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NORA oder EIN PUPPENHEIM ET DUKKEHJEM - Schauspiel in drei Akten

NORA oder EIN PUPPENHEIM ( ET DUKKEHJEM)


Schauspiel in drei Akten


Autor: Henrik Ibsen

Uraufführung: Kopenhagen 1879

Ort und Zeit: Salon in Helmers Wohnung, zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts


Personen: Torwald Helmer, Rechtsanwalt

Nora, seine Frau

Christine Linde, Noras Freundin



Dr. Rank

Krogstad

Ein Hausmädchen

Ein Kindermädchen

Helmers drei kleine Kinder

Ein Dienstmann


Nora, die Gattin des Advokaten Torvald Helmer, sitzt in einem goldenen Käfig, in einem Puppenheim. Die Hausarbeit und die Pflege der Kinder werden von Dienstboten erledigt. Torvald ist ein Karrierist, der gerade sein Berufsziel erreicht hat. Im neuen Jahr wird er Direktor einer Bank werden und somit ein gesichertes Einkommen und gesellschaftliches Prestige besitzen. In dem Familiendrama, daß an drei Weihnachtstagen spielt, dreht sich alles um ein Darlehen. Vor acht Jahren setzte Nora die Unterschrift ihres verstorbenen Vaters auf einen Schuldschein, um von dem Rechtsanwalt Krogstad ein Darlehen zu bekommen, das dem todkranken Helmer einen Aufenthalt im Süden ermöglichte. Als Helmer, der von dem Darlehen nichts wußte, eines Tages Krogstad aus der Bank entläßt, erpreßt dieser ihn mit der gefälschten Unterschrift auf dem Schuldschein. Helmer nimmt nicht, entgegen Noras Annahme, die Schuld auf sich, sondern überhäuft Nora mit Vorwürfen, nennt sie eine Betrügerin und spricht ihr das Recht zur Erziehung der Kinder ab. Als schließlich eine günstige Wendung Krogstad veranlaßt, die Drohung zurückzuziehen und den Schuldschein zu vernichten, verzeiht Helmer Nora, dafür ihn nun keine Gefahr  eines Skandals mehr besteht. Nora aber verläßt ernüchtert und desillusioniert ihren Mann und ihre Kinder. Denn sie hat erkannt, daß sie in ihrer Ehe nichts weiters ist als Helmers "Lerche", als seine Puppe war. Jetzt will sie aber ein eigenes leben führen und versuchen "ein Mensch zu werden".


Eine abgeänderte Schlußfassung - Nora bleibt um der Kinder willen - die Ibsen für eine Freundin 1880 schrieb, ist im Grunde nie von ihm gebilligt worden und wurde bald wieder rückgängig gemacht.


Zitat Ibsen: "Eine Frau kann nicht sie selbst in der Gesellschaft der Gegenwart, einer ausschließlich männlichen Gesellschaft, mit von Männern geschriebenen Gesetzen und Anklägern und Richtern, die über das weibliche Verhalten vom männlichen Standpunkt aus urteilen."








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