In den Nürnberger Gesetzen werden Gründe dafür genannt, dass es unerlässlich sei,
die Juden zu verfolgen und zu vernichten. Die Gesetze:
Blutschutzgesetz: Verbot von Eheschließung
Verbot außerehelichen Verkehrs zwischen Juden und Ariern
Reichsbürgergesetz: Nichtarier wurden aus der Reichsbürgerschaft ausgeschlossen
Reichsflaggengesetz: Erklärte die Hakenkreuzflagge zur Reichs- und Nationalflagge
Erbgesundheitsgesetz: Es verbot Ehen mit ansteckenden Kranken, Erbkranken, Entmündigten und Geistesgestörten und führte die Pflicht zur Vorlage von Ehetauglichkeitszeugnissen des Gesundheitsamtes ein.
Zahlreiche Verordnungen und Verbote machten den Juden das Leben schwer.
Solche Verordnungen sind zum Beispiel, dass sie nicht mit der Straßenbahn fahren durften, jüdische Kinder mussten in jüdische Schulen gehen, Juden war der Zutritt zu Theatern,
Kinos, Konzerten, Vorträgen, Varietés, Kabaretts, Zirkusveranstaltungen und Ausstellungen verboten; alle jüdischen Organisationen wurden verboten
Die juden waren nur Staatsangehörige minderen Rechts. Allein nach der Reichskristallnacht wurden 26.000 Juden in Konzentrationslager abgeführt.
Von 1933 bis 1942 (Wannsee-Protokoll) wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die
"Juden-Rasse" systematisch zu zerstören.
Die NSDAP plante, die gesamte "jüdische-Rasse" in Europa zu vernichten. Dies wurde ab Mitte 1941 an den polnischen und russischen Juden, seit Anfang 1942 an den Juden Deutschlands und des besetzten Europas tatsächlich in die Praxis umgesetzt.
Gemordet wurde bis 1942 vorwiegend durch Massenerschießungen vor Massengräbern, später in
eigenen Vernichtungslagern durch Giftgas. Den Gaskammern waren riesige Krematorien angeschlossen. Insgesamt wurden fast 6 Mio. Juden ermordet.
Jetzt möchte ich noch etwas über Vernichtungslager sagen:
Seit Ende 1941 und im Laufe des Jahres 1942 wurden etwa 300 km von Warschau entfernt vier solche Vernichtungslager errichtet, in denen die von den Nationalsozialisten beschlossene "Endlösung" der Judenfrage - die Ermordung von Millionen von Juden
aus ganz Europa - durchgeführt wurde. In Cherlmno-Kulm, Belzec, Sobibor und Treblinka wurden die ankommenden Häftlinge weder namentlich registriert noch
nummeriert. Sie wurden in Gaskammern, ihre Leichen möglichst spurlos, beseitigt.
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