Die Stadt im Mittelalter
Die Ursprünge des mittelalterlichen Städtewesens in Deutschland reichen bis in
die Römerzeit zurück, wie die Beispiele Köln und Trier belegen. Das Anwachsen
der städtischen Bevölkerung im frühen Mittelalter war begleitet von einer
Ausdifferenzierung des Stadtraumes. Um 1350 gab es in Deutschland etwa 3000
Städte. Das mittelalterliche Stadtbild war gekennzeichnet durch enggedrängte
steile Giebel, die von den Türmen und Schiffen der Kirchen überragt wurden.
Die mittelalterliche Stadt hob sich von den meisten zu einer Grundherrschaft
gehörenden ländlichen Bezirken in rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer und
topographischer Hinsicht ab.
Die rechtliche Sonderstellung der Stadt gegenüber dem Land, d.h. die städtische
Freiheit gegenüber der Schollengebundenheit, beruhte auf mehreren
Vergünstigungen, die ihr der Stadtherr, zu dem sie gehörte, verlieh: auf dem
Marktrecht, der Bannmeile, der Stadtverfassung und dem Recht zur Befestigung.
Das Marktrecht war die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung des städtischen
Handels. Es berechtigte die Stadt, Märkte abzuhalten, und regelte alle damit
zusammenhängenden Fragen, z.B. die Marktordnung und die Marktgerichtsbarkeit.
Die Bannmeile zog sich in einem Umkreis von mehreren Kilometern um die Stadt
(z.B. 7,5 km um Köln, 15 km um Leipzig). Wie der Name sagt, »verbannte« sie
Handwerk und Handel aus den Dörfern dieses Umkreises in die Stadt und förderte
dadurch die Entwicklung des städtischen Handwerks und den Fernhandel. Auf den
Dörfern waren nur solche Handwerker zugelassen, die für den täglichen Bedarf
der Dorfbewohner arbeiteten und ihre Erzeugnisse auf den Dorfmärkten anboten
oder als Hausierer von Haus zu Haus zogen.
Die Stadtverfassung garantierte die weitgehende Selbständigkeit der
Stadtbewohner und war die Voraussetzung für die allmähliche Loslösung vom
Grund- (und Stadt-)herrn und damit für die Freiheit der Bürger.
Das Recht der Stadt zur Befestigung unterstrich die Tendenz, sich dem
Grundherrn gegenüber abzugrenzen und selbständig zu machen. Die Stadtmauer schützte
alle Bewohner gleichsam wie eine befestigte Burg. Die Bezeichnungen »Burg« und
»Stadt« wurden daher auch lange Zeit gleichbedeutend verwendet. Die Bewohner
nannten sich Bürger. Wall und Graben sicherten die Stadtmauer ab, die mit
Wehrgängen und Schießscharten ein Eindringen des Feindes verhindern sollte. Der
Zugang in eine solche »Burg« oder »Stadt« war nur durch Tore möglich, zu denen
die Straßen über Zugbrücken führten, wie sich heute noch gut am Beispiel der
Altstadt von Nürnberg zeigen läßt.
Die wirtschaftliche Sonderstellung der Stadt gegenüber dem Land war durch den
Markt gegeben. Er bildete das Zentrum der Stadt und lag im Schnittpunkt der
Straßen, die direkt auf ihn hinführten.
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