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UNO - Das Internationale Recht Volkerrecht

UNO


Das Internationale Recht (Völkerrecht)


Kurz gesagt besteht das Völkerrecht aus Vertraglichen Vereinbarungen, Regeln und Normen. Solche vertragliche Vereinbarungen sind zum Beispiel Staatsverträge, Konkordate, Konventionen, Einvernehmen, Übereinkommen, usw., die zwischen zwei oder mehreren Staaten sein können. Durch sie wird der Verkehr zwischen den Staaten und der Verkehr zwischen  den Bürgern geregelt.

Ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts ist es, die Verträge einzuhalten, oder unter bestimmten Bedingungen zu ändern ("peaceful change").

Falls es einem Staat jedoch unmöglich ist einem solchen Vertrag nachzukommen, und die Möglichkeit einen peaceful change durchzuführen nicht in frage kommt, dann ist meist ein Rechtsbruch die Folge.


Der internationale Gerichtshof




Bei Streitigkeiten zwischen zwei Staaten ist oft ein Schiedsspruch von Nöten. Deshalb wurde 1899 in Den Haag ein Schiedsgericht für solche Streitigkeiten erbaut. Dieses Schiedsgericht ist heute als Internationaler Gerichtshof (International Court of Justice = ICJ) ein Hauptorgen der UNO.

Da die einzelnen Staaten aber ihre Souveränität gegenüber dem internationalen Recht in den Vordergrund stellen ist eine sogenannte "Unterwerfungserklärung" der Staaten erforderlich. Durch diese Unterwerfungserklärung sind die Staaten verpflichtet, den Schiedsspruch des ICJ zu akzeptieren. Allerdings unterschrieben nicht alle Staaten diese Unterwerfungserklärung. Andere Staaten anerkennen einen solchen Schiedsspruch nicht an.

Trotzdem gelang es dem ICJ in der Vergangenheit zahlreiche Probleme zu lösen (z.B.: das Südtirolproblem).


Der Völkerbund


Der Völkerbund wurde gleich anschließend an den ersten Weltkrieg von dem Amerikanischen Präsidenten Wilson gegründet. Die Hauptziele des Völkerbundes waren den Weltfrieden zu bewahren und die allgemeine Abrüstung. Mit dem Beginn des zweiten Weltkrieges sind die Ziele des Weltfriedens und der Abrüstung gescheitert. Er wurde am 18 April 1946 in Genf aufgelöst.


Die UNO


Die Basisidee der UNO wurde schon während des zweiten Weltkrieges gelegt. Schon in der Atlantik-Charta (1941) verkündeten Roosevelt und Churchill dass sie ein "dauerndes System allgemeiner Sicherheit" bilden müssten, damit der Friede nach Ausschaltung der Störenfriede NS-Deutschland, faschistisches Italien und Japan erhalten bleibt. Die Atlantik-Charta beinhaltet auch die vier Freiheiten Rede, Glauben, Meinung, Furcht & Not und besagt das Selbstbestimmungsrecht aller Völker. Roosevelt war der Meinung, dass sich dann die übrigen Staaten den Entscheidungen dieses Weltschiedsgerichts unterwerfen würden.

Im 'Washington-Pakt der Vereinten Nationen' bekennen sich 26 Staaten zu den Prinzipien der Atlantikcharta und verpflichten sich, keinen Separationsfrieden mit dem Deutschen Reich oder Japan zu schließen. Sie Errichteten daraufhin die Vereinten Nationen.

1943 wurden in der Konferenz von Moskau und Teheran die Grundlagen und Verantwortungsgebiete für die UNO geschaffen.

Die Großmächte forderten jedoch ihr Vetorecht, was für die Gründung der Vereinten Nationen eine Schwierigkeit darstellte. Diese Schwierigkeit wurde allerdings in der Konferenz von Jalta (Feb 1945) gelöst: Im Gegenzug zum Verzicht auf das Vetorecht der UDSSR verlangte sie, dass die Ukraine und Belorussland eigenständige Mitglieder der UNO sein sollten.

Die UN-Charta ist die Satzung der Vereinten Nationen. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von den Vertretern der Mitgliedsstaaten der UNO unterzeichnet. Sie umfasst 111 Artikel in 19 Kapiteln, die sich mit Themen wie der Mitgliedschaft, den Organen, Abstimmung und ähnlichem beschäftigen.

Die Charta trat am 24. Oktober 1945 (=Tag der Vereinten Nationen) in Kraft.

1995 waren alle Staaten bis auf die Schweiz, Vatikanstadt, Republik China, Westsahara, und die pazifischen Inselstaaten Kiribati, Nauru, Tonga und Tuvalu Mitglieder der UNO.

Die UNO hat ihren Hauptsitz in New York. Die Unter-, und Sonderorganisationen sind jedoch über die ganze Welt verstreut.


Die Grundsätze der UNO sind:

  • Bewahrung des Friedens zwischen den Völkern mit friedlichen Mitteln
  • Sicherung der Menschenrechte für alle, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion
  • Anerkennung der staatlichen Selbstverteidigung
  • Nichteinmischung in Innerstaatliche Angelegenheiten

Die Hauptorgane der UNO:

Sicherheitsrat:

Der Sicherheitsrat besteht aus 5 ständigen Mitgliedern (GB, Frankreich, China, Russland, USA) und 10 wechselnden Mitgliedern (auf 2 Jahre von der Generalversammlung gewählt). Er ist zuständig für die Aufrechterhaltung des Friedens.

Sekretariat:

Das Sekretariat ist das Verwaltungsorgan der UNO. Der Generalsekretär wird jeweils für 5 Jahre gewählt. Seit 1997 ist Kofi Annan Generalsekretär.

Generalversammlung:

Die Generalversammlung ist die Versammlung aller Mitgliedsstaaten (ungefähr 190). Sie berät über UN-Fragen, wobei jeder Mitgliedstaat über 1 Stimme verfügt.

Internationaler Gerichtshof:

Der ICJ besteht aus 15 Richtern aus 15 Mitgliedesstaaten die bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten entscheiden.

Wirtschafts- und Sozialrat:

Der Wirtschafts- und Sozialrat leitet die Arbeit der Sonderorganisationen der UNO (UNESCO, UNICEF, UNHCHR, ILO, FAO,)









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