteilt. Sie besteht aus einem Prinzip (z.B. Kategorischer Imperativ - nach Kant: unbedingtes ethisches Pflichtgebot für jeden einzelnen) oder aus mehreren Regeln (z.B. die 10 Gebote).
n Die TELEOLOGISCHE THEORIE (telos, gr. Ziel) oder Erfolgsethik beurteilt eine Handlung nach deren Erfolg, Zweck und Ziel. Es gibt mehrere Formen der Erfolgsethik: Egoismus (der eigene Nutzen ist wichtig, "Was gereicht mir alleine zum Nutzen?"), Altruismus (durch Rücksicht auf andere gekennzeichnete Denk- und Handlungsweise, "Was nützt meinen Mitmenschen?" ) und Utilitarismus ("Gut ist, was nützt", berücksichtigt alle Konsequenzen einer Handlung für alle Beteiligten).
Vor Gericht müssen beide Theorien berücksichtigt werden, sonst wäre Mord von Totschlag oder unabsichtlicher Tötung (im Straßenverkehr) nicht unterscheidbar.
Die evolutionäre Ethik zeigt, daß die Form des Altruismus oft einem vorausschauenden Egoismus entspringt, weil der Einzelne (gemäß der Goldenen Regel) erwarten darf, vom Anderen in einer ähnlichen Situation genauso behandelt zu werden (Geld borgen, Hilfe,.).
4) Das Gewissen
Das Phänomen des Gewissens steht in engem Zusammenhang mit moralischen Wertungen. In der theologischen Ethik wird Gewissen oft als "Stimme Gottes" gedeutet, nach Sigmund FREUD ist Gewissen ein Produkt der Erziehung und der sozialen Umwelt. Kind entwickelt im Zuge der Sozialisierung Gewissen und Schuldbewußtsein, weil es Normen übernimmt verstößt es dagegen, fühlt es sich schuldig.
Aus der Unvereinbarkeit zweier sittlicher Ansprüche entsteht ein Gewissenskonflikt.
Gewissensentscheidung: immer persönlich, aus der Sicht der Gesellschaft nicht unbedingt zu deren Wohl. Eine für andere schlechte Handlung wird nicht dadurch gut, daß der Handelnde sie als Richtig sieht.
Gewissen ist abhängig von der jeweils gültigen Moral und historisch und soziokulturell mitbedingt. Nicht überall sind dieselben Taten "gut" oder "böse", z.B.: Selbstmord: verboten von christlicher Religion, Stoiker im Altertum traten dafür ein.
Gewissen äußerst unterschiedlich ausgeprägt. Manche Leute scheinen gar keines zu haben und handeln "gewissenslos". Ein Mensch, der außerhalb einer Gesellschaft steht, hat auch kein Gewissensbisse, wenn er Normen dieser Gesellschaft verletzt. Dennoch kann sich auch bei solchen Leuten das Gewissen regen, wenn sie einer Subkultur (Kultur einer Gruppe innerhalb eines Kulturbereichs, oft in bewußtem Gegensatz zu diesem entstanden) angehört und deren Normen verletzt. Zum Beispiel: "Ganovenehre" (z.B. Moralkodex der Mafia).
Traurige Tatsache unseres Jahrhunderts: Gewissen kann durch massive, psychologische Mittel (Sekten,..), Drill (Kindersoldaten, 3. Reich) oder Drogen vernichtet werden.
5) Das Problem der Willensfreiheit
Begriff Freiheit sehr vieldeutig, hier geht es um psychologische Freiheit - Willensfreiheit. Frage: Ist der Wille des Menschen frei? - exakt formuliert: Kann er sich in einer gegebenen Situation für jede beliebige Wahlmöglichkeit entscheiden oder nicht?
Indeterminismus (Lehre, daß der Mensch in seinem Handeln nicht zwingend von Ursachen bestimmt wird, sondern ein gewisses Maß an Willensfreiheit besitzt) sagt, daß wir in unseren Entscheidungen mehr oder weniger frei sind und daß ohne Willensfreiheit Gefühle wie Reue, Schuld, Freiheitsgefühl (Gefühl, auch anders handeln zu können), und Gefühl für Verantwortung sinnlos seien. Allerdings ist Verantwortungsgefühl eher ein Motiv für unser Handeln, als das Resultat freien Wollens, und reuige Selbstvorwürfe richten sich eher gegen die Umstände, die zu einer Entscheidung geführt haben.
