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Kommunen

Kommunen



DEF.: Lat.:'communis' mehrere odor gemeinsam


- Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht   der kommunalen Selbstverwaltung.

- Mehrere Gemeinden können sich zu übergeordneten       selbstständigen Gebietskörperschaften zusammenschließen.

- Kreise und Gemeinden bilden die kommunale Ebene = unterste  politische Ebene.



Geschichtliche Entwicklung:



1808 Preusische Städteordnung


Die Gemeinden wurden als politische Ebene betrachtet. Jedoch hatte die kommunale Selbstverwaltung, genau wie der Förderalismus auch keinen



spezifischen demokratischen Charaktsr, denn für das liberale Bürgertum gab es nur begrenzten politischen Handlungsraum innerhalb des fortbestehenden Obrigkeitsstaates.

Abschottung durch Wahlrechtsbeschränkungen.



1918 Weimarer Republik: Allgemeine gleiche kommunale Wahlen


Der Untergang der Weimarer Repuplik bedeutete gleichzeitig der Untergang der demokratischen kommunalen Selbstverwaltung.



Nach 1945 versuchten USA und Gb ihre heimische    Kommunalverfassung auf die von ihnen besetzten Gebiete zu übertragen.




Unterschiedlichen Gemeineverfassungstypen der BRD



- Die Kommunalverfassung der neuen Bundesländer: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern



- Die süddeutsche Ratsverfassung: Ba-Wü, Bayern


- Die norddeutsche Ratsverfassung: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen


- Die rheinische Bürgermeisterverfassung: Rheinland-Pfalz, Saarland


- Die unechte Magistratverfassung: Hessen, Schleswig-Holstein

Aufgaben der Kommunen


Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben vor Ort


- Auftragsangelegenheiten :



Gemeinden und Kreise sind die allgemeine ausführende Verwaltungsinstanz für Bund und Länder. Sie sind Träger des öffentlichen Vollzugs der öffentlichen Aufgaben des Bundes und der Länder.



- Mischprinzip:


Bundes-, Landes- und kommunale Aufgaben werden auf unterster Ebene gebündelt.


- Territorialitätsprinzip:


Unterste Stufe der Verwaltung mit Gemeinden als Gebietseinheit organisiert.



--> Dekonzentration: Verlagerung von Zuständigkeit auf untere Ebene ohne Ausgliederung aus der Verwaltungshierarchie



Aufgabernwahrnehmung im eigenen Wirkungskreis


- Selbstverwaltungsaufgaben -



Alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinden können im Rahmen der Gesetze von der Gemeinde in eigener Verantwortung geregelt werden (Art. 23 GG):


A. freiwillige Aufgaben: Theater, Sportanlagen, Wirtschafts-

förderungen


B. Pflichtaufgaben: Bebauungspläne, Gemeindestraßen


C. Pflichtaufgaben nach Weisung: Landvermessung, Feuerschutz



Bürgerpartizipation



Politische Partizipation sind legale Handlungen von Privatpersonen, die mehr oder weniger ausdrücklich dem Zweck dienen, die Auswahl des poilitischen Führungspersonals oder dessen Aktivitäten zu beeinflussen. z.B. Wahlen



Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Art.28 GG)


Aus der ausdrücklichen Erwähnung im GG geht hervor, daß die Beteiligung der Bevölkerung an der Wahl der Kommunalparlamente das wichtigste Partizipationsrecht darstellt. In Ba-Wü, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz können die Wähler Kandidaten von mehreren Vorschlagslisten wählen (panaschieren) und bis zu drei Stimmen für einen Kanditaten abgeben (kumulieren).



Direkte Einflußnahme



z.B. Bürgerinitiativen und Interessenvereinigungen


Zudem gibt es in allen Ländern das Bürgerbegehren und in Ba-Wü den Bürgerentscheid wie (Schweiz)


z.B. eine bestimmte Anzahl von Bürgern kann Veto gegen einen    Bürgermeister bzw. Gemeinderatsbeschluß einlegen.


























Struktur der Kommune



Grundstruktur beruht auf drei Akteure:


Rat

Verwaltung

Bürger


Einerseits bilden die Gemeinden und Kreise eine politische Ebene mit eigenen Volksvertretungen, andererseits fungieren sie auch als allgemeine ausführende Verwaltungsinstanz für Bund und Länder.


Aufgaben des Rates (allgemein):


- Wahl des führenden Gemeindebeamten

- Erlaß, Andorung und Aufhebung von Satzungen und       ortsrechtlicher Bestimmungen

- Beschluß über die Finanzplanung

- Feststellung der Jahresrechnung

- Wirtschaftsförderung

Der Gemeinderat fungiert als das höchste und beschließende Organ (Prinzip der repräsentativen Demokratie) = Kommunalparlamente. Er ist der Verwaltung übergeordnet, mit

Ausnahme der eigenständigen Verwaltungszuständigkeiten z.B. laufende Verwaltung, Vertretung der Gemeinde nach außen


Da der Rat ein parlamentarisches Orqan ist, welches sich nur in bestimmten Abständen trifft. Aber gibt es auch eine permanente handlungsbereite Gemeindeverwaltung, die das Alltagsleben unter Aufsicht und Maßgabe des Rates vollzieht.





Kommnalpolitik



Inhaltlich ist Kommunalpolitik v.a. Daseinsvorsorge, Sozialpolitik, Infrastrukturpolitik, Wirtschaftsförderung, Kultur- und Freizeitpolitik


= Bereiche, die nicht unter die innere und äußere Sicherheit des Staates fallen. Sie ist aber auch Politik, die zwischen programm- und interessensbezogenen Handlungsalternativen entscheiden muß.









Finanzielle Abhängigkeit


Finanzielle Ausstattung der Kommunen ergibt sich aus:


- Steuern


z.B. kommunale Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer)

Verbrauchsteuer

Einkommenssteuer


- Gebühren


- Zuweisungen durch den Bund und Bundesland (je nach Vorhaben übernehmen sie 1/3 bzw. 1/2 des Kostenanteils


- Kreditaufnahmen




Bedeutung der Kommunen für eine bürgernahe Politik


Die Kommunen sind für eine bürgernahe Politk sehr wichtig. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung wirken sie direkt und unmittelbar auf den Bürger ein. Durch die relative Überschaubarkeit ihres Wirkungskreises kann der Bürger die Entscheidungen und deren Ausführungen leicht nachverfolgen und gegebenenfalls Einflußmöglichkeiten geltend machen. Die kommunale Ebene ist somit die transparenteste.


Durch die Nähe zum Bürger ist die Kommune auch gezwungen bürgergerechte Politik zu machen. Allerdings bleibt anzumerken, daß der parteipolitische Einfluß auf die Kommunen immer stärker wird und dadurch die Verwaltungseffizienz der Kommunen leiden muß.







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