Frühmittelalter
Dichtung fast ausschließlich Prosa. Die Entwicklung geht vom Lateinischen weg hin zur Volkssprache und inhaltlich weg vom Geistlichen über Chroniken zu dichterischen Werken. Zu den wichtigsten Literaturgattungen gehörten Glossare (Wörterbücher) und Übersetzungen von kirchlichen Texten in althochdeutsche Dialekte.
Die religiöse Reformbewegung in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts bewirkt, daß die Texte wieder in deutscher Sprache geschrieben werden.
Später verfassen Geistliche im Dienste Adeliger Epen, bei denen das Rittertum im Mittelpunkt steht.
Hochmittelalter
Die Annahme, Verbreitung und Wirkung der französischen Literatur, die als Vorbild für die deutsche höfische Dichtung gilt, beginnt etwa um 1170.
Gegen Ende des 13. Jahrhunderts begann die Endphase der hochmittelalterlichen Literatur war dadurch gekennzeichnet, daß die Städte immer mehr Anteil am Literaturprozeß bekamen und die Höfe als literarische Zentren ablösten.
Glaubt man aber der Literatur, so bekommt man eine vollkommen falsche Vorstellung vom Mittelalter. Die Zeiten waren rauh, Herrschaft bedeutete Unterdrückung, Verwüstungen und Plünderungen sind die Methoden ritterlicher Kriegsführung.
Herrschaft- und Literaturzentren
Erst ab dem 13. Jahrhundert entstehen richtige Städtelandschaften, in denen sich auch die großen Fürstenhöfe ansiedeln. Diese Herausbildung eines festen Hofes als Mittelpunkt der Kultur und Gesellschaft verschafft den Dichtern ein relativ konstantes Mäzenatentum und das notwendige (adelige) Publikum.
Die mittelalterliche Feudalgesellschaft
Die Gesellschaft ist streng gegliedert, ihre Mitglieder sind einander nicht gleichgestellt. Die Bauern, die "große Masse", sind grundhörig, unfrei und müssen ihren Grundherrn Dienste und Abgaben leisten. Auch die Bürger in den Städten sind unfrei.
Der oberste Gerichts- und Lehensherr ist der König, von dem der weltliche und geistliche Adel direkt oder indirekt abhängig ist. Ihm unterstellt sind weltliche und geistliche Fürsten (Bischöfe, Abte, usw.), ihnen folgt der nicht fürstliche Adel. Sie sind Lehensnehmer, können aber auch Lehen vergeben und üben die Grundherrschaft (Rechtssprechung).
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