Der Indeterminismus ist streng genommen nicht widerlegbar, da die Faktoren, die eine Handlung bestimmen, niemals vollständig aufweisbar sind, und die seelischen Prozesse zu komplex sind. Trotzdem gibt es bedeutende empirische Überlegungen und Argumente, die eher für einen wohlverstandenen Determinismus sprechen (also dafür, daß wir nur in einem gewissen, eingeschränkten Sinne frei handeln können):
n Getrennt aufgewachsene Zwillinge zeigen sehr ähnliche Verhaltensweisen und Vorlieben - vermutlich ist ein viel größerer Teil unserer Entscheidungen vorprogrammiert, als wir denken.
n das Denken ist mit chemischen und physikalischen Gehirnprozessen verknüpft - der streng logischen Struktur des Denkens muß eine ebenso streng kausal (auf dem Verhältnis zwischen Ursache und Wirkung beruhend) bestimmte Folge materieller Prozesse entsprechen: z.B.: man konnte nachweisen, dass die Absicht einen Finger zu krümmen 0,2 Sekunden vor der entsprechenden Muskelbewegung im Gehirn existiert, dass jedoch die dazugehörigen Hirnströme bereits 0,4 Sekunden vor der Handbewegung nachweisbar sind. bevor die Handlung bewußt wird, "beschließt" eine Planungsstelle im Großhirn, den Finger zu krümmen. Möglicherweise "befürwortet unser Bewußtsein also nur noch die Entscheidungen, die irgendwo im Gehirn längst gefällt wurden. Bedeutsam in diesem Zusammenhang sind auch Patienten, mit gespaltenem Großhirn, wo beide Hemisphären getrennt arbeiten. Die Tatsache, daß in dem Schädel dieser Personen zwei freie Willen leben, verstärkt die Vermutung daß der freie Wille eine Illusion ist. Je mehr wir über das Hirn und das Verhalten lernen, desto gesetzmäßiger, kausaler und bestimmt erscheint es.
Ein wirklich freier Wille würde dazu führen, daß man sich auf niemanden mehr verlassen könnte, da man nicht die Möglichkeit hätte ein bestimmtes Verhalten der Mitmenschen zu erwarten. Wir wüßten nicht, wie wir mit den Mitmenschen umgehen sollten.
Es ist schon wahr, daß immer die eigenen Gefühle, Bedürfnisse und Interessen zu einer Wahlentscheidung führen. Ein strenger Freiheitsbegriff, also in jeder Wahlsituation jede beliebige, denkbare Verhaltensmöglichkeit wählen zu können wäre unsinnig, da man ja nicht will, daß irgendein, zufälliges Motiv zum Zug kommt. Wir wählen die Handlung, die unserer Persönlichkeit entspricht und als Entschluß kommt heraus, was wir selbst wollen. Der wohlverstandene Determinismus lehrt, daß der Mensch sehr wohl zur Ursache von Ereignissen werden kann. Er erfährt sich als Verursacher und fühlt sich frei. Echte Freiheit besteht also darin, nicht von außen, sondern von innen her durch uns selbst bestimmt zu sein.
6) Strafrecht und deterministisches Weltbild
Strafrecht beruht in seiner heutigen Form weitgehend auf der Ideologie des freien Willens, deswegen ist zu klären, wie Strafe im Rahmen eines deterministischen Weltbildes zu deuten ist. Ein Rechtsbrecher wird für sein freiwillig böses Wollen bestraft. Nur wenn er die Handlung freiwillig ausgeführt hat, nicht im Affekt oder aus einem abartigen Trieb heraus, kann er für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden. Wenn jemand so handeln MUSSTE, wie er es getan hat, kann man ihn dafür nicht zur Rechenschaft ziehen. In einem deterministischen Weltbild verlieren "Schuld" und "Strafe" als Vergeltungsmaßnahme oder Rache ihren Sinn.
Allerdings kann es sehr notwendig sein, die Gesellschaft z.B. vor jemandem, der aus einem abartigen Trieb, und nicht aus freiem Willen heraus gehandelt hat, als Ursache eines Übels oder Leids durch entsprechende Maßnahmen zu schützen
an die Stelle des Strafrechtes (= Vergeltungsrecht) sollte ein Besserungsrecht oder ein Schutz- und Bewahrungsrecht treten - mittels geeigneter Maßnahmen soll das gesellschaftsschädigende Verhalten des Delinquenten zu einem gesellschaftsfreundlichen umgewandelt werden.
Frage: wieweit ist es möglich einen Erziehungsfehler oder charakterliche Anlagen im Erwachsenenalter zu korrigieren?
Strafe als Erziehungsmaßnahme ist auch sinnvoll, wenn die Tat ohne freien Willen durchgeführt wurde, wenn die Strafe keine Vergeltung ist, und wenn sie Zukunftssinn und Aussicht auf Besserung hat. Von diesem Standpunkt aus ist es nicht möglich die Todesstrafe zu rechtfertigen: sie hat keinen Zukunftssinn, weder für den Delinquenten, noch als Abschreckung, wie Kriminalstatistiken belegen.